Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.03.2017 Programme zur Verbesserung der Integration von Migrantinnen und weiblichen Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Welche bayerischen Programme sollen einen schnellen Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für Migrantinnen, anerkannte weibliche Flüchtlinge, aber auch für Nicht-EU-Ausländerinnen ermöglichen? 1.2 Wie schätzt die Staatsregierung den Erfolg dieser Programme ein? 1.3 Werden die Vorrangprüfungen für Migrantinnen bevorzugt prioritär bearbeitet? 2.1 Welche Programme zur Vereinfachung der Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen gibt es für Frauen? 2.2 Wie schätzt die Staatsregierung den Erfolg dieser Programme ein? 3.1 Gibt es Programme zum Ausbau der Anpassungsund Weiterqualifizierung sowie der berufsspezifischen Sprachförderung für Migrantinnen, anerkannte weibliche Flüchtlinge, aber auch für Nicht-EU-Ausländerinnen ? 3.2 Wie schätzt die Staatsregierung den Erfolg dieser Programme ein? 4.1 Finanziert der Freistaat Mentoring-Programme als Standardbausteine der Migrationsberatung explizit für Frauen? 4.2 Wenn ja, welche Erfolge spricht die Staatsregierung diesen Programmen zu und wie viele Mentorinnen wurden finanziert? 5. Werden Programme, wie beispielsweise das Freiwillige Soziale Jahr oder das Freiwillige Ökologische Jahr, auch explizit für Migrantinnen und gegebenenfalls anerkannte weibliche Flüchtlinge zugeschnitten und/oder beworben? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 19.06.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) und dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) wie folgt beantwortet : 1.1 Welche bayerischen Programme sollen einen schnellen Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für Migrantinnen, anerkannte weibliche Flüchtlinge, aber auch für Nicht-EU-Ausländerinnen ermöglichen? 1.2 Wie schätzt die Staatsregierung den Erfolg dieser Programme ein? Die Programme der beruflichen Bildung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie aus dem Verantwortungsbereich des StMWi sind nicht geschlechtsspezifisch. Aussagen zum Erfolg der Programme in Bezug auf die genannten weiblichen Personengruppen sind daher nicht möglich. Der in der Fragestellung erwähnte Personenkreis kann an den Fördermöglichkeiten partizipieren, sofern deren jeweilige Fördervoraussetzungen vorliegen. Eine Ausnahme stellt die Förderaktion 7 „Coaching, Beratung und Qualifizierung für Frauen“ des ESF dar. Es wird mit Mitteln des ESF und Mitteln des Freistaates Bayern die Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben gefördert. Die Förderung richtet sich primär an Frauen , die in der Phase der Berufsorientierung bzw. -rückkehr zur Verbesserung ihrer aktuellen Beschäftigungssituation oder der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit Unterstützung benötigen. Die Förderung steht Frauen ohne oder mit Migrationshintergrund, sofern sie einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben, im gleichen Maße offen. Diese ESF- Förderung wird evaluiert, allerdings liegen noch keine Evaluationsergebnisse vor. Im Rahmen des Arbeitsmarktfonds (AMF) werden vonseiten des StMAS Projekte zur Qualifizierung und Arbeitsförderung von arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen bezuschusst (sofern keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit besteht), zu denen auch Migrantinnen, weibliche Flüchtlinge oder Nicht-EU-Ausländerinnen zählen. Derzeit wird der Mitteleinsatz verstärkt auf Projekte zur Sicherung regionaler Fachkräftebedarfe, auf Maßnahmen für Langzeitarbeitslose und zur Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt konzentriert. Aussagen zum Erfolg des AMF sind bezogen auf die genannten Personengruppen nicht pauschal möglich, da die Projekte bezogen auf die einzelne Maßnahme unter Berücksichtigung der regionalen Arbeitsmarktlage betrachtet Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.10.2017 17/17296 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17296 werden (Erfolgskontrolle, Evaluation durch INIFES – Internationales Institut für empirische Sozialökonomie). Die Kurzfassung des Jahresberichts über den AMF ist abrufbar unter: http://www.stmas.bayern.de/arbeit/fonds/index.php 25 zusätzliche Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteure (Stand Mai 2017) sollen anerkannte Jugendliche , Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive sowie junge Geduldete über die Möglichkeiten einer Berufsausbildung informieren. Sie sollen den Personenkreis proaktiv aufsuchen, über die Möglichkeiten einer Berufsausbildung informieren und Hilfestellungen leisten . Sie stehen aber auch für Betriebe, die diese Flüchtlinge ausbilden, als Ansprechpartner zur Verfügung und verfolgen einen Netzwerkansatz. Die Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge sind erst vor knapp einem Jahr gestartet, für Aussagen zum Erfolg ist es zu früh, außerdem wird nicht nach den in der Frage genannten Personengruppen differenziert. Das StMAS fördert zudem Jobbegleiter für Flüchtlinge (der Begriff „Jobbegleiter“ steht für beide Geschlechter). Die Jobbegleiter sollen als Lotsen, Netzwerker und Partner für Flüchtlinge und Unternehmen fungieren und so auch die Zusammenarbeit der Beteiligten vor Ort verbessern. Sie unterstützen die Flüchtlinge während und auch noch nach der Vermittlung in Arbeit und stabilisieren so die Beschäftigungsverhältnisse . Auch anerkannte weibliche Flüchtlinge können sich an den Jobbegleiter wenden. 44 Jobbegleiter sind bereits genehmigt (Stand Mai 2017). Die Jobbegleiter sind erst vor Kurzem gestartet, für Aussagen zum Erfolg ist es zu früh, außerdem wird nicht nach den in der Frage genannten Personengruppen differenziert. 1.3 Werden die Vorrangprüfungen für Migrantinnen bevorzugt prioritär bearbeitet? Nach Stellungnahme der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit (RD Bayern) dürfen Vorrangprüfungen für Migrantinnen gegenüber Vorrangprüfungen für Migranten nicht bevorzugt behandelt werden. Nach Eingang einer Zustimmungsanfrage für „Flüchtlinge“ wird die Vorrangprüfung zeitnah eingeleitet, d. h. noch am selben oder spätestens innerhalb der beiden folgenden Werktage. 2.1 Welche Programme zur Vereinfachung der Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen gibt es für Frauen? 2.2 Wie schätzt die Staatsregierung den Erfolg dieser Programme ein? Das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) des Bundes und das Bayerische Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen (Bayerisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BayBQFG) unterscheiden nicht zwischen den Geschlechtern. Daher gibt es keine Programme zur Vereinfachung der Anerkennungsverfahren für Frauen; Aussagen zum Erfolg sind für die genannten weiblichen Personengruppen daher nicht möglich. 3.1 Gibt es Programme zum Ausbau der Anpassungs - und Weiterqualifizierung sowie der berufsspezifischen Sprachförderung für Migrantinnen, anerkannte weibliche Flüchtlinge, aber auch für Nicht-EU-Ausländerinnen? 3.2 Wie schätzt die Staatsregierung den Erfolg dieser Programme ein? Es gibt keine speziellen Programme der Bayerischen Staatsregierung zum Ausbau der Anpassungs- und Weiterqualifizierung sowie der berufsspezifischen Sprachförderung für Migrantinnen, anerkannte weibliche Flüchtlinge oder für Nicht-EU-Ausländerinnen; Aussagen zum Erfolg sind für die genannten weiblichen Personengruppen daher nicht möglich. Im Bereich der Förderung von Anpassungs- und Weiterqualifizierung kann der Arbeitsmarktfonds (vgl. dazu auch Antwort zu Frage 1.1) dazu unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten (Subsidiarität, Budget, Zielgruppen etc.) eventuell einen ergänzenden Beitrag leisten. Aussagen zum Erfolg des AMF sind bezogen auf die genannten Personengruppen nicht pauschal möglich, da die Projekte bezogen auf die einzelne Maßnahme unter Berücksichtigung der regionalen Arbeitsmarktlage betrachtet werden (Erfolgskontrolle , Evaluation durch INIFES – Internationales Institut für empirische Sozialökonomie). Die Kurzfassung des Jahresberichts über den AMF ist abrufbar unter: http://www.stmas. bayern.de/arbeit/fonds/index.php Nach Auskunft des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) finden keine expliziten Integrationsförderungen für Migrantinnen, anerkannte weibliche Flüchtlinge und Nicht-EU-Ausländerinnen statt. Durch die Ausweitung des Angebots der Berufsintegrationsklassen auf weitere berufliche Schulen im Rahmen des Schulversuchs konnten jedoch neue attraktive Angebote erschlossen werden (z. B. an Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung und an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens, u. a. im Schulversuch Einjährige Erweiterung der Pflegehelferausbildung an Berufsfachschulen für Pflegehelferberufe). Zum Stand Mai 2017 sind dies: • Berufsfachschule (BFS) Ernährung und Versorgung: 9 Klassen an 8 Schulen • Berufsfachschule (BFS) des Gesundheitswesens: 7 Klassen an 7 Schulen (Altenpflege/-hilfe und Krankenpflege/ -hilfe), davon 4 Klassen im Schulversuch Einjährige Erweiterung der Pflegehelferausbildung an Berufsfachschulen für Pflegehelferberufe Diese Angebote richten sich zwar nicht explizit an Frauen, werden aber mehrheitlich von Frauen nachgefragt. Bisher ist zum Erfolg dieser Bildungsangebote keine Einschätzung möglich. Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird zum einen berufsbezogene Deutschsprachförderung im ESF-BAMF-Programm angeboten und gefördert. Außerdem gibt es die berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. § 45a des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG). Es handelt sich hier jeweils um Bundesprogramme mit Zuständigkeit des BAMF. Über diese Programme kann die Staatsregierung keine Auskünfte geben. 4.1 Finanziert der Freistaat Mentoring-Programme als Standardbausteine der Migrationsberatung explizit für Frauen? 4.2 Wenn ja, welche Erfolge spricht die Staatsregierung diesen Programmen zu und wie viele Mentorinnen wurden finanziert? Aufgabe der Migrationsberatung ist es, den Integrationsprozess zu initiieren, zu moderieren und zu begleiten, damit er erfolgreich verlaufen kann. Die Zuwanderer werden dabei unterstützt, bestimmte Aufgaben soweit möglich selbst zu Drucksache 17/17296 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 erledigen, und lernen, auf ein soziales Netzwerk zurückzugreifen . Spezielle Mentoring-Programme für Migrantinnen sind nicht vorgesehen; Aussagen zum Erfolg sind speziell für weibliche Personengruppen daher nicht möglich. 5. Werden Programme, wie beispielsweise das Freiwillige Soziale Jahr oder das Freiwillige Ökologische Jahr, auch explizit für Migrantinnen und gegebenenfalls anerkannte weibliche Flüchtlinge zugeschnitten und/oder beworben? Die Teilnahme am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) ist für die genannten Personengruppen der Migrantinnen und anerkannten weiblichen Flüchtlinge bereits heute möglich. Das FSJ als Jugendfreiwilligendienst steht im Rahmen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) allen jungen Menschen offen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Auswahl der konkreten Einsatzbereiche obliegt den Trägern. In Zusammenarbeit von Trägern, Einsatzstellen und den Freiwilligen wird entschieden, welche/r Freiwillige für welche Einsatzstelle geeignet ist. Zudem wurden die Richtlinien zum JFDG vom Bund in Abstimmung mit den Landesministerien flexibilisiert, um den Einsatz von jungen Freiwilligen in der Flüchtlingsarbeit sowie von jungen Flüchtlingen im FSJ und FÖJ zu erleichtern. Eine Ausdifferenzierung bzw. ein Zuschnitt des FSJ auf einzelne Zielgruppen, wie z. B. die genannten Migrantinnen und anerkannten weiblichen Flüchtlinge , ist vor diesem Hintergrund nicht notwendig. Spezielle Programme, abgestimmt auf weibliche Teilnehmer, gibt es somit nicht. Die Teilnahme am Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) steht den genannten Personengruppen ebenso frei. Spezielle Programme, abgestimmt auf weibliche Teilnehmer, gibt es auch hier nicht.