Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 15.05.2017 Entwicklungspolitische Aktivitäten der Staatsregierung 2015/2016 Teil 2 Eine Reihe von Nachfragen ergeben sich im Hinblick auf die entwicklungspolitischen Aktivitäten des Freistaates Bayern in den Jahren 2015 und 2016. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Welche Personalausgaben verursachte der vom Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) gewährte Sonderurlaub für Beamte für Projekte in der Ukraine, in Guatemala und in Sambia in den Jahren 2015 und 2016? 1.2 Warum wurden die Personalausgaben für den Sonderurlaub nicht im Bericht ausgewiesen? 1.3 Inwiefern unterscheidet sich das Verfahren der Gewährung von Sonderurlaub eines Beamten – bezogen auf die entstehenden Personalkosten – von der Praxis , die im Jahr 2012 bei der Entsendung einer Lehrkraft nach Indien vom damaligen Staatsministerium für Unterricht und Kultus im damaligen Bericht angewandt wurde, bei der die Staatsregierung immerhin Personalkosten i. H. v. 60.000 Euro auswies? 2. Wie lautet der Inhalt des Abschlussberichts eines 30-jährigen Entwicklungshilfeprojekts im Volltext, der vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) für das Land Paraguay mit Mitteln i. H. v. 3.000 Euro finanziert wurde? 3. Wie lautet der Inhalt der „Absichtserklärung über die Kooperation zwischen dem Ministerium für Justiz der Mongolei und dem Staatsministerium der Justiz“ im Volltext? 4. Wie lautet der Inhalt des zwischen der Obersten Baubehörde und der Baubehörde der Provinz Shandong unterzeichneten „Memorandum of Understanding“ im Volltext? 5. Warum wurden in den Projektlisten keine Beträge für die einzelnen Projekte des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) und des StMFLH angegeben? 6.1 Wie entstand das Projekt in Mosambik und Angola (25.09.2016–02.10.2016) mit dem Thema „Seminar für Fach- und Führungskräfte zum Thema Verpackungsindustrie “? 6.2 Hält die Staatsregierung die Schwerpunktsetzung auf diese beiden Länder für zielführend, zumal es nur eine geringe Bedeutung im Hinblick auf Fluchtursachen spielt? 7.1 Wie entstand das Projekt in Kamerun (01.08.2016– 31.12.2016) „Train the Trainer“? 7.2 Hält die Staatsregierung die Schwerpunktsetzung auf dieses Land für zielführend, zumal es nur eine geringe Bedeutung im Hinblick auf Fluchtursachen spielt? Antwort der Staatsministerin für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen in der Staatskanzlei vom 20.06.2017 Antwort der Staatskanzlei (StK) vom 20.06.2017 zu den Fragen 1.1 bis 5 im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH), dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW), dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StIBV)sowie dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie: 1.1 Welche Personalausgaben verursachte der vom Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) gewährte Sonderurlaub für Beamte für Projekte in der Ukraine, in Guatemala und in Sambia in den Jahren 2015 und 2016? Die Gewährung von Sonderurlaub durch das StMFLH ist in den Jahren 2015 und 2016 für die genannten Projekte in der Ukraine, in Guatemala und in Sambia nach § 18 Absatz 1 und Absatz 3 der Urlaubsverordnung (UrlV) unter Wegfall der Bezügezahlung durch den Dienstherrn erfolgt. Personalausgaben sind daher nicht angefallen. 1.2 Warum wurden die Personalausgaben für den Sonderurlaub nicht im Bericht ausgewiesen? Auf die Antwort unter 1.1 wird verwiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.10.2017 17/17298 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17298 1.3 Inwiefern unterscheidet sich das Verfahren der Gewährung von Sonderurlaub eines Beamten – bezogen auf die entstehenden Personalkosten – von der Praxis, die im Jahr 2012 bei der Entsendung einer Lehrkraft nach Indien vom damaligen Staatsministerium für Unterricht und Kultus im damaligen Bericht angewandt wurde, bei der die Staatsregierung immerhin Personalkosten i. H. v. 60.000 Euro auswies? Für das StMBW: Die Lehrkraft war in den Schuljahren 2011/2012 und 2012/2013 für eine Tätigkeit als Landesprogrammlehrkraft (LPLK) beurlaubt. Das Verfahren zur Sonderbeurlaubung von LPLK ist ein Verfahren, bei dem die Sonderbeurlaubung unter Fortzahlung der Leistungen des Dienstherrn gewährt wird. Ziel der Beurlaubung ist der Einsatz als LPLK im Ausland . Die angegebenen Leistungen entsprechen den Personaldurchschnittskosten für die Beurlaubungsdauer. Diese sind vom Freistaat Bayern weiterhin zu tragen gewesen. Sie entsprachen im konkreten Fall der angegebenen Summe. Für das StMFLH wird auf die Antwort unter 1.1 verwiesen. 2. Wie lautet der Inhalt des Abschlussberichts eines 30-jährigen Entwicklungshilfeprojekts im Volltext, der vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) für das Land Paraguay mit Mitteln i. H. v. 3.000 Euro finanziert wurde ? Da der angesprochene Abschlussbericht für das Entwicklungshilfeprojekt in Paraguay über 200 Seiten umfasst, wird zur Beantwortung der Anfrage eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte vorgelegt. Bei Bedarf kann der vollständige Bericht zeitnah übermittelt bzw. beim StMELF eingesehen werden. Das Entwicklungshilfeprojekt konzentrierte sich im Wesentlichen auf den Aufbau und die laufende fachliche Unterstützung eines beruflichen Bildungszentrums (Centro de Formación Professional – CFP) in Loma Plata in der Region Chaco im Westen Paraguays. Im März 1981 wurde dort der Ausbildungsbetrieb für eine landwirtschaftliche Ausbildung aufgenommen. Anlass war die ständige Verschlechterung der Lebensbedingungen für die Menschen in der Region in den 60er- und 70er-Jahren. Lange Trockenheitsphasen, ungenügende Infrastruktur, unzureichendes Bildungswesen sowie nur begrenzte Entwicklungsmöglichkeiten führten zu ausgeprägten Abwanderungsabsichten insbesondere der mennonitischen Bevölkerung der Region. Ausgangspunkt der Bildungsmaßnahmen waren Schulabgänger mit mindestens sechs Schuljahren, die sich einer praxisorientierten Ausbildung unterziehen sollten, die sie zur Leitung landwirtschaftlicher Betriebe befähigt. Darauf wurden in den 35 Projektjahren folgende acht Bildungsangebote aufgebaut: – Tecnico Rural, zweijähriger praxisorientierter, landwirtschaftlicher Bildungsgang: Bildungsvorgabe sechs Jahre grundschulische Ausbildung , Abschluss zur qualifizierten Anwendung von Techniken zur Feld- und Tierbewirtschaftung sowie die Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs. – Bachillerato Tecnico Agropequario, dreijährige landwirtschaftliche Vollzeitausbildung; Bildungsvorgabe neun Jahre schulische Ausbildung, Ausbildungsziel ist die Befähigung zur qualifizierten Betriebsleitung, Abschluss berechtigt zum Hochschulstudium. – Kfz Technik, dreijährige Fachausbildung im dualen Bildungsprinzip für das Kraftfahrzeughandwerk mit Facharbeiter -/Gesellenabschluss. – Agromechanik, dreijährige Fachausbildung im dualen Bildungsprinzip für das Landmaschinenmechaniker- Handwerk mit Facharbeiter-/Gesellenabschluss. – Elektrotechnik, Mechatronik, dreijährige Fachausbildung im dualen Bildungsprinzip für die elektrotechnischen /mechatronischen Bau – Führung und Anwendung von Anlagen, mit Facharbeiter-/Gesellenabschluss. – Schreiner/Tischler, zweijährige Fachausbildung im dualen Bildungsprinzip mit vornehmlich regional erzeugten Hölzern zu Bau und Gestaltung von Bauten und Einrichtungen , mit Facharbeiter-/Gesellenabschluss. – Metallmechanik, dreijährige Fachausbildung im dualen Bildungsprinzip in Metallbau- und Industrieanlagen-Führung , mit Facharbeiter-/Gesellenabschluss. – Sekretär/-innen, zweijährige Fachausbildung in Büroorganisation und Betriebsmanagement. Die Ausbildungsgänge sind im „dualen Bildungsprinzip“ angelegt , werden praxisorientiert durchgeführt und schließen mit einer Abschlussprüfung/Zertifikat ab. Die Bildungsgänge haben staatliche Anerkennung. Das Bildungszentrum in Loma Plata hat mit Bildungsangebot und Qualität eine Leitund Beispielfunktion für die Entwicklung beruflicher Bildung in Paraguay übernommen. Mit der Aufnahme der Projektbegleitung 1981 gewährte das StMELF folgende Unterstützung: – 1980: Projektvorbereitung durch den Leiter einer Landwirtschaftsschule in Bayern – 1981 bis 1985: Leitung der Landwirtschaftsschule in Loma Plata durch zwei Angehörige der Landwirtschaftsverwaltung in Bayern. – Experten der Landwirtschaftsverwaltung/Bezirksverwaltungen in Bayern und der Handwerkskammer Niederbayern /Opf. gewährten im Rahmen von Kurzaufenthalten Ausbildungsunterstützung in der Technikanwendung, handwerklichen Ausbildung und Bildungsmethodik. – Die Leitung der Bildungsstätte übernahmen ab 1986 Angehörige der regionalen Projektträger. Die von der regionalen Schulbehörde bestellten sechs Leiter wurden an der „Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“ in Landshut auf die Führung der Bildungsstätte vorbereitet. – Fachkräfte, die an der Bildungsstätte eine Lehr- und Ausbildertätigkeit übernehmen sollten, absolvierten fachorientiert eine Ausbildung in Bayern. Hierzu standen einschlägige Einrichtungen der Landwirtschaftsverwaltung wie Landesanstalten, Landwirtschaftsschulen, Facheinrichtungen , Lehranstalten der Bezirke und die Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz zur Verfügung. – Nach Abschluss der Bildungsmaßnahmen gingen die Teilnehmer als Lehrkräfte an das Bildungszentrum zurück und leisteten eine vereinbarte Ausbildertätigkeit – i. d. R. fünf Jahre – ab. 45 Personen haben das Qualifizierungsangebot in Anspruch genommen. – Seit 1984 konnten Absolventen des CFP ein ergänzendes Fachpraktikum auf einem ausgewählten landwirtschaftlichen Betrieb in Bayern absolvieren. 155 Absolventen haben das Angebot angenommen und auf einem der ausgewählten 30 Betriebe eine ergänzende Ausbildung abgeleistet. Drucksache 17/17298 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 In den zurückliegenden 35 Jahren absolvierten Studierende /Auszubildende folgende beruflichen Abschlüsse in Loma Plata: – Land- und tierwirtschaftliche Ausbildung: 679 – Handwerkliche Ausbildung: 574 – Kaufmännische Ausbildung: 902 Summe 2.155 – Erwachsenenbildung, ein- und mehrtägige Maßnahmen ca. 2.000 Personen Die Menschen im Chaco haben über dieses Projekt eine Perspektive erhalten, um mit erworbener Bildung am wirtschaftlichen , kulturellen und sozialen Leben aktiv teilzunehmen , Abwanderung zu stoppen und an der Entwicklung des Standortes mitzubestimmen und mitzuarbeiten. Von dieser Entwicklung profitieren alle im Chaco ansässigen Volksgruppen – Mennoniten, Latino-Paraguayer und Indianer – in gleicher Weise. Die Region Chaco hat sich in diesen 35 Jahren insbesondere zu einer landwirtschaftlichen Blüteregion in Paraguay entwickelt. 40 Prozent der Agrarexporte Paraguays kommen mittlerweile aus dem Chaco. Das beschriebene Projekt hat dazu einen entscheidenden Beitrag geleistet. 3. Wie lautet der Inhalt der „Absichtserklärung über die Kooperation zwischen dem Ministerium für Justiz der Mongolei und dem Staatsministerium der Justiz“ im Volltext? Die Absichtserklärung ist dem Schreiben als Anlage 1 beigefügt 4. Wie lautet der Inhalt des zwischen der Obersten Baubehörde und der Baubehörde der Provinz Shandong unterzeichneten „Memorandum of Understanding “ im Volltext? Das Memorandum of Understanding (MoU) ist dem Schreiben als Anlage 2 beigefügt. 5. Warum wurden in den Projektlisten keine Beträge für die einzelnen Projekte des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) und des StMFLH angegeben? Bei den in der Projektliste genannten polizeilichen Unterstützungsleistungen des StMI sind, abgesehen von Ausgaben für Bewirtung und Gastgeschenken sowie Personal- und Reisekosten, keine Haushaltsmittel eingesetzt worden. Kosten der Obersten Baubehörde für die Kontakte Bayern – Shandong werden wegen der hier veranschlagten Mittel von der StK übernommen. Für den Bereich des StMFLH liegt dies darin begründet, dass es sich ausschließlich um Projekte von dritter Seite, z. B. der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) handelt, mit denen keine besonderen Finanzierungsbelastungen für das StMFLH verbunden waren. Antwort des Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) 07.07.2017 zu den Fragen 6.1 bis 7.2: 6.1 Wie entstand das Projekt in Mosambik und Angola (25.09.2016–02.10.2016) mit dem Thema „Seminar für Fach- und Führungskräfte zum Thema Verpackungsindustrie “? Das Thema wurde von der mosambikanischen Seite angefragt (Unternehmerverband ACB). Da Mosambik ein Transitland nach lnnerafrika ist und an fünf Länder angrenzt, ist Verpackung und Logistik ein sehr wichtiges Thema. Dazu kommt, dass es mit der FachPack eine bedeutende Messe in Bayern gibt. 6.2 Hält die Staatsregierung die Schwerpunktsetzung auf diese beiden Länder für zielführend, zumal es nur eine geringe Bedeutung im Hinblick auf Fluchtursachen spielt? Entwicklungszusammenarbeit sollte sich nach unserer Auffassung nicht nur auf afrikanische Länder beschränken, die aktuell hohe Emigrationszahlen in Richtung Europa aufweisen , sondern auch andere afrikanische Staaten erreichen. Nach den „Leitsätzen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit des Freistaats Bayern“, die die Staatsregierung am 30. April 2013 verabschiedet hat, verpflichtet sich der Freistaat Bayern, sich in der Entwicklungszusammenarbeit zu engagieren und dadurch einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut, Hunger und Krankheit zu leisten und eine nachhaltige und friedliche Entwicklung zu unterstützen. Diese Zusammenarbeit richtet sich an Länder, die in der DAC- Liste der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) als Entwicklungsländer aufgeführt sind. Sowohl Angola als auch Mosambik sind in dieser Liste genannt. Das Interesse und Engagement von auch mittelständischen Unternehmen in Bayern in Bezug auf Mosambik ist deutlich gestiegen und bietet durch den Frieden mit der Opposition und zusätzliche Erdölfunde neue Perspektiven . Hierzu gab es Besuche von Ministern aus Mosambik in Bayern. 7.1 Wie entstand das Projekt in Kamerun (01.08.2016– 31.12.2016) „Train the Trainer“? Das Projekt „Train the Trainer“ wurde von einem Bündnis von aus Afrika stammenden Ingenieuren und Schweißfachleuten in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Schweißtechnik international (GSI München) initiiert. Die konkrete Zielsetzung ist hierbei der Aufbau einer „Afrikanischen Akademie für Schweißtechnik“ (AADS). Aufgrund der beschränkten finanziellen Möglichkeiten des Bündnisses wurden vom StMWi notwendige Zuschüsse zur Durchführung des Projektes im Rahmen der Förderung beruflicher Bildung ermöglicht. 7.2 Hält die Staatsregierung die Schwerpunktsetzung auf dieses Land für zielführend, zumal es nur eine geringe Bedeutung im Hinblick auf Fluchtursachen spielt? In Kamerun herrscht ein akuter Fachkräftemangel im Bereich der Schweißtechnik. Derzeit werden teilweise Fachkräfte aus dem Ausland für ausgewählte Projekte eingeflogen, da qualifiziertes Personal nicht vorhanden ist. Das Projekt trägt somit zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung insbesondere im Bereich der Infrastruktur bei, der eine besondere Bedeutung bei der Anhebung des Lebensstandards zukommt. Ansonsten wird auf die Antwort auf die Frage 6.2 verwiesen. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17298 Anlage 1 Drucksache 17/17298 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage 1 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17298 Anlage 1 Drucksache 17/17298 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Anlage 2 MEMORANDUM Fortsetzung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und des Austausches im Bereich des Städtebaus zwischen der Provinz Shandong in der Volksrepublik China und des Freistaats Bayern in der Bundesrepublik Deutschland Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17298 Anlage 2 MEMORANDUM Auf Grundlage der Gemeinsamen Erklärung zur Herstellung freundschaftlicher Beziehungen zwischen der Provinz Shandong und dem Freistaat Bayern vom 09. Juli 1987, die mit der Vereinbarung vom 23. Juni 2010 zu einer strategischen Partnerschaft erhoben wurde, kommen beide Seiten überein, die mit der Gemeinsamen Erklärung vom 27.06.1995 vereinbarte Zusammenarbeit und den Austausch zwischen der Provinz Shandong und dem Freistaat Bayern im Bereich des Städtebaus weiterzuentwickeln und zu vertiefen. Beide Seiten stellen fest, dass sich die vereinbarte und zuletzt mit Protokoll vom 20.06.2012 bekräftigte Zusammenarbeit zwischen der Provinz Shandong und dem Freistaat Bayern im Bereich des Städtebaus sehr gut entwickelt hat. Die Zusammenarbeit und der Austausch haben zum gegenseitigen Verständnis und zur Freundschaft zwischen der Provinz Shandong und dem Freistaat Bayern beigetragen. Dank der gemeinsamen Bemühungen und Anstrengungen konnten seither zahlreiche Projekte unter Einbindung von Architekten und Planern beider Seiten verwirklicht werden. Folgende Themenbereiche sollen für die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit hervorgehobene Bedeutung haben: 1. Intensivierung der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung, der Energieeffizienz im Städtebau, der Stadterneuerung, des Ausbaus einer nachhaltigen und vernetzten Mobilität (Öffentlicher Personennahverkehr, Individualverkehr) und einer nachhaltigen Infrastruktur. 2. Verstärkte Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch im Bereich der Urbanisierung und gemeinsame Entwicklung von modellhaften Stadtentwicklungsplänen in fünf Modellkommunen unter Einbeziehung aller relevanten Fachdisziplinen (z.B. Stadtplanung, Landschaftsplanung, Infrastruktur) und unter Einbindung der Bayerischen Architektenkammer. 3. Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit im Bereich der Fortbildung von Architekten und Planern unter Einbindung der Bayerischen Architektenkammer. 4. Intensivierung, Weiterentwicklung und kontinuierliche Begleitung der Zusammenarbeit zwischen Planungs- und Architekturbüros aus Shandong und Bayern im Rahmen der Kooperationsvereinbarung vom 10.07.2007 bei der Drucksache 17/17298 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Anlage 2 Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Projekte durch die Behörde für Wohnungswesen, Städtebau und ländliche Entwicklung der Provinz Shandong und der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr unter Einbindung der Bayerischen Architektenkammer. (SOBA – Kooperationsstelle für Bayerische Architekturbüros in der Provinz Shandong). 5. Unterstützung bayerischer Architekturbüros in Kooperation mit chinesischen Partnern beim Aufbau des Sino-German Öko-Parks durch die Behörde für Wohnungswesen, Städtebau und ländliche Entwicklung der Provinz Shandong und der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. Jinan, 22. Juli 2015 Shoujun SONG Vizeamtsleiter Amt für Wohnungswesen und Städtebau der Provinz Shandong Helmut Schütz Leiter der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Stephan Lintner Leiter des Sachgebietes Städtebau an der Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr