Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Florian von Brunn, Klaus Adelt SPD vom 05.04.2017 Online-Lebensmittelhandel-Kontrollen in Bayern II Der Online-Lebensmittelhandel gewinnt an immer größerer Bedeutung. Vor Kurzem ist auch Amazon in den Lebensmittel -Onlinehandel eingestiegen. Effektive Lebensmittelkontrollen in diesem Bereich sind für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Bayern wichtig. Wir fragen daher die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Online-Lebensmittelhändler mit Sitz in Bayern gibt es aktuell? b) Wie hat sich deren Zahl in den letzten drei Jahren entwickelt ? c) Um welche konkreten Händler (Name, Sitz, angebotene Produkte) handelt es sich? 2. a) Wie viele der Händler mit Sitz in Bayern befinden sich jeweils in den einzelnen, nach den für ein Lebensmittelunternehmen ermittelten, Risikokategorien? b) Welche Anzahl von Kontrollen ist demnach jeweils jährlich die Folge? c) Gibt es Online-Lebensmittelhändler, die nach dem aktuellen Entwurf des GDVG in den Kontrollbereich der neuen Behörde fallen? 3. a) Wie viele Kontrollen wurden in den jeweiligen letzten drei Jahren bei den Händlern durchgeführt? b) Wie viele Kontrollen waren dies in den jeweiligen Landkreisen? c) Bei wie vielen dieser Kontrollen gab es Beanstandungen ? 4. a) Welche konkreten Beanstandungen gab es (Grund der Beanstandung, Anzahl der jeweiligen Beanstandungsgründe )? b) Wie oft gab es bei Beanstandungen Nachkontrollen? c) Zu welchen Ergebnissen führten diese jeweils? 5. a) Wurde jeder Online-Lebensmittelhändler, der mit Stichtag 01.09.2016 seinen Sitz in Bayern hatte, bereits mindestens einmal überprüft? b) Wenn nein, wie viele wurden noch nicht überprüft und aus welchen Gründen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 14.06.2017 Zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage wurden die Kreisverwaltungsbehörden um Information gebeten, auf deren Basis die Antworten erfolgen. 1. a) Wie viele Online-Lebensmittelhändler mit Sitz in Bayern gibt es aktuell? Im Lebensmittelrecht gibt es keine Definition für Onlinehandel . Einschließlich der Onlineunternehmen auch anderer Warengruppen wie beispielsweise Tabakwaren gibt es in Bayern nach der Abfrage bei den Behörden vor Ort über 2.000 Anbieter. Den Überwachungsbehörden sind derzeit in etwa 1.300 Online-Lebensmittelhändler bekannt. b) Wie hat sich deren Zahl in den letzten drei Jahren entwickelt? Grundsätzlich hat die Anzahl der Lebensmittel-Onlinehändler in den letzten drei Jahren zugenommen. Gemäß den Rückmeldungen aus verschiedenen Regierungsbezirken stieg im Jahr 2015 die Anzahl der Lebensmittel-Onlinehändler im Vergleich zum Jahr 2014 um ca. 10%, im Jahr 2016 im Vergleich zum Jahr 2015 um weitere 14 %. c) Um welche konkreten Händler (Name, Sitz, angebotene Produkte) handelt es sich? Unter Berücksichtigung der Belange des Datenschutzes der von der Antwort betroffenen konkreten Händler können Name, Sitz und angebotene Produkte der Händler nicht genannt werden. 2. a) Wie viele der Händler mit Sitz in Bayern befinden sich jeweils in den einzelnen, nach den für ein Lebensmittelunternehmen ermittelten, Risikokategorien ? b) Welche Anzahl von Kontrollen ist demnach jeweils jährlich die Folge? In Bayern sind laut Angaben der Kreisverwaltungsbehörden Lebensmittel-Onlinehändler wie folgt eingestuft: Im Einzelnen (1 ꞊ höchstes Risiko, 6 ꞊ niedrigstes Risiko): Risikokategorie 1: 8 Unternehmen Risikokategorie 2: 4 Unternehmen Risikokategorie 3: 339 Unternehmen Risikokategorie 4: 365 Unternehmen Risikokategorie 5: 1 Unternehmen Risikokategorie 6: 288 Unternehmen Insgesamt ergibt sich eine Kontrollvorgabe von etwa 680 Kontrollen pro Jahr. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.10.2017 17/17405 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17405 c) Gibt es Online-Lebensmittelhändler, die nach dem aktuellen Entwurf des GDVG in den Kontrollbereich der neuen Behörde fallen? Der Landtag hat am 29. März 2017 in erster Lesung den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung (Drs. 17/16103) beraten. Dieser Entwurf enthält die erforderlichen gesetzlichen Regelungen zu Errichtung und Zuständigkeit der geplanten neuen Kontrollbehörde durch Einfügen eines neuen Artikels 5a in das Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG). Die näheren Bestimmungen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der neuen Kontrollbehörde sollen durch Verordnung bestimmt werden, zu deren Erlass die Staatsregierung erst mit Verabschiedung des o. g. Gesetzentwurfs ermächtigt ist. Nach dem aktuellen Entwurf dieser, dem Landtag ebenfalls im Rahmen der Parlamentsbeteiligung zur Verfügung gestellten Verordnung über den gesundheitlichen Verbraucherschutz kommt es für die Zuständigkeitsfrage bei einem überregional tätigen Betrieb nicht darauf an, welcher Vertriebswege sich der Betrieb für seine Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände bedient. Ob und wenn ja, welche Lebensmittelhersteller in Bayern mit Online-Vertrieb in die Zuständigkeit der neuen Kontrollbehörde fallen, kann endgültig erst nach Inkrafttreten der oben genannten Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen beantwortet werden. 3. a) Wie viele Kontrollen wurden in den jeweiligen letzten drei Jahren bei den Händlern durchgeführt? b) Wie viele Kontrollen waren dies in den jeweiligen Landkreisen? c) Bei wie vielen dieser Kontrollen gab es Beanstandungen ? Im Zeitraum von 2014 bis 2016 wurden in Bayern nach Angaben der zuständigen Behörden vor Ort rund 2.300 Kontrollen durchgeführt. Diese verteilen sich wie folgt: Oberbayern: LRA Altötting: 42, LRA Tölz: 26, LRA Berchtesgadener Land: 40, LRA Dachau: 7, LRA Ebersberg: 19, LRA Eichstätt: 4, LRA Erding: 9, LRA Freising: 2, LRA Fürstenfeldbruck: 17, LRA Garmisch-Partenkirchen: 3, Ingolstadt: 6, LRA Landsberg a. Lech: 34, LRA Miesbach: 4, LRA Mühldorf a. Inn: 8, LRA München: 21, LHST München: 53, LRA Neuburg a. d. Donau: 4, LRA Pfaffenhofen a. d. Ilm: 35, LRA Rosenheim: 14, Rosenheim: 2, LRA Traunstein: 43, LRA Weilheim: 23 Dabei gab es insgesamt 135 Beanstandungen. Niederbayern: LRA Straubing: 18, LRA Deggendorf: 13, LRA Regen: 27, LRA Rottal-Inn: 9, LRA Kelheim: 56, LRA Freyung-Grafenau: 12, Stadt Landshut: 3, LRA Landshut: 2, LRA Dingolfing: 3, Stadt Passau: 32, LRA Passau: 4, LRA Straubing: 55 Dabei gab es insgesamt 85 Beanstandungen. Unterfranken: LRA Kitzingen: 215, LRA Main-Spessart: 180, LRA Miltenberg : 1, Stadt Würzburg: 15, LRA Würzburg: 36, Stadt Aschaffenburg: 8, LRA Aschaffenburg: 21, LRA Haßberge: 18, Stadt Schweinfurt: 9, LRA Schweinfurt: 20 Dabei gab es insgesamt 248 Beanstandungen. Mittelfranken: Stadt Ansbach: 3, LRA Ansbach: 41, Stadt Erlangen: 21, LRA Erlangen-Höchstadt: 4, Stadt Fürth: 18, LRA Fürth: 22, Stadt Nürnberg: 41, LRA Nürnberger Land: 39, LRA Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim: 11, LRA Roth: 1, Stadt Schwabach: 7, LRA Weißenburg-Gunzenhausen: 17 Dabei gab es insgesamt 43 Beanstandungen. Oberfranken: Stadt Bamberg: 17, LRA Bamberg: 7, Stadt Bayreuth: 6, LRA Bayreuth: 7, LRA Coburg: 13, Stadt Hof: 31, LRA Hof: 10, LRA Forchheim: 9 LRA Kronach: 58, LRA Kulmbach: 11, LRA Lichtenfels: 21, LRA Wunsiedel i. F.: 13 Dabei gab es insgesamt 43 Beanstandungen. Oberpfalz: Stadt Amberg: 12, LRA Amberg-Sulzbach: 14, LRA Cham: 11, LRA Neumarkt i. d. OPf.: 16, LRA Neustadt a. d. Waldnaab : 21, Stadt Regensburg: 30, LRA Regensburg: 32, LRA Schwandorf: 20, LRA Tirschenreuth: 47 Dabei gab es insgesamt 41 Beanstandungen. Schwaben: Stadt Augsburg: 59, LRA Augsburg: 30, LRA Aichach-Friedberg : 3, LRA Neu-Ulm: 23 Stadt Kempten: 4, LRA Oberallgäu : 28, LRA Dillingen a. d. Donau: 37, LRA Lindau: 93, LRA Ostallgäu: 81, LRA Unterallgäu: 185, LRA Donau-Ries: 17, Stadt Kaufbeuren: 1, LRA Günzburg: 22, Stadt Memmingen : 8 Dabei gab es insgesamt 134 Beanstandungen. 4. a) Welche konkreten Beanstandungen gab es (Grund der Beanstandung, Anzahl der jeweiligen Beanstandungsgründe )? b) Wie oft gab es bei Beanstandungen Nachkontrollen ? c) Zu welchen Ergebnissen führten diese jeweils? Eine zahlenmäßige Zuordnung der Mängelarten wurde von vier Regierungsbezirken vorgenommen, sodass die nachfolgend aufgeführten Zahlen aus den Rückmeldungen von vier der sieben Regierungsbezirke generiert sind: Für den Zeitraum 2014 bis 2016 wurden folgende Beanstandungsgründe genannt (dabei handelt es sich in der Regel um Mehrfachnennungen; so können z. B. bei einer Kontrolle mehrere verschiedene Hygienemängel festgestellt worden sein): Hygiene – 421 Beanstandungen Infektionsschutzbelehrung – 6 Beanstandungen Bauliche Mängel – 116 Beanstandungen Preisangaben – 1 Beanstandung Eigenkontrollsystem – 52 Beanstandungen Versandtemperatur, Temperatur bei Vorratslagerung – 3 Beanstandungen Nachgemacht/wertgemindert/geschönt – 1 Beanstandung Nicht zum Verzehr geeignet – 1 Beanstandung Kennzeichnung – 52 Beanstandungen Unzulässige gesundheitsbezogene/nährwertbezogene Angaben – 1 Beanstandung Irreführung – 3 Beanstandungen Fehlendes Schädlingsmonitoring – 7 Beanstandungen Abweichung von FrSaftErfrischGetrV – 3 Beanstandungen Wertminderung – 1 Beanstandung Übergang von Stoffen in Lebensmitteln – 2 Beanstandungen Drucksache 17/17405 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Dokumentationsmangel – 22 Beanstandungen Meldung des Inverkehrbringens von Nahrungsergänzungsmitteln – 1 Beanstandung Einrichtung abgenutzt – 1 Beanstandung Keine Gewerbeanmeldung – 1 Beanstandung Rückrufüberwachung – 3 Beanstandungen Verkaufsverbot wg. nicht zugelassener Zusatzstoffe – 1 Beanstandung Zusammensetzung/Höchstmengenüberschreitung – 2 Beanstandungen Sonstige – 11 Beanstandungen Insgesamt wurden 137 Nachkontrollen durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass in den überwiegenden Fällen sämtliche Beanstandungsgründe beseitigt waren. 5. a) Wurde jeder Online-Lebensmittelhändler der, mit Stichtag 1.9.2016 seinen Sitz in Bayern hatte, bereits mindestens einmal überprüft? Nein. b) Wenn nein, wie viele wurden noch nicht überprüft und aus welchen Gründen? 252 Online-Lebensmittelhändler wurden laut Angaben der Kreisverwaltungsbehörden noch nicht überprüft. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um folgende Gründe: • Unternehmen mit einer höheren Risikopriorisierung werden bei der Kontrolle vorgezogen. • Im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde befindet sich lediglich ein Büro, ein Lager existiert nicht oder z. B. in einem anderem Bundesland. • Der Onlinehandel wird von einer Privatwohnung aus vorgenommen . Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17405