Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 15.05.2017 Geburtshilfliche Versorgung in der Region 10 Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Einrichtungen zur akutstationären Versorgung in den Fachrichtungen Gynäkologie und Geburtshilfe gibt es in der Region 10 – Landkreise Eichstätt, Neuburg -Schrobenhausen, Pfaffenhofen/Ilm und Stadt Ingolstadt – (bitte aufschlüsseln nach klinischen und außerklinischen Einrichtungen sowie nach den einzelnen Landkreisen und der Stadt Ingolstadt)? 2. Wie groß sind die einzelnen Entbindungsstationen (bitte die Anzahl der Betten und die Anzahl der Kreissäle nennen)? 3. Wie viele Ärzte, Krankenschwestern bzw. -pfleger und Hebammen sind in den jeweiligen Entbindungsstationen beschäftigt? 4. Wie stellt sich das zahlenmäßige Verhältnis zwischen freiberuflichen Beleghebammen und angestellten Hebammen in dieser Region im Vergleich zu ganz Bayern dar? 5. Welche Unterschiede zeigen sich bei der Entlohnung von freiberuflichen Beleghebammen, die direkt mit den Krankenkassen abrechnen, und angestellten Hebammen , die von den Einrichtungen bezahlt werden? 6.1 Wie viele Geburten verzeichnen die einzelnen Stationen ? 6.2 Wie ist der Grad ihrer Auslastung in der genannten Region ? 6.3 Wie viele Entbindungsstationen mussten geschlossen werden (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt seit 2010)? 7. Wie viele Geburten haben in nicht-klinischen Einrichtungen stattgefunden? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 19.06.2017 1. Welche Einrichtungen zur akutstationären Versorgung in den Fachrichtungen Gynäkologie und Geburtshilfe gibt es in der Region 10 – Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen /Ilm und Stadt Ingolstadt – (bitte aufschlüsseln nach klinischen und außerklinischen Einrichtungen sowie nach den einzelnen Landkreisen und der Stadt Ingolstadt)? 2. Wie groß sind die einzelnen Entbindungsstationen (bitte die Anzahl der Betten und die Anzahl der Kreissäle nennen)? 3. Wie viele Ärzte, Krankenschwestern bzw. -pfleger und Hebammen sind in den jeweiligen Entbindungsstationen beschäftigt? Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam in folgender Tabelle dargestellt : Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.10.2017 17/17424 Bayerischer Landtag Kliniken für Geburtshilfe in der Region 10 E nt b. F ra ue n le be nd G eb or en e au fg es te llt e B et te n G U G B er ec hn un gs ta ge G U G A us la st un g ha up ta m tli ch e Ä rz te G U G B el eg är zt e an ge st el lte H eb am - m en B el eg he ba m m en Klinikum Ingolstadt 2.424 2.477 74 17.785 66% 12 0 17 18 Kliniken Eichstätt/Kösching 994 1.002 24 6.870 78% 4 4 0 15 Kliniken St. Elisabeth, Neuburg a. d. Donau 784 806 22 6.039 75% 5 0 0 8 Kreiskrankenhaus Schrobenhausen 288 288 15 1.891 35% 3 0 0 8 Ilmtalklinik Pfaffenhofen 634 637 31 5.663 50% 4 0 0 9 Region 10 insgesamt 5.124 5.210 166 38.248 63% 28 4 17 58 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17424 Die im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe (GUG) genannte Bettenzahl ist keine planerische Vorgabe, sondern die Anzahl der in eigener Verantwortung des Trägers aufgestellten Betten. Im Bayerischen Krankenhausplan wird nur die Gesamtbettenzahl des Krankenhauses angegeben, nicht aber einzelnen Fachabteilungen zugeordnet. Da auf der letztlich vom Träger selbst festgelegten Bettenzahl auch die Berechnung der Auslastung basiert, ist die Aussagekraft dieser Größe relativ gering. Auch die Anzahl der Kreißsäle ist planerisch nicht ausgewiesen und wäre ggf. nur durch eine Abfrage beim Träger zu ermitteln. Ein Engpass in diesem Bereich besteht aber wohl nicht, da kein Klinikträger bisher die Förderung eines entsprechenden Bauvorhabens beantragt hat. Im Gegensatz zu Ärzten und Hebammen sind Angaben zur Besetzung mit Pflegepersonal nicht möglich, da diese Berufsgruppe nicht abteilungsbezogen ausgewertet werden kann. Informationen über außerklinische Geburtseinrichtungen liegen dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) nicht vor. Nach Angaben des „Netzwerkes der Geburtshäuser e. V.“ gibt es in Bayern aktuell 19 Geburtshäuser , davon auch eines in Ingolstadt. 4. Wie stellt sich das zahlenmäßige Verhältnis zwischen freiberuflichen Beleghebammen und angestellten Hebammen in dieser Region im Vergleich zu ganz Bayern dar? Der Anteil der fest angestellten Hebammen liegt mit 23 Prozen (17 von 75) erheblich unter dem bayerischen Durchschnitt von 49 Prozen (719 von 1.466). 5. Welche Unterschiede zeigen sich bei der Entlohnung von freiberuflichen Beleghebammen, die direkt mit den Krankenkassen abrechnen, und angestellten Hebammen, die von den Einrichtungen bezahlt werden? Fest angestellte Hebammen werden im Bereich der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (TV-L und TVöD) wie Krankenpflegekräfte eingruppiert. Die Einstiegsgehälter liegen bei 2.400 bis 3.100 Euro. Dazu kommen Zuschläge für Nacht- und Wochenenddienste, die je nach Umfang der Dienste variieren. Bei privaten Klinikträgern sind auch höhere Einkommen möglich. Über die Vergütung von Beleghebammen liegen keine Erkenntnisse vor, da sie sehr stark von Art und Menge der erbrachten Leistungen abhängen. Anhaltspunkte gibt die folgende Aufstellung des Spitzenverbandes Bund der AOK: Grundsicherung Haftpflichtausgleich p. a. (je Geburtshebamme, bei mindestens. 4 geburtshilflichen Leistungen p. a.) 4.000 bis über 5.000 Euro (je nach Höhe der tatsächlich gezahlten Haftpflichtprämie) Zusätzlich zur Grundsicherung bei Tag bei Nacht je Hausgeburt ca. 868 Euro ca. 1.034 Euro je Geburtshaus-Geburt ca. 1.462 Euro ca. 1.602 Euro Im Krankenhaus erhält eine Beleghebamme nach Angaben des Deutschen Hebammenverbandes entsprechend der Vergütungsvereinbarung nach § 134a des Sozialgesetzbuchs (SGB) Fünftes Buch (V) bei einer vaginalen Geburt je nach Geburtsverlauf zwischen 271,94 und 327,94 Euro. 6.1 Wie viele Geburten verzeichnen die einzelnen Stationen ? 6.2 Wie ist der Grad ihrer Auslastung in der genannten Region? Siehe Tabelle zu den Fragen 1.–3. 6.3 Wie viele Entbindungsstationen mussten geschlossen werden (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt seit 2010)? In der Region 10 wurde seit 2010 keine Entbindungsstation geschlossen. Allerdings hat die Geburtshilfeeinrichtung im Krankenhaus Schrobenhausen seit Mitte des Jahres 2016 vorübergehend ihren Betrieb eingestellt, da dort keine Hebammen mehr zur Verfügung stehen. Die Versorgung ist durch die nahegelegenen Kliniken in Neuburg/Donau, Pfaffenhofen und ggf. auch durch das Krankenhaus Aichach weiterhin sichergestellt. 7. Wie viele Geburten haben in nicht-klinischen Einrichtungen stattgefunden? Zu den nicht-klinischen Geburten liegen keine statistischen Angaben vor. Die „Gesellschaft für die Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe – QUAG“ hat für Bayern für das Jahr 2015 eine Zahl von 2.438 außerklinisch begonnene Geburten erfasst, davon 987 als Hausgeburten und 1.451 in hebammengeleiteten Einrichtungen. Im bundesweiten Durchschnitt wurde etwa ein Sechstel dieser Fälle noch vor oder während der Geburt in eine Klinik verlegt, sodass von etwa 2.000 außerklinischen Geburten in Bayern auszugehen ist.