Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernhard Roos SPD vom 15.05.2017 Neuregelung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen - Folgen für A 94 Im Zuge der Neuregelung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen soll bis 2021 die Überführung der Bundesautobahnen in die Bundesverwaltung abgeschlossen sein. Darüber hinaus soll eine Infrastrukturgesellschaft Verkehr entstehen. Nach Presseberichten führt die aktuelle Unsicherheit für die Beschäftigten der bis 2021 auslaufenden Autobahndirektionen zu gravierendem Personalmangel. Dieser gefährdet die erfolgreiche Fortführung bestehender Projekte. Dabei stellt sich dringende Frage vor allem für die Zukunft der A 94. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie ist der Planungsstand zum Ausbau der A 94? b) Welche Abschnitte sind als Nächstes zum Ausbau vorgesehen ? c) Nach welchem Zeitplan sollen diese fertiggestellt werden ? 2. a) Wie viele Kündigungen gab es im Jahr 2016 bei der Autobahndirektion Süd? b) Wie viele Neueinstellungen? c) Wie viele vakante Stellen? 3. a) Bei wie vielen der aktuell vakanten Stellen bei der Autobahndirektion Süd handelt es sich um hoch qualifizierte Arbeitsplätze wie z. B. Bauingenieure oder Führungskräfte ? b) Ist ein Projekt der Autobahndirektion Süd in der Vergangenheit bereits verzögert worden aufgrund von fehlendem Personal? c) Welche Maßnahmen trifft die Staatsregierung, um den Personalmangel bei der Autobahndirektion Süd zu bekämpfen ? 4. a) Bis wann soll der Ausbau der A 94 abgeschlossen sein? b) Wurde dieser Zeitplan zum Abschluss der A 94 aufgrund der Neuregelungen der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen verändert bzw. verlängert? c) Wann wurde der Zeitplan zum letzten Mal verändert bzw. verlängert? 5. a) Geht die Staatsregierung davon aus, dass durch die Neuregelung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen noch Veränderungen am Zeitplan anstehen werden ? b) Welche weitere Hindernisse sieht die Staatsregierung, die den Abschluss des Ausbaus der A 94 weiter verzögern könnten? c) Welche Maßnahmen trifft die Staatsregierung, um weitere Verzögerungen abzuwenden? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 19.06.2017 1. a) Wie ist der Planungsstand zum Ausbau der A 94? Von der rund 150 km langen A 94 zwischen der Landeshauptstadt München und der A 3 bei Pocking sind derzeit ca. 70 km zweibahnig unter Verkehr. Weitere 39 km sind derzeit in Bau. Bei weiteren 27 km sind die Planungen am Laufen. b) Welche Abschnitte sind als Nächstes zum Ausbau vorgesehen? Als Nächstes könnte der Abschnitt zwischen Kirchham und Pocking in Bau gehen und im Anschluss daran der bereits einbahnig unter Verkehr befindliche Abschnitt vom derzeitigen Autobahnende bei Marktl bis westlich Simbach. c) Nach welchem Zeitplan sollen diese fertiggestellt werden? Im Abschnitt Kirchham – Pocking läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren , im Abschnitt Marktl – Simbach wird momentan die Entwurfsplanung erstellt. Mit dem Bau der beiden Abschnitte soll jeweils begonnen werden, sobald vollziehbares Baurecht vorliegt. Aussagen zur Fertigstellung sind derzeit nicht möglich, da sich die möglichen Baubeginne aufgrund von Klagen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse verzögern können. 2. a) Wie viele Kündigungen gab es im Jahr 2016 bei der Autobahndirektion Süd? Im Jahr 2016 haben 46 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Autobahndirektion Südbayern verlassen. Davon haben neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gekündigt, drei einen Auflösungsvertrag unterzeichnet, 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden versetzt oder abgeordnet und 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in den Ruhestand verabschiedet . Darunter befanden sich zum großen Teil erfahrene Kräfte aus dem Ingenieur- und Technikerbereich. b) Wie viele Neueinstellungen? Im selben Zeitraum konnten 63 Stellen, die zum Teil schon vor 2016 unbesetzt und ausgeschrieben waren, besetzt werden. Die erfolgten Neueinstellungen stehen auch in Zusammenhang mit dem zusätzlichen Personalbedarf infolge der Behördenverlagerung und dem Investitionshochlauf, für Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.10.2017 17/17426 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17426 den der Autobahndirektion Südbayern durch Beschluss des Landtags zusätzliche Stellen bereitgestellt wurden. Die abgegangenen erfahrenen Kräfte im Ingenieur- und Technikerbereich konnten zwar zum Teil quantitativ durch die erfolgten Neueinstellungen kompensiert werden, der qualitative Ausgleich entsteht aber erst mit zunehmender Berufserfahrung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. c) Wie viele vakante Stellen? Die Autobahndirektion Südbayern hat aktuell 40 ausgeschriebene , aber noch unbesetzte Stellen. 3. a) Bei wie vielen der aktuell vakanten Stellen bei der Autobahndirektion Süd handelt es sich um hochqualifizierte Arbeitsplätze wie z. B. Bauingenieure oder Führungskräfte? Der Großteil der aktuell ausgeschriebenen Stellen sind hoch qualifizierte Stellen im Ingenieurbereich. Die Besetzung dieser Stellen ist vor allem aufgrund der im Ingenieurbereich angespannten Arbeitsmarktsituation äußerst schwierig. Inwieweit alle offenen Stellen mit adäquaten Bewerbern besetzt werden können, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. b) Ist ein Projekt der Autobahndirektion Süd in der Vergangenheit bereits verzögert worden aufgrund von fehlendem Personal? Nein. Es wird alles daran gesetzt, trotz der angespannten Personalsituation alle laufenden Projekte weiterzuführen und erfolgreich abzuschließen. Die angesprochenen Änderungen im Personalkörper können nur aufgefangen werden , wenn es gelingt, die entsprechenden Neueinstellungen vorzunehmen und die Vergabequote für externe Ingenieurleistungen über ein schon hohes Niveau hinaus weiter zu steigern. c) Welche Maßnahmen trifft die Staatsregierung, um den Personalmangel bei der Autobahndirektion Süd zu bekämpfen? Um die Leistungsfähigkeit der Staatsbauverwaltung in der Transformationsphase und darüber hinaus zu erhalten, wurden Leitlinien für Personalmaßnahmen entworfen. Ziel ist es, einerseits eine Schwächung der Autobahndirektionen durch über die normale Fluktuation hinausgehende Abwanderungen zu verhindern, andererseits aber Wechselwünschen in Richtung der Staatlichen Bauämter im Sinne der Beschäftigten möglichst nachzukommen und so insgesamt Kapazitäten in der Bauverwaltung zu halten. 4. a) Bis wann soll der Ausbau der A 94 abgeschlossen sein? Der Lückenschluss zwischen Pastetten und Heldenstein soll im Herbst 2019 unter Verkehr gehen. Die Fertigstellung des Abschnitts zwischen Malching und Kirchham ist für 2022 vorgesehen. Darüber hinaus sind – da in den verbleibenden Abschnitten noch kein Baurecht vorliegt – keine Aussagen möglich. b) Wurde dieser Zeitplan zum Abschluss der A 94 aufgrund der Neuregelungen der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen verändert bzw. verlängert? Nein. c) Wann wurde der Zeitplan zum letzten Mal verändert bzw. verlängert? Im Jahr 2015 musste der Zeitplan wegen erforderlicher, umfangreicher Tekturen bei der Planfeststellung im Abschnitt Kirchham – Pocking verlängert werden. 5. a) Geht die Staatsregierung davon aus, dass durch die Neuregelung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen noch Veränderungen am Zeitplan anstehen werden? Die Entscheidungen über den weiteren Fortgang der Planungen und der Baumaßnahmen werden ab Gründung der Bundesinfrastrukturgesellschaft nicht mehr in der Verantwortung des Freistaats Bayern liegen. Dennoch wird sich die Staatsregierung weiterhin dafür einsetzen, dass die A 94 zügig fertiggestellt wird. b) Welche weitere Hindernisse sieht die Staatsregierung , die den Abschluss des Ausbaus der A 94 weiter verzögern könnten? Keine. c) Welche Maßnahmen trifft die Staatsregierung, um weitere Verzögerungen abzuwenden? Siehe Antworten zu Fragen 2 b und 2 c sowie 3 b und 3 c.