Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.05.2017 Mögliche Nationalparke in Bayern Die Staatsregierung ist derzeit auf der Suche nach einem Gebiet für einen dritten Nationalpark in Bayern. In § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes heißt es dazu wie folgt: „(1) Nationalparke sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die 1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind, 2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und 3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet .“ Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viel Prozent des für einen möglichen Nationalpark ins Auge gefassten Teil a) des Frankenwalds, b) des Spessart, c) der Rhön, d) der Isar-/Donauauen erfüllen die o. g. Voraussetzungen (Angaben bitte getrennt nach Merkmalen und Gebieten)? 2. Wie viel Prozent der jeweiligen Gebiete erfüllen alle Merkmale? 3. Wie lauten die entsprechenden Zahlen für die Bereiche der Forstämter Oberammergau und Ebrach? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 21.06.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: Zu 1. a)–d) und 2.: Aktuell befindet sich das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) mit vier Regionen (Spessart, Donau-Region, Rhön, Frankenwald) in der Dialogphase. Zum Ende dieser Dialogphase hin wird gemeinsam mit den im jeweiligen Landkreis politisch Verantwortlichen zu bewerten sein, wie es um die Voraussetzungen für einen dritten Nationalpark steht und ob die Bereitschaft zur Fortsetzung des Verfahrens in der Region gegeben ist. In der an die Dialogphase anschließenden Konzeptphase werden durch das StMUV gemeinsam mit der ausgewählten Region Eckpunkte eines „maßgeschneiderten Nationalparks“ erarbeitet werden. Erst auf der Basis der dann vorliegenden Gebietskulisse und Eckpunkte eines Nationalparkkonzepts können vom StMUV abschließende Bewertungen bzw. Auswertungen getroffen werden. Zu 3.: Oberammergau und Ebrach sind Sitze von Forstbetrieben der Bayerischen Staatsforsten AöR, sodass davon ausgegangen wird, dass sich die Frage auf diese bezieht. Entsprechende Zahlen für die angesprochenen Forstbetriebe liegen derzeit nicht vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.10.2017 17/17429 Bayerischer Landtag