Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 27.04.2017 Wildtiermanagement Nationalpark Spessart II In meiner Schriftlichen Anfrage auf Drs. 17/16469 fragte ich die Staatsregierung nach einer möglichen Ausgestaltung eines Wildtiermanagements in einem möglichen Nationalpark Spessart und ob ein solches auch in der Kernzone des Nationalparks prinzipiell umsetzbar wäre. Aus der Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz geht hervor, dass bisher kein konkreteres Konzept für ein solches Wildtiermanagement besteht. Es wurde darüber hinaus erklärt, dass ein solches den gesamten Nationalpark berücksichtigen werde. Jedoch heißt es im Anschluss wiederum : „Bislang existiert für einen möglichen Nationalpark Spessart lediglich eine konkretisierte Gebietskulisse. Ein Zonierungsvorschlag existiert nicht. Nähere Aussagen zum Wildtiermanagement mit Bezug auf die Zonierung sind daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.“ Aus eigenen Recherchen in Publikationen der bestehenden Nationalparke wurde deutlich, dass sowohl im Nationalpark Bayerischer Wald als auch im Nationalpark Berchtesgaden im Jahr 2010 große Flächen von einem Wildtiermanagement ausgeschlossen waren. Ich frage die Staatsregierung: 1. Aus welchen (fachlichen) Gründen waren im Nationalpark Bayerischer Wald und im Nationalpark Berchtesgaden im Jahr 2010 große Flächen aus dem dortigen Wildtiermanagement ausgeschlossen? 2. Welche Flächen waren in den Nationalparken Bayerischer Wald und Berchtesgaden im Jahr 2016 aus dem jeweiligen Wildtiermanagement ausgenommen? 3. Welche Umstände können theoretisch dazu führen, dass Teile eines Nationalparks von einem Wildtiermanagement ausgeschlossen werden? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 21.06.2017 Zu 1.: Zielsetzung von Nationalparken ist es, das Wirken der natürlichen Umweltkräfte und die ungestörte Dynamik der Lebensgemeinschaften zu gewährleisten. Deshalb findet auf großen Flächen der Nationalparke Bayerischer Wald und Berchtesgaden kein Wildtiermanagement statt. Ein Schutz der an die Nationalparke angrenzenden Flächen vor Wildschäden und Seuchen wird gewährleistet. Hierfür wird im Bedarfsfall das gesamte Spektrum an möglichen Bejagungsstrategien im Einklang mit jagdrechtlichen Vorgaben ausgeschöpft. Zu 2.: Im Jahr 2016 waren in den Nationalparken Bayerischer Wald und Berchtesgaden jeweils 75 Prozent der Nationalparkfläche ohne Wildtiermanagement. Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Was den angestrebten dritten Nationalpark in Bayern betrifft, wird das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in Absprache mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Expertise zum Wildtiermanagement und dessen räumlicher Zuordnung in den potenziellen Suchräumen vergeben. Ein „maßgeschneidertes“ Wildtiermanagement wird bei der Entwicklung eines dritten Nationalparks gemeinsam mit der Region entwickelt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.10.2017 17/17430 Bayerischer Landtag