Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 04.05.2017 Ladestandorte – Elektromobilität Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Schnellladesäulen sind an den einzelnen bewirtschafteten Autobahnraststätten in Bayern verfügbar (Angaben bitte für die einzelnen Autobahnraststätten )? b) An welchen bayerischen Autobahnraststätten sind derzeit noch keine Schnellladesäulen verfügbar? c) Bis wann werden auf diesen Autobahnraststätten Schnellladesäulen errichtet (Angaben bitte zur Anzahl der Ladesäulen für die einzelnen Autobahnraststätten und zum Zeitpunkt der Errichtung)? 2. a) Wie viele der im „Ladeatlas Elektromobilität Bayern“ genannten Ladestandorte sind uneingeschränkt öffentlich zugänglich? b) Wie viele der im „Ladeatlas Elektromobilität Bayern“ aufgeführten Ladestandorte sind so vernetzt, dass die Statusinformationen in Echtzeit angezeigt werden können ? c) Wie viele Ladestandorte und Ladesäulen stehen derzeit nur einem begrenzten Nutzerkreis zur Verfügung? 3. a) Welcher Anteil der im „Ladeatlas Elektromobilität Bayern“ aufgeführten Ladestandorte und Ladesäulen sind roamingfähig und interoperabel, sodass sie eine Bezahlung per Smartphone, QR-Code und gängigen Zahlungsmitteln wie Kreditkarten und PayPal digital ermöglichen (Angaben bitte in absoluten Zahlen sowie in Prozent der im „Ladeatlas Elektromobilität Bayern“ aufgeführten Ladestandorte)? b) Inwieweit besteht nach Auffassung der Staatsregierung Bedarf für ein integriertes E-Roamingsystem für öffentliche Ladeinfrastrukturen, damit Elektroautos mit nur einem Vertrag über Anbieter- und Landesgrenzen hinaus geladen werden können, nachdem die Ladesäulenverordnung lediglich Standards für Steckdosen und (Fahrzeug-)Kupplungen bei öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile setzt? c) Welche Anstrengungen unternimmt die Staatsregierung , um ein integriertes E-Roamingsystem für die gesamte öffentliche Ladeinfrastruktur zu schaffen? 4. a) An welchen Standorten in Bayern hat der Freistaat Stromtankstellen auf eigenen Liegenschaften errichtet ? b) Inwieweit sind diese Stromtankstellen uneingeschränkt öffentlich zugänglich? c) Inwieweit sind diese mit integrierten E-Roamingsystemen ausgestattet? 5. a) Inwieweit sieht die Staatsregierung im Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur eine staatliche Aufgabe und keine Aufgabe der Automobilindustrie oder der Stromversorger? b) In welchem konkreten Umfang wird sich der Freistaat am Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur beteiligen, nachdem im Internetangebot des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) nachzulesen ist: „Bayern wird sich bei Bedarf zusätzlich mit eigenen Landesmitteln am Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur beteiligen, denn [..]2020 werden wir in Bayern einen Bedarf von rund 7.000 öffentlichen Ladesäulen haben.“? c) Wurden unter Frage 3 a genannte derzeit nicht roamingfähige Ladestationen mit staatlichen Fördermitteln bezuschusst (falls ja, Angaben bitte zu den konkreten Ladestationen und zur Höhe der gewährten Fördergelder)? 6. a) Von welcher Anzahl an zugelassenen Elektrofahrzeugen im Jahr 2020 geht die Annahme für den Bedarf von rund 7.000 öffentlichen Ladesäulen aus? b) Von welcher Zunahme an zugelassenen Elektrofahrzeugen geht die Staatsregierung für die Jahre 2025 und 2030 aus (bitte den daraus resultierenden Bedarf an öffentlichen Ladestationen mit angeben)? c) An wie vielen im „Ladeatlas Elektromobilität Bayern“ aufgeführten Ladestandorten kann derzeit noch ohne Bezahlung Strom gezapft werden? 7. a) Aus welchen Haushaltsmitteln wurde die Entwicklung des „Ladeatlas Elektromobilität Bayern“ finanziert (bitte konkreten Betrag mit angeben)? b) Welche jährlichen Kosten fallen für den laufenden Betrieb des „Ladeatlas Elektromobilität Bayern“ an? c) Welche Apps zum Finden von Ladestationen für Elektroautos sind der Staatsregierung bekannt (bitte für die einzelnen Apps auch Angaben zur Bewertung des Angebots, Bewertung der Informationen der in Bayern vorhandenen Ladestandorte und zum bundes- und europaweiten Verzeichnis)? 8. a) Hält die Staatsregierung das Führen von Verzeichnissen von Stromtankstellen für Elektrofahrzeuge für eine staatliche Aufgabe, nachdem es zahlreiche private Anbieter gibt? b) Werden die im „Ladeatlas Elektromobilität Bayern“ gesammelten Daten auch allen anderen privaten App- Anbietern zur Verfügung gestellt? c) Wenn nein, mit welcher Begründung? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.10.2017 17/17434 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17434 Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 22.06.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1. a) Wie viele Schnellladesäulen sind an den einzelnen bewirtschafteten Autobahnraststätten in Bayern verfügbar (Angaben bitte für die einzelnen Autobahnraststätten )? Um Langstreckenmobilität für Elektrofahrzeuge zu ermöglichen , hat die Straßenbauverwaltung beim Bund frühzeitig darauf gedrängt, dass alle bewirtschafteten Tank- und Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen in Bayern zeitnah mit Schnellladesäulen ausgestattet werden. Die Ausstattung der bewirtschafteten Rastanlagen mit Schnellladestationen erfolgt durch die Autobahn Tank & Rast GmbH im Rahmen der bestehenden Konzessionsverträge seit Herbst 2015 (in der Regel jeweils 1 Schnellladestation pro Standort). Der aktuelle Stand der Umsetzung wird vonseiten der Autobahn Tank & Rast GmbH im Internet dokumentiert unter https://tank.rast.de/emobility/ (Liste und Karte der Schnellladesäulen im Servicenetz von Tank & Rast). Danach sind aktuell in Bayern rund 40 von 68 bewirtschafteten Rastanlagen mit Schnellladestationen ausgerüstet. b) An welchen bayerischen Autobahnraststätten sind derzeit noch keine Schnellladesäulen verfügbar? Siehe Antwort zu Frage 1 a. c) Bis wann werden auf diesen Autobahnraststätten Schnellladesäulen errichtet (Angaben bitte zur Anzahl der Ladesäulen für die einzelnen Autobahnraststätten und zum Zeitpunkt der Errichtung)? Die Zuständigkeit für den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur an Autobahnraststätten liegt beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Autobahn Tank & Rast GmbH. Im Jahr 2015 wurde vom Bund und von Tank & Rast das Ziel formuliert, alle bewirtschafteten Rastanlagen möglichst weitgehend in dieser Legislaturperiode mit Schnellladestationen auszustatten. 2. a) Wie viele der im „Ladeatlas Elektromobilität Bayern “ genannten Ladestandorte sind uneingeschränkt öffentlich zugänglich? 1.295 Ladestandorte (Hinweis: Die zahlenmäßigen Angaben zu Ladestandorten erfolgen zum Stand Mai 2017). b) Wie viele der im „Ladeatlas Elektromobilität Bayern “ aufgeführten Ladestandorte sind so vernetzt, dass die Statusinformationen in Echtzeit angezeigt werden können? 752 Ladestandorte. c) Wie viele Ladestandorte und Ladesäulen stehen derzeit nur einem begrenzten Nutzerkreis zur Verfügung ? 883 Ladestandorte. 3. a) Welcher Anteil der im „Ladeatlas Elektromobilität Bayern“ aufgeführten Ladestandorte und Ladesäulen sind roamingfähig und interoperabel, sodass sie eine Bezahlung per Smartphone, QR- Code und gängigen Zahlungsmitteln wie Kreditkarten und PayPal digital ermöglichen (Angaben bitte in absoluten Zahlen sowie in Prozent der im „Ladeatlas Elektromobilität Bayern“ aufgeführten Ladestandorte)? 267 Ladestandorte bzw. 16 Prozent b) Inwieweit besteht nach Auffassung der Staatsregierung Bedarf für ein integriertes E-Roamingsystem für öffentliche Ladeinfrastrukturen, damit Elektroautos mit nur einem Vertrag über Anbieterund Landesgrenzen hinaus geladen werden können , nachdem die Ladesäulenverordnung lediglich Standards für Steckdosen und (Fahrzeug-)Kupplungen bei öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile setzt? Am 12. Mai 2017 wurde der ersten Änderungsverordnung zur Ladesäulenverordnung vom Bundesrat zugestimmt. Wesentlicher Inhalt der Änderungsverordnung ist die Einführung einer verpflichtenden Ad-hoc-Bezahlmöglichkeit (z. B. mit Kreditkarte) bei allen neu errichteten Ladepunkten . Insoweit ist aus Sicht der Staatsregierung der rechtliche Rahmen geschaffen, um diskriminierungsfreies Laden über Anbieter- und Bundeslandgrenzen hinweg zu ermöglichen. c) Welche Anstrengungen unternimmt die Staatsregierung , um ein integriertes E-Roamingsystem für die gesamte öffentliche Ladeinfrastruktur zu schaffen? Siehe Antwort zu Frage 3 b. 4. a) An welchen Standorten in Bayern hat der Freistaat Stromtankstellen auf eigenen Liegenschaften errichtet ? Die Standorte, auf welchen Elektroladesäulen auf staatseigenen Liegenschaften errichtet wurden, können der beiliegenden Anlage entnommen werden. Dabei ist zu beachten, dass je Behördenstandort teilweise auch mehrere Ladesäulen vorhanden sein können. Stichtag für die Auflistung ist hierbei der 31. Dezember 2016; zwischenzeitlich sind weitere Standorte hinzugekommen . Eine ergänzende Statistik ist erst zum 31. Dezember 2017 möglich. b) Inwieweit sind diese Stromtankstellen uneingeschränkt öffentlich zugänglich? Die Elektroladesäulen sind nicht uneingeschränkt öffentlich zugänglich. Grundsätzlich werden die Ladesäulen auf staatseigenen Liegenschaften errichtet, die üblicherweise nur von Bediensteten des Freistaates sowie von Dritten im Rahmen des Besucherverkehrs der Behörden befahren werden dürfen. c) Inwieweit sind diese mit integrierten E-Roamingsystemen ausgestattet? Keine dieser Ladesäulen ist mit einem E-Roamingsystem ausgestattet, da die Ladesäulen, wie unter 4 b beschrieben, nicht uneingeschränkt öffentlich zugänglich sind. Drucksache 17/17434 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 5. a) Inwieweit sieht die Staatsregierung im Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur eine staatliche Aufgabe und keine Aufgabe der Automobilindustrie oder der Stromversorger? Der Aufbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dies bedeutet, dass sowohl die öffentliche Hand (Bund, Länder, Kommunen) als auch der private Sektor ihren Anteil leisten müssen. Vorrangiges Ziel der Staatsregierung ist es, einen geeigneten rechtlichen Rahmen zu schaffen und ggf. Anreize zum Aufbau von Ladeinfrastruktur zu setzen. Der Betrieb der Ladeinfrastruktur wird in der Regel durch private Unternehmen (u. a. Energieversorger, Mobilitätsanbieter) erfolgen. b) In welchem konkreten Umfang wird sich der Freistaat am Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur beteiligen, nachdem im Internetangebot des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) nachzulesen ist: „Bayern wird sich bei Bedarf zusätzlich mit eigenen Landesmitteln am Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur beteiligen, denn [..]2020 werden wir in Bayern einen Bedarf von rund 7.000 öffentlichen Ladesäulen haben.“? Der Freistaat Bayern plant, ergänzend zum Bundesförderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“, den Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Bayern zu unterstützen. Im aktuellen Doppelhaushalt 2017/2018 sind dafür 1,6 Mio. Euro p. a. vorgesehen . c) Wurden unter Frage 3 a genannte derzeit nicht roamingfähige Ladestationen mit staatlichen Fördermitteln bezuschusst (falls ja, Angaben bitte zu den konkreten Ladestationen und zur Höhe der gewährten Fördergelder)? Bisher existiert noch kein bayerisches Programm zur Förderung des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur , sodass auch keine nicht roamingfähigen Ladestationen bezuschusst werden konnten. 6. a) Von welcher Anzahl an zugelassenen Elektrofahrzeugen im Jahr 2020 geht die Annahme für den Bedarf von rund 7.000 öffentlichen Ladesäulen aus? Die Annahme der Staatsregierung basiert auf den Zahlen der Bundesregierung bzw. der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE). Diese hat für das Jahr 2020 einen Zielwert von einer Million Elektrofahrzeuge in Deutschland genannt . Umgerechnet auf den Freistaat Bayern wären dies ca. 200.000 Elektrofahrzeuge. b) Von welcher Zunahme an zugelassenen Elektrofahrzeugen geht die Staatsregierung für die Jahre 2025 und 2030 aus (bitte den daraus resultierenden Bedarf an öffentlichen Ladestationen mit angeben )? Der Nationale Entwicklungsplan Elektromobilität geht im Jahr 2030 von ca. fünf Millionen Elektrofahrzeugen in Deutschland aus. Eine seriöse Abschätzung zum Bedarf an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur bis zum Jahr 2030 ist aufgrund der offenen Entwicklung relevanter Eckdaten, wie Reichweite der Fahrzeuge, Markthochlauf, Akzeptanz und Ladeleistung, nicht möglich. c) An wie vielen im „Ladeatlas Elektromobilität Bayern “ aufgeführten Ladestandorten kann derzeit noch ohne Bezahlung Strom gezapft werden? 305 Ladestandorte (kostenlos oder ohne Authorisierung) 7. a) Aus welchen Haushaltsmitteln wurde die Entwicklung des „Ladeatlas Elektromobilität Bayern“ finanziert (bitte konkreten Betrag mit angeben)? Der Ladeatlas wurde im Rahmen des bayerisch-sächsischen Schaufensterprojekts „Elektromobilität verbindet“ mit einem Betrag von 11.364,50 Euro aus Kapitel 07 03/ TG 66 finanziert. b) Welche jährlichen Kosten fallen für den laufenden Betrieb des „Ladeatlas Elektromobilität Bayern“ an? Durchschnittlich fallen ca. 2.500 Euro an jährlichen Kosten an. c) Welche Apps zum Finden von Ladestationen für Elektroautos sind der Staatsregierung bekannt (bitte für die einzelnen Apps auch Angaben zur Bewertung des Angebots, Bewertung der Informationen der in Bayern vorhandenen Ladestandorte und zum bundes- und europaweiten Verzeichnis)? Es gibt zahlreiche Anbieter von „Apps“ bzw. Internetplattformen zum Auffinden von Ladestationen. Beispielhaft können LEMnet, ChargeMap, eStations, e-Tankstellen-Finder, GoingElectric, NextCharge, Plugfinder und Plugshare aufgeführt werden. Viele der Apps sind jedoch in ihrer Funktionalität eingeschränkt, d. h. zum Beispiel ohne Statusfunktion (frei/besetzt) oder ohne Zusatzinformationen. Zum konkreten Angebotsumfang liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. 8. a) Hält die Staatsregierung das Führen von Verzeichnissen von Stromtankstellen für Elektrofahrzeuge für eine staatliche Aufgabe, nachdem es zahlreiche private Anbieter gibt? Der Ladeatlas Bayern ist keine öffentliche Datenbank, sondern ein einfacher, schneller und funktionaler Überblick über die Ladeinfrastruktur in Bayern. Die angezeigten Daten werden in der Regel nicht über den Ladeatlas erfasst, sondern von den jeweiligen Datenlieferanten/Betreibern bereitgestellt . b) Werden die im „Ladeatlas Elektromobilität Bayern “ gesammelten Daten auch allen anderen privaten App-Anbietern zur Verfügung gestellt? Durch Lizenzvereinbarungen mit den jeweiligen Datenlieferanten /Betreibern ist ein öffentlicher, kostenloser Bezug durch Dritte nicht möglich. Allerdings steht die Art des Datenbzw . Servicebezugs des Kooperationspartners CIRRANTiC grundsätzlich auch Dritten bzw. anderen privaten Anbietern zur Verfügung. c) Wenn nein, mit welcher Begründung? Siehe Antwort zu Frage 8 b. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17434 Anlage Drucksache 17/17434 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5