Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 29.03.2017 Umsetzung des Grundsatzpapiers des „Runden Tisches Bürgerschaftliches Engagement“ vom 28.07.2010, Teil 2 Ich frage die Staatsregierung: 1. Wurden geeignete Materialien zur Qualifizierungsunterstützung in besonderen Engagementbereichen (z. B. frühkindliche Bildung, Patenschaften, Nachbarschaftshilfe , Selbsthilfe) erarbeitet? 2. Gab es Fortbildungen für Träger zur Entwicklung passgenauer Anerkennungskultur? 3. Erfolgte eine Prüfung der Möglichkeit einer Anerkennung von Fortbildung im Bürgerschaftlichen Engagement im Rahmen spezifischer Ausbildungen? 4. Inwieweit erfolgte eine Anerkennung von Bürgerschaftlichem Engagement als Eigenanteil der Zuwendungsempfänger in allen staatlichen Programmen? 5. Ist eine Sockelfinanzierung nachhaltiger Infrastrukturen des Bürgerschaftlichen Engagements durch eine abgestimmte Förderpolitik von Bund (falls Staatsregierung bekannt ), Ländern und Gemeinden geplant? 6. Sind bei der Bereitstellung von EU-Fördermitteln die verschiedenen föderalen Ebenen bereits bei der Planung mitberücksichtigt worden? 7. Hat sich der „Runde Tisch Bürgerschaftliches Engagement “ mit dem Thema zunehmender Monetarisierungstendenzen im Bürgerschaftlichen Engagement befasst? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 22.06.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit allen Ressorts wie folgt beantwortet: 1. Wurden geeignete Materialien zur Qualifizierungsunterstützung in besonderen Engagementbereichen (z. B. frühkindliche Bildung, Patenschaften, Nachbarschaftshilfe , Selbsthilfe) erarbeitet? Bürgerschaftliches Engagement ist vielfältig und umfasst verschiedenste Engagementbereiche. In zahlreichen Bereichen werden speziell entwickelte Materialien zur Qualifizierung der Ehrenamtlichen bzw. zu deren Unterstützung angeboten. Beispiele hierfür sind: – Für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Vorstände von Mütterzentren wurde vom Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern e.V. ein Handbuch erstellt, das die Themen „Verein“ (Vereinsgründungseinführung ) „Finanzierung“, „Der Verein als Arbeitgeber“, „Wichtiges von A–Z“ und „Praktisches, Anregungen und Organisatorisches“ beinhaltet. – Mit dem vom Freistaat Bayern geförderten Projekt „Netzwerk Familienpaten in Bayern“ sollen bayernweit Familien über einen begrenzten Zeitraum Unterstützung durch freiwillig engagierte Familienpatinnen und Familienpaten in Anspruch nehmen können und in ihrer Erziehungsund Alltagskompetenz gestärkt werden, um letztendlich zu verhindern, dass Belastungssituationen zu Krisen eskalieren. Zusammen mit dem Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg (ifb) wurde ein einheitliches Curriculum entwickelt und erprobt. Auf Grundlage des Curriculums werden Fachkräfte zu Koordinatorinnen und Koordinatoren ausgebildet. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren schulen ihrerseits mithilfe des Curriculums Ehrenamtliche zu Familienpatinnen und Familienpaten. Allen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe steht die Möglichkeit offen, Fachkräfte zu Koordinatorinnen und Koordinatoren ausbilden zu lassen. – Die vom Freistaat Bayern geförderte Seniorenakademie Bayern schult im Bereich des ehrenamtlichen Engagements älterer Menschen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Basis eines speziell für die jeweiligen Schulungsbereiche erarbeiteten Curriculums, das auf die Zielgruppe der älteren Menschen ausgelegt ist und zur Qualifizierungsunterstützung dient. Zudem wurde 2016 gemeinsam von der Initiative Erfahrungswissen in Bayern (EFI) und der Seniorenakademie Bayern ein gesondertes Curriculum „EFI Integration“ entwickelt, das als Grundlage für die Schulung von Seniortrainerinnen und Seniortrainern dient, die sich gezielt im Bereich Integration engagieren möchten. Auch in den beiden anderen Schulungsbereichen der Seniorenakademie Bayern, der Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.09.2017 17/17436 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17436 Schulung für kommunale Seniorenvertretungen und der ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und Wohnberater liegen speziell auf diese Zielgruppen ausgerichtete Curricula vor. – Für den Bereich der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen wird vom Freistaat Bayern die Selbsthilfekoordination Bayern e.V. (Seko) als landesweite Koordinationsstelle der Selbsthilfekontaktstellen gefördert. Selbsthilfekontaktstellen sind professionelle Einrichtungen zur regionalen Unterstützung und Beratung von Selbsthilfegruppen und zur Verbreitung des Selbsthilfegedankens . Sie leisten ihre Arbeit regional vor Ort und werden vor allem von den Krankenkassen gefördert. In all diesen Organisationen werden Selbsthilfeaktive im Bereich „Menschen mit Behinderungen“ nachhaltig unterstützt , auch durch Qualifizierungsmaßnahmen, Veranstaltungen und Fortbildungen. Die Materialien hierzu wurden von den jeweiligen Organisationen erarbeitet. – Speziell zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in Vereinen wurde vom Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayern (LBE) das Internetportal www.vereinswiki.info entwickelt. Damit wird insbesondere die Vorstandsarbeit in Vereinen mit Tipps und Fachinformationen unterstützt, beispielsweise mit Informationen zur Vereinsgründung, zur Finanzverwaltung von Vereinen oder zu Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. – Zur Ausbildung ehrenamtlicher Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbegleiter sowie zur Unterstützung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Rahmen des Modellprojekts „Integrationslotsen“ wurde vom LBE ein Rahmencurriculum erstellt. Die Fortbildungseinheiten, die das Rahmencurriculum vorschlägt, sind modular aufgebaut und können variabel kombiniert werden. Auf diese Art werden sowohl eine hohe Flexibilität als auch eine individuelle Anpassung an die Kursteilnehmer und die Referenten ermöglicht. Auch wenn alle Module kombiniert werden können, bietet das Curriculum Vorschläge für mögliche Reihenfolgen. Das Rahmencurriculum enthält Module der Basisqualifizierung und darüber hinausgehend auch Zusatzmodule. Die Module der Basisqualifizierung umfassen Rahmenmodule zur „Begrüßung“, „Vorstellung“ und zum „Feedback“. Module über das Freiwilligenmanagement beinhalten Lerninhalte wie „Tätigkeitsfelder und Vielfalt des Engagements vor Ort“ oder „Ressourcen vor Ort entdecken und nutzen“. Das Modul „Interkulturelle Kompetenz“ hat Themen wie „Reflexion von Migrationsgeschichte , Push, Pull und Call Faktoren“, „Fallstricke zur interkulturellen Kommunikation“ oder „Werte und Normen“ zum Inhalt. In den Modulen der Praxiseinheiten werden Praxisberichte aus dem Hauptamt und Ehrenamt vorgestellt oder beispielsweise Exkursionen unternommen. Darüber hinaus sind Zusatzmodule wie Familienpatenschaften, Jobpatenschaften , Teamentwicklung und Selbstorganisation, Sprachvermittlung sowie Vorurteile und Diskriminierung im Rahmencurriculum enthalten. 2. Gab es Fortbildungen für Träger zur Entwicklung passgenauer Anerkennungskultur? Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) unterstützt bereits im achten Jahr die von der Hochschulkooperation Ehrenamt durchgeführte Fortbildungsmaßnahme „Professionelles Management von Ehrenamtlichen“. In einem der insgesamt sieben Fortbildungsmodule wird insbesondere das Thema „Anerkennungskultur “ behandelt. Die Fort- und Weiterbildung richtet sich vorrangig an alle, die die Integration von Ehrenamtlichen in soziale Einrichtungen oder die Begleitung und Gestaltung Bürgerschaftlichen Engagements in unterschiedlichen Bereichen auf eine professionelle Basis stellen wollen. Jedes Jahr nehmen ca. 25 bis 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Engagementbereichen die Weiterbildung in Anspruch. Seit der Implementierung der Hochschulweiterbildung konnten ca. 225 Personen im Umgang mit Ehrenamtlichen geschult werden. 3. Erfolgte eine Prüfung der Möglichkeit einer Anerkennung von Fortbildung im Bürgerschaftlichen Engagement im Rahmen spezifischer Ausbildungen? Es bestehen bereits verschiedene Möglichkeiten der Anrechenbarkeit und damit der Anerkennung von Fortbildungen im Rahmen eines Bürgerschaftlichen Engagements. Eine allgemeine und verbindliche Regelung ist häufig – z. B. aufgrund der bestehenden Hochschulautonomie – nicht möglich. Bei der Zulassung zur Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) kann die zuständige Stelle nach dem BBiG auch Bewerber zulassen, „wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt“ (§ 45 Abs. 2 BBiG). Die Anerkennung von Fortbildungen und der dabei erworbenen Kompetenzen aus dem Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements ist folglich möglich, sofern die Inhalte der Fortbildung zu einem Ausbildungsberuf in Beziehung stehen. Die jeweilige Entscheidung trifft die zuständige Stelle bzw. der jeweilige Prüfungsausschuss (§ 46 Abs. 1 BBiG). Nach Art. 63 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) können Kompetenzen, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, dann auf ein Hochschulstudium angerechnet werden, sofern sie gleichwertig sind. Nach Art. 63 Abs. 2 Satz 2 BayHSchG dürfen außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kompetenzen höchstens die Hälfte der nachzuweisenden Kompetenzen ersetzen. Damit besteht auch die Möglichkeit, im Rahmen von Bürgerschaftlichem Engagement erworbene Kompetenzen auf ein Hochschulstudium anzurechnen. Über die Anrechnung entscheiden die Hochschulen bezogen auf den jeweiligen Studiengang in eigener Zuständigkeit. 4. Inwieweit erfolgte eine Anerkennung von Bürgerschaftlichem Engagement als Eigenanteil der Zuwendungsempfänger in allen staatlichen Programmen? Nach den Grundsätzen der Staatsregierung für die Ordnung staatlicher Förderprogramme (Fördergrundsätze – FöGr) zählen die von Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern sowie Vereinsangehörigen erbrachten freiwilligen unentgeltlichen Arbeiten sowie Sachleistungen zu den zuwendungsfähigen Kosten (Nr. 4.6.7 FöGr). Mit dieser Regelung wird der Grundsatz durchbrochen, wonach nur tatsächlich entstandene Kosten gefördert werden können. Leistungen der Bürgerinnen und Bürger sollen danach ihrer Gemeinde zugutekommen und nicht durch die Festsetzung niedrigerer zuwendungsfähiger Kosten zugunsten des Staates zuschussmäßig „entwertet“ werden. Zudem geben die Fördergrundsätze die Möglichkeit, zur Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten im Einzelfall oder in bestimmten Förderungsbereichen aus- Drucksache 17/17436 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 nahmsweise die Anerkennung von Geld- und Sachspenden als Eigenleistungen vorzusehen (d. h. es wird nur der vom Zuwendungsempfänger selbst aufzubringende Eigenanteil vermindert), soweit es sich nicht um von Dritten aus Rechtsgründen erbrachte Geldspenden oder nachträglich in Form von „Spenden“ gewährte Preisnachlässe handelt (Nr. 4.6.8 FöGr). Beispielsweise können im Rahmen des EU-Förderprogramms LEADER bei der Umsetzung von Projekten Eigenleistungen unter bestimmten Bedingungen (kumulativ) als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden. Dabei gilt: – Es muss sich um ein geeignetes investives Projekt von Körperschaften/Stiftungen des öffentlichen Rechts, Vereinen oder gemeinnützigen Einrichtungen handeln. – Eigenleistungen können unbezahlte freiwillige Arbeiten und/oder Sachleistungen einschließlich Sachspenden umfassen. – Das Projekt muss von Art und Umfang her für die Erbringung von Eigenleistungen in festgelegten Teilbereichen geeignet sein. – Der als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannte Betrag der Eigenleistung beträgt 60 Prozent des zuwendungsfähigen Betrages, der sich laut Kostenschätzung bei Durchführung durch ein Unternehmen ergeben würde. Ein weiteres Beispiel ist die Förderung von kommunalen Hochbaumaßnahmen nach Art. 10 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG). Auch hier zählen gemäß Nr. 5.2.2.6 der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FAZR) unentgeltliche freiwillige Arbeiten und Sachspenden von Gemeindeangehörigen zu den zuweisungsfähigen Ausgaben . Für Arbeitsleistungen werden im Regelfall die vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten jeweils bekannt gemachten zuschussfähigen Höchstsätze in der Ländlichen Entwicklung (ZHLE) angesetzt. Für handwerkliche Leistungen, die eine besondere fachliche Qualifikation voraussetzen, können die Sätze angemessen erhöht werden. Im Rahmen der Sportförderung zählen freiwillige Arbeiten von Vereins- und Gemeindeangehörigen als Eigenleistung ebenfalls zu den zuwendungsfähigen Kosten. So fördert der Freistaat Bayern gemäß Abschnitt C der Sportförderrichtlinien den Sportstättenbau der Sport- und Schützenvereine. Nach Abschnitt C Nr. 5.3.4 gehören hier unbezahlte freiwillige Arbeiten – soweit sie stundenmäßig aufgelistet sind – und Sachleistungen von Vereins- und Gemeindeangehörigen sowie Sachspenden zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Regelfall werden hier derzeit 9,60 Euro pro geleisteter Helferstunde und 16,20 Euro pro geleisteter Facharbeiterstunde als förderfähige Kosten anerkannt. Im Bedarfsfall könnte außerdem beispielsweise der zuwendungsrechtlich erforderliche Eigenanteil eines geförderten Vereins durch unbezahlte freiwillige Arbeiten der Vereinsmitglieder erbracht werden. Bei der Förderung leistungssportlicher Trainingseinrichtungen (Bundesstützpunkte und Landesleistungszentren ) sowie bei der Förderung des Sportstättenbaus von Sportverbänden gelten diese Regelungen analog. 5. Ist eine Sockelfinanzierung nachhaltiger Infrastrukturen des Bürgerschaftlichen Engagements durch eine abgestimmte Förderpolitik von Bund (falls Staatsregierung bekannt), Ländern und Gemeinden geplant? Entsprechend dem Grundsatz des Föderalismus existieren in Deutschland unterschiedliche Strukturen und Förderpolitiken auch im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements. Überdies findet Bürgerschaftliches Engagement vor Ort statt und erwächst aus den jeweiligen lokalen und regionalen Gegebenheiten und Bedürfnissen. Bei Förder- und Unterstützungsmaßnahmen müssen in erster Linie die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt werden. Mit den Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement sowie Freiwilligenagenturen und -zentren wurde in Bayern eine flächendeckende Infrastruktur für Bürgerschaftliches Engagement aufgebaut. Alle interessierten Landkreise und kreisfreien Städte konnten beim Auf- bzw. Ausbau von Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement mit ca. 2,2 Mio. Euro gefördert werden. Eine darüber hinausgehende weitere Sockelfinanzierung ist nicht geplant. Daneben setzt der Freistaat Bayern bei der Sicherstellung einer nachhaltigen Infrastruktur für Bürgerschaftliches Engagement insbesondere auf die Förderung der Geschäftsstellen des LBE und der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen/Freiwilligenzentren/Koordinierungszentren Bürgerschaftlichen Engagements (lagfa bayern e.V.). Der Bund fördert (derzeit) insbesondere Modellprojekte, wie zum Beispiel das Programm „Engagierte Stadt“ oder das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“. 6. Sind bei der Bereitstellung von EU-Fördermitteln die verschiedenen föderalen Ebenen bereits bei der Planung mitberücksichtigt worden? Von der Europäischen Union werden im Rahmen verschiedener Fonds Fördermittel ausgereicht, beispielsweise im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) oder des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die einzelnen Fonds bestehen aus zahlreichen Einzelmaßnahmen , die zu mehreren Förderachsen bzw. -bereichen zusammengefasst sind. Fördermittel der Europäischen Union können grundsätzlich auch für Projekte aus dem Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements in Anspruch genommen werden, z. B. im Rahmen des EU-Förderprogramms LEADER. Es obliegt dabei den einzelnen Projektinitiatoren, eine entsprechende Förderung zu beantragen. LEADER fördert und fordert schon von seinem Ansatz her Bürgerschaftliches Engagement. Denn bei LEADER stehen die Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) im Mittelpunkt, Partnerschaften zwischen kommunalen, wirtschaftlichen und sozial engagierten Akteuren in der Region. Sie sind für die Erstellung und Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie in ihrer jeweiligen Region verantwortlich und entscheiden dabei auch eigenständig anhand ihrer Projektauswahlkriterien , welche Projekte über LEADER gefördert werden sollen . LEADER-Projekte können dabei nur entstehen, wenn sie von engagierten Akteuren in der Region entwickelt und umgesetzt werden und der Umsetzung des jeweiligen Entwicklungskonzepts dienen. Somit ist Bürgerengagement sowohl auf LAG-Ebene als auch auf Projektebene integraler Bestandteil von LEADER. 7. Hat sich der „Runde Tisch Bürgerschaftliches Engagement “ mit dem Thema zunehmender Monetarisierungstendenzen im Bürgerschaftlichen Engagement befasst? Der Runde Tisch Bürgerschaftliches Engagement wurde vom StMAS als wichtiges Beratungsgremium für Engagementpolitik mit dem Ziel eingerichtet, die Rahmenbedingun- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17436 gen für Bürgerschaftliches Engagement in Bayern nachhaltig zu verbessern und neue Impulse für die Weiterentwicklung des Bürgerschaftlichen Engagement zu setzen. In regelmäßigen Treffen und Tagungen wird eine koordinierte Engagementpolitik auf Landesebene diskutiert und die landesweite Engagementstrategie geplant. Der Runde Tisch Bürgerschaftliches Engagement ist ein eigenständiges Gremium, das sich die Schwerpunkte seiner Arbeit sowie die Themen für die Treffen und Tagungen selbstständig setzt. Bislang wurde von keinem Vertreter des Runden Tisches Bürgerschaftliches Engagement beantragt, das Thema Monetarisierung im Bürgerschaftlichen Engagement als eigenständigen Tagesordnungspunkt einer Sitzung zu behandeln. Das Thema wurde aber wiederholt bei Diskussionen des Runden Tisches Bürgerschaftliches Engagement gestreift oder mitangesprochen, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Vortrag von Herrn Prof. Dr. Ulrich Becker, geschäftsführender Direktor des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik, zum Thema „Ehrenamtliches Engagement und Mindestlohngesetz“ in der 15. Sitzung des Runden Tisches Bürgerschaftliches Engagement am 27. April 2015. Auch beim Ehrenamtskongress 2014 wurde für den Trilog das Thema Monetarisierung gewählt. Diskussionspartner waren Herr Prof. Dr. Klaus Armbrüster, Herr Prof. Dr. Thomas Beyer sowie Herr Dr. Thomas Röbke. Damit hat das Thema Monetarisierung im Bürgerschaftlichen Engagement eine zusätzliche, öffentlichkeitswirksame Plattform bekommen .