Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 29.03.2017 Umsetzung des Grundsatzpapiers des „Runden Tisches Bürgerschaftliches Engagement“ vom 28.07.2010, Teil 4 Ich frage die Staatsregierung: 1. Gibt es eine kritische Begleitung des Aufbaus der geplanten Pflegestützpunkte unter Maßgabe ihrer konzeptionellen Aufgabe, Bürgerschaftliches Engagement im Bereich der Pflege angemessen zu begleiten, um die im Rahmen der Pflegestützpunkte geförderten Koordinierungsstellen für Ehrenamt und Selbsthilfe (KES) eng mit schon vorhandenen Engagementinfrastrukturen zu verzahnen, damit Doppelstrukturen vermieden werden? 2.1 Erfassen Bezirke, Städte, Landkreise und Gemeinden das Engagement auch unter geschlechtsspezifischen Aspekten? 2.2 Wenn ja, bitte Bezirke, Städte, Landkreise und Gemeinden nennen. 3.1 Wurde ein lokales engagementpolitisches Leitbild unter Berücksichtigung sozialraumbezogener Förderprogramme (z. B. „Soziale Stadt“, „Leader+“) entwickelt und umgesetzt? 3.2 Wenn ja, bitte Bezirke, Städte, Landkreise und Gemeinden nennen. 4. Gibt es eine stärkere Anerkennung der Freiwilligendienste in Berufsausbildungen? 5. Inwieweit werden bzw. wurden die durch die Zivildienstzeitverkürzung frei werdenden Mittel zugunsten des weiteren bedarfsgerechten Ausbaus des Freiwilligendienstes im Bereich der Jugend umgewidmet? 6. Werden die bisherigen Rahmenbedingungen der Freiwilligendienste kritisch geprüft und an den Strukturwandel angepasst und wird dabei auch über eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Freiwilligendienste entschieden? 7. Inwieweit werden Bildungsangebote der Infrastruktureinrichtungen des Bürgerschaftlichen Engagements nachhaltig verankert und vernetzt? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 22.06.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit allen Ressorts wie folgt beantwortet: 1. Gibt es eine kritische Begleitung des Aufbaus der geplanten Pflegestützpunkte unter Maßgabe ihrer konzeptionellen Aufgabe, Bürgerschaftliches Engagement im Bereich der Pflege angemessen zu begleiten, um die im Rahmen der Pflegestützpunkte geförderten Koordinierungsstellen für Ehrenamt und Selbsthilfe (KES) eng mit schon vorhandenen Engagementinfrastrukturen zu verzahnen, damit Doppelstrukturen vermieden werden? Die Einrichtung von Pflegestützpunkten ist Aufgabe der Pflege- und Krankenkassen (§ 7c Abs. 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches – SGB – Elftes Buch – XI). Dabei ist auf vorhandene vernetzte Beratungsstrukturen zurückzugreifen (§ 7c Abs. 2 Satz 2 SGB XI). Die Träger der Pflegestützpunkte haben nach Möglichkeit Mitglieder von Selbsthilfegruppen sowie ehrenamtliche und sonstige zum Bürgerschaftlichen Engagement bereite Personen und Organisationen in die Tätigkeit der Pflegestützpunkte einzubinden (§ 7c Abs. 2 S. 6 Nr. 2 SGB XI). Sofern die zuständige oberste Landesbehörde – wie in Bayern – die Einrichtung von Pflegestützpunkten bestimmt hat, schließen die Landesverbände der Pflegekassen mit den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Ersatzkassen und den für die Hilfe zur Pflege zuständigen Trägern der Sozialhilfe und den kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene Rahmenverträge zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte. In den Rahmenverträgen sind u. a. die Strukturierung der Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligten sowie die Zuständigkeit insbesondere für die Koordinierung der Arbeit zu bestimmen (§ 7c Abs. 6 SGB XI). Mit dem Inkrafttreten des Dritten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2017 besteht die Möglichkeit, landesrechtlich Kommunen als Träger der Sozialhilfe (befristet bis zum 31. Dezember 2021) das Recht einzuräumen, von den Pflegekassen und Krankenkassen den Abschluss einer Vereinbarung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten zu verlangen (§ 7c Abs. 1a Satz 1 SGB XI). Derzeit arbeitet das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) an der Umsetzung des Dritten Pflegestärkungsgesetzes in das Landesrecht. Das StMGP hat gemäß dem Landtagsbeschluss vom 8. März 2016 (Drucksache 17/10361) eine Standortanalyse von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für pflegende Angehörige in Auftrag gegeben, die im Zeitraum 7. November 2016 bis 6. November 2017 von PROGNOS in Kooperation mit dem Kuratorium Deutsche Altershilfe durchgeführt Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.10.2017 17/17438 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17438 wird. Es soll insbesondere definiert werden, wo Angebote fehlen, um ein flächendeckendes Netz an wohnortnahen Beratungs- und Unterstützungsangeboten sicherzustellen. Zudem soll auf der Grundlage der Analyse ein aussagekräftiges Konzept vorgelegt werden, wie die Erkenntnisse aus der Analyse hinsichtlich des Aufbaus neuer Angebote und der Strukturierung vorhandener Angebote gezielt und konkret umgesetzt werden können. Auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Analyse wird das StMGP im Dialog mit den betroffenen Akteuren in der Pflege (Pflegekassen, Sozialhilfeträger , Pflegeeinrichtungen, betroffene Verbände) über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Einrichtung von Pflegestützpunkten sowie die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit der Pflegestützpunkte mit ehrenamtlich Tätigen bleiben jedoch auch weiterhin Aufgabe der Pflegekassen in Zusammenarbeit mit den Kommunen. Entscheidend sind dabei die jeweiligen Gegebenheiten und Bedarfe vor Ort; diese kennen die Kommunen am besten. 2.1 Erfassen Bezirke, Städte, Landkreise und Gemeinden das Engagement auch unter geschlechtsspezifischen Aspekten? Dazu ist dem Freistaat Bayern nichts bekannt. 2.2 Wenn ja, bitte Bezirke, Städte, Landkreise und Gemeinden nennen. Siehe Antwort zu Frage 2.1 3.1 Wurde ein lokales engagementpolitisches Leitbild unter Berücksichtigung sozialraumbezogener Förderprogramme (z. B. „Soziale Stadt“, „Leader+“) entwickelt und umgesetzt? Die Entwicklung eines lokalen engagementpolitischen Leitbildes ist grundsätzlich Aufgabe der Kommunen. Die Kommunen in Bayern sind sich der Bedeutung Bürgerschaftlichen Engagements für das Zusammenleben ihrer Bürgerinnen und Bürger bewusst. In welchem Umfang sich diese Erkenntnis jeweils zu einem lokalen engagementpolitischen Leitbild verfestigt hat, ist nicht bekannt. Bei einer Reihe von Förderprogrammen ist die Entwicklung eines Leitbildes, welches auch engagementpolitische Aspekte beinhaltet, ein wesentlicher Bestandteil: – Bei Projekten der Ländlichen Entwicklung, von den kommunalen Allianzen der Integrierten Ländlichen Entwicklung bis hin zur kleinsten Dorferneuerung, steht die Formulierung eines Leitbilds im Dialog mit Kommunen und engagierten Bürgern im Mittelpunkt. Die Ämter für Ländliche Entwicklung unterstützen durch die Moderation von Arbeitskreisen und durch Seminare an den Schulen der Dorf- und Landentwicklung die Gemeinden und Bürger bei der Leitbildarbeit. – Wesentlicher Bestandteil der Leitbilder bei Projekten der Ländlichen Entwicklung ist das soziale Gefüge (Altersstruktur , Vereine, Interessengruppen, ... ), dessen Stärkung und die nachhaltige Entwicklung von Bürgerschaftlichem Engagement. Auf interkommunaler Ebene zielt das engagementpolitische Leitbild vor allem darauf ab, aktive Organisationen, Vereine und Bürger zu identifizieren und für weiteres Engagement zu motivieren. Bei Dorferneuerungsprozessen bringen sich engagierte Bürger in den Arbeitskreisen ein, strukturieren Themen- bzw. Handlungsfelder und formulieren dabei auch ein engagementpolitisches (Teil-)Leitbild. Dabei sind die Stärkung der Vereine und die Förderung von Selbsthilfegruppen (Jugend-, Mutter-Kind-, Senioren-, diverse Interessengruppen ) zentrale Themen. Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung unterstützt Kommunen, Bürger und Landwirte aber auch außerhalb von Vorhaben der Ländlichen Entwicklung bei der Entwicklung von engagementpolitischen Leitbildern. Bei den aktuell 40 Projekten der Initiative „boden:ständig“ moderiert die Verwaltung für Ländliche Entwicklung Dialogprozesse für Erosionsschutz und Wasserrückhaltung in der Fläche. Entscheidend für die Entwicklung und Umsetzung eines Handlungskonzepts mit konkreten Bewirtschaftungs - und Rückhaltemaßnahmen ist die Identifikation und Motivation engagierter Landwirte. Diese übernehmen bei Flurbegehungen, Anbauversuchen und Rückhaltemaßnahmen auf ihren Flächen die Rolle von Vorreitern und Multiplikatoren. Ebenfalls ein engagementpolitisches Leitbild prägt die initiative „Heimat:unternehmen“, die die Verwaltung für Ländliche Entwicklung 2014 auf den Weg gebracht hat. Die initiative „Heimat:unternehmen“ baut auf „unternehmerische Menschen“, die in der Region engagiert sind, ihre Ideen und Projekte verfolgen und ihre Umwelt mitgestalten . Dabei sind sie auch Ermutiger für andere und bieten Andockstellen für Mitstreiter. Auf dieser Grundlage ist das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberpfalz gemeinsam mit dem Landkreis Tirschenreuth im Oktober 2016 aktiv geworden. Das ALE Oberpfalz will so in den kommenden Jahren die wirtschaftliche und soziokulturelle Entwicklung des Landkreises unterstützen. Es identifiziert dazu in Kooperation mit dem Landkreis diese unternehmerischen Menschen als „Entwicklungskerne“ in den beiden Integrierte ländliche Entwicklungen (ILE) Steinwald und Stiftland. Die Initiative „Heimat unternehmen “ bietet diesen Akteuren individuelle, bedarfsgerechte Unterstützung, damit sie • ihr unternehmerisches Potenzial weiter entfalten und • ihre Heimat noch intensiver mitgestalten können. – LEADER unterstützt Lokale Aktionsgruppen (LAGs) bei der Entwicklung und Umsetzung integrierter, innovativer Entwicklungsstrategien in ländlichen Regionen. Voraussetzung für eine Beteiligung an LEADER ist, dass sich die jeweilige Region mit einer lokalen Entwicklungsstrategie für ihr selbst definiertes Gebiet an einem bayernweiten Auswahlverfahren beteiligt. Die Erstellung der lokalen Entwicklungsstrategie erfolgt in einem breiten, bürgerorientierten Beteiligungsprozess. Ausgehend von vorhandenen Stärken und Bedürfnissen der jeweiligen Region werden dabei Handlungsfelder festgelegt und Entwicklungsziele definiert. Wichtige Themen sind neben regionaler Wertschöpfung, Lebensqualität und Umwelt-/Klimaschutz auch Kultur, Soziales und die Herausforderungen des demografischen Wandels. Für die Förderperiode 2014 bis 2020 haben sich 68 LAGs erfolgreich beim LEADER-Auswahlverfahren beworben. Damit umfasst das bayerische LEADER-Gebiet nun 86 Prozent der Landesfläche und 58 Prozent der Bevölkerung . Neben der Erstellung der Entwicklungsstrategien und dem Management der LAGs fördert LEADER dabei auch konkrete Projekte zu deren Umsetzung. – Fördervoraussetzung in der Städtebauförderung ist grundsätzlich ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), in dem Ziele und Maßnahmen im Drucksache 17/17438 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Fördergebiet, der erforderliche Bezug zur Gesamtentwicklung der Gemeinde und übergemeindliche Entwicklungsstrategien dargestellt sind. Die intensive Beteiligung der Bevölkerung an den Prozessen und Planungen ist zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und Bürgerschaftlichen Engagements unverzichtbar. Auf Grundlage des ISEKs werden beispielsweise die Fördermittel bei Maßnahmen des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ für Investitionen in städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadtund Ortsteilen, zur Verbesserung der Generationengerechtigkeit , Familienfreundlichkeit und des gesellschaftlichen Zusammenhalts eingesetzt. Mit der Förderung des Quartiersmanagements werden insbesondere im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ Strukturen ermöglicht, die Bürgerschaftliches Engagement und eigenverantwortliches Handeln fördern. 3.2 Wenn ja, bitte Bezirke, Städte, Landkreise und Gemeinden nennen. Alle Städte und Gemeinden, die in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen sind, haben ein ISEK erstellt. Im Jahr 2016 waren dies 80 Städte und Gemeinden in Bayern. Näheres kann der Anlage entnommen werden. 4. Gibt es eine stärkere Anerkennung der Freiwilligendienste in Berufsausbildungen? Bei der Zulassung zur Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) kann die zuständige Stelle nach dem BBiG auch Bewerber zulassen, ,,wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt“ (§ 45 Abs. 2 BBiG). Die Anerkennung von Fortbildungen und der dabei erworbenen Kompetenzen aus dem Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements ist folglich möglich, sofern die Inhalte der Fortbildung zu einem Ausbildungsberuf in Beziehung stehen. Die jeweilige Entscheidung trifft die zuständige Stelle bzw. der jeweilige Prüfungsausschuss (§ 46 Abs. 1 BBiG). Bewerber, die mindestens sechs Monate den Bundesfreiwilligendienst oder freiwillige Dienste nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) – d. h. ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) – an sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtungen abgeleistet haben, können an Fachakademien für Sozialpädagogik (Erzieherausbildung) direkt in das zweite Jahr des Sozialpädagogischen Seminars aufgenommen werden. Die Erzieherausbildung ist eine landesrechtlich geregelte schulische Aufstiegsfortbildung; bei den bundesrechtlich geregelten Berufen ist eine vergleichbare Anerkennung von Freiwilligendiensten bundesrechtlich nicht vorgesehen . Nach Art. 63 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) können Kompetenzen, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, (auf ein Hochschulstudium ) angerechnet werden, wenn sie gleichwertig sind. Nach Art. 63 Abs. 2 Satz 2 BayHSchG dürfen außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kompetenzen höchstens die Hälfte der nachzuweisenden Kompetenzen ersetzen. Damit besteht auch die Möglichkeit, im Rahmen von Bürgerschaftlichem Engagement erworbene Kompetenzen auf ein Hochschulstudium anzurechnen. Über die Anrechnung entscheiden die Hochschulen, bezogen auf den jeweiligen Studiengang , aufgrund der bestehenden Hochschulautonomie in eigener Zuständigkeit. Deshalb ist hierfür eine verbindliche Regelung nicht möglich. Allerdings ist bei Berufspraktika im Rahmen des Lehramtsstudiums eine Anrechnung, z. B. eines geleisteten FSJ, bereits heute möglich. 5. Inwieweit werden bzw. wurden die durch die Zivildienstzeitverkürzung frei werdenden Mittel zugunsten des weiteren bedarfsgerechten Ausbaus des Freiwilligendienstes im Bereich der Jugend umgewidmet? Mit Wirkung vom 1. Juli 2011 wurde die allgemeine Wehrpflicht aufgehoben. Parallel dazu wurde der bundesrechtliche Zivildienst abgeschafft und stattdessen der neue Bundesfreiwilligendienst (BFD) ins Leben gerufen. Eine Umwidmung von Haushaltsmitteln des Bundes, die für den Zivildienst vorgesehen waren, für Zwecke des Jugendfreiwilligendienstes fand nach unserer Kenntnis nicht statt. 6. Werden die bisherigen Rahmenbedingungen der Freiwilligendienste kritisch geprüft und an den Strukturwandel angepasst und wird dabei auch über eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Freiwilligendienste entschieden? Freiwilligendienste als besondere Form des Bürgerschaftlichen Engagements haben nach wie vor einen hohen Stellenwert in Bayern. Das seit mehr als 60 Jahren bewährte FSJ ist trotz des 2011 eingeführten BFD weiterhin stark nachgefragt und ein Erfolgsmodell. Rund 4.000 junge Freiwillige leisten trotz des gleichwertigen Angebots im BFD und den landesweit ausreichenden Ausbildungsplätzen und der guten Arbeitsmarktsituation aktuell ein FSJ in Bayern. Trotzdem ist eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Freiwilligendienste erforderlich. Deshalb wurde das Bayerische Gesamtkonzept für Freiwilligendienste zur Stärkung und Weiterentwicklung der Freiwilligendienste am 8. November 2011 im Ministerrat beschlossen und seither fortentwickelt . Für alle Freiwilligendienste sollen förderliche Rahmenbedingungen geschaffen und die Anerkennungskultur weiter ausgebaut und gestärkt werden. So werden insbesondere die Jugendfreiwilligendienste in Bayern durch eine seit Jahrzehnten bestehende Landesförderung für das FSJ und FÖJ gestärkt. Ziel der Landesförderung ist, auch weiterhin ein bedarfs- und flächendeckendes Angebot an FSJ-Plätzen sicherzustellen sowie die qualitativ hochwertige Durchführung des FSJ in Bayern zu gewährleisten. Zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Jugendfreiwilligendienste in Bayern wurde in Zusammenarbeit mit der Landeskonferenz FSJ Bayern ein Relaunch der Website zum FSJ im Rahmen der „Engagementoffensive für junge Menschen “ im Juli 2016 durchgeführt {www.fsj.bayern.de). Mit der neuen Homepage für das FSJ mit einem zeitgemäßen und zielgruppenadäquaten Design inklusive einer erweiterten Träger-Datenbank zur vereinfachten Stellensuche aller potenziellen Einsatzstellen der bayerischen FSJ-Träger wird eine verbesserte Ansprache von Interessierten gewährleistet . Das Projekt wurde vom Freistaat Bayern mit insgesamt rund 50.000 Euro gefördert. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17438 7. Inwieweit werden Bildungsangebote der Infrastruktureinrichtungen des Bürgerschaftlichen Engagements nachhaltig verankert und vernetzt? Die vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration geförderten lnfrastruktureinrichtungen Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayern (LBE) und Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen Agenturen/ Freiwilligenzentren/Koordinierungszentren Bürgerschaftlichen Engagements (lagfa bayern e.V.) bieten seit Jahren Fortbildungsprogramme an. Durch die gegenseitige Vernetzung über die verschiedenen Netzwerkpartner des LBE sowie die Tatsache, dass das LBE Mitglied in der Hochschulkooperation Ehrenamt ist, ist eine Verzahnung des Fortbildungsangebotes gegeben. Mitglieder der Hochschulkooperation Ehrenamt sind: • Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm • Evangelische Hochschule Nürnberg • Katholische Stiftungsfachhochschule München • Fachhochschule Oberösterreich • Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayern • Freie Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern Diese Kooperation ermöglicht es, Dozentinnen und Dozenten zu gewinnen, die in Theorie und Praxis des Freiwilligenmanagements versiert sind. Sie kommen aus Schaltstellen des Bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland, mit Schwerpunkt Bayern. Drucksache 17/17438 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 •Bayern. Die Zuk un ft. STÄDTEBAU· FÖRDE RUNG O h,:r -.,1t: BttuhuhordC" 1m ßdyl:11st.:he11Slddt m,n1:=>lc11un1tlc::-. lnnt.:111. lur ßdu und Ver t!ht Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm 2016 Teil II - Soziale Stadt Geförderte Gemeinden und Maßnahmen in Bayern Nr. Gemeinde Gesamtmaßnahme Finanzhilfen in EUR Oberbayern 7.200.000 1 Freilassing Mitterfeld 30.000 2 Geretsried Drei Quartiere 180 .000 3 Hausham Auerbergsiedlung 60 .000 4 Ingolstadt Piusviertel, Augustinviertel, Konradviertel 900.000 5 Kolbermoor Innenstadt 780.000 6 Landsberg am Lech Landsberg West 36.000 7 Manching Donaufeldsiedlung 60.000 8 München Milbertshofen, Mittlerer Ring Südost, Moosach, Neuperlach 2.076.000 9 Neuburg a. d. Donau Ostend, Schwalbanger/Neufeld/Bahnhof 450.000 10 Oberschleißheim Parksiedlung 762.000 11 Puchheim Planie 150.000 12 Raubling ehern. Arbeitersiedlung Papierf. 570.000 13 Rosenheim Endorfer Au, lsarstraße/Traberhofstraße 726.000 14 Taufkirchen Siedlung "Am Wald" 90.000 15 Tittmoning Unteres Burgfeld 330.000 Niederbayern 3.418.000 1 Dingolfing Nordstadt 1.200.000 2 Kelheim Stadtkern 240.000 3 Landshut Nikola 180.000 4 Langquaid Ortskern 180 .000 5 Pfarrkirchen Bahnhofsviertel / Altstadt 180.000 6 Rinchnach Ortskern 760.000 7 Salzweg Ortskern 348.000 8 Straubing Straubing-Süd 330.000 Sachgebiet IIC6 1 München, 07.04.2016 Anlage Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17438 Oberpfalz 3.036.000 1 Amberg Bergsteig II 300.000 2 Auerbach i. d. OPf. Altstadt 450.000 3 Eschenbach i. d. OPf. AltstadU Brachflächen südl. der Altstadt 240.000 4 Grafenwöhr AltstadUEichendorffstraße 462.000 5 Kastl Marktkern 260.000 6 Neumarkt i. d. OPf. Stadtkern 304.000 7 Velburg Altstadt 480.000 8 Vilseck Altstadt 180.000 9 Waldershof Altstadt 360.000 Oberfranken 4.396.000 1 Bad Berneck i. Fichtelgebirge Stadtkern 320.000 2 Bayreuth Stadtteile St.Georgen/Insel, Stadtteil Hammerstatt 692.000 3 Coburg Wüstenahorn 180.000 4 Forchheim Forchheim-Nord 120.000 5 Gundelsheim Ortskern 480.000 6 Hof Bahnhofsviertel 960.000 7 Kronach Altstadt 544.000 8 Neustadt b. Coburg Siemensring 480.000 9 Pettstadt Ortskern 120.000 10 Redwitz a. d. Rodach Ortskern 300.000 11 Rödental Schlesierstraße 80.000 12 Selb Stadtteil Vorwek 120.000 Mittelfranken 4.998.000 1 Bubenreuth Ortskern 330.000 2 Erlangen Südost 90.000 2 Feuchtwangen Altstadt 348.000 3 Fürth Innenstadt 600.000 4 Lauf a. d. Pegnitz Lauf links 60.000 5 Nürnberg Südstadt, Altstadt-Süd, St. Leonhard/Sehweinau, Gibitzenhof, Lanawasser 1.410.000 6 Schwabach Altstadt 1.200.000 7 Zirndorf Stadtkern 960.000 Sachgebiet IIC6 2 München, 07.04.2016 Drucksache 17/17438 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Unterfranken 4.098.000 1 Alzenau Stadtkern 30.000 2 Arnstein Altort Binsfeld 30.000 3 Aschaffenburg Damm-Mitte/Bahnhofsviertel, Hefner-Alteneck-Viertel, OT Obernau 180.000 4 Bad Kissingen Altstadt und Nordost 312.000 5 Dittelbrunn Ortskern 192.000 6 Eisenfeld Werksiedlung "Am Bahnbogen" 48.000 7 Gerolzhofen Altstadt 60.000 8 Kitzingen Stadtteil "Siedlung" 30.000 9 Marktheidenfeld Altstadt 1.320.000 10 Mömbris Ortskern 78.000 11 Niederwerrn Ortskern 240.000 12 Röttingen Altstadt 1.062.000 13 Wiesenbronn Altartbereich 36.000 14 Würzburg Zellerau – ZUG, Lindleinsmühle 480.000 Schwaben 4.738.000 1 Augsburg Oberhausen-Mitte, Jakobervorstadt Nord 270.000 2 Bad Wörishofen Kernstadt 60.000 3 Bobingen Innenstadt mit Nord und Süd, Bobingen-Siedl1 360.000 4 Donauwörth Parkstadt 1.078.000 5 Ichenhausen Altstadt 240.000 6 Immenstadt i. Allgäu Südstadt 120.000 7 Kaufbeuren Stadtteil Neugablonz 180.000 8 Kempten (Allgäu) St. Mang, Kempten-Ost 360.000 9 Krumbach (Schwaben) Altstadt 180.000 10 Lauingen (Donau) Altstadt 400.000 11 Meitingen Ortskern 480.000 12 Memmingen Memmingen West, Memmingen Ost 300.000 13 Neu-Ulm Vorfeld, Innenstadt 390.000 14 Oettingen i. Bay. Kernstadt und Vorstadtbereiche 320.000 Bayern insgesamt 80 Gemeinden/ 100 Maßnahmen 31.884.000 Sachgebiet IIC6 3 München, 07.04.2016