Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze, Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.05.2017 Rechtsextremer Bundeswehrsoldat gibt sich als Flüchtling aus Es wurde bekannt, dass der deutsche Bundeswehrsoldat Franco A. sich als Syrer ausgegeben hat und in Zirndorf als Flüchtling anerkannt wurde. Später teilte er sich ein Zimmer mit weiteren Flüchtlingen in Erding, während er seinen Aufgaben bei der Bundeswehr (u. a. in Hammelburg) weiter nachging. Entdeckt wurde er, als er eine illegale Waffe am Wiener Flughafen in einer Flughafentoilette deponierte. Im Zuge der Ermittlungen wurde bekannt, dass er rechtsextreme Einstellungen hat und eine Liste mit möglichen Anschlagsopfern erstellt hatte. Im Laufe der Ermittlungen kommen immer weitere mögliche Mitwisser ans Licht. Außerdem werden umfangreiche Untersuchungen in allen Bundeswehrstandorten bzgl. rechtsextremen Materialien, Wehrmachts-Devotionalien, etc. durchgeführt. Deshalb frage ich die Staatsregierung: 1.1 Welche Informationen hat die Staatsregierung, insbesondere das Landesamt für Verfassungsschutz, über den in Offenbach festgenommenen Studenten Mathias F., bei dem mehr als 1.000 Schuss Munition aus Bundeswehrbeständen gefunden wurden und der mit Franco A. zusammen einen Anschlag geplant haben soll? 1.2 Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, ob bei Mathias F. neben der Munition auch Waffen gefunden wurden (bitte Art der gefundenen Waffen und Vorliegen der dazu erforderlichen Waffenerlaubnis angeben )? 1.3 Hat Mathias F. Verbindungen in die rechtsextreme Szene in Bayern? 2.1 Welche Informationen hat die Staatsregierung, insbesondere das Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV), über weitere mögliche Mitwisser von Franco A.? 2.2 Welche Informationen hat die Staatsregierung, insbesondere das BayLfV, über die Personen, die mit Franco A. in einer Whatsapp-Gruppe namens „Ball der Offiziere 2016“ kommunizierten? 2.3 Haben diese Personen Verbindungen in die rechtsextreme Szene in Bayern? 3.1 Standen auch Personen, die in Bayern leben, auf der Liste der möglichen Anschlagsopfer von Franco A.? 3.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Bundeswehrsoldat(inn)en in der rechten Szene in Bayern ? 3.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Bundeswehrsoldat(inn)en, die bei rechtsextremen Veranstaltungen teilnahmen (bitte einzeln auflisten)? 4.1 Wie oft erfolgte in den letzten fünf Jahren eine Mitteilung des BayLfV an den Militärischen Abschirmdienst (MAD) bezüglich Erkenntnissen über Bundeswehrsoldaten bzw. -soldatinnen, die der rechtsextremen Szene in Bayern angehören (bitte nach Jahren auflisten)? 4.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den Oberstabsarzt und Bundeswehr-Reservisten aus Ebersberg, der Vorstandsmitglied der Freien Wähler in Aßling ist, enge Kontakte zur mehrfach verurteilten Holocaust-Leugnerin Sylvia Stolz pflegt und der vor mehr als zehn Jahren zu einer Podiumsdiskussion der Freien Wähler auch einen Vertreter der rechtsradikalen Republikaner eingeladen hatte? 4.3 Sind der Staatsregierung ähnlich gelagerte Fälle bekannt , in denen sich möglicherweise rechtsextrem gesinnte Personen als Flüchtlinge ausgeben und in den Flüchtlingsunterkünften in Bayern untergebracht werden (bitte einzeln auflisten)? 5.1 Welche Asylunterkunftseinrichtungen wurden dem deutschen Bundeswehrsoldaten Franco A., der sich als Asylbewerber ausgegeben hat, in Bayern zugewiesen (bitte jeweils die Art der Unterkunft und den genauen Zeitraum angeben)? 5.2 Welche Sach-, Geldleistungen und Integrationsangebote (Integrationskurse, Arbeitsintegrationsmaßnahmen , etc.) erhielt er von welchen Stellen in Bayern? 5.3 Wie erklärt sich die Staatsregierung, dass das Doppelleben des vermeintlichen Flüchtlings weder von den Einrichtungsleitungen, noch den betreuenden Stellen, noch den Stellen, die Mittel nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausreichten, entdeckt wurde? 6.1 Welche Hinweise auf das Doppelleben des angeblichen Flüchtlings erhielten verantwortliche Stellen in Bayern in diesem Zeitraum? 6.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung darüber, wie Franco A. während seiner Unterbringung in Erding den sogenannten Erdinger Kommunalpass genutzt hat, der dort Asylbewerber(-inne)n anstelle von Sachleistungen oder Gutscheinen zur Existenzsicherung ausgegeben wird und landkreisübergreifend als Zahlungsmittel eingesetzt werden kann (bitte detailliert angeben )? 6.3 Wie wird der Kommunalpass im Landkreis Erding üblicherweise von den dortigen Flüchtlingen genutzt (bitte detailliert angeben)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.07.2017 17/17439 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17439 7.1 Seit wann war Franco A. Leistungsbezieher SGB II des Jobcenters Erding? 7.2 Wie oft war Franco A. bei der Ausländerbehörde vorstellig bezüglich Ausstellung und Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung (bitte einzeln auflisten)? 7.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Mitarbeiter/-innen der bayerischen Außenstellen des Bundesamtes von Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der rechten Szene in Bayern? 8.1 Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, ob es für die Dolmetscher/-innen in den bayerischen Außenstellen des BAMF eine Qualitätskontrolle gibt (bitte Beginn und Häufigkeit der Kontrollen angeben)? 8.2 Teilt die Staatsregierung die Meinung, dass eine effektive Qualitätssicherung beim BAMF umgehend umzusetzen ist und offensichtlich fehlerhafte Bescheide von Amts wegen aufgehoben werden müssen, damit eine unnötige Belastung der Gerichte vermieden wird? 8.3 Teilt die Staatsregierung die Meinung, dass auch während der sogenannten Schnellverfahren in den besonderen Aufnahmeeinrichtungen, Ankunftszentren und Ankunfts- und Rückführeinrichtungen in Bamberg und Manching, aber auch darüber hinaus in den zukünftigen bayerischen Transitzentren Fehler bei der Anhörung der Flüchtlinge wie im Fall von Franco A. vorkommen können? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 18.06.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) führt derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a des Strafgesetzbuches (StGB) u. a. Straftaten gegen Franco A. und Mathias F. sowie einen weiteren Beschuldigten durch. Der GBA hat das Bundeskriminalamt (BKA) mit den Ermittlungen betraut. Insofern dürfen Auskünfte zu diesem Verfahren nur durch den GBA erteilt werden. Für die Beobachtung des Extremismus im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) ist grundsätzlich der Militärische Abschirmdienst (MAD) zuständig . Dies gilt auch für in dessen Aufgabenbereich fallende Bundeswehrangehörige, die in Bayern stationiert, eingesetzt oder wohnhaft sind. Die Zusammenarbeit zwischen MAD und den Verfassungsschutzbehörden ist durch das MAD-Gesetz (MADG) geregelt. Gemäß § 3 Abs. 2 MADG dürfen die Verfassungsschutzbehörden nur – soweit es im Einzelfall zwingend erforderlich ist – im Benehmen mit dem Militärischen Abschirmdienst bezüglich Personen tätig werden, die dem Geschäftsbereich des BMVg angehören oder in ihm tätig sind. Dies ist zudem nur zulässig gegenüber Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie mit einer Person aus dem Zuständigkeitsbereich der Verfassungsschutzbehörden bei Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zusammenarbeiten, und wenn anderenfalls die weitere Erforschung des Sachverhalts gefährdet oder nur mit übermäßigem Aufwand möglich wäre. 1.1 Welche Informationen hat die Staatsregierung, insbesondere das Landesamt für Verfassungsschutz, über den in Offenbach festgenommenen Studenten Mathias F., bei dem mehr als 1.000 Schuss Munition aus Bundeswehrbeständen gefunden wurden und der mit Franco A. zusammen einen Anschlag geplant haben soll? 1.2 Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, ob bei Mathias F. neben der Munition auch Waffen gefunden wurden (bitte Art der gefundenen Waffen und Vorliegen der dazu erforderlichen Waffenerlaubnis angeben)? 1.3 Hat Mathias F. Verbindungen in die rechtsextreme Szene in Bayern? 2.1 Welche Informationen hat die Staatsregierung, insbesondere das Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV), über weitere mögliche Mitwisser von Franco A.? 2.2 Welche Informationen hat die Staatsregierung, insbesondere das BayLfV, über die Personen, die mit Franco A. in einer Whatsapp-Gruppe namens „Ball der Offiziere 2016“ kommunizierten? 2.3 Haben diese Personen Verbindungen in die rechtsextreme Szene in Bayern? Dem BayLfV und den Verbänden der Bayerischen Polizei liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Auf die Vorbemerkung wird insoweit verwiesen. 3.1 Standen auch Personen, die in Bayern leben, auf der Liste der möglichen Anschlagsopfer von Franco A.? Dem BayLfV und den Verbänden der Bayerischen Polizei liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Laut einer Mitteilung des BKA standen auch Personen mit Wohnsitz Bayern auf der Liste möglicher Anschlagsopfer. 3.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Bundeswehrsoldat(-inn)en in der rechten Szene in Bayern? 3.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Bundeswehrsoldat(-inn)en, die bei rechtsextremen Veranstaltungen teilnahmen (bitte einzeln auflisten )? Die bayerischen Sicherheitsbehörden haben hierzu keine eigenen Erkenntnisse. Auf die Vorbemerkung wird insoweit verwiesen. 4.1 Wie oft erfolgte in den letzten fünf Jahren eine Mitteilung des BayLfV an den Militärischen Abschirmdienst (MAD) bezüglich Erkenntnissen über Drucksache 17/17439 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Bundeswehrsoldaten bzw. –soldatinnen, die der rechtsextremen Szene in Bayern angehören (bitte nach Jahren auflisten)? Die Zahl der Informationsübermittlungen zwischen BayLfV und MAD bewegt sich jedes Jahr im niedrigen zweistelligen Bereich. 4.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den Oberstabsarzt und Bundeswehr-Reservisten B. aus Ebersberg, der Vorstandsmitglied der Freien Wähler in Aßling ist, enge Kontakte zur mehrfach verurteilten Holocaust-Leugnerin Sylvia Stolz pflegt und der vor mehr als zehn Jahren zu einer Podiumsdiskussion der Freien Wähler auch einen Vertreter der rechtsradikalen Republikaner eingeladen hatte? Den bayerischen Sicherheitsbehörden liegen zu B. keine staats- und verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse vor. 4.3 Sind der Staatsregierung ähnlich gelagerte Fälle bekannt, in denen sich möglicherweise rechtsextrem gesinnte Personen als Flüchtlinge ausgeben und in den Flüchtlingsunterkünften in Bayern untergebracht werden (bitte einzeln auflisten)? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse von ähnlich gelagerten Fällen vor. 5.1 Welche Asylunterkunftseinrichtungen wurden dem deutschen Bundeswehrsoldaten Franco A., der sich als Asylbewerber ausgegeben hat, in Bayern zugewiesen (bitte jeweils die Art der Unterkunft und den genauen Zeitraum angeben)? Von 05.01. bis 18.01.2016 befand sich Franco A. in der Dependance Roth der Zentralen Aufnahmeeinrichtung (ZAE) Zirndorf. Ab 18.01.2016 war er im Landkreis Erding dezentral untergebracht. 5.2 Welche Sach-, Geldleistungen und Integrationsangebote (Integrationskurse, Arbeitsintegrationsmaßnahmen , etc.) erhielt er von welchen Stellen in Bayern? In der Zeit vom 18.01.2016 bis 31.01.2017 wurden seitens des Landratsamtes Erding die gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden Leistungen in Form von Sachleistungen (Unterkunft, Haushaltserstausstattung, Mobiliar und Matratze) sowie Geldleistungen in bar und mittels der Kommunalpass-Karte gewährt. Zu eventuellen Leistungen der Arbeitsagentur/Jobcenter oder des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann die Staatsregierung keine Auskünfte erteilen. 5.3 Wie erklärt sich die Staatsregierung, dass das Doppelleben des vermeintlichen Flüchtlings weder von den Einrichtungsleitungen, noch den betreuenden Stellen, noch den Stellen, die Mittel nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausreichten, entdeckt wurde? Die Identitätsklärung ist weder eine Aufgabe der Asylsozialberatung noch der Leistungsbehörde, sondern obliegt dem BAMF im Rahmen der Durchführung des Asylverfahrens. 6.1 Welche Hinweise auf das Doppelleben des angeblichen Flüchtlings erhielten verantwortliche Stellen in Bayern in diesem Zeitraum? Hinweise auf ein Doppelleben ergaben sich insoweit nicht, da sowohl Anwesenheitszeiten in der Unterkunft als auch das persönliche Erscheinen bei behördlichen Terminen sich im üblichen Rahmen hielten. Erkennbare Auffälligkeiten lagen nicht vor. 6.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung darüber , wie Franco A. während seiner Unterbringung in Erding den sogenannten Erdinger Kommunalpass genutzt hat, der dort Asylbewerber(-inne)n anstelle von Sachleistungen oder Gutscheinen zur Existenzsicherung ausgegeben wird und landkreisübergreifend als Zahlungsmittel eingesetzt werden kann (bitte detailliert angeben)? Diese Frage ist Gegenstand der vom GBA geführten Ermittlungen . Insoweit wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 6.3 Wie wird der Kommunalpass im Landkreis Erding üblicherweise von den dortigen Flüchtlingen genutzt (bitte detailliert angeben)? Grundsätzlich dient der Kommunalpass den Asylbewerbern zur teilweisen Abrufung der Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz . Zur „üblichen“ Nutzung der Kommunalpass -Karte durch die Flüchtlinge liegen dem Landratsamt Erding keine Erkenntnisse vor. 7.1 Seit wann war Franco A. Leistungsbezieher SGB II des Jobcenters Erding? Hierüber liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Die Aufsicht über das Jobcenter obliegt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 7.2 Wie oft war Franco A. bei der Ausländerbehörde vorstellig bezüglich Ausstellung und Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung (bitte einzeln auflisten )? Am 04.02.2016 sprach Franco A. bei der Ausländerbehörde vor und ließ seine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender verlängern. Am 13.05.2016 stellte ihm die Ausländerbehörde bei einer Vorsprache die Aufenthaltsgestattung nach § 63 Asylgesetz (AsylG) aus. Am 08.11.2016 wurde Franco A. von der Ausländerbehörde die Aufenthaltsgestattung verlängert und ihm diese neue Aufenthaltsgestattung ausgehändigt. Nach bestandskräftiger Zuerkennung des subsidiären Schutzes folgte die Beantragung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 Aufenthaltsgesetz und eines Reiseausweises für Ausländer mit persönlichen Vorsprachen bei der Ausländerbehörde am 03.02.2017 und 18.04.2017. 7.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Mitarbeiter/-innen der bayerischen Außenstellen des Bundesamtes von Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der rechten Szene in Bayern? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 8.1 Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, ob es für die Dolmetscher/-innen in den bayerischen Außenstellen des BAMF eine Qualitätskontrolle gibt (bitte Beginn und Häufigkeit der Kontrollen angeben )? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Auswahl und Qualitätskontrolle der Dolmetscher obliegt dem BAMF. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17439 8.2 Teilt die Staatsregierung die Meinung, dass eine effektive Qualitätssicherung beim BAMF umgehend umzusetzen ist und offensichtlich fehlerhafte Bescheide von Amts wegen aufgehoben werden müssen, damit eine unnötige Belastung der Gerichte vermieden wird? Da die Durchführung des Asylverfahrens Aufgabe des BAMF ist, obliegt es auch diesem, eine effektive Qualitätssicherung zu gewährleisten. Mangels entgegenstehender Anhaltspunkte geht die Staatsregierung davon aus, dass das BAMF die hierfür erforderlichen Maßnahmen ergreift. 8.3 Teilt die Staatsregierung die Meinung, dass auch während der sogenannten Schnellverfahren in den besonderen Aufnahmeeinrichtungen, Ankunftszentren und Ankunfts- und Rückführeinrichtungen in Bamberg und Manching, aber auch darüber hinaus in den zukünftigen bayerischen Transitzentren Fehler bei der Anhörung der Flüchtlinge wie im Fall von Franco A. vorkommen können ? Die beschleunigten Verfahren nach § 30 a AsylG, welche aktuell in den Einrichtungen in Bamberg und Manching/ Ingolstadt durchgeführt werden, umfassen alle regulären Asylverfahrensschritte, sodass kein erhöhtes Risiko für eine gesteigerte Fehleranfälligkeit ersichtlich ist. Die Beschleunigung der Asylverfahren nach § 30 a AsylG ist u. a. auf die Bündelung aller beteiligten Behörden vor Ort zurückzuführen , sodass durch die Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort den Asylbewerbern zeitnah Klarheit über den Ausgang ihres Verfahrens verschafft werden kann.