Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn, Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 12.04.2017 Tourismus für Menschen mit Behinderungen Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie viele Tourismusportale bzw. Tourismusverbände haben bereits ein Angebotsportfolio, welches speziell auf Menschen mit Behinderungen ausgelegt ist? 2. Inwieweit wird in den entsprechenden Portfolios hinsichtlich der Behinderungen ausdifferenziert (Art & Grad der Behinderung)? 3. Wie viele dieser Tourismusportale bzw. Tourismusverbände erfahren Unterstützung durch die Staatsregierung? 4. Inwiefern sind diese Tourismusportale behindertengerecht gestaltet, das heißt zugänglich für sehbehinderte und geistig eingeschränkte Personen? 5. Welche Internetpräsenzen der Staatsregierung bzw. der Ministerien und der angegliederten Ämter sind behindertengerecht gestaltet (sowohl in leichter bzw. einfacher Sprache, Vorlesemodus etc.)? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 23.06.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Tourismusportale bzw. Tourismusverbände haben bereits ein Angebotsportfolio, welches speziell auf Menschen mit Behinderungen ausgelegt ist? 2. Inwieweit wird in den entsprechenden Portfolios hinsichtlich der Behinderungen ausdifferenziert (Art & Grad der Behinderung)? Eine Übersicht aller Tourismusportale bzw. Tourismusverbände , die ein Angebotsportfolio für Menschen mit Behinderungen anbieten, liegt der Staatsregierung nicht vor. Aufgrund der Schnelllebigkeit und der weltweiten Ausrichtung von Internetreiseportalen ist eine umfassende Erhebung hierüber mit vertretbaren Mitteln nicht möglich. 3. Wie viele dieser Tourismusportale bzw. Tourismusverbände erfahren Unterstützung durch die Staatsregierung ? Eine institutionelle Unterstützung durch die Staatsregierung erhält die BAYERN TOURISMUS Marketing GmbH (by.TM). Die vier Regionalverbände Oberbayern/München, Allgäu/ Bayerisch-Schwaben, Franken und Ostbayern erhalten eine punktuelle Förderung für einzelne Marketingmaßnahmen. Seit 2015 unterstützt der Freistaat Bayern zudem das deutschlandweite Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“, dessen Ziel es ist, Betriebe und Einrichtungen entlang der gesamten touristischen Servicekette nach deutschlandweit einheitlichen Kriterien zu erfassen, zu bewerten und zu zertifizieren. Die Informationen werden auf dem Internetportal www.reisen-fuer-alle.de oder www.bayern.by/urlaubfuer -alle bereitgestellt. Gäste können über diese Portale die Nutz- und Erlebbarkeit touristischer Angebote anhand verlässlicher Detailinformationen im Vorfeld der Reise prüfen und gezielt die für sie geeigneten Angebote auswählen und buchen. 4. Inwiefern sind diese Tourismusportale behindertengerecht gestaltet, das heißt zugänglich für sehbehinderte und geistig eingeschränkte Personen? Der Freistaat Bayern trägt mit der Bayerischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BayBITV) seinen Verpflichtungen zur Gewährleistung einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung gemäß dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) Rechnung . Die Behörden und sonstigen Stellen des Freistaats Bayern haben ihre Internet- und lntranetangebote schrittweise technisch so zu gestalten, dass sie von Menschen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.09.2017 17/17440 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17440 mit Behinderung uneingeschränkt genutzt werden können. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz1 BayBITV sind staatliche Stellen verpflichtet, ihre Internet- und lntranetangebote sowie ihre sonstigen mittels Informationstechnik realisierten grafischen Programmoberflächen schrittweise barrierefrei zu gestalten. Diese Verpflichtung gilt nicht für institutionell geförderte juristische Personen des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme des Bayerischen Rundfunks und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien. Gesellschaften des Privatrechts unterliegen dieser Verpflichtung generell nicht. Ungeachtet dessen entspricht das Portal der BAYERN TOURISMUS Marketing GmbH (by.TM) weitgehend den Anforderungen der vorgeschriebenen Barrierefreiheit (BITV). Die Website wurde im Hinblick auf Barrierearmut auf Basis der bei Erstellung relevanten Internet- und Programmierstandards (XHTML 1.0; CSS 2) entwickelt. Alleine durch diese Standardkonformität werden bereits große Teile der Anforderungen an Barrierefreiheit abgedeckt. U.a. ist die Website über die den betreffenden Personenkreis bekannten Tastenkombinationen stufenlos skalierbar, sodass Menschen mit Sehbehinderungen sich die Website problemlos vergrößern können. Die Seiten sind auch weitgehend für Personen mit geistiger Behinderung verständlich, da sie eine eindeutige Navigation und klare Strukturen aufweisen. Gleichzeitig ist die Redaktion um den Einsatz unterstützender Bilder, die Formulierung kurzer Sätze und die Vermeidung von Fremdwörtern bestrebt. Sehbehinderte Menschen können den Browser an ihrem Computer durch die Installation von sogenannten „Add-ons“ an ihre Bedürfnisse anpassen. Die Portale der vier Regionalverbände Oberbayern/München , Allgäu/ Bayerisch-Schwaben, Franken und Ostbayern entsprechen auch ohne gesetzliche Verpflichtung ebenfalls weitgehend den Anforderungen der Barrierefreiheit (BITV). 5. Welche Internetpräsenzen der Staatsregierung bzw. der Ministerien und der angegliederten Ämter sind behindertengerecht gestaltet (sowohl in leichter bzw. einfacher Sprache, Vorlesemodus etc.)? Die Staatsregierung verfügt über mehr als 800 Internetpräsenzen und ist gemäß Art. 13 BayBGG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 BayBITV verpflichtet, diese barrierefrei zu gestalten, soweit dies aus finanziellen, wirtschaftlichen oder verwaltungsorganisatorischen Gründen nicht unverhältnismäßig oder aus technischen Gründen unmöglich ist. Bei der Beurteilung der Barrierefreiheit wird vor allem von den Kriterien Skalierung der Schriftgröße, Veränderung der Farbkontraste und Einsatz von Vorlesesoftware ausgegangen. Etwa 2/3 der Internetpräsenzen sind bereits gegenwärtig barrierefrei , darunter zentrale Portale wie das BayernPortal und ELSTER. Es wird angestrebt, innerhalb der nächsten Jahre im Zuge der Umstellung auf neue Technologien möglichst umfassend die weiteren Internetpräsenzen barrierefrei zu gestalten.