Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 16.05.2017 Staatliche Wohnraumförderung in Unterfranken Ich frage die Staatsregierung: 1.1 ln welcher Höhe wurden in den Jahren seit 2010 in Unterfranken der Neubau bzw. Erwerb von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? 1.2 Wie viele Wohnungen sind dadurch entstanden (bitte nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 1.3 Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Ersterwerb und Zweiterwerb? 2.1 ln welcher Höhe wurden in den Jahren seit 2010 in Unterfranken der Neubau bzw. Erwerb von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten )? 2.2 Wie viele Wohnungen sind dadurch entstanden (bitte nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 2.3 Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Ersterwerb und Zweiterwerb? 3.1 ln welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Unterfranken die Schaffung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? 3.2 Wie viele Wohnungen sind dadurch entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? 3.3 Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Gebäudeänderung/-erweiterung)? 4.1 ln welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Unterfranken die Modernisierung von Mietwohnraum aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten )? 4.2 Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? 4.3 Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf das energieeffiziente Sanieren bzw. altersgerechten Umbau ? 5.1 ln welchem Umfang wurde in den Jahren seit 2010 in Unterfranken die Schaffung von Wohnraum für Studierende aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? 5.2 Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? 5.3 Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Umbau? 6.1 ln welchem Umfang wurde in den Jahren seit 2010 in Unterfranken Wohnraum für Menschen mit Behinderung aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? 6.2 Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? 6.3 Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf Mietbzw . Eigenwohnraum und Wohnheimplätze? 7.1 Wie viele Mietwohnungen wurden in Unterfranken im Rahmen des Sofortprogramms (1. Säule im Bayerischen Wohnungspakt) vergangenes Jahr bewilligt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln )? 7.2 ln welchem Umfang wurden in Unterfranken für das kommende Jahr bereits Mittel für das Kommunale Wohnraumförderprogramm (2. Säule im Bayerischen Wohnungspakt) angemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 7.3 ln welchem Umfang wurden in Unterfranken für das kommende Jahr bereits Mittel für die Wohnraumförderung (3. Säule im Bayerischen Wohnungspakt) angemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Förderprogramm, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.10.2017 17/17445 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17445 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 22.06.2017 Vorbemerkung: Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) veröffentlicht jährlich einen Förderbericht über ihre Tätigkeit als Organ der staatlichen Wohnungspolitik . Der Förderbericht stellt ausführlich die Jahresergebnisse , unter anderem nach Regierungsbezirken, dar. Der Förderbericht für das Jahr 2016 wird voraussichtlich im Juni 2017 vorgelegt. Die Mitglieder des Bayerischen Landtags erhalten üblicherweise jeweils ein Exemplar des Förderberichts . Im Internet ist der Bericht unter https://bayernlabo.de/ foerderinstitut/bayernlabo/publikationen/ einsehbar. 1.1 ln welcher Höhe wurden in den Jahren seit 2010 in Unterfranken der Neubau bzw. Erwerb von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? In den ländlicheren Teilen Unterfrankens liegt ein wichtiger Schwerpunkt auf der staatlich geförderten Wohneigentumsbildung . Durch die Wohneigentumsförderung können sich frühzeitig junge Familien in ihrer Heimatregion ein Zuhause aufbauen. So verbleibt die Arbeitskraft in der Region und kommt den örtlichen Betrieben zugute. Familien, die ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung erwerben, machen in der Regel eine Mietwohnung frei. Dies entlastet zum einen den angespannten Mietwohnungsmarkt. Zum anderen schaffen sich die Wohneigentum bildenden Haushalte die Voraussetzungen für ein mietfreies Wohnen im Alter. In nachfolgender Übersicht sind die in den Jahren 2010 bis 2016 für die Wohneigentumsbildung in Unterfranken bewilligten staatlichen Fördermittel aufgeführt, siehe Anlage. 1.2 Wie viele Wohnungen sind dadurch entstanden (bitte nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 1.3 Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Ersterwerb und Zweiterwerb? In nachfolgender Übersicht sind die in den Jahren 2010 bis 2016 mit staatlichen Mitteln in Unterfranken geförderten Eigenwohnungen ersichtlich, aufgeteilt nach Neubau und Erwerb , siehe Anlage. 2.1 ln welcher Höhe wurden in den Jahren seit 2010 in Unterfranken der Neubau bzw. Erwerb von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt fördert im Auftrag des Freistaates Bayern mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen den Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum in der Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen . In den Jahren 2010 bis 2016 wurden die in nachfolgender Übersicht genannten Darlehen für die Eigenwohnraumförderung in Unterfranken eingesetzt, siehe Anlage. 2.2 Wie viele Wohnungen sind dadurch entstanden (bitte nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 2.3 Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Ersterwerb und Zweiterwerb? Die Darlehen im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms können als Einzelförderung, aber auch zusammen mit Mitteln des Bayerischen Wohnungsbauprogramms gewährt werden. In den Fällen der kombinierten Förderung kommt es bei getrennter Auflistung der Zahl der Wohnungen zwangsläufig zu Doppelnennungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm und im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm . In nachfolgender Übersicht sind die in den Jahren 2010 bis 2016 mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms geförderten Eigenwohnungen ersichtlich, aufgeteilt nach Neubau und Erwerb, siehe Anlage. 3.1 ln welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Unterfranken die Schaffung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? In den unterfränkischen Städten, insbesondere in den Städten Aschaffenburg und Würzburg, werden mietpreisgünstige , barrierefreie Wohnungen nachgefragt, die jungen Familien mit Kindern ebenso wie Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, mehr Wohnqualität bieten und somit für alle Generationen nutzbar sind. Je flexibler und vielfältiger die Nutzungsmöglichkeiten sind, desto attraktiver bleiben die Wohnungen und ihre Umgebung auf lange Sicht. Vom staatlichen Sofortprogramm, der ersten Säule des Wohnungspakts Bayern vom 09.10.2015, und den Staatsbedienstetenwohnungen abgesehen, baut der Staat Wohnungen nicht selbst. Er ist auf Bauherren angewiesen, die ihrer Markteinschätzung und dem Investitionsbedarf entsprechend bereit sind, sich in der sozialen Wohnraumförderung zu engagieren. In nachfolgender Übersicht sind die in den Jahren 2010 bis 2016 bewilligten staatlichen Mittel zur Förderung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern aufgeführt. Es sind nur die Städte und Landkreise genannt, in deren Bereich im entsprechenden Zeitraum Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert wurden. Im Jahr 2011 wurde keine Bewilligung zur Förderung von Mietwohnungen in Unterfranken ausgesprochen, siehe Anlage. 3.2 Wie viele Wohnungen sind dadurch entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? 3.3 Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Gebäudeänderung/-erweiterung )? Mit den eingesetzten Fördermitteln wurde der Neubau der in nachfolgender Tabelle genannten Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert. Drucksache 17/17445 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Stadt/ Landkreis Zahl der geförderten Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Neubau) 2010 2012 2013 2014 2015 2016 Neubau WE Neubau WE Neubau WE Neubau WE Neubau WE Neubau WE Stadt Aschaffenburg 0 0 0 90 58 61 Stadt Würzburg 12 23 73 20 90 43 Lkr. Aschaffenburg 0 0 0 0 0 9 Lkr. Bad Kissingen 0 0 8 0 8 0 Lkr. Würzburg 0 11 0 0 0 6 Insgesamt: 12 34 81 110 156 119 4.1 ln welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Unterfranken die Modernisierung von Mietwohnraum aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? Ein wichtiges Anliegen der Staatsregierung ist, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Im Auftrag des Freistaates Bayern bietet die Bayerische Landesbodenkreditanstalt im Rahmen des Bayerischen Modernisierungsprogramms zinssubventionierte Kapitalmarktdarlehen an. Seit dem Jahr 2016 werden die zinsgünstigen Darlehen mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 100 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche ergänzt. Mit den Fördermitteln kann bestehender Mietwohnraum modernisiert und so den Ansprüchen an zeitgemäßes Wohnen zur Sicherung der langfristigen Vermietbarkeit wieder gerecht werden. Die Modernisierungsmaßnahmen erstrecken sich darüber hinaus häufig auch auf energetische Sanierungsmaßnahmen . Dies kommt dem gesamtgesellschaftlichen Anliegen, sparsam mit Energie umzugehen, entgegen. Mit Mitteln des Bayerischen Modernisierungsprogramms können auch Pflegeplätze in stationären Altenpflegeeinrichtungen modernisiert werden. In den Jahren 2010 bis 2016 wurden die in nachfolgender Übersicht genannten Fördermittel für Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Mietwohngebäuden und stationären Pflegeeinrichtungen in Unterfranken eingesetzt. Es sind nur die Städte und Landkreise genannt, in deren Bereich im genannten Zeitraum Mittel zur Modernisierung von Mietwohnungen bewilligt wurde, siehe Anlage. 4.2 Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? 4.3 Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf das energieeffiziente Sanieren bzw. altersgerechten Umbau? In nachfolgender Tabelle ist die Zahl der im Rahmen des Bayerischen Modernisierungsprogramms in den Jahren 2010 bis 2016 in Unterfranken geförderten Wohnungen und Pflegeplätze ersichtlich, siehe Anlage. Eine Aufteilung nach energieeffizientem Sanieren und altersgerechten Umbau der geförderten Wohnungen ist nicht möglich, da in den überwiegenden Fällen umfangreiche Modernisierungen durchgeführt wurden, die sowohl die Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, die Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung als auch energetische Sanierungsmaßnahmen beinhalten. 5.1 ln welchem Umfang wurde in den Jahren seit 2010 in Unterfranken die Schaffung von Wohnraum für Studierende aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Versorgung von Studierenden an den Hochschulstandorten in Bayern mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum ist der Staatsregierung ein großes Anliegen. Deshalb gibt es für die Studentenwohnraumförderung ein eigenes staatliches Förderprogramm. In der nachfolgenden Übersicht sind die staatlichen Mittel zur Förderung von Studentenwohnheimplätzen in den drei unterfränkischen Hochschulstädten Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg in den Jahren 2010 bis 2016 genannt . Im Jahr 2010 wurde keine Bewilligung zur Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende in Unterfranken ausgesprochen , siehe Anlage. 5.2 Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? 5.3 Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Umbau? Mit den eingesetzten Fördermitteln wurde der Neubau der in nachfolgender Tabelle genannten Wohnheimplätze für Studierende in Unterfranken in den Jahren 2010 bis 2016 gefördert. Stadt/ Landkreis Zahl der geförderten Studentenwohnheimplätze 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Neubau WPl. Neubau WPl. Neubau WPl. Neubau WPl. Neubau WPl. Neubau WPl. Stadt Aschaffenburg 0 30 0 126 0 0 Stadt Schweinfurt 0 0 0 0 30 91 Stadt Würzburg 146 0 154 0 0 189 Insgesamt : 146 30 154 126 30 280 6.1 ln welchem Umfang wurde in den Jahren seit 2010 in Unterfranken Wohnraum für Menschen mit Behinderung aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? 6.2 Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? 6.3 Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf Miet- bzw. Eigenwohnraum und Wohnheimplätze? In nachfolgender Tabelle (siehe Anlage) sind die Anzahl der Heimplätze in den Wohnheimen für Menschen mit Behinderung sowie die bewilligten Fördermittel für die Jahre 2010 bis 2016 aufgeführt. Es sind nur die Städte und Landkreise genannt, in deren Bereich im genannten Zeitraum der Bau eines Wohnheims bewilligt wurde. Der Freistaat Bayern fördert außerdem die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Be- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17445 hinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Damit können Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind, länger in ihren vertrauten vier Wänden verbleiben. In nachfolgender Übersicht sind die für bauliche Anpassungsmaßnahmen an die Bedürfnisse für Menschen mit Behinderung bewilligten Mittel für die Jahre 2010 bis 2016 aufgeführt, siehe Anlage. 7.1 Wie viele Mietwohnungen wurden in Unterfranken im Rahmen des Sofortprogramms (1. Säule im Bayerischen Wohnungspakt) vergangenes Jahr bewilligt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? In Unterfranken wurden im staatlichen Sofortprogramm die nachfolgenden Wohnanlagen in den genannten Städten und Landkreisen initiiert: Landkreis Kitzingen (Volkach) 15 Wohnungen Landkreis Main-Spessart (Karlstadt, Neustadt a. Main, Marktheidenfeld) 39 Wohnungen Landkreis Würzburg (Höchberg, Ochsenfurt) 27 Wohnungen 7.2 ln welchem Umfang wurden in Unterfranken für das kommende Jahr bereits Mittel für das Kommunale Wohnraumförderprogramm (2. Säule im Bayerischen Wohnungspakt) angemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Bedarfsmeldungen sind jeweils Momentaufnahmen. Im Laufe eines Jahres können weitere Baumaßnahmen hinzukommen , die Realisierung von Projekten kann sich auf das Folgejahr verschieben oder Förderanträge werden zurückgezogen . Deshalb werden die Angaben auf das laufende Jahr, jedoch nicht auf das kommende Jahr bezogen. Nach Meldung der Regierung von Unterfranken sind im Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm Mietwohnungsprojekte im Jahr 2017 mit einer Fördersumme aus Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen von zusammen rd. 11,6 Millionen Euro in Vorbereitung. Der Mittelbedarf verteilt sich auf die Städte und Landkreise wie folgt: Stadt Schweinfurt: 6,2 Mio. Euro Landkreis Miltenberg: 2,0 Mio. Euro Landkreis Main-Spessart: 0,2 Mio. Euro Landkreis Schweinfurt: 0,8 Mio. Euro Landkreis Würzburg: 2,4 Mio. Euro 7.3 ln welchem Umfang wurden in Unterfranken für das kommende Jahr bereits Mittel für die Wohnraumförderung (3. Säule im Bayerischen Wohnungspakt ) angemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Förderprogramm, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Auch hier gilt: Bedarfsmeldungen sind jeweils Momentaufnahmen . Im Laufe eines Jahres kommen weitere Baumaßnahmen hinzu, da von der Regierung von Unterfranken Mietwohnungsvorhaben mit Investoren, die sich im geförderten Wohnungsbau engagieren, vorbesprochen werden. Die angefragten Maßnahmen werden gemeinsam mit den Wohnungsunternehmen und privaten Investoren konkretisiert und so weit möglich zeitnah umgesetzt. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich deshalb auf das laufende, nicht auf das kommende Jahr. Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms werden nach Meldung der Regierung von Unterfranken für vorliegende Förderanträge Mittel für 2017 wie folgt benötigt: Stadt/Landkreis Mittelbedarf Euro Stadt Aschaffenburg 400.000 Stadt Schweinfurt 500.000 Stadt Würzburg 8.900.000 Lkr. Aschaffenburg 550.000 Lkr. Bad Kissingen 300.000 Lkr. Rhön-Grabfeld 550.000 Lkr. Haßberge 600.000 Lkr. Kitzingen 550.000 Lkr. Miltenberg 3.050.000 Lkr. Main-Spessart 600.000 Lkr. Schweinfurt 1.600.000 Lkr. Würzburg 500.000 Insgesamt: 18.100.000 Drucksache 17/17445 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage zu Frage 1.1 Wohneigentumsbildung in Unterfranken – bewilligte staatliche Fördermittel Stadt/ Landkreis Eigentumsmaßnahmen (Neubau und Erwerb) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Stadt Aschaffenburg 791.200 614.000 428.600 428.500 727.500 252.500 155.000 Stadt Schweinfurt 745.200 942.300 460.800 880.000 1.000.400 345.000 503.500 Stadt Würzburg 736.700 611.500 395.100 499.200 373.000 353.800 95.000 Lkr. Aschaffenburg 673.000 700.100 238.500 327.500 350.000 110.000 152.500 Lkr. Bad Kissingen 1.103.100 1.071.600 473.500 404.000 122.500 202.500 134.500 Lkr. Rhön-Grabfeld 907.800 667.200 899.600 1.034.800 921.500 496.300 297.500 Lkr. Haßberge 446.500 309.500 281.900 571.700 454.300 372.500 412.200 Lkr. Kitzingen 931.500 621.500 574.900 834.900 1.009.000 47.500 309.500 Lkr. Miltenberg 472.000 518.600 273.000 428.000 403.500 291.000 210.000 Lkr. Main- Spessart 733.000 772.000 842.500 1.139.500 852.500 420.000 290.000 Lkr. Schweinfurt 685.500 693.000 732.000 677.000 980.000 537.500 255.000 Lkr. Würzburg 957.900 560.500 524.000 479.500 480.000 286.000 112.500 Insgesamt: 9.183.400 8.081.800 6.124.400 7.704.600 7.674.200 3.714.600 2.927.200 Anlage zu Frage 1.2 und 1.3 Geförderte Eigenwohnungen – staatliche Mittel in Unterfranken Stadt/ Landkreis Zahl der geförderten Eigentumsmaßnahmen (Neubau und Erwerb) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Neub. WE Erwerb WE Neub. WE Erwerb WE Neub. WE Erwerb WE Neub. WE Erwerb WE Neub. WE Erwerb WE Neub. WE Erwerb WE Neub. WE Erwerb WE Stadt Aschaffenburg 13 11 11 7 6 6 9 3 7 10 2 3 2 1 Stadt Schweinfurt 3 19 5 22 0 12 1 19 10 9 3 3 4 4 Stadt Würzburg 6 18 12 10 8 4 3 10 4 6 2 6 1 1 Lkr. Aschaffenburg 12 6 11 4 5 1 5 2 7 1 0 2 2 1 Lkr. Bad Kissingen 13 17 10 23 8 6 7 4 1 1 2 2 0 3 Lkr. Rhön-Grabfeld 20 10 10 11 15 11 7 16 6 11 5 6 5 1 Lkr. Haßberge 8 6 5 6 8 3 9 6 7 3 6 2 3 5 Lkr. Kitzingen 12 11 12 6 8 7 11 9 12 11 1 0 4 4 Lkr. Miltenberg 11 5 6 9 3 5 6 5 4 7 3 5 4 2 Lkr. Main- Spessart 14 11 14 14 15 15 21 13 16 11 5 7 5 3 Lkr. Schweinfurt 11 7 14 5 13 9 7 8 7 15 9 2 1 4 Lkr. Würzburg 16 7 9 4 8 5 10 1 8 1 5 1 2 0 Insgesamt: 139 128 119 121 97 84 96 96 89 86 43 39 33 29 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17445 Anlage zu Frage 2.1 Stadt/ Landkreis Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm – bewilligte Mittel 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 bewilligte Darlehen Euro bewilligte Darlehen Euro bewilligte Darlehen Euro bewilligte Darlehen Euro bewilligte Darlehen Euro bewilligte Darlehen Euro bewilligte Darlehen Euro Stadt Aschaffenburg 1.898.800 1.824.600 1.092.000 1.035.500 1.415.900 798.000 592.600 Stadt Schweinfurt 1.301.500 1.618.200 699.400 751.000 1.374.300 399.800 591.400 Stadt Würzburg 1.977.000 1.344.200 944.200 928.200 861.300 565.400 187.000 Lkr. Aschaffenburg 863.000 1.266.300 500.400 362.000 672.500 545.000 296.500 Lkr. Bad Kissingen 3.043.200 1.792.900 1.285.600 1.033.300 26.500 272.500 205.300 Lkr. Rhön- Grabfeld 1.892.300 1.674.400 1.449.800 1.066.500 701.700 542.300 678.700 Lkr. Haßberge 1.025.400 877.400 679.200 843.800 573.600 766.000 622.000 Lkr. Kitzingen 2.054.600 1.659.100 1.453.600 1.765.700 1.561.100 451.000 1.199.600 Lkr. Miltenberg 1.463.500 1.136.000 709.000 793.800 725.500 838.800 585.800 Lkr. Main- Spessart 3.571.200 3.534.500 2.824.900 3.801.500 3.793.500 3.390.000 2.914.000 Lkr. Schweinfurt 2.681.600 2.747.600 2.722.800 1.577.400 1.953.500 1.114.100 725.000 Lkr. Würzburg 2.381.600 1.464.800 1.321.900 1.229.700 583.100 958.000 856.500 Insgesamt: 24.153.700 20.940.000 15.682.800 15.188.400 14.242.500 10.640.900 9.454.400 Anlage zu Frage 2.2 und 2.3 Stadt/ Landkreis Zahl der geförderten Eigenwohnungen im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm (Neubau und Erwerb) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Neub. WE Erwerb WE Neub. WE Erwerb WE Neub. WE Erwerb WE Neub. WE Erwerb WE Neub. WE Erwerb WE Neub. WE Erwerb WE Neub. WE Erwerb WE Stadt Aschaffenburg 15 12 18 7 9 6 10 2 5 12 2 7 1 5 Stadt Schweinfurt 8 17 7 23 0 13 0 14 9 10 2 3 5 4 Stadt Würzburg 5 23 10 12 8 4 3 10 2 9 2 4 1 1 Lkr. Aschaffenburg 9 4 12 4 5 1 4 2 8 1 3 4 4 1 Lkr. Bad Kissingen 24 23 12 21 11 8 10 3 0 1 2 3 0 4 Lkr. Rhön-Grabfeld 18 11 15 10 15 9 7 11 5 9 3 4 5 2 Lkr. Haßberge 8 11 8 6 8 2 9 2 5 5 6 4 4 4 Lkr. Kitzingen 17 16 17 7 8 11 13 9 12 11 4 0 6 5 Lkr. Miltenberg 14 7 5 13 5 4 7 4 5 5 3 6 4 2 Lkr. Main- Spessart 30 23 26 25 22 24 33 18 28 18 23 14 20 9 Lkr. Schweinfurt 28 10 26 13 20 17 10 12 11 17 10 2 3 6 Lkr. Würzburg 20 12 13 8 10 7 10 5 5 1 7 2 5 3 Insgesamt: 196 169 169 149 121 106 116 92 95 99 67 53 58 46 Drucksache 17/17445 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Anlage zu Frage 3.1 Stadt/ Landkreis Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern – bewilligte Fördermittel 2010 2012 2013 2014 2015 2016 Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Stadt Aschaffenburg 0 0 0 11.703.600 4.906.450 11.168.400 Stadt Würzburg 1.235.000 2.123.100 6.596.300 1.881.800 10.509.800 3.621.650 Lkr. Aschaffenburg 0 0 0 0 0 1.351.400 Lkr. Bad Kissingen 0 0 1.299.000 0 1.395.000 0 Lkr. Würzburg 0 629.000 0 0 0 610.500 Insgesamt: 1.235.000 2.752.100 7.895.300 13.585.400 16.811.250 16.751.950 Anlage zu Frage 4.1 Stadt/ Landkreis Bayerisches Modernisierungsprogramm – bewilligte Mittel 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Stadt Aschaffenburg 0 3.458.700 0 4.994.800 900.400 5.637.700 5.474.200 Stadt Schweinfurt 3.371.500 10.797.900 3.739.800 4.555.800 3.161.400 5.350.300 5.303.500 Stadt Würzburg 1.338.300 1.851.400 1.533.900 3.451.900 2.303.200 5.922.300 2.313.200 Lkr. Aschaffenburg 191.400 0 0 0 0 0 0 Lkr. Rhön-Grabfeld 0 81.000 0 0 0 0 0 Lkr. Haßberge 0 0 0 0 0 0 1.342.800 Lkr. Kitzingen 206.000 30.000 0 0 0 0 0 Lkr. Miltenberg 0 500.900 0 0 0 0 0 Lkr. Main-Spessart 0 3.100.000 654.000 0 2.964.600 0 0 Insgesamt: 5.107.200 19.819.900 5.927.700 13.002.500 9.329.600 16.910.300 14.433.700 Anlage zu Frage 4.2 und 4.3 Stadt/ Landkreis Zahl der im Bayerischen Modernisierungsprogramm geförderten Wohnungen und Pflegeplätze 2010 WE 2011 WE 2012 WE 2013 WE 2014 WE 2015 WE 2016 WE Stadt Aschaffenburg 0 32 0 32 30 78 173 47 Stadt Schweinfurt 46 136 40 46 25 49 0 48 Stadt Würzburg 24 81 68 72 56 78 0 54 Lkr. Aschaffenburg 4 0 0 0 0 0 0 0 Lkr. Rhön- Grabfeld 0 15 0 0 0 0 0 0 Lkr. Haßberge 0 0 0 0 0 0 0 24 Lkr. Kitzingen 8 4 0 0 0 0 0 0 Lkr. Miltenberg 0 15 0 0 0 0 0 0 Lkr. Main- Spessart 0 80 22 0 61 0 0 0 Insgesamt: 82 363 130 150 172 205 173 173 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17445 Anlage zu Frage 5.1 Stadt/ Landkreis Studentenwohnraumförderung – bewilligte Mittel 2010 2012 2013 2014 2015 2016 Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Stadt Aschaffenburg 0 795.000 0 4.096.200 960.600 0 Stadt Schweinfurt 0 0 0 0 1.104.000 1.598.000 Stadt Würzburg 3.706.500 0 5.471.800 0 0 3.591.000 Insgesamt: 3.706.500 795.000 5.471.800 4.096.200 2.064.600 5.189.000 Anlage zu Frage 6.1 bis 6.3 Stadt/ Landkreis Förderung von Wohnheimplätzen für Menschen mit Behinderung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Zahl WPl Mittel Euro Zahl WPl Mittel Euro Zahl WPl Mittel Euro Zahl WPl Mittel Euro Zahl WPl Mittel Euro Zahl WPl Mittel Euro Zahl WPl Mittel Euro Stadt Aschaffenburg 36 2.414.400 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 19 2.251.200 Stadt Schweinfurt 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 40 3.314.400 0 0 Lkr. Aschaffenburg 0 0 0 0 0 0 0 0 48 3.124.000 0 0 0 0 Lkr. Bad Kissingen 0 0 25 1.901.700 0 0 24 1.754.400 0 0 0 0 0 0 Lkr. Rhön- Grabfeld 28 1.920.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Lkr. Haßberge 0 0 0 0 96 4.641.000 30 2.790.400 0 0 0 0 0 0 Lkr. Kitzingen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 16 1.756.800 0 0 Lkr. Miltenberg 0 0 0 0 0 0 30 3.057.300 0 0 0 0 0 0 Lkr. Würzburg 0 0 19 1.635.300 0 0 0 0 14 1.027.000 0 0 64 5.352.400 Insgesamt : 64 4.334.400 44 3.537.000 96 4.641.000 84 7.602.100 62 4.151.000 56 5.071.200 83 7.603.600 Stadt/ Landkreis Bauliche Anpassungsmaßnahmen an Miet- und Eigenwohnungen – Bewilligungen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Stadt Aschaffenburg 45.100 89.000 101.000 84.800 39.500 85.300 91.300 Stadt Schweinfurt 16.000 31.700 19.900 64.600 89.400 35.800 46.000 Stadt Würzburg 46.700 46.100 86.550 115.450 95.100 71.300 47.600 Lkr. Aschaffenburg 385.500 273.900 377.100 326.500 267.600 395.200 334.100 Lkr. Bad Kissingen 69.900 136.400 38.400 47.200 61.550 25.900 101.800 Lkr. Rhön-Grabfeld 137.300 79.100 101.400 104.300 115.800 41.600 159.625 Lkr. Haßberge 93.500 88.000 135.900 320.700 287.500 349.800 423.300 Lkr. Kitzingen 191.000 347.100 256.100 355.900 361.000 291.900 318.400 Lkr. Miltenberg 57.000 103.400 35.100 157.100 164.300 258.300 301.200 Lkr. Main-Spessart 127.000 147.900 162.600 138.000 106.300 148.000 275.000 Drucksache 17/17445 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Stadt/ Landkreis Bauliche Anpassungsmaßnahmen an Miet- und Eigenwohnungen – Bewilligungen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Fördermittel Euro Lkr. Schweinfurt 170.800 90.000 115.700 114.000 213.000 229.400 186.400 Lkr. Würzburg 135.600 83.585 35.900 69.500 145.100 191.700 180.400 Insgesamt: 1.475.400 1.516.185 1.465.650 1.898.050 1.946.150 2.124.200 2.465.125 In nachfolgender Übersicht sind die Anzahl der baulichen Anpassungsmaßnahmen an die Bedürfnisse für Menschen mit Behinderung für die Jahre 2010 bis 2016 aufgeführt, getrennt nach Miet- und Eigenwohnungen. Stadt/ Landkreis Zahl der geförderten baulichen Anpassungen von Miet- und Eigenwohnungen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Stadt Aschaffenburg 0 5 1 9 0 11 1 8 1 3 1 8 2 8 Stadt Schweinfurt 1 1 1 3 0 3 4 3 5 5 0 4 4 1 Stadt Würzburg 0 6 1 5 1 10 6 7 4 7 4 5 0 6 Lkr. Aschaffenburg 1 47 4 30 3 42 1 40 1 32 3 43 1 37 Lkr. Bad Kissingen 1 8 5 12 2 3 1 4 1 6 1 2 0 11 Lkr. Rhön- Grabfeld 0 15 0 8 2 9 0 11 0 12 1 5 0 18 Lkr. Haßberge 1 9 0 10 0 16 0 34 0 33 0 40 2 46 Lkr. Kitzingen 0 21 1 36 2 26 1 36 1 37 2 29 0 33 Lkr. Miltenberg 1 8 1 11 0 4 3 16 1 17 0 30 2 35 Lkr. Main- Spessart 2 17 0 20 0 26 0 21 1 16 0 21 1 41 Lkr. Schweinfurt 1 18 1 10 1 15 0 13 1 23 0 26 0 21 Lkr. Würzburg 1 14 0 10 0 7 1 10 0 15 0 21 1 20 Insgesamt : 9 169 15 164 11 172 18 203 16 206 12 234 13 277