Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.04.2017 Gewerbegebiet Taglachinger Tal, Landkreis Ebersberg Die Gemeinde Bruck im Landkreis Ebersberg plant die Ausweisung eines Gewerbegebietes in Taglaching. Bei der ursprünglichen Planung kommt die Regierung von Oberbayern bei der Prüfung, ob Erfordernisse der Raumordnung entgegenstehen, und nach Abwägung aller raumrelevanten Gesichtspunkte zu folgenden Ergebnissen: „1. Die Planung widerspricht dem LEP-Ziel 3.3 („Anbindungsgebot “). 2. Ein Nachweis, wonach die erste Ausnahme vom LEP-Ziel 3.3 ausschließlich aufgrund der Kriterien „Topographie“, „schützenswerte Landschaftsteile“ oder tangierende Hauptverkehrstrassen“ greifen würde, ist nicht plausibel erbracht. Die Voraussetzungen der Ausnahme sind somit nicht erfüllt. 3. Wir empfehlen weiterhin eine interkommunale Lösung zu verfolgen. 4. Auch eine Auseinandersetzung mit den mittlerweile verbindlichen Festlegungen des Regionalplans zu Natur, Landschaft und Erholung (die Kapitel B I und B III 5 traten am 01.11.2014 in Kraft) wurde nicht ausreichend erbracht . Den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege kommt im „landschaftlichen Vorbehaltsgebiet“ ein besonderes Gewicht zu. Auch die Lage im Bereich des „regionalen und überörtlichen Biotopverbundsystems“ und in einem „Erholungsraum“ gemäß Regionalplan erfordert eine intensive Auseinandersetzung. 5. Eine umfassende – insbesondere rechtliche – Begründung , warum auf die Aufstellung eines Flächennutzungsplans verzichtet werden kann, wurde nicht erbracht. Es wird weiterhin dringend empfohlen, einen Flächennutzungsplan aufzustellen.” Mittlerweile hat die Gemeinde Bruck eine Umplanung vorgelegt . Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Liegt diese Umplanung der Regierung von Oberbayern vor? b) Wenn ja, wie beurteilt die Regierung von Oberbayern diese Umplanung? c) Wurden mit der Umplanung die oben aufgeführten Bedenken der Regierung von Oberbayern ausgeräumt? 2. a) Wurde für diese Umplanung eine vertiefende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt? b) Welche Ergebnisse brachte diese? c) Wenn nein, warum nicht? 3. a) Welche Auswirkungen werden von dem geplanten Gewerbegebiet auf das Schwerpunktgebiet des Naturschutzes erwartet, in dem das Gebiet laut Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Ebersberg liegt? b) Welche Auswirkungen hätte die Realisierung auf das Vorkommen des Rotmilans? 4. Welche Auswirkungen hätte die Realisierung der Planungen auf den beliebten Naherholungsraum? 5. Kann die Forderung des gültigen Regionalplans München , dass in den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts gesichert oder wiederhergestellt werden soll, die Eigenart des Landschaftsbildes bewahrt und die Erholungseignung der Landschaft erhalten oder verbessert werden soll, bei der Realisierung der Planung eingehalten werden? 6. Hat die Staatsregierung Kenntnis, wann der Flächennutzungsplan der Gemeinde Bruck fertiggestellt wird? 7. a) Gibt es Schätzungen, wie sich der Schwerlastverkehr auf der St 2351 entwickeln wird? b) Kann eine Gefährdung der denkmalgeschützten Kirche in Taglaching ausgeschlossen werden? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 23.06.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sowie dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: 1. a) Liegt diese Umplanung der Regierung von Oberbayern vor? b) Wenn ja, wie beurteilt die Regierung von Oberbayern diese Umplanung? c) Wurden mit der Umplanung die oben aufgeführten Bedenken der Regierung von Oberbayern ausgeräumt ? Die Regierung von Oberbayern wurde als höhere Landesplanungsbehörde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Erweiterung des Gewerbegebiets Taglaching als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Sie kam zu dem Ergebnis, dass keine landesplanerischen Bestimmungen der Planung entgegenstehen . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.09.2017 17/17453 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17453 2. a) Wurde für diese Umplanung eine vertiefende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt ? b) Welche Ergebnisse brachte diese? c) Wenn nein, warum nicht? Nach Auskunft des Landratsamtes Ebersberg wurde keine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Diese war entsprechend einer fachlichen Bewertung durch die Behörden vor Ort entbehrlich, weil das Gebiet insbesondere intensiv landwirtschaftlich genutzt wird. Auswirkungen auf das Schutzgut „Arten und Lebensräume“ sind in dem zum Bebauungsplanentwurf erstellten Umweltbericht dargestellt. 3. a) Welche Auswirkungen werden von dem geplanten Gewerbegebiet auf das Schwerpunktgebiet des Naturschutzes erwartet, in dem das Gebiet laut Arten - und Biotopschutzprogramm des Landkreises Ebersberg liegt? b) Welche Auswirkungen hätte die Realisierung auf das Vorkommen des Rotmilans? Die geplante Gewerbegebietsfläche liegt auf der Hochterrasse des Urteltales (außerhalb des Bachtales) und befindet sich unmittelbar vor dem Weiler „Taglaching“. Hierdurch sind Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild möglich. Das Landratsamt kam im Rahmen seiner Prüfungen zu dem Ergebnis, dass Zielverletzungen im Zusammenhang mit dem Arten- und Biotopschutzprogramm nicht zu erwarten sind. Brutvorkommen von Rotmilanen in unmittelbarer Nähe sind dem Landratsamt nicht bekannt. Der mit der Bauleitplanung einhergehende Verlust an landwirtschaftlichen Flächen stellt entsprechend der Bewertung der Regierung von Oberbayern keinen erheblichen Verlust an Nahrungshabitaten dar. 4. Welche Auswirkungen hätte die Realisierung der Planungen auf den beliebten Naherholungsraum? Eventuelle Nutzungskonflikte mit der derzeit stattfindenden Naherholung sind im Rahmen der Abwägung der einzelnen Belange zu berücksichtigen. Diese obliegt der kommunalen Planungshoheit der Gemeinde. 5. Kann die Forderung des gültigen Regionalplans München, dass in den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts gesichert oder wiederhergestellt werden soll, die Eigenart des Landschaftsbildes bewahrt und die Erholungseignung der Landschaft erhalten oder verbessert werden soll, bei der Realisierung der Planung eingehalten werden? Die Festlegung eines landschaftlichen Vorbehaltsgebietes entspricht in der rechtlichen Qualität einem Grundsatz der Raumordnung. Aus dem Ergebnis der Prüfung durch die höhere Landesplanungsbehörde geht hervor, dass das landschaftliche Vorbehaltsgebiet der Planung nicht entgegensteht . 6. Hat die Staatsregierung Kenntnis, wann der Flächennutzungsplan der Gemeinde Bruck fertiggestellt wird? Derzeit ist das Ende des Verfahrens noch nicht absehbar. Aktuell wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) durchgeführt. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist für Mai/Juni 2017 geplant. 7. a) Gibt es Schätzungen, wie sich der Schwerlastverkehr auf der St 2351 entwickeln wird? b) Kann eine Gefährdung der denkmalgeschützten Kirche in Taglaching ausgeschlossen werden? Die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung auf der St 2351 betrug im fraglichen Bereich ausweislich der letzten verfügbaren amtlichen Straßenverkehrszählung 644 KfZ/24 h, davon 32 KfZ/24 h Schwerverkehr (Daten der Zählung 2010). Schätzungen zur Entwicklung des Schwerlastverkehrs auf der St 2351 sind der Straßenbauverwaltung nicht bekannt. Die denkmalgeschützte Kirche in der Dorfmitte von Taglaching liegt ca. 650 m entfernt vom geplanten Gewerbegebiet Taglaching. Eine unmittelbare Beeinträchtigung der Kirche ist nicht zu erwarten.