Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Isabell Zacharias SPD vom 30.05.2017 Deutschlandstipendium Laut neuester Zahlen des Statistischen Bundesamtes profitieren nur 0,9 Prozent aller Studierenden vom Deutschlandstipendium . Die Quote stagniert seit Jahren und die Finanzmittel aus dem Bildungsetat werden nicht abgerufen . Der Titel Deutschlandstipendium ist einer der fünf am schlechtesten laufenden Haushaltstitel des Bildungs-und Forschungsetats. In Bayern verhält es sich sehr ähnlich, nur 3.400 Studenten erhalten diese Finanzspritze, das sind ebenso nur 0,9 Prozent der Studierenden. Deshalb frage ich die Staatsregierung: 1. Ist der Staatsregierung bekannt, wie sich die Stipendiatenzahlen verteilen (Universitäten/Hochschulen für angewandte Wissenschaften und verteilt auf die einzelnen Hochschulen)? 2. a) Ist der Staatsregierung bekannt, wie viele Stipendiaten männlich und b) wie viele weiblich sind? 3. a) Wie bewertet die Staatsregierung die doch sehr geringe Nachfrage? b) wie begründet sie diese? 4. Gibt es Überlegungen der Staatsregierung, die Kriterien und Anforderungen zu verändern bzw. herabzusenken ? 5. Will die Staatsregierung am Deutschlandstipendium festhalten bzw. sieht sie es als gescheitert an? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 23.06.2017 1. Ist der Staatsregierung bekannt, wie sich die Stipendiatenzahlen verteilen (Universitäten/Hochschulen für angewandte Wissenschaften und verteilt auf die einzelnen Hochschulen)? 2. a) Ist der Staatsregierung bekannt, wie viele Stipendiaten männlich und b) wie viele weiblich sind? Dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) sind die in den Fragen 1 und 2 genannten Zahlen und Daten bekannt. Gemäß § 13 Abs. 1 des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG) wird über die Förderung eine Bundesstatistik geführt . Die Bundesstatistik wird jährlich erstellt (vgl. dazu für das Jahr 2016: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/ Thematisch/BildungForschungKultur/Ausbildungsfoerde rung/Stipendienprogrammgesetz.html). In § 13 Abs. 2 StipG sind die Erhebungsmerkmale für die Stipendiatinnen oder Stipendiaten festgelegt. Diese umfassen neben weiteren Merkmalen auch die Ausbildungsstätte nach Art und rechtlicher Stellung sowie das Geschlecht. Das Landesamt für Statistik, das für die Erhebung in Bayern zuständig ist, veröffentlicht hierzu jährlich im Frühjahr eine entsprechende Statistik (vgl. dazu für das Jahr 2016: https://www.statistik.bayern.de/presse/archiv/76_2017. php). Ferner berichtet das StMBW jährlich im Herbst umfassend über das Deutschlandstipendium zum Beschluss des Landtags vom 28.06.2011 LT-Drucksache: 16/9047, „Dritte Säule der Bildungsfinanzierung stärken: Neben BAföG und Studiendarlehen ist die Einführung des Deutschlandstipendiums nötig!“ (zuletzt mit Schreiben vom 12.10.2016, AZ M 5601.0). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.10.2017 17/17459 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17459 Die erbetenen Angaben lauten für das Jahr 2016 wie folgt: Förderung nach dem Stipendienprogrammgesetz (Deutschlandstipendium) Stipendiatinnen und Stipendiaten an den Hochschulen in Bayern 2016 2016 männlich weiblich insgesamt Universitäten 993 1 115 2 108 darunter Universität Augsburg 51 67 118 Universität Bamberg 7 25 32 Universität Bayreuth 39 32 71 Universität Erlangen-Nürnberg 179 176 355 Universität München 186 215 401 Technische Universität München 411 351 762 Universität Passau 28 65 93 Universität Regensburg 47 103 150 Universität Würzburg 44 79 123 Förderung nach dem Stipendienprogrammgesetz (Deutschlandstipendium) Stipendiatinnen und Stipendiaten an den Hochschulen in Bayern 2016 2016 männlich weiblich insgesamt Theologische Hochschulen , Kunsthochschulen 60 79 139 Staatliche Fachhochschulen 646 475 1121 OTH Amberg-Weiden 51 18 69 HaW Aschaffenburg 37 33 70 HaW Augsburg 13 11 24 HaW Coburg 56 38 94 TH Deggendorf 41 35 76 HaW Hof 26 32 58 TH Ingolstadt 52 34 86 HaW Kempten 44 40 84 HaW Landshut 13 8 21 HaW München 71 39 110 2016 männlich weiblich insgesamt HaW Neu-Ulm 9 20 29 TH Nürnberg 102 47 149 OTH Regensburg 73 64 137 HaW Weihenstephan- Triesdorf 36 39 75 HaW Würzburg-Schweinfurt 22 17 39 Staatlich anerkannte private Fachhochschulen 8 23 31 Hochschulen insgesamt 1.707 1.692 3.399 3. a) Wie bewertet die Staatsregierung die doch sehr geringe Nachfrage? b) Wie begründet sie diese? Die Bewerberzahlen der Studierenden liegen stets deutlich über der Zahl der zu vergebenden Stipendien, daher ist die Nachfrage vonseiten der Studierenden nach Deutschlandstipendien durchaus als hoch zu bezeichnen. Die Limitierung der Stipendienzahl liegt allein in dem von den Hochschulen einzuwerbenden hälftigen privaten Finanzierungsanteil begründet. Dabei sind die Hochschulen bei der Mittelakquise unterschiedlich erfolgreich; mehrere Hochschulen in Bayern können sogar durch Umverteilung anderweitig nicht beanspruchter Stipendien ihr vorgegebenes Kontingent übererfüllen. 4. Gibt es Überlegungen der Staatsregierung, die Kriterien und Anforderungen zu verändern bzw. herabzusenken ? Wie zu Ziffer 3 ausgeführt, liegt der limitierende Faktor nicht in der (mangelnden) Erfüllung der Kriterien und/oder Anforderungen, sondern in der Bereitstellung des hälftigen privaten Finanzierungsanteils. Eine Änderung der Kriterien und/oder Anforderungen ist derzeit nicht geplant. 5. Will die Staatsregierung am Deutschlandstipendium festhalten bzw. sieht sie es als gescheitert an? Die Staatsregierung beabsichtigt, auch weiterhin am Programm des Deutschlandstipendiums festzuhalten.