Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 02.05.2017 Fehlerhafte Aufgabenstellung bei Examensprüfungen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie oft sind seit 2010 in den Prüfungen zum Ersten Staatsexamen in den Lehramtsstudiengängen Fehler in der Aufgabenstellung aufgetreten, die während der Prüfung festgestellt und korrigiert wurden (bitte auf gliedern nach dem Jahr, der Schulart und dem Prü fungsfach)? 2.1 Welche Folgen haben sich aus der fehlerhaften Aufga benstellung ergeben? 2.2 Wie oft wurde eine Verlängerung der Bearbeitungszeit gewährt? 2.3 Wie lange war diese jeweils? 3. Mussten Prüfungen verschoben bzw. wiederholt wer den? 4. Wurden Prüfungsergebnisse aufgrund der fehlerhaf ten Aufgabenstellungen angefochten? 5. Wie beurteilt die Staatsregierung die Tatsache, dass durch derartige Fehlermeldungen während einer Prü fung die Konzentration und der Gedankenfluss von Prüflingen erheblich gestört wird? 6. Welche Vorkehrungen wurden/werden getroffen, um derartige Vorfälle zu vermeiden? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 27.06.2017 1. Wie oft sind seit 2010 in den Prüfungen zum Ersten Staatsexamen in den Lehramtsstudiengängen Fehler in der Aufgabenstellung aufgetreten, die während der Prüfung festgestellt und korrigiert wurden (bitte aufgliedern nach dem Jahr, der Schulart und dem Prüfungsfach)? Im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen werden zu jedem der jeweils zwei Prü fungstermine pro Jahr (Frühjahr und Herbst) ca. 425 Einzel prüfungen abgehalten. Der Umfang der Aufgabenstellungen beträgt pro Prüfungstermin ca. 1.800 Druckseiten. Fehler in den Einzelprüfungen der Ersten Staatsprüfung und entsprechend gewährte Verlängerungen der Bearbei tungszeit werden nicht statistisch erfasst. Eine Überprüfung der vergangenen fünf Prüfungstermine mit jeweils ca. 425 Einzelprüfungen ergab pro Termin zwischen vier und zwölf Unterbrechungen. 2.1 Welche Folgen haben sich aus der fehlerhaften Aufgabenstellung ergeben? 2.2 Wie oft wurde eine Verlängerung der Bearbeitungszeit gewährt? 2.3 Wie lange war diese jeweils? Nach der Meldung und der Überprüfung eines Fehlers im Staatsministerium wird umgehend allen betroffenen Prü fungsteilnehmern die entsprechende Berichtigung zur Auf gabenstellung bekannt gegeben. Auch als Ausgleich für die damit verbundene Störung wird je nach Schwere des Feh lers ggf. die Prüfungszeit für alle Prüfungsteilnehmer verlän gert. Über den Umfang der Prüfungszeitverlängerung ent scheidet der Leiter des Prüfungsamts im Staatsministerium. Die bei Unterbrechungen der Prüfung gewährten Zeitverlän gerungen betrugen zu den letzten fünf Prüfungsterminen je weils zwischen 3 und 30 Minuten – in einem Fall 60 Minuten. Grundsätzlich besteht nach § 19 Abs. 3 Lehramtsprü fungsordnung I (LPO I) auch die Möglichkeit der Wieder holung einer Einzelprüfung durch bestimmte oder alle Prüfungsteilnehmer, wenn das Prüfungsverfahren mit Mängeln behaftet war, die die Chancengleichheit erheb lich verletzt haben. Im Zeitraum seit dem Prüfungstermin Frühjahr 2015 wurde einzig zum Prüfungstermin Herbst 2015 den 64 Prüfungsteilnehmern der Einzelprüfung „Li neare Algebra (Analytische Geometrie)“ im Fach Mathe matik (nicht vertieft), die Thema 1 bearbeitet hatten, auf grund eines nach erfolgter Korrektur bekannt gewordenen Fehlers die Wiederholung der Einzelprüfung angeboten. 9 der betroffenen 64 Prüfungsteilnehmer wiederholten da raufhin die betroffene Einzelprüfung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.09.2017 17/17483 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17483 3. Mussten Prüfungen verschoben bzw. wiederholt werden? Weder wurden Einzelprüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung im Zeitraum seit Frühjahr 2015 verschoben noch mussten vollständige Einzelprüfungen zu einem spä teren Termin von allen Prüfungsteilnehmern wiederholt wer den. 4. Wurden Prüfungsergebnisse aufgrund der fehlerhaften Aufgabenstellungen angefochten? Die Begründungen der Einwendungen von Prüfungsteil nehmern nach § 19 LPO I werden statistisch nicht erfasst. Sie richten sich allerdings im Allgemeinen allein gegen die Bewertung der Prüfungsleistung durch die prüfungsberech tigten Personen. Nur in wenigen Einzelfällen wird die Un terbrechung der Prüfung und Korrektur von Fehlern in der Prüfungsaufgabe als Verfahrensmangel geltend gemacht. Die Nachteile, die Prüfungsteilnehmern durch Fehler in der Aufgabenstellung entstehen, die während der Prüfungszeit entdeckt und korrigiert wurden, werden allerdings grund sätzlich durch eine entsprechende Verlängerung der Bear beitungszeit ausgeglichen. In keinem Fall konnte in diesem Zusammenhang ein Mangel des Prüfungsverfahrens festge stellt werden. Zum Prüfungstermin Herbst 2015 wurde durch Einwen dungen von Prüfungsteilnehmern ein Fehler in einer Teil aufgabe der Einzelprüfung „Lineare Algebra (Analytische Geometrie)“ im Fach Mathematik (nicht vertieft) festgestellt. Den von dem Fehler betroffenen Kandidaten wurde, wie in der Antwort zu Frage 2 dargestellt, eine Wiederholung der Einzelprüfung angeboten. 5. Wie beurteilt die Staatsregierung die Tatsache, dass durch derartige Fehlermeldungen während einer Prüfung die Konzentration und der Gedankenfluss von Prüflingen erheblich gestört wird? Das Staatsministerium ist sich der mit einer Unterbrechung zur Korrektur von Fehlern einhergehenden Störung der Prüfungsteilnehmer bewusst. Diese Störung wird bei dem Umfang der zu gewährenden Verlängerung der Bearbei tungszeit berücksichtigt. Selbst bei der Berichtigung kleiner Fehler, wie z. B. einfacher Schreibfehler, welche die Aufga benstellung inhaltlich nicht verändern, wird in der Regel eine Verlängerung der Bearbeitungszeit von drei bis fünf Minuten gewährt. 6. Welche Vorkehrungen wurden/werden getroffen, um derartige Vorfälle zu vermeiden? Grundsätzlich sind die universitären Themensteller für die inhaltliche Richtigkeit der eingereichten und durch eine The menvorauswahlkommission gewählten Aufgabenstellung zuständig. Das Staatsministerium als die Prüfung durch führende Behörde muss jedoch im Falle des Auftretens von Fehlern die Verantwortung übernehmen. Deshalb war das Staatsministerium im Gespräch v. a. mit universitären Vertretern der Fachbereiche Englisch und Deutsch, um im Hinblick auf fehlerfreie Themenvorschläge zu sensibilisie ren. Vonseiten der universitären Fachvertreter wurde dem Staatsministerium eine höhere Sorgfalt bei der Themener stellung zugesagt. Im Zuge der Prüfungsvorbereitung werden im Staats ministerium die vorausgewählten Themen im Vorhinein überprüft. Dies erfolgt – formal redaktionell – im Staatsmi nisterium, auf fachlicher Ebene grundsätzlich durch hierfür besonders ausgewählte Lehrkräfte der jeweiligen Schulart mit Fakultas im Prüfungsfach und durch das zuständige Fachreferat im Staatsministerium bzw. abschließend durch den Prüfungshauptausschuss (Referatsleiter/Referatslei terin des Staatsministeriums als Vorsitzender/Vorsitzende, Lehrkraft und Universitätsdozent/Universitätsdozentin). Letztlich werden vor Drucklegung der Aufgaben die Vorla gen noch einmal auf Stimmigkeit überprüft. Zusätzlich zu den beschriebenen Maßnahmen werden erstmals ab dem Prüfungstermin Frühjahr 2017 die Druck vorlagen bestimmter Fächer, bei denen zu den vergangenen Prüfungsterminen häufig eine Unterbrechung und Korrektur während der Prüfung notwendig war, von den jeweiligen Fachreferenten des Staatsinstituts für Schulqualität und Bil dungsforschung (ISB) überprüft.