Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Nikolaus Kraus FREIE WÄHLER vom 23.05.2017 Stand der Ermittlungen bei illegalen Luchstötungen Mehreren Medienberichten zufolge erfolgte im Rahmen der Ermittlungen bezüglich der illegalen Luchstötungen im Bayerischen Wald Ende 2016 eine Hausdurchsuchung. Dabei seien mehrere Gegenstände sichergestellt worden, darunter ein abgeschnittenes Luchsohr. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. a) Für welche der sichergestellten Gegenstände wurden Laboruntersuchungen durchgeführt bzw. Gutachten in Auftrag gegeben? b) Wann wurden die Laboruntersuchungen bzw. Gutachten in Auftrag gegeben? c) Wann lagen die Ergebnisse der Laboruntersuchungen bzw. die Gutachten vor? 2. a) Wurden DNA-Proben genommen? b) Wenn ja, konnten die DNA-Spuren einem oder mehreren getöteten Luchsen zugeordnet werden? 3. a) Wurde im Rahmen der Hausdurchsuchung tatsächlich ein abgeschnittenes Luchsohr gefunden? b) Wenn ja, ist dieses einem verschwundenen Luchs oder einem der Luchse, von denen die abgeschnittenen Vorderbeine gefunden wurden, zuzuordnen? 4. Haben die Laboruntersuchungen bzw. Gutachten zu neuen Erkenntnissen bezüglich der in Bayern getöteten Luchse geführt? 5. Gibt es unabhängig von der Hausdurchsuchung Fortschritte bei der Täterermittlung bezüglich der illegalen Luchstötungen in Bayern? 6. Welche Polizeiinspektionen waren in Bayern bislang mit der Aufklärung der mindestens vier nachweislich illegalen Luchstötungen befasst? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 26.06.2017 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Antworten auf die Fragen 1–4 beziehen sich auf die am 06.12.2016 durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen in Lohberg, Lkrs. Cham. Es darf ferner darauf hingewiesen werden, dass sich die Fragen 1–4 auf ein aktuell laufendes Ermittlungsverfahren beziehen und die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. 1. a) Für welche der sichergestellten Gegenstände wurden Laboruntersuchungen durchgeführt bzw. Gutachten in Auftrag gegeben? Für folgende sichergestellte Gegenstände wurden nach Auskunft des Polizeipräsidiums Oberpfalz Laboruntersuchungen bzw. Gutachten in Auftrag gegeben: • zwei Luchsohren bzw. fünf Luchskrallen • Lebendfangfalle aus dem Besitz der Beschuldigten • sämtliche Lang- und Kurzwaffen der beiden Beschuldigten • Munition im Kaliber 22 lfB. zum Abgleich mit sichergestellten Projektilfragmenten aus Luchsvorderextremitäten des Luchses „Leo“, aufgefunden im Jahr 2015 • ein Nachtsichtgerät mit Aufsetzvorrichtung am Zielfernrohr des Beschuldigten b) Wann wurden die Laboruntersuchungen bzw. Gutachten in Auftrag gegeben? Die jeweiligen Asservate wurden nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Oberpfalz an verschiedene Stellen zur Untersuchung bzw. Begutachtung abgegeben: • Die sichergestellten Luchsohren und -krallen wurden mit der Bitte um Untersuchung auf menschliche DNA am 13.12.2016 an das Landeskriminalamt (BLKA) übersandt . • Die Beauftragung des BLKA, die Lebendfangfalle nach Begutachtung bzw. Spurensicherung auf DNA, Schmauchspuren und Luchshaare bei der Polizeiinspektion (PI) Bad Kötzting zu untersuchen, erfolgte am 16.12.2016. • Die sichergestellten, ggf. tatrelevanten Waffen wurden mit der Bitte um Untersuchung auf DNA am 16.12.2016 an das BLKA übersandt. • Weitere aufgefundene Waffen wurden am 12.12.2016 zum kriminaltechnischen Beschuss an die Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Regensburg überstellt. • Das BLKA wurde am 10.01.2017 mit dem Abgleich der sichergestellten Munition im Kaliber 22 lfB. der Beschuldigten mit in den Luchsextremitäten des Luchses Leo gesicherten Projektilteilen aus dem Jahr 2015 beauftragt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.10.2017 17/17505 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17505 • Die Untersuchung bzw. der DNA-Vergleich der am 06.12.2016 sichergestellten Luchsohren und -krallen mit DNA der getöteten Luchse Leo und Leonie aus dem Jahr 2015 führte das Senckenberg-Wildtier-Institut durch; die Auftragserteilung erfolgte vom 24.02.2017. • Das Senckenberg-Institut wurde ferner am 13.04.2017 noch mit dem DNA-Abgleich der sichergestellten Luchsohren und -krallen mit der tschechischen DNA-Datenbank zur Luchspopulation beauftragt. c) Wann lagen die Ergebnisse der Laboruntersuchungen bzw. die Gutachten vor? Laut Polizeipräsidium Oberpfalz liegen folgende Gutachtenbzw . Untersuchungsergebnisse vor: • Das Gutachten des BLKA zur DNA-Untersuchung an den sichergestellten Luchsohren und -krallen lag am 27.04.2017 vor, wobei erst nach Feststellung von menschlicher DNA an den Asservaten Vergleichsproben von den Beschuldigten genommen wurden. • Das Gutachten des BLKA zur Lebendfangfalle liegt seit 21.04.2017 vor. • Das Gutachten zur waffenrechtlichen Beurteilung des sichergestellten Nachtsichtgerätes durch das BLKA liegt seit 20.01.2017 vor. • Das DNA-Gutachten für die sichergestellten und ggf. tatrelevanten Waffen der Beschuldigten liegt seit 18.04.2017 vor. • Das Gutachten der KPI Regensburg zum kriminaltechnischen Beschuss der illegalen Waffen liegt seit 12.01.2017 vor. • Das Gutachten zum DNA-Vergleich „Luchsohren und -krallen“ mit der DNA der sichergestellten Luchsextremitäten aus dem Jahr 2015 und ggf. Zuordnung zur bekannten Luchspopulation auf deutscher Seite durch das Senckenberg-Institut liegt seit 06.03.2017 vor. Derzeit stehen noch die Gutachten hinsichtlich der Untersuchung der Projektilteile aus dem Jahre 2015 mit der tatrelevanten Munition im Kaliber .22 lfB. durch das BLKA sowie der Abgleich mit der tschechischen DNA-Datenbank durch das Senckenberg-Institut aus. 2. a) Wurden DNA-Proben genommen? An den sichergestellten Luchsohren und -krallen bzw. tatrelevanten Waffen erfolgte nach Auskunft des Polizeipräsidiums Oberpfalz eine DNA-Probenentnahme. b) Wenn ja, konnten die DNA-Spuren einem oder mehreren getöteten Luchsen zugeordnet werden? Die konkrete Zuordnung der sichergestellten Luchsohren und -krallen zu einem bekannten Luchs konnte nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Oberpfalz bislang nicht erfolgen . Das Ergebnis des DNA-Datenabgleichs mit der tschechischen Datenbank durch das Senckenberg-Institut steht noch aus. 3. a) Wurde im Rahmen der Hausdurchsuchung tatsächlich ein abgeschnittenes Luchsohr gefunden? Siehe Antwort zu Frage 1 a. b) Wenn ja, ist dieses einem verschwundenen Luchs oder einem der Luchse, von denen die abgeschnittenen Vorderbeine gefunden wurden, zuzuordnen? Der DNA-Abgleich hinsichtlich der Zuordnung der am 06.12.2016 sichergestellten Asservate zur bekannten Luchspopulation bzw. zu den aufgefundenen Luchsextremitäten aus dem Jahr 2015 durch das Senckenberg-Institut verlief laut Polizeipräsidium Oberpfalz negativ. Hier steht jedoch noch der Datenabgleich mit dem diesbezüglichen tschechischen DNA-Datenbestand aus. 4. Haben die Laboruntersuchungen bzw. Gutachten zu neuen Erkenntnissen bezüglich der in Bayern getöteten Luchse geführt? Aktuell liegen keine neuen Erkenntnisse zu den in Bayern getöteten Luchsen vor. Das Ergebnis des Abgleichs mit dem tschechischen DNA-Datenbestand steht noch aus. 5. Gibt es unabhängig von der Hausdurchsuchung Fortschritte bei der Täterermittlung bezüglich der illegalen Luchstötungen in Bayern? Neben der den Fragen 1–4 zugrunde liegenden Auffindung von Luchsläufen im Lamer Winkel sind im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Niederbayern insgesamt drei Fälle von illegalen Tötungen von Luchsen erfasst. Hierbei handelt es sich um folgende Vorgänge: Schlagwort: Tatzeit: Tatort/Auffin-deort: Aktenzeichen Polizei und Staatsanwaltschaft : Aufnehmende Dienststelle : Sachbearbeitende Dienststelle: Vergiftung 10.03.2012 bis 11.03.2012 94269 Rinchnach , Gehmannsberg , Flurnummer: 1335/44 BY2307- 001007-12/2 9 UJs 735/12 (Staatsanwaltschaft Deggendorf) PI Regen PI Viechtach Kriminalpolizei - station(KPS) Deggendorf Beschuss 05.05.2013 bis 08.05.2013 94249 Bodenmais, Silberberg BY2307- 001585-13/9 9 UJs 1522/13 (Staatsanwaltschaft Deggendorf) PI Regen PI Regen Strangulation 29.12.2015 94513 Schönberg, Kreisstraße FRG 47 km 1800, Abschnitt 120 BY2205- 004590-15/8 13 UJs 667/16 (Staatsanwaltschaft Passau) PI Grafenau PI Grafenau Die Ermittlungen wurden gegen unbekannt geführt. Durch die angeführten Staatsanwaltschaften wurden vereinzelt Nachermittlungen verfügt, jedoch verliefen diese im Hinblick auf eine Täterermittlung bislang ergebnislos. Die Ermittlungsverfahren sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorläufig eingestellt, würden jedoch bei neuen Ermittlungsansätzen erneut aufleben. 6. Welche Polizeiinspektionen waren in Bayern bislang mit der Aufklärung der mindestens vier nachweislich illegalen Luchstötungen befasst? Im Bereich des Polizeipräsidiums Oberpfalz ist die PI Bad Kötzting mit den Ermittlungen befasst. Drucksache 17/17505 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Im Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern sind bzw. waren die PI Regen, Viechtach und Grafenau mit den Ermittlungen befasst. Zur Luchstötung im Jahre 2012 in Rinchnach ist zu erwähnen, dass der Sachbearbeiter zwischenzeitlich zur KPS Deggendorf versetzt wurde und die Fallbearbeitung durch diesen dort fortgeführt wird. Maßnahmen der Spurensicherung und Spurenauswertung erfolgten daneben durch die örtlich zuständigen Dienststellen der Kriminalpolizei sowie durch das BLKA.