Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Florian von Brunn, Annette Karl SPD vom 26.05.2017 Neuer Trassenverlauf des Ostbayernrings durch das Sauerbachtal Um die Versorgungs-, Netz- und Ausfallsicherheit für die gesamte Region Oberfranken und Oberpfalz auch zukünftig sicherzustellen, werden die Transportkapazitäten des Ostbayernrings (ca. 185 km lange Stromtrasse von Redwitz in Oberfranken über Mechlenreuth und Etzenricht bis nach Schwandorf in der Oberpfalz) erhöht. Eine Ertüchtigung der aktuellen Leitung wurde nach dem NOVA-Prinzip (Netz- Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau), laut Aussage des Unternehmens Tennet, intensiv geprüft. Dabei wurde festgestellt , dass die erforderliche Steigerung der Übertragungskapazität nur durch einen Ersatzneubau möglich ist. Dies bedeutet, dass ein Neubau der Stromleitung in Anlehnung an die bestehende Trasse geplant wird. Einzig bei dem Unterabschnitt B II bei Windischeschenbach wird jedoch massiv von der Bestandstrasse abgewichen. Dieser soll nach der von der Regierung von Oberfranken favorisierten Trasse , entgegen zahlreicher Stellungnahmen, mitten durch das Sauerbachtal führen. Wir fragen daher die Staatsregierung: 1. a) Nach welchen konkreten Kriterien wurde die Auswahl für diese Streckenführung (B 3b.b) im Rahmen des Raumordnungsverfahrens von der Regierung der Oberpfalz getroffen? b) Wie fiel die Bewertung der einzelnen Kriterien im Vergleich mit den anderen Trassenvarianten genau aus? c) Aus welchen Gründen wurden alle anderen fünf Trassenvarianten , entgegen zahlreicher anders lautender Stellungnahmen, als den Erfordernissen der Raumordnung nicht entsprechend beurteilt? 2. Welche Konsequenzen für den weiteren Verlauf der Planungen hat die Beurteilung der Regierung der Oberpfalz, dass von den sechs Varianten nur eine als den Erfordernissen der Raumordnung entsprechend eingestuft wurde? 3. Welche geschützten Teile von Natur und Landschaft nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§§23 ff.) bzw. dem Bayerischen Naturschutzgesetzt sind bei den jeweils geprüften Trassenvarianten in den jeweiligen Abschnitten betroffen? 4. a) Zu welchen Ergebnissen führten die naturschutzfachlichen Abwägungen im Raumordnungsverfahren bezüglich der einzelnen Trassenvarianten? b) Wie wird die Beeinträchtigung der Landschaft gesehen ? c) Wie wurden die jeweiligen Ergebnisse begründet? 5. a) Wie fließt bei der Planung der Ersatztrasse der Tatbestand mit ein, dass sich im Laufe der Zeit die Siedlungsabstände zur bestehenden Trasse immer mehr verringert haben? b) Welches Gewicht hat dieser Tatbestand gegenüber den anderen Abwägungsgründen? 6. Wie beurteilt die Staatsregierung die Auswahl der Streckenführung durch das Sauerbachtal? 7. a) Wie bewertet die Staatsregierung die Zulässigkeit der Ausweisung eines Wohn- oder Gewerbegebietes an einer Trassenalternative, vor einer endgültigen Festlegung der Trasse? b) Welche Auswirkungen hat eine derartige Ausweisung auf das Planfeststellungsverfahren? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 26.06.2017 Die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Florian von Brunn und Annette Karl, SPD, vom 26.05.2017 betreffend „Neuer Trassenverlauf des Ostbayernrings durch das Sauerbachtal “ wird im Einvernehmen mit den Staatsmini sterien des Innern, für Bau und Verkehr sowie für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie wie folgt beantwortet: 1. a) Nach welchen konkreten Kriterien wurde die Auswahl für diese Streckenführung (B 3b.b) im Rahmen des Raumordnungsverfahrens von der Regierung der Oberpfalz getroffen? b) Wie fiel die Bewertung der einzelnen Kriterien im Vergleich mit den anderen Trassenvarianten genau aus? c) Aus welchen Gründen wurden alle anderen fünf Trassenvarianten, entgegen zahlreicher anders lautender Stellungnahmen, als den Erfordernissen der Raumordnung nicht entsprechend beurteilt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.10.2017 17/17514 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17514 Maßstab für die Beurteilung der Raumverträglichkeit von Trassenabschnit ten sind die Erfordernisse der Raumordnung sowie weitere raumbedeut same Belange und fachrechtliche Normen. Die Bewertung und Gewichtung der unterschiedlichen Belange erfolgt im Zuge eines Abwägungsprozesses . Die Prüfung der Varianten durch die Regierung der Oberpfalz ergab, dass keine der im Verfahren betrachteten Alternativvarianten konfliktfrei ist. Bei summarischer Betrachtung wurde die Variante B 3b.b unter Beachtung der Maßgaben am günstigsten beurteilt. Zugunsten der Variante B3b.b wirkt insbesondere die Bündelung mit der Autobahn und die dadurch gegebenen Vorteile gegenüber den anderen Varianten bezüglich des Schutzes der Menschen, des Naturschutzes , des Trinkwasserschutzes und des Sied lungswesens. Bei den anderen Trassenalternativen überwogen Belange, die gegen deren Ausführung sprechen. Die Abwägung im Einzelnen kann in der landesplanerischen Beurteilung der Regierung der Oberpfalz vom 16.11.2016 eingesehen werden, die unter www.regierung. oberpfalz.bayern.de/leistungen/landesplanung/recht/rov/ einzelverfahren/obr/lp_beurteilung.pdf abrufbar ist. 2. Welche Konsequenzen für den weiteren Verlauf der Planungen hat die Beurteilung der Regierung der Oberpfalz, dass von den sechs Varianten nur eine als den Erfordernissen der Raumordnung entsprechend eingestuft wurde? Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens stellt die Abwägung aller raum bedeutsamen Belange durch die Regierung der Oberpfalz als höhere Lan desplanungsbehörde dar. Als solche ist sie im Rahmen der Planfeststellung durch die Planfeststellungsbehörde zu berücksichtigen. 3. Welche geschützten Teile von Natur und Landschaft nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§§23 ff.) bzw. dem Bayerischen Naturschutzgesetzt sind bei den jeweils geprüften Trassenvarianten in den jeweiligen Abschnitten betroffen? Alle Trassenvarianten queren Landschaftsschutzgebiete, Naturparke sowie gesetzlich geschützte Biotope. 4. a) Zu welchen Ergebnissen führten die naturschutzfachlichen Abwägungen im Raumordnungsverfahren bezüglich der einzelnen Trassenvarianten, b) Wie wird die Beeinträchtigung der Landschaft gesehen ? c) Wie wurden die jeweiligen Ergebnisse begründet? Im Ergebnis der naturschutzfachlichen Abwägung sowie hinsichtlich des Landschaftsbildes ist einer Trassenführung entlang der Autobahn, insbeson dere mittels der Variante B 3b.b, aufgrund der dortigen Vorbelastung der Vorzug zu geben. Durch die BAB 93 besteht bereits eine dauerhafte lineare Infrastruktur mit entsprechenden Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Zudem kann der Schutzstreifen der Autobahn für den Ersatzneubau ökolo gisch sinnvoll genutzt beziehungsweise erweitert werden. Die naturschutz fachliche Bewertung ist entsprechend in die Gesamtabwägung eingeflos sen. 5. a) Wie fließt bei der Planung der Ersatztrasse der Tatbestand mit ein, dass sich im Laufe der Zeit die Siedlungsabstände zur bestehenden Trasse immer mehr verringert haben? b) Welches Gewicht hat dieser Tatbestand gegenüber den anderen Abwägungsgründen? Die Planung des Ersatzneubaus für den Ostbayernring erfolgt durch den Vorhabenträger. Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens wurde diese Planung überprüft. Dabei wurden soweit möglich alle raumwirksamen Be lange und Planungen berücksichtigt. 6. Wie beurteilt die Staatsregierung die Auswahl der Streckenführung durch das Sauerbachtal? Variante B 3b.b ist das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens für den Er satzneubau des Ostbayernrings. Dieses ist im Planfeststellungsverfahren als abschließendem Zulassungsverfahren zu berücksichtigen. 7. a) Wie bewertet die Staatsregierung die Zulässigkeit der Ausweisung eines Wohn- oder Gewerbegebietes an einer Trassenalternative, vor einer endgültigen Festlegung der Trasse? b) Welche Auswirkungen hat eine derartige Ausweisung auf das Planfeststellungsverfahren? Die landesplanerische Beurteilung ist als sonstiges Erfordernis der Raum ordnung in der Bauleitplanung grundsätzlich zu berücksichtigen. Insbeson dere in dem Fall, dass die landesplanerische Beurteilung lediglich eine be stimmte Trasse positiv beurteilt hat, ist bereits vor Einleitung des Planfest stellungsverfahrens von einer hinreichenden Konkretisierung auszugehen, um abwägungsrelevant zu sein. Die Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses beurteilt sich grund sätzlich nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses. Folglich sind Änderung der Sach- und Rechtslage bis zum Erlass des Plan feststellungsbeschlusses grundsätzlich zu berücksichtigen. Drucksache 17/17514 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Ergänzende Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 17.07.2017 Bezug nehmend auf die Bitte des Herrn Abgeordneten Florian von Brunn vom 30.06.2017 wird die Antwort auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Florian von Brunn und Annette Karl vom 26.05.2017 betreffend Neuer Trassenverlauf des Obstbayernrings durch das Sauerbachtal hinsichtlich der Fragen 3 und 4 wie folgt ergänzt: 3. Welche geschützten Teile von Natur und Landschaft nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§§23 ff.) bzw. dem Bayerischen Naturschutzgesetzt sind bei den jeweils geprüften Trassenvarianten in den jeweiligen Abschnitten betroffen? Zur Beantwortung der Frage werden eine Karte, aus der die geschützten Teile von Natur und Landschaft gemäß den Eintragungen im Rauminformationssystem Bayern hervorgehen , sowie eine Tabelle mit den durch die unterschiedlichen Trassenvarianten betroffenen Biotopen vorgelegt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auf Ebene des Raumordnungsverfahrens aus der Querung eines Biotops keine generellen Rückschlüsse auf eine mögliche Beeinträchtigung zulässig sind. Eine derartige Einschätzung ist erst auf Ebene des Planfeststellungsverfahrens möglich, wenn absehbar ist, ob Biotope vollständig durch die Freileitung überspannt werden können oder ob im Einzelfall durch notwendige Gehölzeinschläge oder Mastgründungen eine Beeinträchtigung des Biotops mit dem Vorhaben verbunden ist. 4. a) Zu welchen Ergebnissen führten die naturschutzfachlichen Abwägungen im Raumordnungsverfahren bezüglich der einzelnen Trassenvarianten, b) Wie wird die Beeinträchtigung der Landschaft gesehen ? c) Wie wurden die jeweiligen Ergebnisse begründet? Wie bereits in der ursprünglichen Beantwortung der Frage dargelegt, können mit der Variante B 3 b.b über weite Strecken Vorbelastungen sowie der Schutzstreifen der vorhandenen Autobahn genutzt werden sowie eine ökologische Entlastung der naturschutzfachlich deutlich höherwertigen Streckenführung der Bestandstrasse erreicht werden. Mit den alternativen Varianten B 3 a.a, B 3 c.a und B 3 c.b sind vergleichbare positive Effekte nicht verbunden. In der naturschutzfachlichen Abwägung sowie im Ergebnis der Gesamtabwägung sind diese daher nicht positiv beurteilt. Eine besondere Bedeutung des von Variante B 3 b.b berührten Sauerbachtals für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt wurde weder in den umfangreichen Untersuchungen der durchgeführten Umweltverträglichkeitsstudie noch durch die beteiligten Naturschutzbehörden gesehen. Aufgabe des Raumordnungsverfahrens hierbei ist es, zu prüfen, ob gravierende Belange (u. a. des Naturschutzes) den vom Vorhabenträger eingebrachten Trassenvarianten entgegenstehen, die im weiteren Planungsverlauf zu Genehmigungshemmnissen führen. Ist dies wie bei Variante B 3 b.b nicht der Fall, ist diese als raumverträglich zu bewerten . L L L L L L LL L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L LL L L L L L L L L L L L LL L L L L L L L L L LLL L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L L LL L L L B2 B3a.a B3a.b B3b.a B3b.b B3c.b B3c.a B4 OPf B3b.b B3c.b B3a.a B3c.a B3b.b B3c.b B3b.a B3b.b B3a.b B3b.a B3c.a Trassenverlauf OstbayernringBereich Sauerbachtal 0 1,5 3 4,5 60,75 Kilometer Maßstab 1:50 000 Kartengrundlage: © Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (http://www.ldbv.bayern.de) Ostbayernring Trassenvarianten Naturpark Landschaftsschutzgebiet Naturschutzgebiet Natura2000 FFH Natura2000 SPA Biotop Landschaftsbestandteil L Naturdenkmal Bearbeitung: SG 24, Regierung der Oberpfalz