Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.04.2017 Besetzung von Zügen mit Zugbegleit- und Sicherheitspersonal Nicht nur Staatsbedienstete sondern auch Zugbegleiter sehen sich mit immer mehr Übergriffen und zunehmender Brutalität konfrontiert. Auf der Strecke von Frankfurt nach Aschaffenburg hat die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) zur Erhöhung der Sicherheit für Reisende und Zugpersonal die Vorgaben zur Besetzung der Züge mit Personal erhöht. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über die Gewalt gegenüber Zugbegleitpersonal und Reisenden in Zügen vor? 2. Inwieweit hat sich diese in den letzten Jahren erhöht? 3. Auf welchen Strecken gibt es Probleme mit der Sicherheit im Zug? 4. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung zur Steigerung der Sicherheit in den vom Freistaat bestellten Zügen? 5. Welche Vorgaben zur Besetzung von Zügen mit Zugbegleit - und Sicherheitspersonal enthalten die Verkehrsverträge der BEG mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen? 6. Auf welchen Strecken wurde das Zugbegleit- und Sicherheitspersonal verstärkt? 7. Welche Erfahrungen liegen der Staatsregierung darüber vor? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.06.2017 1. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über die Gewalt gegenüber Zugbegleitpersonal und Reisenden in Zügen vor? 2. Inwieweit hat sich diese in den letzten Jahren erhöht? Die Fallstatistik der Bundespolizei weist für den Bahnbereich insbesondere Delikte aus den Bereichen Körperverletzung , Bedrohung und Raub aus. Die Anzahl dieser Delikte hat sich für Gesamt-Bayern von 487 gemeldeten Fällen im Jahr 2015 auf 701 Fälle im Jahr 2016, also um 44 Prozent erhöht. 3. Auf welchen Strecken gibt es Probleme mit der Sicherheit im Zug? Besonders signifikante Probleme mit der Sicherheit im Zug bestehen in Bayern weder im Vergleich mit anderen Ländern noch im Vergleich zu anderen öffentlichen Räumen. 4. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung zur Steigerung der Sicherheit in den vom Freistaat bestellten Zügen? Folgende Maßnahmen bilden die zentralen Bestandteile der von den Eisenbahnverkehrsunternehmen geforderten Sicherheitskonzepte: • Videoüberwachung in den Fahrgasträumen • Notrufsprechtasten mit Verbindung zum Triebfahrzeugführer • Vorgabe einer konkreten Zugbegleiterquote • bei den S-Bahnen in München und Nürnberg Einsatz von speziell ausgebildetem Sicherheitspersonal • Weiterbildung der Zugbegleiter bezüglich Notfall- und Konfliktmanagement • Ausstattung der Zugbegleiter und Triebfahrzeugführer mit Mobiltelefonen oder gleichwertigen Kommunikationsmedien • Gewährleistung einer Kommunikation der Leitstelle mit den Zugbegleitern bzw. Triebfahrzeugführern • Vereinbarungen zwischen dem Freistaat Bayern und der Deutschen Bahn AG bzw. regionalen Verkehrsverbünden über die Freifahrt von Polizeibeamtinnen und -beamten in Uniform zur Erhöhung der polizeilichen Präsenz und zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Fahrgäste 5. Welche Vorgaben zur Besetzung von Zügen mit Zugbegleit- und Sicherheitspersonal enthalten die Verkehrsverträge der BEG mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen ? In allen Regionalnetzen werden Mindestquoten für Zugbegleitpersonal vorgegeben, bei den S-Bahnen wird speziell ausgebildetes Sicherheitspersonal gefordert. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.10.2017 17/17519 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17519 Bei der Bemessung der jeweiligen Quote fließen betriebliche Erfordernisse, Sicherheits- und Serviceaspekte ein. Die derzeitigen Quoten liegen zwischen 25 Prozent (d. h. im Schnitt ist jeder vierte Zug mit Zugbegleitpersonal besetzt) und 100 Prozent (jeder Zug ist mit Zugbegleitpersonal besetzt ), auf einigen Linien auch bei 200 Prozent (d. h. in jedem Zug sind im Schnitt zwei Zugbegleiter präsent). Das Sicherheitspersonal bei den S-Bahnen wird in Personenstunden bemessen. Hier ist der Einsatz insbesondere in den Abendstunden ab 21.00 Uhr vereinbart. 6. Auf welchen Strecken wurde das Zugbegleit- und Sicherheitspersonal verstärkt? Insbesondere Netze, die vorher nur eine Zugbegleiterquote von 25 Prozent hatten, wurden auf 30 bis 50 Prozent erhöht. Dies betrifft die Netze Dieselnetz Augsburg II, Kahlgrundbahn und Dieselnetz Nürnberg (ab Juni 2019). Generell wird bei jeder Neuausschreibung geprüft, inwieweit eine Erhöhung der Quote erforderlich und wirtschaftlich vertretbar ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass weder das Zugbegleitpersonal noch das Sicherheitspersonal Polizeiaufgaben wahrnehmen darf. Zur Erhöhung der polizeilichen Präsenz sowie zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Fahrgäste bestehen jedoch Vereinbarungen zwischen dem Freistaat und der Deutschen Bahn AG bzw. regionalen Verkehrsverbünden über die Freifahrt von Polizeibeamtinnen und -beamten in Uniform. Bei Nutzung dieser Regelung stehen sie den Zugbegleitern als Ansprechpartner zur Verfügung und schreiten bei sicherheitsrelevanten Störungen nach Maßgabe polizeirechtlicher bzw. strafprozessualer Rechtsgrundlagen ein. 7. Welche Erfahrungen liegen der Staatsregierung darüber vor? Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die originären Aufgaben der Zugbegleiter, also Fahrscheinkontrolle und Serviceaufgaben, und zusätzliche Sicherheitsaufgaben, namentlich die Präsenz in den Abendstunden, mit einer Zugbegleitquote von 25 Prozent nicht immer ausreichend umzusetzen sind. Deshalb wurde die Quote in einigen Netzen nachträglich bzw. im Rahmen von Neuausschreibungen erhöht.