Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.05.2017 Verbindungen der Identitären Bewegung zur Bundeswehr in Bayern Die rechtsextreme Identitäre Bewegung soll nach Presseberichten Verbindungen zu Student(inn)en und Absolvent(inn) en der Bundeswehr-Universität München in Neubiberg haben (http://www.sueddeutsche.de/muenchen/exklusiv-hinweiseauf -rechtes-netzwerk-an-der-bundeswehr-uni-1.3511849). Mindestens vier Studenten der Bundeswehr-Universität werden deshalb aktuell vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) wegen des Verdachts auf Rechtsextremismus überprüft. Im Raum steht auch der Verdacht, dass die Neubiberger Studenten Kontakt zu den beiden Bundeswehrsoldaten Franco A. und Maximilian T. hatten. Gegen die beiden Offiziere wird wegen des Verdachts ermittelt, rechtsextrem motivierte Anschläge auf Politiker geplant zu haben. Auch im Fall Franco A. und Maximilian T. gehen die Ermittler Verbindungen zur Identitären Bewegung nach (http://www.spiegel. de/politik/deutschland/bundeswehr-der-rechte-kosmos-desfranco -a-a-1147221.html). Maximilian T. war ebenso Student an der Bundeswehr-Universität in München. Außerdem war Maximilian T. im Sommer 2014 an dem Schießtraining auf dem Truppenübungsplatz im Grafenwöhr beteiligt, bei dem eine Bundeswehrwaffe als verschwunden gemeldet wurde (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/komplizevon -franco-a-stahl-moeglicherweise-pistole-bei-derbundeswehr -a-1147409.html). Ein weiterer Soldat der Münchener Bundeswehr-Universität , der in Verbindung zur rechtsextremen Identitären Bewegung steht, ist der Felix S. Er ist derzeit als Oberstleutnant in Ostbayern stationierter Offizier. Er tritt regelmäßig mit führenden Vertretern der Identitären Bewegung öffentlich auf, u.a. bei rechtsextremen Aufmärschen 2016 in Freilassing (dort auch zusammen mit einem Aktivisten des mittlerweile verbotenen bayerischen Neonazi-Netzwerks „Freies Netz Süd“): http://www.regensburg-digital.de/afd-regensburg-rechteaufmaersche -sind-privatangelegenheit/01042016/ sowie https://www.br.de/nachrichten/rechtsaussen/rechtsextremisten -sicherheitsbehoerden-bayern-100.html), oder am Tag der Gedenkfeier für die Opfer des Amoklaufs am Münchener Olympia-Einkaufszentrum (OEZ). Felix S. war zudem Redakteur der Studentenzeitschrift „Campus“ der Bundeswehr-Universität, die 2011 durch den umstrittenen Chefredakteur und bekannten Aktivisten der rechten Szene Martin Böcker übernommen wurde (http://www. sueddeutsche.de/karriere/magazin-der-bundeswehr-universitaet -studenten-halten-umstrittenen-chefredakteur-imamt -1.1153245). Auch heute noch – als aktiver Bundeswehroffizier – veröffentlicht Felix S. regelmäßig Beiträge für das neurechte „Institut für Staatspolitik“ und ist Autor des rechtsgerichteten Magazins „Sezession“ (http://blog.zeit.de/ stoerungsmelder/2017/05/15/die-identitaere-bewegung-inbayern _23698). Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1.1 Welche Verbindungen gibt es zwischen der bayerischen Neonazi-Szene, speziell der Identitären Bewegung , und den oben genannten mindestens vier Studenten der Bundeswehr-Universität, gegen die derzeit ermittelt wird? 1.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung, insbesondere das Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) über Verbindungen der verschiedenen in Bayern aktiven Gruppierungen der Identitären Bewegung zu anderen in Bayern stationierten Bundeswehrsoldat(inn) en und insbesondere zur Bundeswehr-Universität München (bitte die Dienstränge der beteiligten Soldat Innen angeben)? 1.3 Hatte die bayerische Neonazi-Szene, speziell die Identitäre Bewegung, Verbindungen zu Franco A.? 2.1 Wie viele Aktivist(inn)en der Identitären Bewegung in Bayern sind nach Kenntnis der Staatsregierung, insbesondere des BayLfV, aktive Soldat(inn)en der Bundeswehr oder Soldat(inn)en der Reserve (bitte unter Angabe des jeweiligen Dienstrangs)? 2.2 Waren nach Kenntnis der Staatsregierung, insbesondere des BayLfV, Soldat(inn)en der Bundeswehr seit 2015 an Aktionen der Identitären Bewegung in Bayern beteiligt, insbesondere an den im Verfassungsschutzbericht 2016 erwähnten Veranstaltungen (bitte die Dienstränge der beteiligten Soldat(inn)en angeben)? 3.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über personelle Überschneidungen zwischen SoldatInnen der Bundeswehr (aktive Soldat(inn)en oder Reservist Innen) mit anderen rechtsextremen Gruppierungen in Bayern (bitte die Dienstränge der beteiligten Soldat(inn)en angeben)? 3.2 Waren nach Kenntnis der Staatsregierung, insbesondere des BayLfV, Soldat(inn)en der Bundeswehr seit 2015 an Aktionen und Veranstaltungen anderer rechtsextremer Gruppierungen in Bayern beteiligt (bitte die Dienstränge der beteiligten Soldat(inn)en angeben)? 4.1 Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, ob es eine Verbindung gibt von Maximilian T. zur bayerischen Neonazi-Szene, im Speziellen zur Identitären Bewegung ? 4.2 Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, ob es eine Verbindung gibt zwischen Maximilian T. und der Gruppe an der Münchner Bundeswehr-Universität um Martin Böcker und Felix S., die 2011 für die Veröffentlichung rechter Schriften im Campus-Magazin verantwortlich war? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.09.2017 17/17524 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17524 5.1 Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, welche Disziplinarmaßnahmen gegen die Gruppe um Martin Böcker und Felix S. im Anschluss an den Vorfall im Jahr 2011 verhängt wurden? 5.2 Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, ob die Gruppe um Martin Böcker, insbesondere Felix S., disziplinarisch verfolgt wurde aufgrund ihrer Tätigkeit als Autoren für rechte Zeitschriften, sowie wegen der Teilnahme an neonazistischen Kundgebungen im Jahr 2016? 6.1 Inwiefern sind die damals 2011 beteiligten aktiven Personen um Martin Böcker, insbesondere Felix S., auch nach dem Jahr 2011 auffällig geworden und wurden vom BayLfV beobachtet (bitte detailliert die Aktivitäten der Beobachteten und die Bewertung der Staatsregierung angeben)? 6.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Aktivitäten der Mitglieder der Gruppe um Martin Böcker und Felix S. nach 2011, vor allem im publizistischen Bereich (bitte detailliert angeben, für welche Medien die Betroffenen wann publizistisch tätig geworden sind)? 7.1 In wie vielen Fällen hat das BayLfV seit dem Jahr 2015 an andere in- und ausländische Nachrichtendienste , insbesondere an den MAD, gemeldet, dass Bundeswehrsoldat(inn)en in Bayern an vom BayLfV beobachteten rechtsextremen Veranstaltungen und Aktionen teilgenommen haben (bitte aufgeschlüsselt nach Datum, Ort, Anzahl der Personen und kurze Sachverhaltsdarstellung)? 7.2 In wie vielen Einzelfällen haben in- und ausländische Nachrichtendienste seit dem Jahr 2015 den Austausch mit dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz zu Soldat(inn)en und deren Verbindungen zur rechtsextremen Szene in Bayern gesucht (bitte aufgeschlüsselt nach Datum, Anzahl der Personen und kurze Sachverhaltsdarstellung)? 8.1 In welchem Rahmen erfolgt die Kooperation mit und der Austausch zwischen dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz und anderen, die mit den Aktivitäten von Franco A. und Maximilian T. befassten Nachrichten- und Geheimdiensten, insbesondere mit dem MAD? 8.2 Wie bewertet die Staatsregierung den Austausch mit den beteiligten Nachrichten- und Geheimdiensten? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.06.2017 Vorbemerkung: Für die Beobachtung des Extremismus im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) ist grundsätzlich der MAD zuständig. Dies gilt auch für in dessen Aufgabenbereich fallende Bundeswehrangehörige, die in Bayern stationiert, eingesetzt oder wohnhaft sind. Die Zusammenarbeit zwischen MAD und den Verfassungsschutzbehörden ist durch das MAD-Gesetz (MADG) geregelt. Gemäß § 3 Abs. 2 MADG dürfen die Verfassungsschutzbehörden nur, soweit es im Einzelfall zwingend erforderlich ist, im Benehmen mit dem Militärischen Abschirmdienst bezüglich Personen tätig werden, die dem Geschäftsbereich des BMVg angehören oder in ihm tätig sind. Dies ist zudem nur zulässig gegenüber Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie mit einer Person aus dem Zuständigkeitsbereich der Verfassungsschutzbehörden bei Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zusammenarbeiten, und wenn anderenfalls die weitere Erforschung des Sachverhalts gefährdet oder nur mit übermäßigem Aufwand möglich wäre. 1.1 Welche Verbindungen gibt es zwischen der bayerischen Neonazi-Szene, speziell der Identitären Bewegung , und den oben genannten mindestens vier Studenten der Bundeswehr-Universität, gegen die derzeit ermittelt wird? 1.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung, insbesondere das Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) über Verbindungen der verschiedenen in Bayern aktiven Gruppierungen der Identitären Bewegung zu anderen in Bayern stationierten Bundeswehrsoldat(inn)en und insbesondere zur Bundeswehr-Universität München (bitte die Dienstränge der beteiligten SoldatInnen angeben )? 1.3 Hatte die bayerische Neonazi-Szene, speziell die Identitäre Bewegung, Verbindungen zu Franco A.? Bei der Beobachtung der rechtsextremistischen Szene durch das BayLfV wurden bisher keine Erkenntnisse über entsprechende Verbindungen gewonnen. 2.1 Wie viele Aktivist(inn)en der Identitären Bewegung in Bayern sind nach Kenntnis der Staatsregierung, insbesondere des BayLfV, aktive Soldat(inn)en der Bundeswehr oder Soldat(inn)en der Reserve (bitte unter Angabe des jeweiligen Dienstrangs)? 2.2 Waren nach Kenntnis der Staatsregierung, insbesondere des BayLfV, Soldat(inn)en der Bundeswehr seit 2015 an Aktionen der Identitären Bewegung in Bayern beteiligt, insbesondere an den im Verfassungsschutzbericht 2016 erwähnten Veranstaltungen (bitte die Dienstränge der beteiligten Soldat(inn)en angeben)? 3.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über personelle Überschneidungen zwischen Soldat Innen der Bundeswehr (aktive Soldat(inn)en oder ReservistInnen) mit anderen rechtsextremen Gruppierungen in Bayern (bitte die Dienstränge der beteiligten Soldat(inn)en angeben)? Drucksache 17/17524 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3.2 Waren nach Kenntnis der Staatsregierung, insbesondere des BayLfV, Soldat(inn)en der Bundeswehr seit 2015 an Aktionen und Veranstaltungen anderer rechtsextremer Gruppierungen in Bayern beteiligt (bitte die Dienstränge der beteiligten Soldat(inn)en angeben)? 4.1 Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, ob es eine Verbindung gibt von Maximilian T. zur bayerischen Neonazi-Szene, im Speziellen zur Identitären Bewegung? 4.2 Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, ob es eine Verbindung gibt zwischen Maximilian T. und der Gruppe an der Münchner Bundeswehr-Universität um Martin Böcker und Felix S., die 2011 für die Veröffentlichung rechter Schriften im Campus- Magazin verantwortlich war? 5.1 Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, welche Disziplinarmaßnahmen gegen die Gruppe um Martin Böcker und Felix S. im Anschluss an den Vorfall im Jahr 2011 verhängt wurden? 5.2 Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, ob die Gruppe um Martin Böcker, insbesondere Felix S., disziplinarisch verfolgt wurde aufgrund ihrer Tätigkeit als Autoren für rechte Zeitschriften, sowie wegen der Teilnahme an neonazistischen Kundgebungen im Jahr 2016? 6.1 Inwiefern sind die damals 2011 beteiligten aktiven Personen um Martin Böcker, insbesondere Felix S., auch nach dem Jahr 2011 auffällig geworden und wurden vom BayLfV beobachtet (bitte detailliert die Aktivitäten der Beobachteten und die Bewertung der Staatsregierung angeben)? 6.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Aktivitäten der Mitglieder der Gruppe um Martin Böcker und Felix S. nach 2011, vor allem im publizistischen Bereich (bitte detailliert angeben, für welche Medien die Betroffenen wann publizistisch tätig geworden sind)? Die bayerischen Sicherheitsbehörden haben hierzu keine eigenen Erkenntnisse. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 7.1 In wie vielen Fällen hat das BayLfV seit dem Jahr 2015 an andere in- und ausländische Nachrichtendienste , insbesondere an den MAD, gemeldet, dass Bundeswehrsoldat(inn)en in Bayern an vom BayLfV beobachteten rechtsextremen Veranstaltungen und Aktionen teilgenommen haben (bitte aufgeschlüsselt nach Datum, Ort, Anzahl der Personen und kurze Sachverhaltsdarstellung)? 7.2 In wie vielen Einzelfällen haben in- und ausländische Nachrichtendienste seit dem Jahr 2015 den Austausch mit dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz zu Soldat(inn)en und deren Verbindungen zur rechtsextremen Szene in Bayern gesucht (bitte aufgeschlüsselt nach Datum, Anzahl der Personen und kurze Sachverhaltsdarstellung )? Die Zahl der Informationsübermittlungen zwischen BayLfV und MAD bewegt sich jedes Jahr im niedrigen zweistelligen Bereich. 8.1 In welchem Rahmen erfolgt die Kooperation mit und der Austausch zwischen dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz und anderen, die mit den Aktivitäten von Franco A. und Maximilian T. befassten Nachrichten- und Geheimdiensten, insbesondere mit dem MAD? 8.2 Wie bewertet die Staatsregierung den Austausch mit den beteiligten Nachrichten- und Geheimdiensten ? Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) führt derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a des Strafgesetzbuchs (StGB) u. a. Straftaten gegen Franco A. und Maximilian T. durch. Der GBA hat das Bundeskriminalamt (BKA) mit den Ermittlungen betraut. Anfragen der Ermittlungsbehörde werden durch das BayLfV beantwortet. Das BayLfV ist nicht direkt in die Ermittlungen eingebunden. 8.2 Wie bewertet die Staatsregierung den Austausch mit den beteiligten Nachrichten- und Geheimdiensten ? Der Informationsaustausch zwischen dem BayLfV und den deutschen Sicherheitsbehörden verläuft gut und vertrauensvoll .