Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.05.2017 Ankunftszentren und Transitzentren Laut der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) versteht man unter Ankunftszentren Einrichtungen, in denen viele bis dato auf mehrere Stationen verteilte Schritte im Asylverfahren gebündelt werden. Nach Möglichkeit soll das gesamte Asylverfahren unter dem Dach des Ankunftszentrums stattfinden – von der ärztlichen Untersuchung durch die Länder, über die Aufnahme der persönlichen Daten und der Identitätsprüfung, der Antragstellung und Anhörung bis hin zur Entscheidung über den Asylantrag . Hierzu werden die Antragstellenden je nach Herkunftsland in sogenannte Cluster eingeteilt. In Bayern dagegen sollen – zusätzlich zu dem bisherigen System mit Erstaufnahme - und Gemeinschaftseinrichtungen –, besondere Aufnahmeeinrichtungen , Aufnahme- und Rückführungszentren und bayerische Transitzentren unterhalten werden. Ich frage daher die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Flüchtlinge leben derzeit in Bayern in Gemeinschaftseinrichtungen und in den unterschiedlichen Erstaufnahmeeinrichtungen, besonderen Aufnahmeeinrichtungen , Aufnahme- und Rückführungszentren und bayerischen Transitzentren (bitte Erstaufnahmeeinrichtungen , besondere Aufnahmeeinrichtungen, Aufnahme- und Rückführungszentren und bayerische Transitzentren jeweils getrennt nach Orten aufführen)? 1.2 Welche Kapazität haben die unterschiedlichen Erstaufnahmeeinrichtungen , besonderen Aufnahmeeinrichtungen , Aufnahme- und Rückführungszentren und bayerischen Transitzentren an den jeweiligen Orten? 1.3 Welche Kapazität ist für die unterschiedlichen Erstaufnahmeeinrichtungen , besonderen Aufnahmeeinrichtungen , Aufnahme- und Rückführungszentren und bayerischen Transitzentren und ggf. Bundestransitzentren an welchen Orten geplant? 2.1 Worin unterscheiden sich Ausstattung und Funktion von Erstaufnahmeeinrichtungen, besonderen Aufnahmeeinrichtungen , Aufnahme- und Rückführungszentren und bayerischen Transitzentren Manching/ Ingolstadt, Deggendorf, Regensburg und ggf. auch Bundestransitzentren? 2.2 Für jeweils welche Flüchtlingsgruppen (Nationalität, Ankunft oder Umsiedlung aus anderen Unterkünften) sollen zukünftig welche Einrichtungen dienen? 2.3 Wie lang ist die derzeitige durchschnittliche Verweildauer in den unterschiedlichen Einrichtungen (siehe 1.2)? 3. Wie groß ist der Bereich der Residenzpflicht an den unterschiedlichen Einrichtungen (siehe 1.2)? 4.1 Wie viele Flüchtlinge wollten 2016 und 2017 nach Bayern einreisen? 4.2 Wie viele davon wurden aufgenommen oder direkt an der Grenze zurückgewiesen (wenn möglich Zurückweisungsgründe angeben)? 4.3 Wie viele wurden durch die Landespolizei zurückgewiesen ? 5.1 Wie viele Flüchtlinge mit welchem Status leben in den unterschiedlichen Einrichtungen in Manching/Ingolstadt und in Bamberg? 5.2 Welche Träger sind an den Standorten Manching/Ingolstadt und Bamberg jeweils für Rückkehrberatung, Asylsozialberatung, Rechtsberatung, niedrigschwellige Beratung, Sport- und Freizeitangebote, Kleiderkammer , Catering und Security zuständig? 5.3 Wie viele Ehrenamtliche beteiligen sich an den jeweiligen Aufgaben an den unterschiedlichen Standorten in Bamberg und Manching/Ingolstadt? 6.1 Wie viele Sozialarbeitsstellen sind jeweils in den unterschiedlichen Einrichtungen (siehe 1.2)? 6.2 Ist die Staatsregierung der Auffassung, dass eine Grundinformation über das Recht auf Asyl, das Asylverfahren und mögliche Handlungsmöglichkeiten zum rechtsstaatlichen Asylverfahren gehört? 6.3 Durch welche Stellen und Einrichtungen können an den Standorten Manching/Ingolstadt und Bamberg solche Grundinformationen gegeben werden? 7.1 Wie viele Kinder im Kindergartenalter, im Grundschulalter , bis zum 16. Lebensjahr und im weiteren schulpflichtigen Alter befinden sich derzeit an den Standorten Manching/Ingolstadt und Bamberg? 7.2 Wie viele Erzieherinnen bzw. Erzieher und Pädagoginnen bzw. Pädagogen sind derzeit an den Standorten Manching/Ingolstadt und Bamberg tätig? 8. Können Sanitärräume und Schlafräume jeweils stets abgeschlossen werden, wenn nein, warum nicht? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.10.2017 17/17526 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17526 Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 29.06.2017 Vorbemerkung: Bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage wird aufgrund des Sachzusammenhangs der Fragen davon ausgegangen , dass der Begriff „Flüchtling“ dahingehend zu verstehen ist, dass „Asylbewerber“ gemeint sind. Flüchtlinge sind Personen, deren Status als Flüchtling von einer nationalen Regierung anerkannt wurde, für die das Verfahren insoweit mit einem positiven Bescheid abgeschlossen ist. 1.1 Wie viele Flüchtlinge leben derzeit in Bayern in Gemeinschaftseinrichtungen und in den unterschiedlichen Erstaufnahmeeinrichtungen, besonderen Aufnahmeeinrichtungen, Aufnahme- und Rückführungszentren und bayerischen Transitzentren (bitte Erstaufnahmeeinrichtungen, besondere Aufnahmeeinrichtungen, Aufnahme- und Rückführungszentren und bayerische Transitzentren jeweils getrennt nach Orten aufführen)? Zum Stand 31.05.2017 waren insgesamt 6.189 Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Diese verteilten sich auf die einzelnen Einrichtungen wie folgt: Regierungsbezirk Einrichtung Personenzahl Oberbayern Bayerisches Transitzentrum Manching/Ingolstadt (Aufnahme - und Rückführungseinrichtung I – ARE I) ehem. Max-Immelmann-Kaserne inkl. Dependancen 462 Aufnahmeeinrichtung Oberbayern inkl. Dependancen 1.354 Niederbayern Bayerisches Transitzentrum Deggendorf (im Aufbau) Aufnahmeeinrichtung Deggendorf inkl. Dependancen 525 Oberpfalz Bayerisches Transitzentrum Regensburg (im Aufbau) ehem. Pionierkaserne 424 Aufnahmeeinrichtung Regensburg ehem. Bajuwarenkaserne und Dependancen 248 Oberfranken Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (reguläre/besondere AE, ehem. ARE II) ehem. Flynn-Housing-Area 1.029 Mittelfranken Zentrale Aufnahmeeinrichtung Zirndorf inkl. Dependancen 1.216 Unterfranken Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt ehem. Ledward-Barracks 552 Schwaben Aufnahmeeinrichtung Donauwörth ehem. Alfred-Delp-Kaserne inkl. Dependance 379 Gesamt 6.189 In den bayerischen Gemeinschaftsunterkünften waren zum Stand 31.05.2017 laut der bayerischen Asyldatenbank iMVS (integriertes Migrantenverwaltungssystem) insgesamt 28.800 Personen untergebracht, die sich wie folgt auf die Regierungsbezirke verteilten: Regierungsbezirk Personenzahl Oberbayern 8.305 Niederbayern 3.313 Oberpfalz 3.291 Oberfranken 2.394 Mittelfranken 4.433 Unterfranken 3.449 Schwaben 3.615 Gesamt 28.800 1.2 Welche Kapazität haben die unterschiedlichen Erstaufnahmeeinrichtungen, besonderen Aufnahmeeinrichtungen , Aufnahme- und Rückführungszentren und bayerischen Transitzentren an den jeweiligen Orten? In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Bayern standen zum Stand 31.05.2017 folgende Kapazitäten zur Verfügung: Regierungsbezirk Einrichtung aktuelle Kapazität Oberbayern Bayerisches Transitzentrum Manching/Ingolstadt (ehem. ARE I) ehem. Max-Immelmann-Kaserne inkl. Dependancen 1.750 Aufnahmeeinrichtung Oberbayern und Dependancen 4.347 Niederbayern Bayerisches Transitzentrum Deggendorf (im Aufbau) Aufnahmeeinrichtung Deggendorf inkl. Dependancen 1.964 Oberpfalz Bayerisches Transitzentrum Regensburg (im Aufbau) ehem. Pionierkaserne 750 Aufnahmeeinrichtung Regensburg ehem. Bajuwarenkaserne und Dependancen 1.185 Oberfranken Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (reguläre/besondere AE, ehem. ARE II) ehem. Flynn-Housing-Area 1.430 Mittelfranken Zentrale Aufnahmeeinrichtung Zirndorf inkl. Dependancen 3.659 Unterfranken Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt ehem. Ledward-Barracks 1.460 Schwaben Aufnahmeeinrichtung Donauwörth ehem. Alfred-Delp-Kaserne inkl. Dependance 1.200 Gesamt 17.745 1.3 Welche Kapazität ist für die unterschiedlichen Erstaufnahmeeinrichtungen, besonderen Aufnahmeeinrichtungen , Aufnahme- und Rückführungszentren und bayerischen Transitzentren und ggf. Bundestransitzentren an welchen Orten geplant? Folgende Kapazitäten sind zum Stand 31.05.2017 bis Ende 2017 an den nachfolgenden Standorten geplant: Drucksache 17/17526 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Regierungsbezirk Einrichtung geplante Kapazität Oberbayern Bayerisches Transitzentrum Manching/Ingolstadt (ehem. ARE I) ehem. Max-Immelmann-Kaserne inkl. Dependancen 2.530 Aufnahmeeinrichtung Oberbayern und Dependancen 3.540 Niederbayern Bayerisches Transitzentrum Deggendorf (im Aufbau) Aufnahmeeinrichtung Deggendorf inkl. Dependancen 1.570 Oberpfalz Bayerisches Transitzentrum Regensburg (im Aufbau) ehem. Pionierkaserne 600 Aufnahmeeinrichtung Regensburg ehem. Bajuwarenkaserne und Dependancen 1.000 Oberfranken Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (reguläre/besondere AE, ehem. ARE II) ehem. Flynn-Housing-Area 3.400 Mittelfranken Zentrale Aufnahmeeinrichtung Zirndorf inkl. Dependancen 2.200 Unterfranken Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt ehem. Ledward-Barracks 1.460 Schwaben Aufnahmeeinrichtung Donauwörth ehem. Alfred-Delp-Kaserne inkl. Dependance 1.200 Gesamt 17.500 2.1 Worin unterscheiden sich Ausstattung und Funktion von Erstaufnahmeeinrichtungen, besonderen Aufnahmeeinrichtungen, Aufnahme- und Rückführungszentren und bayerischen Transitzentren Manching/Ingolstadt, Deggendorf, Regensburg und ggf. auch Bundestransitzentren? Eine besondere Aufnahmeeinrichtung ist eine Aufnahmeeinrichtung , in der Ausländer untergebracht werden können, deren Asylverfahren beschleunigt bearbeitet werden, §§ 5 Abs. 5, 30a des Asylgesetzes (AsylG). Zu dieser Personengruppe zählen insbesondere Staatsangehörige aus sicheren Herkunftsstaaten, Identitätstäuscher und Mitwirkungsverweigerer . Im Übrigen wird der Personenkreis durch § 30a AsylG näher definiert. Die Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen zeichneten sich dadurch aus, dass durch Bündelung verschiedener Behörden an einem Ort – insbesondere Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB), des Verwaltungsgerichts und der Leistungsverwaltung – hinsichtlich des vorgenannten Personenkreises eine erhebliche Verfahrensbeschleunigung erreicht werden konnte. Insbesondere Personen aus den Staaten des Westbalkan konnten so erfolgreich in ihre Heimat zurückgeführt werden. In Fortentwicklung des erfolgreichen Konzepts der Aufnahme - und Rückführungseinrichtungen werden aktuell bayerische Transitzentren in den grenznahen Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und Oberpfalz eingerichtet . Hier werden gezielt Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive untergebracht. Dies stellt eine Erweiterung des Personenkreises gegenüber den Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen dar. Durch zusätzliche Kapazitäten in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte) auf dem Gelände der Transitzentren bzw. in deren Nähe wird die bayernweite Verteilung von Asylbewerbern unterbunden . Dies dient dem Ziel, eine schnelle Rückführung von Asylbewerbern ohne Bleibeperspektive sicherzustellen, und entlastet gleichzeitig die Kommunen. Auf der Grundlage der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten sollen Transitzentren den Transitzonen, wie sie das Flughafenverfahren in § 18a Abs. 1 AsylG kennt, möglichst nahekommen und dessen Funktionen erfüllen. Die Einrichtung von Bundestransitzentren wird seitens der Staatsregierung nachdrücklich unterstützt. 2.2 Für jeweils welche Flüchtlingsgruppen (Nationalität , Ankunft oder Umsiedlung aus anderen Unterkünften ) sollen zukünftig welche Einrichtungen dienen? Während Personen aus sicheren Herkunftsstaaten weiterhin vorrangig in der früheren Aufnahme- und Rückführungseinrichtung in Bamberg, der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken , untergebracht werden sollen, werden die übrigen neu ankommenden Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive künftig in den bayerischen Transitzentren Manching/ Ingolstadt, Deggendorf und Regensburg untergebracht. Hierzu zählen Ausländer, die aus Ländern mit einer durchschnittlichen Anerkennungsquote von unter 50 Prozent stammen. Hinzu kommen Identitätstäuscher, Mitwirkungsverweigerer und Personen, für deren Asylverfahren nach europarechtlichen Vorgaben ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union zuständig ist (sog. Dublin-Fälle). In Manching/Ingolstadt werden aber auch weiterhin Personen aus der Westbalkan-Region untergebracht. Die Einzelheiten der Herkunftslandsteuerung werden mit dem zuständigen BAMF ausgearbeitet. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Gespräche dauern an. Die übrigen Asylsuchenden werden auf die fortbestehenden Aufnahmeeinrichtungen – entsprechend der Bearbeitungszuständigkeit der Außenstellen des BAMF – verteilt. 2.3 Wie lang ist die derzeitige durchschnittliche Verweildauer in den unterschiedlichen Einrichtungen (siehe 1.2)? Die durchschnittliche Verweildauer in den Einrichtungen der Erstaufnahme stellt sich bezogen auf die Regierungsbezirke wie folgt dar: Regierungsbezirk durchschnittliche Verweildauer Oberbayern 4 Monate Niederbayern 5 Monate Oberpfalz 4 Monate Mittelfranken 4 ½ Monate Oberfranken 2 Monate Unterfranken 3 ¾ Monate Schwaben 6 Monate 3. Wie groß ist der Bereich der Residenzpflicht an den unterschiedlichen Einrichtungen (siehe 1.2)? Bei den betreffenden Einrichtungen, insbesondere auch bei den Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen und den bayerischen Transitzentren im Bereich der Erstaufnahme, handelt es sich asylrechtlich entweder um Aufnahmeeinrichtungen (§ 44 Abs. 1 AsylG) oder um Besondere Aufnahmeeinrichtungen (§§ 5 Abs. 5, 30a AsylG). Der Aufenthalt der in ihnen untergebrachten Ausländer ist gemäß § 56 Abs. 1 AsylG räumlich auf den Bezirk der jeweils zuständigen Aus- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17526 länderbehörde beschränkt. In Bayern ist dies das Gebiet der jeweiligen kreisfreien Stadt oder des jeweiligen Landkreises. 4.1 Wie viele Flüchtlinge wollten 2016 und 2017 nach Bayern einreisen? 4.2 Wie viele davon wurden aufgenommen oder direkt an der Grenze zurückgewiesen (wenn möglich Zurückweisungsgründe angeben)? 4.3 Wie viele wurden durch die Landespolizei zurückgewiesen ? Der Beantwortung der Fragen 4.1 bis 4.3 darf vorangestellt werden, dass sich die nachfolgenden Ausführungen primär auf die seit 13. September 2015 wieder eingeführten temporären Kontrollen an der Binnengrenze von Deutschland zu Österreich beziehen. Der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes obliegt gemäß Bundespolizeigesetz grundsätzlich der Bundespolizei. Bayerische Behörden, insbesondere die Bayerische Polizei , haben insoweit keine eigenständige Zuständigkeit bei der direkten Durchführung der gegenständlichen Grenzkontrollen . Die Maßnahmen der Bayerischen Polizei im Rahmen der Unterstützung der Bundespolizei bei den Grenzkontrollen seit dem 15.12.2016 hinsichtlich Zurückweisungen gelten als Maßnahmen der Bundespolizei, da die Kräfte der Bayerischen Polizei der Bundespolizei für den zugewiesenen Einsatzzeitraum im Rahmen einer Einsatzweisung unterstellt sind. Aufgrund der Zuständigkeit der Bundespolizei für die aktuellen Grenzkontrollen obliegt die Auskunft über entsprechende Gesamtzahlen der Bundespolizei bzw. dem Bundesministerium des Innern. Hierzu hat die Bundespolizeidirektion München in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern mitgeteilt, dass es „der Bundespolizeidirektion München nicht möglich ist, Sie (die Staatsregierung, Anm.) mit einer eigenen Einlassung bei der Erstellung einer Antwort auf die Anfrage von MdL Christine Kamm zu unterstützen . Der Grund hierfür ist, dass die Befassung mit bzw. die Beantwortung von Anliegen aus politischem Raum, welche die Bundespolizei betreffen, dem Bundesministerium des Innern (BMI) vorbehalten ist. Frau MdL Kamm steht es selbstverständlich frei, sich mit ihrer Frage bezüglich der Bundespolizei unmittelbar an das BMI zu wenden“. 5.1 Wie viele Flüchtlinge mit welchem Status leben in den unterschiedlichen Einrichtungen in Manching/ Ingolstadt und in Bamberg? Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage allgemein auf die Aufnahmeeinrichtung (AE) Oberfranken und das bayerische Transitzentrum (BTZ) Manching/Ingolstadt bezieht. Dort lebten zum Stand 31.05.2017 Personen mit folgendem Status: Status AE Ober- franken BTZ Manching/ Ingolstadt Asylbewerber 760 280 Abgelehnte ohne Duldung 5 88 Abgelehnte mit Ausreisefrist GÜB (Grenzübertrittsbescheinigung ) 1 3 Ausländer ohne formellen Asylantrag 171 70 Ausländer ohne Asylgesuch 2 1 Inhaber einer Duldung 4 20 Status AE Ober- franken BTZ Manching/ Ingolstadt Personen mit zuerkannter Flüchtlingseigenschaft 27 - Personen mit zuerkanntem subsidiären Schutz 35 - Nichtleistungs- oder Abschiebeschutzberechtigte 17 - Personen ohne definierten Status 7 5.2 Welche Träger sind an den Standorten Manching/ Ingolstadt und Bamberg jeweils für Rückkehrberatung , Asylsozialberatung, Rechtsberatung, niedrigschwellige Beratung, Sport- und Freizeitangebote , Kleiderkammer, Catering und Security zuständig? 5.3 Wie viele Ehrenamtliche beteiligen sich an den jeweiligen Aufgaben an den unterschiedlichen Standorten in Bamberg und Manching/Ingolstadt? Aus Gründen der Darstellung werden die Fragen 5.2 und 5.3 zusammengefasst und dahingehend beantwortet, dass folgende Träger am Standort Bamberg tätig sind: Tätigkeit Träger Ehrenamtliche Rückkehrberatung ZAB keine Asylsozialberatung AWO, Diakonie, CaritasRechtsberatung niedrigschwellige Beratung Sport- und Freizeitangebot Gool Kids, Freund statt Fremd, Musikzentrum Bamberg e.V., Chapeau Claque 107 Kleiderkammer BRK Bamberg ca. 10 Catering Oberbayerische Fleisch und Wurst GmbH keine Security Fair Guards keine Am Standort Manching/Ingolstadt werden folgende Leistungen erbracht: Tätigkeit Träger Ehrenamtliche Rückkehrberatung ZAB keine Asylsozialberatung Caritas keineRechtsberatung niedrigschwellige Beratung Sport- und Freizeitangebot PulsM GmbH 14 Kleiderkammer Caritas 6 Catering PulsM GmbH keine Security ESD Sicherheitsdienst keine 6.1 Wie viele Sozialarbeitsstellen sind jeweils in den unterschiedlichen Einrichtungen (siehe 1.2)? Der Begriff der Sozialarbeitsstellen wird dahingehend verstanden , dass die tatsächlich besetzten Vollzeitstellen im Bereich der Asylsozialberatung gemeint sind. Diese sind in den Einrichtungen der Erstaufnahme (Erstaufnahmeeinrichtungen , besondere Aufnahmeeinrichtungen, Aufnahme- und Rückführungszentren und bayerische Transitzentren) nach Kenntnisstand der Staatsregierung zum 22.06.2017 wie folgt vorhanden: Drucksache 17/17526 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Regierungsbezirk Einrichtung Vollzeitstellen Oberbayern Bayerisches Transitzentrum Manching/Ingolstadt (ehem. ARE I) ehem. Max-Immelmann-Kaserne inkl. Dependancen 3,08 Aufnahmeeinrichtung Oberbayern und Dependancen 18,42 Niederbayern Bayerisches Transitzentrum Deggendorf (im Aufbau) Aufnahmeeinrichtung Deggendorf inkl. Dependancen 2,5 Oberpfalz Bayerisches Transitzentrum Regensburg (im Aufbau) ehem. Pionierkaserne 4,51 Aufnahmeeinrichtung Regensburg ehem. Bajuwarenkaserne und Dependancen 0 Oberfranken Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (reguläre/besondere AE, ehem. ARE II) ehem. Flynn-Housing-Area 4,74 Mittelfranken Zentrale Aufnahmeeinrichtung Zirndorf inkl. Dependancen 10,59 Unterfranken Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt ehem. Ledward-Barracks 4,54 Schwaben Aufnahmeeinrichtung Donauwörth ehem. Alfred-Delp-Kaserne inkl. Dependance 2,56 6.2 Ist die Staatsregierung der Auffassung, dass eine Grundinformation über das Recht auf Asyl, das Asylverfahren und mögliche Handlungsmöglichkeiten zum rechtsstaatlichen Asylverfahren gehört ? Grundinformationen über das Recht auf Asyl, den Ablauf des Asylverfahrens und mögliche Handlungsmöglichkeiten gehören zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren. 6.3 Durch welche Stellen und Einrichtungen können an den Standorten Manching/Ingolstadt und Bamberg solche Grundinformationen gegeben werden ? Bereits am Tag ihrer Ankunft erhalten Asylbewerber regelmäßig von den Mitarbeitern im Zuge der Registrierung grundlegende Informationen zum Gang des Asylverfahrens und zum Recht auf Asyl. Im Rahmen der Asylantragstellung/ Anhörung beim BAMF werden die Asylbewerber umfänglich über den Ablauf des Asylverfahrens, das Recht auf Asyl und mögliche Handlungsmöglichkeiten im rechtsstaatlichen Asylverfahren aufgeklärt. Auf Anfrage und teilweise auch in Orientierungsgesprächen erläutern zudem die Mitarbeiter der ZABen den betroffenen Personen ausführlich die rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere hinsichtlich etwaiger negativer Entscheidungen. Sowohl am Standort Bamberg als auch in Manching/Ingolstadt befindet sich darüber hinaus eine Außenstelle des jeweils zuständigen Verwaltungsgerichts , sodass die Asylsuchenden Informationen zu möglichen Rechtsmitteln gegen behördliche Entscheidungen erhalten und Rechtsmittel einlegen können. Zusätzlich stehen die Mitarbeiter der Asylsozialberatung als Ansprechpartner zur Verfügung. 7.1 Wie viele Kinder im Kindergartenalter, im Grundschulalter , bis zum 16. Lebensjahr und im weiteren schulpflichtigen Alter befinden sich derzeit an den Standorten Manching/Ingolstadt und Bamberg? Sofern die altersmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind, werden Kinder gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) drei Monate nach Zuzug aus dem Ausland schulpflichtig. Davon ausgehend befanden sich an den Standorten Manching/Ingolstadt und Bamberg zum Stand 31.05.2017 folgende Kinder im Kindergartenalter bzw. im schulpflichtigen Alter: Alter AE Oberfranken BTZ Manching/ Ingolstadt wohnhaft schul-pflichtig wohnhaft schulpflichtig 3–5 56 - 58 - 6–15 124 54 71 71 16–21 152 75 21 21 Gesamt 332 129 150 92 7.2 Wie viele Erzieherinnen bzw. Erzieher und Pädagoginnen bzw. Pädagogen sind derzeit an den Standorten Manching/Ingolstadt und Bamberg tätig? Am Standort des Bayerischen Transitzentrums Manching/ Ingolstadt sind aktuell 12 Pädagogen und Erzieher tätig, in Bamberg insgesamt 5 Pädagogen und Erzieher. 8. Können Sanitärräume und Schlafräume jeweils stets abgeschlossen werden, wenn nein, warum nicht? An beiden Standorten sind Sanitärräume verschließbar. Wohnungen und einzelne Räume sind hingegen aus Sicherheitsgründen nicht abschließbar. Es gilt zu gewährleisten, dass niemand eingesperrt werden kann und dass Wohnungen und Räume im Notfall (z. B. Feueralarm, Bedrohungsszenarien , Alkohol- und Drogenmissbrauch) jederzeit betreten werden können. Dies dient vor allem dem Schutz der Bewohner.