Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.05.2017 Kinder mit Migrationshintergrund im „WerteRaum“ Aus Anlass des am 17.05.2017 im Münchner Merkur erschienenen Artikels: „Neues CSU-Projekt für Kinder mit Migrationshintergrund “, in dem es unter anderem hieß: „München – Tischsets mit aufgedrucktem Besteck liegen auf dem Tisch, auf kleinen Hockern sitzen Drittklässler. „Esst Ihr zu Hause alle mit Messer und Gabel?“, fragt Bayerns Integrationsministerin Emilia Müller (CSU). Sie sitzt auch auf einem der Hocker, zwischen den Kindern. Am Mittwoch besuchte sie eine Grundschule in München, um zu sehen, wie das neue Projekt „WerteRaum“ läuft. Es soll Kinder mit Migrationshintergrund heranführen an „unsere Werte“, wie das Ministerium schreibt. [...] Nun kommt Emilia Müller an diese Grundschule zu einem der ersten Kurse, gerade als die Debatte über die Leitkultur-Thesen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière etwas abgeebbt ist. „Wir sagen unseren Namen. Wir geben uns zur Begrüßung die Hand. (...) Wir sind nicht Burka“, hatte de Maizière Anfang Mai über die „Bild am Sonntag“ in die Bundesrepublik geschickt, als eine von zehn Thesen. Und in Bayern setzte die CSU ihr umstrittenes Integrationsgesetz durch, das auf mindestens so viel Kritik wie de Maizières Thesen stieß. Auf Klage von SPD und Grünen hin muss es der Bayerische Verfassungsgerichtshof überprüfen. Sehr umstritten: Als Präambel am Anfang des Gesetzes steht ein Bekenntnis zur hiesigen „Leitkultur“. Genau die will jetzt offenbar Ministerin Müller Grundschülern erklären. Üblicherweise machen das Pädagogen, aber jetzt sitzt sie an dem Tisch mit den Kindern. Ihre Frage nach Messer und Gabel erntet Kopfschütteln von einem Jungen. „Wir essen mit Stäbchen oder mit dem Löffel“, sagt er. Seine Familie stammt aus Vietnam. „Wenn ich da bin“, antwortet Müller, „versuche ich immer mit Stäbchen zu essen.“ Wichtig sei, überall die Regeln beachten zu können, die es dort gebe.”, frage ich die Staatsregierung: 1.1 Welche zentralen Elemente der christlich-abendländischen Kultur, Werte und Normen und ethischen Standards sollen zukünftig in den Schulen unterrichtet werden ? 1.2 Welche Aufgaben sollen in dem Zusammenhang die sogenannten Werteräume einnehmen, in denen Kinder mit Migrationshintergrund separat Leitkultur vermittelt werden soll? 2.1 Wie werden die Kinder, die an dem vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration geförderten Projekt „WerteRaum“ teilnehmen sollen, ausgewählt? 2.2 Inwiefern ist für diese Kinder die Teilnahme an diesem Projekt freiwillig beziehungsweise steht es ihnen frei, nicht an diesem Projekt teilzunehmen? 3.1 Findet für die Kinder der Unterricht im „WerteRaum“ zusätzlich oder anstatt eines normalen Unterrichts statt? 3.2 Wenn ja, wirkt die Separierung der Kinder mit Migrationshintergrund nach Ansicht der Staatsregierung nicht exkludierend? 3.3 Versäumen die Kinder durch den „WerteRaum“ andere Unterrichtsinhalte? 4.1 Welche Mittel werden durch dieses Projekt, das ja an acht bis zwölf Schulen in Bayern 1.400 Grundschüler und Grundschülerinnen in Workshops einbinden soll, gebunden? 4.2 Wäre es nicht sinnvoller, den entsprechenden Schulen zusätzliche Mittel für Personal und Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen? 5.1 Gibt es ein bestimmtes didaktisches Konzept für die „WerteRäume“? 5.2 War dieses Konzept der Staatsministerin Emilia Müller vor ihrem Schulbesuch bekannt? 5.3 Sind weitere Schulbesuche dieser Art geplant? 6.1 Was hat der Gebrauch von Messer und Gabel nach Ansicht der Staatsregierung mit Werten zu tun? 6.2 Aus welchen Gründen ist beabsichtigt, über die Kinder in die Migrantenfamilien hineinzuwirken, damit diese zu Hause ihre Essgewohnheiten und Traditionen ändern ? 6.3 Möchte die Staatsministerin Emilia Müller zukünftig auch Gaststätten und Restaurants besuchen, um über den Gebrauch von Messer und Gabel zu informieren? 7.1 Ist das vielfältige Brauchtum, die vielfältigen Traditionen und die vielfältigen Rezepte und Essensgewohnheiten von irgendwann zugewanderten Familien nicht auch Teil des gemeinsamen kulturellen Erbes in Bayern , welches es zu bewahren und zu schützen gilt? 7.2 Welchen Wert misst die Staatsregierung den Kulturen und Traditionen der zugewanderten Familien bei? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.10.2017 17/17527 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17527 Antwort des Staatsministeriums Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 28.06.2017 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet : Vorbemerkung „WerteRaum“ ist ein vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördertes Modellprojekt zur Wertevermittlung. Das Projekt richtet sich an Kinder mit Migrationshintergrund im Grundschulalter. Träger ist die in Nürnberg an sässige Brochier Stiftung, die – neben der Förderung von bürgerschaftlichem Engage ment – vor allem Projekte der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt. Im Jahresgutachten 2017 (Chancen in der Krise: Zur Zukunft der Flüchtlingspolitik in Deutschland und Europa) des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration (Kapitel B 4.4, S. 165) wird betont, dass bei der Wertevermittlung Orientierungskurse eine wichtige Funktion übernehmen können, besonders wenn sie über reine Fakteninformationen hinaus Gelegenheit bieten, die vermittelten Werte in Interakti onen auch praktisch umzusetzen und einzuüben. Integrationsangebote sollten sich nicht einseitig auf eine Wertevermittlung in Kursen konzentrieren. Der Ansatz der praxisorientieren Wertevermittlung wird auch von dem Modellprojekt ,,WerteRaum“ verfolgt: An ausgewählten Schulen sollen spielerisch, multisensorisch und kindgerecht Werte vermittelt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Werte „Gemeinschaft“ (z. B. Umgangs formen, Freizeitgestaltung, Feste und Bräuche), ,,Gleichberechtigung“ (z. B. Persönlich keitsrecht, Gleichstellung von Mann und Frau sowie von Jungen und Mädchen , Gleich stellung ethnischer Herkünfte und Hautfarben, Gleichstellung von Menschen mit Behin derung) sowie „Bildung und Beruf“. Diese Werte werden auf dem Fundament der Grund werte Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Föderalismus und Sozialstaat vermit telt. In eigens entwickelten Werteräumen (kreative Zeltinstallation ) sollen die Schülerinnen und Schüler in einer kindgerechten und spannenden Umgebung spielerisch unsere Wer te erleben. Dabei können die Kinder auf freiwilliger Basis an den insgesamt acht Work shops teilnehmen, die jeweils am Nachmittag außerhalb der Schulzeit stattfinden. Nach Aufwärmspielen und einer Reflexion der Inhalte der letzten Stunde werden die Themen mit den Kindern gemeinsam mit pädagogisch geschultem Personal erarbeitet. 1.1 Welche zentralen Elemente der christlich-abendländischen Kultur, Werte und Normen und ethischen Standards sollen zukünftig in den Schulen unterrichtet werden? Die Staatsregierung hat zum Beschluss des Landtags vom 08.03.2016 (Drs. 17/10383) ,,Spracherwerb und Werteerziehung als Schlüssel für Bildung und Erziehung“ mit Schreiben vom 07.06.2016 berichtet, dass der Bildungsund Erziehungsauftrag der Schulen gemäß Art. 131 der Bayerischen Verfassung (BV) i. V. m. Art. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Bay- EUG) nach wie vor durch die dort aufgeführten Obersten Bildungsziele konkretisiert wird, die auch inhaltlich in den neuen LehrplanPLUS (vgl. z. B. für die Grund schule: http:// www.lehrplanplus.bayern.de/bildungs-und-erziehungsauftrag /grundschule) und die Handreichung „Oberste Bildungsziele in Bayern“ vom November 2016 eingegangen sind (vgl. https://www.isb.bayern.de/gymnasium/materialien/oberstebildungsziele -in-bayern/). 1.2 Welche Aufgaben sollen in dem Zusammenhang die sogenannten Werteräume einnehmen, in denen Kinder mit Migrationshintergrund separat Leitkultur vermittelt werden soll? Im Rahmen des Modellprojekts sollen – in Ergänzung des bestehenden Schulangebotes – Grundwerte und Normen auf spielerische Weise an Grundschülerinnen und Grundschü ler herangetragen werden. Die dabei verwendeten Zeltsetups (Werteräume) bilden ein spannendes und kindgerechtes Umfeld, das die Kinder neugierig macht und ihre Teil nahme auf freiwilliger Basis fördern soll. 2.1 Wie werden die Kinder, die an dem vom Staatsministerium Arbeit und Soziales, Familie und Integration geförderten Projekt „WerteRaum“ teilnehmen sollen, ausgewählt? Es findet keine Auswahl der Kinder statt. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden zu sammen mit ihren Eltern, ob sie an dem Modellprojekt „WerteRaum“ teilnehmen möch ten. Eine Vorauswahl der Schulen trifft der Träger. Aufgrund der Förderbedingungen wurden Schulen mit einem hohen Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund ange schrieben und zur Projektteilnahme ermutigt. 2.2 Inwiefern ist für diese Kinder die Teilnahme an diesem Projekt freiwillig beziehungsweise steht es ihnen frei, nicht an diesem Projekt teilzunehmen? Die Teilnahme am Modellprojekt „WerteRaum“ ist für die Kinder freiwillig. 3.1 Findet für die Kinder der Unterricht im „Werte- Raum“ zusätzlich oder anstatt eines normalen Unterrichts statt? Das Projekt findet grundsätzlich am Nachmittag als außerunterrichtliche Veranstaltung statt. Es bleibt der jeweiligen Schule jedoch unbenommen, das Projekt im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung in den Unterricht zu integrieren . 3.2 Wenn ja, wirkt die Separierung der Kinder mit Migrationshintergrund nach Ansicht der Staatsregierung nicht exkludierend? Es findet keine „Separierung“ statt. Es können auch Kinder ohne Migrationshintergrund an dem Projekt teilnehmen. 3.3 Versäumen die Kinder durch den „WerteRaum“ andere Unterrichtsinhalte? Nein. Siehe Vorbemerkung und Antwort zu Frage 3.1. 4.1 Welche Mittel werden durch dieses Projekt, das ja an acht bis zwölf Schulen in Bayern 1.400 Grundschüler und Grundschülerinnen in Workshops einbinden soll, gebunden? Drucksache 17/17527 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Seitens des Freistaats Bayern stehen für das Modellprojekt „WerteRaum“ im Rahmen der Projektförderung rund 788.000 Euro zur Verfügung. Das Modellprojekt läuft vom 15.12.2016 bis 31.12.2017. 4.2 Wäre es nicht sinnvoller, den entsprechenden Schulen zusätzliche Mittel für Personal und Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen? Das Projekt ist grundsätzlich als außerschulisches Projekt und ergänzend zu den im LehrplanPLUS verankerten Inhalten zur Werteerziehung bzw. zum fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsziel der interkulturellen Bildung konzipiert. 5.1 Gibt es ein bestimmtes didaktisches Konzept für die „WerteRäume“? Das Konzept wurde von der Brochier Stiftung in Zusammenarbeit mit der spiel&sport team GmbH entwickelt und ist in Grundzügen auf der Internetseite des Projektträgers (www. WerteRaum.org) abrufbar. 5.2 War dieses Konzept der Staatsministerin Emilia Müller vor ihrem Schulbesuch bekannt? Ja, das Modellprojekt wird seitens des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert. 5.3 Sind weitere Schulbesuche dieser Art geplant? Aktuell sind keine Schulbesuche im Zusammenhang mit dem Modellprojekt „WerteRaum“ geplant. 6.1 Was hat der Gebrauch von Messer und Gabel nach Ansicht der Staatsregierung mit Werten zu tun? Die Vermittlung der Esskultur als ein Teil des gemeinsamen Wertefundaments und der Sitten und Umgangsformen stellt einen wichtigen Beitrag für die Sozialisation und In tegration in unsere Gesellschaft dar. Esskultur umfasst nicht nur die Tischsitten, wie das Essen mit Messer und Gabel; sie umfasst vielmehr auch Aspekte einer gesunden und ausgewogenen Ernährung oder das Erleben von Gemeinschaftsgefühl während eines gemeinsamen Essens in der Familie. Ziel des Moduls zur Esskultur ist, dass die Kinder die unterschiedlichen kulturellen Be sonderheiten kennen, aber auch insbesondere die in Bayern gebräuchlichen Sitten und Umgangsformen verstehen lernen. So kann ein gegenseitiges Verständnis zwischen Kindern mit und ohne Migrationshintergrund geschaffen werden. 6.2 Aus welchen Gründen ist beabsichtigt, über die Kinder in die Migrantenfamilien hineinzuwirken, damit diese zu Hause ihre Essgewohnheiten und Traditionen ändern? Die Kinder sollen in kind- und altersgemäßer Form die bei uns gebräuchliche und gelebte Esskultur kennen- und verstehen lernen. Eine Änderung der Essgewohnheiten und Tra ditionen in den Familien der Kinder ist nicht beabsichtigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6.1 verwiesen. 6.3 Möchte die Staatsministerin Emilia Müller zukünftig auch Gaststätten und Restaurants besuchen, um über den Gebrauch von Messer und Gabel zu informieren? Nein. 7.1 Ist das vielfältige Brauchtum, die vielfältigen Traditionen und die vielfältigen Rezepte und Essensgewohnheiten von irgendwann zugewanderten Familien nicht auch Teil des gemeinsamen kulturellen Erbes in Bayern, welches es zu bewahren und zu schützen gilt? 7.2 Welchen Wert misst die Staatsregierung den Kulturen und Traditionen der zugewanderten Familien bei? Die Geschichte hat in vielfältigen Facetten gezeigt, dass sich verschiedene Traditionen und die Kultur in Bayern im Laufe der Zeit stetig gewandelt haben und durch verschiede ne kulturelle Einflüsse (u. a. auch durch Migrationsbewegungen) ergänzt und bereichert wurden. Dies wird seitens der Staatsregierung nicht infrage gestellt. Die Kulturlandschaft in Bayern ist vielfältig und über Jahrhunderte gewachsen. Die verschie denen Einflüsse sind Bestandteil der gemeinsamen Traditionen geworden und bilden ein gemeinsames kulturelles Verständnis im Freistaat Bayern. Die Staatsregierung fordert von allen Bürgerinnen und Bürgern die Achtung unserer Werteordnung. Um diese achten zu können, müssen die Migrantinnen und Migranten zunächst die in Bayern heute geleb te Kultur und die Bräuche kennen und verstehen lernen. Die für die Schulen hier maßgebenden Richtlinien zur interkulturellen Bildung und Erzie hung sind in den Obersten Bildungszielen (siehe auch Antwort zu Frage 1.1) verankert: „In einer zunehmend heterogenen Gesellschaft kommt nicht zuletzt der interkulturellen Bildung ein hohes Maß von Bedeutung zu. Sie gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler grundlegende Kenntnisse über andere Kulturen und Religionen erwerben, um ein kultursensibles und friedvolles Miteinander zu ermöglichen. Interkulturelle Bildung beinhaltet z. B., andere religiöse Kulturen im schulischen Kontext zu thematisieren, wodurch sich Teilnahme- und Teilhabechancen für alle eröffnen. Das wertschätzende Bewusstsein für die eigene Kultur und für andere Kulturen ermöglicht einen offenen, tole ranten sowie respektvollen Umgang miteinander und fördert das Verständnis für fremde und kulturspezifische Vorstellungen und Verhaltensweisen.“ (Vgl. Handreichung : ,,Obers te Bildungsziele in Bayern; Art. 131 der Bayerischen Verfassung – Wertefundament des Lehrplan- PLUS“; München November 2016, S. 45) Der neue LehrplanPLUS verknüpft die interkulturelle Bildung als schulartübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel mit dem Fachunterricht aller Schularten: ,,Im Rahmen der interkulturellen Bildung erwerben die Schülerinnen und Schüler elementare Kenntnisse über andere Kulturen und Religionen, die in einer pluralistischen und globalisierten Ge sellschaft ein kultursensibles Verhalten und ein friedvolles Zusammenleben ermöglichen. Im Vergleich eigener Einstellungen und Haltungen mit denen anderer entwickeln sie Inte resse und Offenheit, gegenseitigen Respekt sowie Toleranz gegenüber anderen Men schen mit ihren kulturspezifischen Vorstellungen und Verhaltensweisen, z. B. hinsichtlich Lebensführung, Sprache und Religion. Interkulturelle Kompetenz zeigt sich darin, dass Menschen und Kulturen voneinander lernen und sich so gegenseitig bereichern.“ (Vgl. http://www.lehrplanplus.bayern.de/uebergreifende-ziele) Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17527