Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Weikert SPD vom 10.03.2014 Jugendsozialarbeit an Schulen Über die positive Wirkung der Schulsozialarbeit auf Kommunikation und Klima in den Schulen sowie über die Notwendigkeit des weiteren Ausbaus der Jugendsozialarbeit an Schulen besteht breiter Konsens zwischen den im Landtag vertretenen Parteien, den Kommunen und Bildungsexperten . In den Jahren 2011 bis einschließlich 2013 standen den Landkreisen und kreisfreien Städten im Rahmen des Bildungs - und Teilhabepakets Mittel zur Finanzierung des Ausbaus der Schulsozialarbeit zur Verfügung. Vom Ende der Bundesförderung Anfang 2014 bis zum für spätestens 2019 geplanten Erreichen des Ausbauziels von 1.000 Stellen in der Jugendsozialarbeit an Schulen hat die Staatsregierung angekündigt, die mit Bundesmitteln neu geschaffenen Stellen in seine Förderung zu übernehmen. Pro Vollzeitäquivalentstelle ist eine Pauschalförderung in Höhe von 16.300 Euro zugesichert. Die Bezahlung der Jugendsozialarbeiterinnen und Jugendsozialarbeiter an Schulen erfolgt analog der Tätigkeitsmerkmale des TVöD für staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche finanziellen Mittel wurden der Staatsregierung in den Jahren 2011, 2012 und 2013 für Schulsozialarbeit jährlich aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung gestellt? 2. Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, in denen die Mittel für andere Zwecke als den Ausbau der Schulsozialarbeit ausgegeben wurden? Wenn ja, für welche Zwecke und in welcher Höhe (aufgeschlüsselt nach Jahren und Zweck)? 3. Wie werden die Mittel aus der Ende 2013 ausgelaufenen Förderung der Finanzierung von Schulsozialarbeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket durch die Staatsregierung ersetzt? 4. a) Wie viele Stellen (Vollzeitäquivalente) sind in Bayern in den Jahren 2011 bis einschließlich 2013, aufgeschlüsselt nach kreisfreien Städten, Landkreisen und Schularten , geschaffen worden? b) Auf wie viele Stellen (Vollzeitäquivalente) beziffert die Bayerische Staatsregierung den aktuellen und zukünftigen (bis 2019) Personalbedarf in der Jugendsozialarbeit an Schulen? c) Auf welcher Grundlage und von wem wird der Personalbedarf festgestellt? Wird hier, wie bei der Bedarfs- planung für Lehrkräfte, die demografische Rendite aus dem Schülerrückgang in die Bedarfsplanung einbezogen ? 5. a) Welche Personalkosten werden durchschnittlich für eine Vollzeitstelle in der Jugendsozialarbeit an Schulen veranschlagt? b) Wie hoch ist der durchschnittliche Anteil der Förderung durch den Freistaat an den Personalkosten (in absoluten Zahlen und prozentual)? c) Wer trägt mögliche Gehaltssteigerungen für die Jugendsozialarbeiterinnen und Jugendsozialarbeiter an Schulen im Fall einer Tariferhöhung im öffentlichen Dienst? Ist in diesem Fall eine Anhebung der Pauschalförderung für die im Rahmen der Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket neu geschaffenen Stellen vorgesehen? 6. a) Welche zusätzlichen Kosten, beispielsweise für Raumkosten , Sachmittelausstattung und Fortbildungskosten , werden durchschnittlich für eine Vollzeitstelle in der Jugendsozialarbeit an Schulen veranschlagt? b) Stellt der Freistaat auch für diese Kosten Fördermittel zur Verfügung? Wenn ja für welche Zwecke, zu welchen Bedingungen und in welcher Höhe? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 16.04.2014 1. Welche finanziellen Mittel wurden der Staatsregierung in den Jahren 2011, 2012 und 2013 für Schulsozialarbeit jährlich aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung gestellt? Durch eine von 2011 bis 2013 befristete Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) um 2,8 Prozentpunkte stellte der Bund den Kommunen jährlich 400 Millionen € zusätzlich zur Verfügung. Diese Mittel konnten die Kommunen für das gemeinschaftliche Hortmittagessen von Schülerinnen und Schülern oder für Schulsozialarbeit oder anteilig für beide Zwecke nutzen. Eine Aufschlüsselung ist nicht möglich. 2. Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, in denen die Mittel für andere Zwecke als den Ausbau der Schulsozialarbeit ausgegeben wurden? Wenn ja Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.06.2014 17/1753 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1753 für welche Zwecke und in welcher Höhe (aufgeschlüsselt nach Jahren und Zweck)? Die Entscheidung über die Verwendung der Mittel oblag der Kommune. Der Staatsregierung liegen keine Daten über die Verwendung in den einzelnen Kommunen vor. 3. Wie werden die Mittel aus der Ende 2013 ausge- laufenen Förderung der Finanzierung von Schulsozialarbeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket durch die Staatsregierung ersetzt? Die Staatsregierung hat frühzeitig die Weichen gestellt, damit es durch die Bundesmittel zu keinen Verwerfungen in der bayerischen Struktur kommt. So hat der Ministerrat am 08.02.2012 zur Verwendung der Bundesmittel aus dem Bildungs-und Teilhabepaket (Kosten der Unterkunft, KdU) Folgendes beschlossen: Wenn die bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte die Bundesmittel, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets auf dem Wege der KdU zur Verfügung gestellt werden, für neue JaS-Maßnahmen entsprechend der JaS-Förderrichtlinie verwenden, ist beabsichtigt , diese richtlinienkonformen JaS-Maßnahmen im Falle des genehmigten vorzeitigen Maßnahmebeginns nach Auslauf der Bundesförderung (ab 2014) nahtlos mit dem unveränderten Fördersatz von 16.360 € (Vollzeitäquivalent) in die Regelförderung zu übernehmen. Der Beschluss wurde umgesetzt, sodass alle mit vorzeitigem Maßnahmebeginn bewilligten JaS-Stellen aus den Jahren 2011 bis 2013 in die Regelförderung überführt werden konnten. Hierfür und für den weiteren planmäßigen Ausbau sind 2014 Haushaltsmittel in Höhe von rd. 13,5 Mio. Euro veranschlagt. 4. a) Wie viele Stellen (Vollzeitäquivalente) sind in Bay- ern in den Jahren 2011 bis 2013, aufgeschlüsselt nach kreisfreien Städten, Landkreisen und Schularten , geschaffen worden? Es wurden 189 neue JaS-Stellen geschaffen. Die Aufschlüsselung stellt sich wie folgt dar: Kreisfreie Stadt/ Landkreis Mittelschulen Berufs- schulen Förderschulen Grundschulen Realschulen JaSStellen Ingolstadt 0 0,77 0,5 0 0 1,27 München 4,27 0 1,36 20,19 0 25,82 Rosenheim 0 0 0,5 2 0 2,5 Lkr Altötting 0 0 0 0,5 0 0,5 Lkr Bad Tölz Wolfratshausen 0,5 0,26 1 0,82 0 2,58 Lkr Berchtesgadener Land 0,5 0 0,5 0 0 1 Lkr Dachau 0,63 0 0 0 0 0,63 Lkr Ebersberg 0 0 0 0 0 0 Lkr Eichstätt 0 0 0 0 0 0 Lkr Erding 1,02 0 0 0 0 1,02 Lkr Freising 0 0 0 2,5 0 2,5 Lkr Fürstenfeldbruck 1,52 0 3 4,68 0 9,2 Lkr GarmischPartenkirchen 1,5 0 0 0,5 0 2 Lkr Landsberg am Lech 0 1 0 1 0 2 Lkr Miesbach 0,5 0 0 0 0 0,5 Lkr Mühldorf 0,15 1 0,9 1 0 3,05 Lkr München 0 0 0 0 0 0 Lkr Neuburg- Schrobenhausen 0 0 0 0 0 0 Lkr Pfaffenhofen an der Ilm 1 1 0,5 0,5 0 3 Lkr Rosenheim 1,5 0 0 2,01 0 3,51 Lkr Starnberg 0 1 0,5 0,5 0 2 Lkr Traunstein 1,5 0 1 0 0 2,5 Kreisfreie Stadt/ Landkreis Mittelschulen Berufs- schulen Förderschulen Grundschulen Realschulen JaSStellen Lkr WeilheimSchongau 0,5 1 1,5 0,5 0 3,5 Landshut 0 0 0 1 0 1 Passau 0 0 0 0 0 0 Straubing 0 0 0 1 0 1 Lkr Deggendorf 0 0 0,28 1 0 1,28 Lkr DingolfingLandau 0 0 0 1,5 0 1,5 Lkr Freyung- Grafenau 0 0 0 0 0 0 Lkr Kelheim 0,5 0 0 0,5 0 1 Lkr Landshut 0 0 0 0 0 0 Lkr Passau 0,5 0 0,78 0 0 1,28 Lkr Regen 0 0 1 0 0 1 Lkr Rottal-Inn 0 0 0 0,5 0 0,5 Lkr StraubingBogen 1,5 0 0 0,5 0 2 Amberg 0 0 0 0 0 0 Regensburg 0 0 0 7 2 9 Weiden 0 0 0 1,54 0 1,54 Lkr Amberg-Sulzbach 3,5 0 0,5 1 0 5 Lkr Cham 0 0 0 0 0 0 Lkr Neumarkt 0 0 0 0 0 0 Lkr Neustadt a. d. Waldnaab 1 0 0 0 0 1 Lkr Regensburg 3,33 0 0,5 2 0 5,83 Lkr Schwandorf 3 0,5 0 0,5 0 4 Lkr Tirschenreuth 0 0 0 0 0 0 Bamberg 0 0 0 0 0 0 Bayreuth 0 0 0 1,5 0 1,5 Coburg 0 0 0 0 0 0 Hof 1 0 0 0 0 1 Lkr Bamberg 0 0 0 0 0 0 Lkr Bayreuth 0 0 0 0 0 0 Lkr Coburg 0 0 0 0 0 0 Lkr Forchheim 0,75 0 0 0,5 0 1,25 Lkr Hof 0 0 2 0 0 2 Lkr Kronach 0 0 0 0 0 0 Lkr Kulmbach 0 0 0 0 0 0 Lkr Lichtenfels 1,5 0 0 0 0 1,5 Lkr Wunsiedel 0 0 0 0 0 0 Ansbach 0 0 0 0,5 0 0,5 Erlangen 0,5 0 0 3,77 0 4,27 Fürth 0 0 0 0 1 1 Nürnberg 0 1,5 3 7,5 1 13 Schwabach 0 0 0 0,5 0 0,5 Lkr Ansbach 0,5 0 0 0,5 0 1 Lkr ErlangenHöchstadt 0,5 0 0,5 0 0,5 1,5 Lkr Fürth 0 0 0 0 0 0 Lkr Neustadt/AischBad Windsheim 0,5 0 0,5 0 0 1 Lkr Nürnberger Land 0,27 0,5 0 1 0 1,77 Lkr Roth 0 0 0 0 0 0 Lkr WeißenburgGunzenhausen 0 0 0 0 0 0 Aschaffenburg 1 0 0,5 1,5 0 3 Schweinfurt 0,5 0 0 1,5 0 2 Würzburg 0,75 0 0 1,5 0 2,25 Lkr Aschaffenburg 0 0 1 1 0 2 Lkr Bad Kissingen 0 0 0 0 0 0 Lkr Haßberge 0 0 0 0 0 0 Lkr Kitzingen 0 0 0 0 0 0 Lkr Main-Spessart 0,5 0 1 0 0 1,5 Lkr Miltenberg 3,5 0 0 2 0 5,5 Drucksache 17/1753 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Kreisfreie Stadt/ Landkreis Mittelschulen Berufs- schulen Förderschulen Grundschulen Realschulen JaSStellen Lkr Rhön-Grabfeld 0 0 0 0 0 0 Lkr Schweinfurt 1,5 0 0,5 1 0 3 Lkr Würzburg 0,5 0 0 0,5 0 1 Augsburg 3,5 0 1 6 0 10,5 Kaufbeuren 0 0,5 0,25 3 0 3,75 Kempten 0,5 0 0 1,5 0 2 Memmingen 0 0,5 0 1 0 1,5 Lkr Aichach-Friedberg 1,5 0 0 0,5 0 2 Lkr Augsburg 0 0 1,5 0 0 1,5 Lkr Dillingen 0 0 0,5 0 0 0,5 Lkr Donau-Ries 1 0 0 0 0 1 Lkr Günzburg 0,5 0,5 0,5 0 0 1,5 Lkr Lindau 0 0,5 0 1,65 0 2,15 Lkr Neu-Ulm 1 0 0,5 0,5 0 2 Lkr Oberallgäu 2,25 0 0,25 0 0 2,5 Lkr Ostallgäu 0 0 0 0 0 0 Lkr Unterallgäu 0 1 0 0 0 1 Summe 52,44 11,53 27,82 93,66 4,5 189,95 b) Auf wie viele Stellen (Vollzeitäquivalente) beziffert die Bayerische Staatsregierung den aktuellen und zukünftigen (bis 2019) Personalbedarf in der Jugendsozialarbeit an Schulen? Derzeit sind 639 Vollzeitstellen in der JaS-Förderung. Bis 2019 sollen 1.000 Stellen besetzt werden. Die Bedarfsfeststellung auf 1.000 Stellen und die Zeitschiene sind im Zusammenwirken mit den kommunalen Spitzenverbänden erfolgt. c) Auf welcher Grundlage und von wem wird der Personalbedarf festgestellt? Wird hier, wie bei der Bedarfsplanung für Lehrkräfte, die demografische Rendite aus dem Schülerrückgang in die Bedarfsplanung einbezogen? Jugendsozialarbeit ist eine Maßnahme der Jugendhilfe auf der Grundlage des § 13 Abs. 1 SGB VIII, die speziell auf die Zielgruppe der sozialbenachteiligten jungen Menschen fokussiert ist. JaS stellt eine Form der Jugendsozialarbeit dar. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist verpflichtet, im Rahmen seiner Jugendhilfeplanung den Bedarf zu erheben . Wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Jugendamts der Bedarf an JaS festgestellt, so obliegt die Pflicht zur Deckung des Bedarfs dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe . Die kreisfreie Stadt oder der Landkreis haben die zur Bedarfsdeckung erforderlichen Stellen für JaS in den Stellenplänen ihrer Jugendämter auszuweisen bzw. entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsplan vorzusehen. Da es um Entscheidungen auf der Grundlage von Bedarfsfeststellungen und nicht von „Pro-Kopf-Bemessungen“ geht, ist ein unmittelbarer Vergleich mit der Schule nicht möglich. 5. a) Welche Personalkosten werden durchschnittlich für eine Vollzeitstelle in der Jugendsozialarbeit veranschlagt? Für verschiedene Förderprogramme im Rahmen der freiwilligen Leistungen (Erziehungsberatungsstellen, Jugendsozialarbeit an Schulen) des Freistaats, deren Förderhöhe keine systematische Anpassung analog der Tarifabschlüsse vorsieht, wurde für die Bemessung des Personalkostenzuschusses eine Pauschale für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft mit abgeschlossenem Fachhochschulstudium in Höhe von 40.900 € festgelegt. Die Pauschale entspricht nicht den tatsächlich anfallenden durchschnittlichen tariflichen Personalkosten einer Fachkraft der dritten Qualifikationsebene. Die Pauschale dient der Verwaltungsvereinfachung, da aufgrund dieser Höhe in der Regel von den Bewilligungsbehörden das sog. Besserstellungsverbot nicht eigens überprüft werden muss. b) Wie hoch ist der durchschnittliche Anteil der Förderung durch den Freistaat an den Personalkosten (in absoluten Zahlen und prozentual)? Die Personalkosten werden im Rahmen des staatlichen Förderprogramms mit 16.360 € für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft bezuschusst. Dies entspricht 40 % der zugrunde gelegten Pauschale (40.900 €). c) Wer trägt mögliche Gehaltssteigerungen für die Jugendsozialarbeiterinnen und Jugendsozialarbeiter an Schulen im Fall einer Tariferhöhung im öffentlichen Dienst? Ist in diesem Fall eine Anhebung der Pauschalförderung für die im Rahmen der Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket neu geschaffenen Stellen vorgesehen? Der JaS-Träger trägt etwaige Tariferhöhungen. Eine Anhebung der Pauschalförderung ist in diesem Fall nicht vorgesehen. 6. a) Welche zusätzlichen Kosten, beispielsweise für Raumkosten, Sachmittelausstattung und Fortbildungskosten , werden durchschnittlich für eine Vollzeitstelle in der Jugendsozialarbeit an Schulen veranschlagt? Eine „Veranschlagung“ dieser Kosten erfolgt nicht. Es ist Aufgabe des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und des Trägers der Maßnahme, die Gesamtfinanzierung sicherzustellen , wobei in der Praxis davon ausgegangen werden kann, dass der Sachaufwandsträger für die Bereitstellung des JaS-Büros und der Sachausstattung sorgt. b) Stellt der Freistaat auch für diese Kosten Fördermittel zur Verfügung? Wenn ja, für welche Zwecke, zu welchen Bedingungen und in welcher Höhe? Der Freistaat stellt die Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen , die fester Bestandteil der JaS-Konzeption sind, sicher (MR-Beschluss vom 23.06.2009 und 08.02.2012). Für die Bereitstellung der Angebote (Grund- und Aufbaukurse, Fachtagungen etc.) durch das Bayerische Landesjugendamt gemäß der Fortbildungskonzeption stehen für 2014 rd. 315.000 € zur Verfügung.