Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Strobl SPD vom 01.06.2017 Fördermittel aus dem Entschädigungsfonds Das Aufkommen für den Entschädigungsfonds wird hälftig von den Gemeinden und dem Freistaat Bayern gestellt. Viele Denkmäler können so vor dem Verfall gerettet werden. Aufgrund der Vielzahl von Sanierungsobjekten sind die zur Verfügung stehenden Mittel des Entschädigungsfonds über mehrere Jahre hinweg über sogenannte Jahresplanungslisten verwaltungsintern reserviert. Aktuelle Pressemitteilungen informieren über große Investitionen für umfangreiche Maßnahmen bekannter Denkmäler. Viele neu beantragte Zuwendungen stehen auf einer Warteliste und werden über eine Jahresplanungsliste abgearbeitet. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Fördermittel aus dem Entschädigungsfonds wurden in den letzten zwei Jahren in Bayern beantragt bzw. bewilligt (bitte mit Nennung der Maßnahme, Ort und Zuwendungsumfang)? 2. a) Gibt es Maßnahmen, die aufgrund der Vielzahl von Anträgen und einer mehrjährigen Wartezeit nicht berücksichtigt werden konnten, bzw. deren Sanierungsmaßnahmen nicht länger warten konnten? b) Wenn ja, welche? 3. Wie viele Anträge auf Mittel aus dem Entschädigungsfonds für „kleinere Maßnahmen“ bis 100.000 Euro und weniger sind in den letzten zwei Jahren eingegangen? 4. a) Mussten Anträge für „kleinere Maßnahmen“ bis 100.000 Euro und weniger zugunsten größerer Antragsobjekte abgelehnt werden? b) Wenn ja, welche Maßnahmen sind dies (bitte mit namentlicher Nennung und Antragssumme)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 30.07.2017 1. Welche Fördermittel aus dem Entschädigungsfonds wurden in den letzten zwei Jahren in Bayern beantragt bzw. bewilligt (bitte mit Nennung der Maßnahme, Ort und Zuwendungsumfang)? In den Jahren 2015 und 2016 wurden aus dem Entschädigungsfonds nach dem Denkmalschutzgesetz für insgesamt 116 einzelne Sanierungsprojekte Zuschüsse in Höhe von insgesamt 43.075.997 Euro sowie Darlehen in Höhe von insgesamt 1.299.998 Euro bewilligt. Ein Großteil der Entschädigungsfonds-Mittel wurde für die Instandsetzung von Baudenkmälern bewilligt, die sich im Eigentum von Privatpersonen befinden. Aus Datenschutzgründen erfolgt dazu keine detaillierte Einzelaufstellung. Alle übrigen Bewilligungen der Jahre 2015 und 2016 sind im Folgenden aufgelistet. Saniertes Baudenkmal Zuschuss in Euro Darlehen in Euro Abenberg, Burg-Ringmauer, Burgstr. 16 96.500,00 Altdorf b. Nürnberg, Schloss Grünsberg 120.000,00 Arnschwang, ehem. Wasserschloss (2. Bauabschnitt) 340.000,00 Aschaffenburg, Rathaus 1.100.000,00 Babenhausen, sog. Meisinger- Haus, An der Schlossmauer 16 214.200,00 Bamberg, ehem. Klosterkirche St. Michael, (erste dringende Arbeiten) 75.000,00 Bamberg, Gartenhaus an der ehem. Tabakscheune, Nebingerhof 25 190.000,00 Betzenstein, Hauptstr. 5, Brunnenhaus für „Tiefen Brunnen“ 72.700,00 Breitenbrunn, Ökonomiegebäude , Unterer Markt 6 376.000,00 Cham, sog. „Blaues Haus“, Rindermarkt 10 490.000,00 Dietersburg, Wallfahrtskirche Mariä Himmelfahrt in Nöham 250.000,00 Dietfurt a. d. Altmühl, Ackerbürgerhaus , Klostergasse 5 150.000,00 126.000,00 Dingolfing, Stadtpfarrkirche St. Johannes 750.000,00 Donaustauf, Wallfahrtskirche St. Salvator 660.660,00 Ebermannsdorf, Filialkirche Johannes der Täufer 140.000,00 Eggolsheim, Kanalschleuse Neuses a. d. Regnitz, Nachfinanzierung 45.000,00 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.10.2017 17/17533 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17533 Saniertes Baudenkmal Zuschuss in Euro Darlehen in Euro Eresing, Erzabtei St. Ottilien, Klosterkirche 120.000,00 Flintsbach a. Inn, Burgruine Falkenstein 270.000,00 Geisenfeld, Altes Rathaus 400.000,00 Hallerndorf, Altes Gemeindehaus in Pautzfeld 120.000,00 Hengersberg, Frauenbergkirche (Wallfahrtskirche St. Mariä) 686.000,00 Ingolstadt, ehem. Kanonenwerkstätte (Gießereihalle), Gießerei-Platz 3 2.500.000,00 Jesenwang, Bergkirchen 2, Filialkirche St. Maria 300.000,00 Kelheim, Wirtschaftsgeb. Kloster Weltenburg Nachfinanzierung 350.000,00 Kinsau, Pfarrhof, Kirchweg 4 300.000,00 Kronburg, ehem. Eisenbahnbrücke in Illerbeuren 770.000,00 Kümmersbruck, sog. Hofmarkschloss in Theuern 105.000,00 Landsberg am Lech, Bayertor 400.000,00 Landsberg am Lech, Ziegelmauer um Garten d. ehem. Jesuitenkollegs 180.000,00 Landshut, ehem Franziskanerkloster , Alter Franziskanerplatz 483 436.000,00 Landshut, ehem. Jesuitenkirche St. Ignatius, Neustadt 479 1.849.500,00 Landshut, Stadtpfarrkirche St. Martin Westportal 225.000,00 Lindau (Bodensee), Lindenhofpark 400.000,00 Lindau (Bodensee), sog. Rainhaus , Rainhausgasse 20 1.580.000,00 Lindenberg, ehem. Hutfabrik Reich 580.000,00 Lonnerstadt, ehemaliges Gasthaus , Hauptstr. 19 160.000,00 Marktzeuln, Nachfinanzierung historisches Rathaus 261.000,00 Maroldsweisach, Burgruine Altenstein 190.000,00 Metten, Abteikirche Hl. Erzengel Michael 1.500.000,00 Neuburg a. d. Donau, Altes Rathaus 230.000,00 Neumarkt i. d. Opf., ehem. Kapuzinerkloster in der Kapuzinerstraße 750.000,00 Nördlingen, historische Wehranlage , Bau-Abschnitt 2014–2016 650.000,00 70.000,00 Nördlingen, St.-Georgs-Kirche (Bau-Abschnitt 2015–2017) 1.170.000,00 30.000,00 Passau, Spitalkirche St. Johannes (Nachfinanzierung) 40.000,00 Pfaffenhofen a. d. Ilm, Hl.-Geist- Spitalkirche 245.000,00 Regensburg, Turm der Stiftskirche St. Johann 100.000,00 Rothenfels, Burg Rothenfels 500.000,00 Schorndorf, ehem. Schloss in Hötzing, Haus Nr. 1 380.000,00 Saniertes Baudenkmal Zuschuss in Euro Darlehen in Euro Speinshart, ehem. Klosterhof Haus Nr. 23 410.000,00 Stephansposching, Wallfahrtskirche Loh 83.000,00 Straubing, Stadtmauer (Abschnitt NW) und Pulverturm 296.000,00 Thyrnau, Zisterzienserinnen- Abtei St. Josef 540.000,00 Vilgertshofen, Wallfahrtskirche Schmerzhafte Muttergottes 423.500,00 Vohburg, ehem Pflegschloss, Burghof 4 670.000,00 75.000,00 Wasserburg a. Inn, Kath. Kirche St. Achatz 420.000,00 Weilheim, Spitalkirche Hl. Dreifaltigkeit 500.000,00 Weilheim, Stadtmauer (Am Riß, Theaterplatz) 610.000,00 Wolframs-Eschenbach, „Alte Vogtei“, Hauptstr. 21 1.233.000,00 200.000,00 2. a) Gibt es Maßnahmen, die aufgrund der Vielzahl von Anträgen und einer mehrjährigen Wartezeit nicht berücksichtigt werden konnten, bzw. deren Sanierungsmaßnahmen nicht länger warten konnten? b) Wenn ja, welche? Das staatliche Sondervermögen Entschädigungsfonds unterliegt nicht dem Grundsatz der Jährlichkeit des Haushalts. Dadurch ist eine – jahresübergreifende – kontinuierliche Bearbeitung gewährleistet. In den Fällen, in denen eine Bewilligung noch im Jahr der Antragstellung nicht möglich ist, erfolgt in aller Regel eine Bewilligung im jeweiligen Folgejahr. Vorhandene Rückstände aufgrund mehrfacher langfristiger Erkrankungen im Mitarbeiterbereich führten nicht dazu, dass einzelne Anträge nicht berücksichtigt werden konnten, sondern zu zeitlichen Verzögerungen. Bei der Bearbeitung werden im vertretbaren Maß akute zeitliche Anforderungen bei einzelnen Maßnahmen berücksichtigt. Zum Abbau der Rückstände und gleichzeitig zur perspektivischen Sicherung der fachlich dringend benötigten dauerhaften Fortschreibung der finanziellen Ausstattung des Entschädigungsfonds stellt das Staatsministerium ab sofort zusätzliches Personal bereit. 3. Wie viele Anträge auf Mittel aus dem Entschädigungsfonds für „kleinere Maßnahmen“ bis 100.000 Euro und weniger sind in den letzten zwei Jahren eingegangen? In den Jahren 2015 und 2016 sind insgesamt 17 Anträge für „kleinere Maßnahmen“ bis 100.000 Euro und weniger eingegangen. Hierin sind auch Anträge für sog. unmittelbare Maßnahmen (Art. 4 Abs. 3 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes ) der Unteren Denkmalschutzbehörden sowie Anträge auf Nachfinanzierungen (im Nachgang zu Erst-Bewilligungs-Bescheiden) enthalten. 4. a) Mussten Anträge für „kleinere Maßnahmen“ bis 100.000 Euro und weniger zugunsten größerer Antragsobjekte abgelehnt werden? b) Wenn ja, welche Maßnahmen sind dies (bitte mit namentlicher Nennung und Antragssumme)? Es wurden keine Anträge für „kleinere Maßnahmen“ zugunsten größerer Antragsobjekte abgelehnt.