Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann, Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.05.2017 Entschädigungen der Verwaltungsratsmitglieder bayerischer Sparkassen 2016 In der Antwort auf unsere Schriftliche Anfrage betreffend Fusionen bei bayerischen Sparkassen vom 19.12.2016 auf Drs. 17/15162 führt das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr aus, dass ihm kein Fall bekannt sei, „bei dem die Pensionsbezüge eines sich bereits im Ruhestand befindlichen Vorstandsmitgliedes nachträglich fusionsbedingt angehoben wurden, obwohl es nie für das Fusionsinstitut aktiv tätig war. Dies ist allerdings nach dem Wortlaut der Richtlinien theoretisch nicht ausgeschlossen. Deshalb wird der Sparkassenverband Bayern bei der nächsten Richtlinienfortschreibung diese Formulierung mit dem Ziel überprüfen , mögliche Fehlinterpretationen auszuschließen“. Hiermit fragen wir die Staatsregierung: 1. a) Welche einzelnen bayerischen Sparkassen zahlten im Jahr 2016 ihren Verwaltungsrät(inn)en die nach den Richtlinien des Sparkassenverbandes Bayern höchstmögliche Entschädigung? b) Wie hoch waren diese jeweils bei den genannten Sparkassen? 2. a) Wie hoch waren die Kosten für Ausgaben bezüglich des Verwaltungsrats pro bayerischer Sparkasse im Jahr 2016? b) Wie haben sich die Kosten/Ausgaben bezüglich des Verwaltungsrats pro bayerischer Sparkasse seit 2010 entwickelt (bitte einzeln aufschlüsseln)? 3. a) Wie hoch lagen jeweils die Höchstsummen für die Entschädigung des gesamten Verwaltungsrates je Sparkasse in den Jahren 2010 bis 2016 (bitte einzeln aufschlüsseln )? b) Wie verteilt sich die Höhe der Entschädigungen für Verwaltungsratsmitglieder entsprechend den Richtlinien des Sparkassenverbandes auf die jeweiligen Klassen (bitte einzeln aufgeschlüsselt nach Klasse 1 bis 10)? 4. a) Welche Sparkassen hielten die Richtlinien inklusive der Rahmensätze in den Jahren 2010 bis 2016 ein? b) Welche Sparkassen wichen in den Jahren 2010 bis 2016 von Richtlinien, v. a. von den Rahmensätzen, ab? c) Wie hoch waren jeweils die abweichenden Entschädigungen in diesen Fällen? 5. a) Ist die im Vorwort benannte und von der Staatsregierung angekündigte Richtlinienfortschreibung und -überprüfung bereits abgeschlossen? b) Falls ja, mit welchem Ergebnis? c) Falls nein, wann ist mit einem Abschluss der Prüfungen zu rechnen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 03.07.2017 1. a) Welche einzelnen bayerischen Sparkassen zahlten im Jahr 2016 ihren Verwaltungsrät(inn)en die nach den Richtlinien des Sparkassenverbandes Bayern höchstmögliche Entschädigung? 18 bayerische Sparkassen zahlten im Jahr 2016 ihren Verwaltungsratsmitgliedern (Verwaltungsratsvorsitzenden sowie stellvertretende/n Verwaltungsratsvorsitzenden und den weiteren Mitgliedern) die nach den Richtlinien des Sparkassenverbandes höchstmögliche Entschädigung. Die Namen der Sparkassen sind aus der Anlage 1 ersichtlich. b) Wie hoch waren diese jeweils bei den genannten Sparkassen? Die Gesamtbezüge des Verwaltungsrates der genannten Sparkassen (einschließlich der Entschädigungen) sind aus Anlage 2 ersichtlich. Die Zahlen sind gemäß §§ 285, 286 des Handelsgesetzbuches (HGB) im Anhang zum Jahresabschluss 2016 der jeweiligen Sparkasse veröffentlicht. 2. a) Wie hoch waren die Kosten für Ausgaben bezüglich des Verwaltungsrats pro bayerischer Sparkasse im Jahr 2016? Die Kosten für Ausgaben bezüglich des Verwaltungsrates je Sparkasse im Jahr 2016 sind aus der Anlage 2 ersichtlich. Die Zahlen sind gemäß §§ 285, 286 HGB im Anhang zum Jahresabschluss 2016 der jeweiligen Sparkasse veröffentlicht . b) Wie haben sich die Kosten/Ausgaben bezüglich des Verwaltungsrats pro bayerischer Sparkasse seit 2010 entwickelt (bitte einzeln aufschlüsseln)? Diese Frage war wortgleich bereits Teil der Landtagsanfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Jürgen Mistol vom 22.04.2016. Insoweit wird auf die Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.06.2016 zu Nr. 2 b (Drs. 17/12324 vom 19.09.2016) verwiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.10.2017 17/17550 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17550 3. a) Wie hoch lagen jeweils die Höchstsummen für die Entschädigung des gesamten Verwaltungsrates je Sparkasse in den Jahren 2010 bis 2016 (bitte einzeln aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Nr. 2 b und die Zahlen in Anlage 2 verwiesen. Weitere Zahlen liegen dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr nicht vor. b) Wie verteilt sich die Höhe der Entschädigungen für Verwaltungsratsmitglieder entsprechend den Richtlinien des Sparkassenverbandes auf die jeweiligen Klassen (bitte einzeln aufgeschlüsselt nach Klasse 1 bis 10)? Die Höhe der Entschädigungen für Verwaltungsratsmitglieder entsprechend den Richtlinien des Sparkassenverbandes auf die jeweiligen Klassen verteilen sich auf die 69 Sparkassen (Stand: 31.12.2016) wie folgt: Klasse 1: keine Sparkasse; Klasse 2: sieben Sparkassen; Klasse 3: vierzehn Sparkassen, Klasse 4: achtzehn Sparkassen, Klasse 5: sieben Sparkassen, Klasse 6: sieben Sparkassen, Klasse 7: elf Sparkassen, Klasse 8: eine Sparkasse, Klasse 9: zwei Sparkassen, Klasse 10: zwei Sparkassen. 4. a) Welche Sparkassen hielten die Richtlinien inklusive der Rahmensätze in den Jahren 2010 bis 2016 ein? b) Welche Sparkassen wichen in den Jahren 2010 bis 2016 von Richtlinien, v. a. von den Rahmensätzen, ab? c) Wie hoch waren jeweils die abweichenden Entschädigungen in diesen Fällen? Jahre 2010 bis 2015 Diese Fragen waren – betreffend die Jahre 2010 bis 2015 – wortgleich bereits Teil der Landtagsanfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Jürgen Mistol vom 22.04.2016. Insoweit wird auf die Antwort des Staatsministeriums des Innern , für Bau und Verkehr vom 27.06.2016 (Drs. 17/12324 vom 19.09.2016) zu Nr. 6 a bis c verwiesen. Jahr 2016 Die Einhaltung der Richtlinien wird jedes Jahr von der Prüfungsstelle überprüft. Wie sich aus den Prüfungsberichten der Prüfungsstelle des Sparkassenverbands über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 ergibt, wurden die Richtlinien im Berichtsjahr 2016 bei den bayerischen Sparkassen eingehalten. In einem Einzelfall war eine abschließende Aussage für das Jahr 2016 noch nicht möglich, da der zugrunde liegende Sachverhalt noch weiter aufgeklärt werden muss. 5. a) Ist die im Vorwort benannte und von der Staatsregierung angekündigte Richtlinienfortschreibung und -überprüfung bereits abgeschlossen? Nein, die Richtlinienfortschreibung des Sparkassenverbands Bayern soll im Laufe dieses Jahres erfolgen. b) Falls ja, mit welchem Ergebnis? Siehe Antwort zu Frage 5 a. c) Falls nein, wann ist mit einem Abschluss der Prüfungen zu rechnen? Mit einem Abschluss ist voraussichtlich gegen Ende des Jahres zu rechnen. Anlage 1 Sparkassen, die im Jahr 2016 dem Verwaltungsratsvorsitzenden, den/m stellvertretenden VR-Vorsitzenden und den weiteren Mitgliedern die nach den Richtlinien höchstzulässige Entschädigung gezahlt haben Sparkassenname Allgäu Amberg-Sulzbach Bad Kissingen Bad Neustadt a. d. Saale Berchtesgadener Land Coburg-Lichtenfels Dachau Donauwörth Erding-Dorfen Eschenbach i. d. Opf, Neustadt Freising Freyung-Grafenau Fürstenfeldbruck Gunzenhausen Kelheim Nürnberg Regensburg Weilheim i. OB Drucksache 17/17550 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage 2 Gesamtbezüge Verwaltungsrat im Jahr 2016 * Sparkasse TEUR Aichach-Schrobenhausen 95 Allgäu 206 Altötting-Mühldorf 137 Amberg-Sulzbach 239 Ansbach** 189 Aschaffenburg-Alzenau 112 KSK Augsburg 104 SSK Augsburg 121 Bad Kissingen 155 Bad Neustadt a. d. Saale 104 Bad Tölz-Wolfratshausen 156 Bamberg 208 Bayreuth 122 Berchtesgadener Land 136 Cham 125 Coburg-Lichtenfels 234 Dachau 198 Deggendorf 138 Dillingen 111 Donauwörth 100 Eichstätt 69 Erding-Dorfen 168 Erlangen 85 Eschenbach i. d. Opf, Neustadt 180 Forchheim 90 Freising 118 Freyung-Grafenau 81 Fürstenfeldbruck 159 Fürth 191 Garmisch-Partenkirchen 74 Günzburg-Krumbach 196 Gunzenhausen 76 Hochfranken 243 Höchstadt a. d. Aisch 66 Ingolstadt 105 Kaufbeuren 76 Kelheim 84 Kulmbach-Kronach 202 Sparkasse TEUR Landsberg-Dießen 95 Landshut 134 Mainfranken-Würzburg 232 Memmingen-Lindau-Mindelheim 184 Miesbach-Tegernsee 72 Miltenberg-Obernburg 78 Mittelfranken-Süd 284 Moosburg a. d. Isar 67 KSK München Starnberg Ebersberg 191 SSK München 246 Neu-Ulm-Illertissen 165 Neuburg-Rain 81 Neumarkt i. d. Opf.-Parsberg 126 Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsh. 200 Niederbayern Mitte 222 Nördlingen 61 Nürnberg 725 Oberpfalz Nord 179 Ostunterfranken 78 Passau 103 Pfaffenhofen 65 Regen-Viechtach 72 Regensburg 425 Rosenheim-Bad Aibling 162 Rottal-Inn 91 Schongau 40 Schwandorf 157 Schweinfurt 116 Traunstein-Trostberg 70 Wasserburg am Inn 89 Weilheim i. OB 87 * Die Verwaltungsratsentschädigungen werden brutto erfasst , also vor Erfüllung der nebentätigkeitsrechtlichen Ablieferungs- und konmunalrechtlichen Abführungspflichten . ** Fusionsinstitut