Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.06.2017 Planfeststellung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei Neuanlage eines Grabens im Donaumoos Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wurde die in der Antwort zu meiner Anfrage zum Plenum vom 23.11.2015 Drs. 17/9184 (Wasserverband auf Donaumoos II geplante Neuanlage und Vertiefung eines Grabens (E8)) angesprochene Planfeststellung und Umweltverträglichkeitsprüfung inzwischen durchgeführt ? 1.2 Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht, und welche Initiativen ergreifen die zuständigen Behörden, um einen rechtmäßigen Zustand herzustellen ? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 30.06.2017 Zu 1.1 und 1.2: Der Wasserverband Donaumoos II beantragte mit Schreiben vom 09.07.2015 beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen die notwendige Genehmigung für die Herstellung eines 300 m langen Verbindungsgrabens vom Entwässerungsgraben E8 zur Donaumoos-Ach im Bereich westl. Stengelheim, Gde. Königsmoos. Dabei sollte die Grabensohle der 1973 eingerichteten Entwässerungseinrichtung (Verrohrung) aufgrund der Moorsackung im Oberlauf des Rohres um rund 0,5 m tiefergelegt und die Entwässerung über den neuen Verbindungsgraben wieder ertüchtigt werden. Die Sicherstellung der Entwässerung ist satzungsmäßige Aufgabe des Wasserverbands. Das Gebiet ist von vielen Entwässerungsgräben durchzogen. Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat für das Vorhaben mit Bescheid vom 18.08.2015 eine Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erteilt. Hierzu wurde auch eine UVP- Vorprüfung (UVP = Umweltverträglichkeitsprüfung) durchgeführt . Eine UVP-Pflicht wurde nicht festgestellt, da die Vorprüfung ergeben hat, dass keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nicht durch entsprechende Nebenbestimmung vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden können. Das Vorhaben wurde zeitnah fertiggestellt und der Graben vertieft. Dieser Fall wurde zum Anlass genommen, um zur bisherigen Genehmigungspraxis vor Ort im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung sowie die inzwischen in der Bedeutung gestiegene Klimaproblematik und den Forschungsstand unter anderem zur Relevanz von klimarelevanten Spurengasemissionen aus organischen Böden Stellung zu nehmen. Grundsätzlich kann im Einzelfall eine UVP-Pflicht nicht ausgeschlossen werden. Um zukünftig bei solchen Fällen eine einheitliche Beurteilung einer UVP-Pflicht zu schaffen, wurde dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen durch die Regierung mitgeteilt, dass zukünftig für derartige Vorhaben eine UVP und damit eine Planfeststellung nach § 68 Abs. 1 WHG durchzuführen wären, unabhängig von der bisherigen Genehmigungspraxis. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.10.2017 17/17560 Bayerischer Landtag