Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Woerlein SPD vom 31.05.2017 Aviäre Influenza (AI) – Präventive Maßnahmen – Hausgeflügelmonitoring Seit den weitreichenden H5N1-Geflügelpestgeschehen der Jahre 2005/2006 werden auch in Bayern kontinuierlich Monitoringprogramme auf AI in Wildvögeln und Hausgeflügel durchgeführt. Im Rahmen des Hausgeflügelmonitorings werden laut dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) nach Stichprobenschlüssel Seren von Hühnern, Puten, Enten, Gänsen und Vögeln aus sonstigen Haltungen auf Antikörper gegen das Aviäre Influenza A Virus (AIV) untersucht. Ich frage die Staatsregierung; 1. a) Welche Monitoringprogramme auf Hausgeflügel bezüglich der Aviären Influenza kommen in Bayern zur Anwendung? b) Welche konkreten Vorgaben beinhalten diese Programme ? c) Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert das Hausgeflügelmonitoring ? 2. a) Nach welchen Kriterien wird der Stichprobenumfang des jährlichen Monitorings festgelegt (bitte aufschlüsseln nach Hühnern, Puten, Enten, Gänsen und Vögeln aus sonstigen Haltungen)? b) Nach welchen Kriterien werden die Betriebe ausgewählt , deren Tiere gemäß dem Monitoring untersucht werden? c) Wie viele Tiere eines Betriebs werden untersucht? 3. a) Wie viele geflügelhaltende Betriebe gibt es derzeit in Bayern (bitte aufschlüsseln nach Art der Haltungsplätze – d. h. Bodenhaltung, Kleingruppenhaltung und Freilandhaltung – d. h., Betriebsgröße und Geflügeltyp – d. h. Masthühner, Legehennen, Puten, Enten, Gänse und Vögel aus sonstigen Haltungen)? b) Wie viele Betriebe werden im Rahmen des Hausgeflügelmonitorings untersucht (bitte aufschlüsseln nach Art der Haltungsplätze – d. h. Bodenhaltung, Kleingruppenhaltung und Freilandhaltung – d. h., Betriebsgröße und Geflügeltyp – d. h. Masthühner, Legehennen , Puten, Enten, Gänse und Vögel aus sonstigen Haltungen)? c) Werden auch Bruteier und Eintagsküken im Rahmen des Monitoringprogramms untersucht? 4. a) Wer ist für die Umsetzung bzw. Durchführung des Hausgeflügelmonitorings verantwortlich? b) Welche Rolle spielen dabei die Geflügelhalter? c) Wie wird das Hausgeflügelmonitoring finanziert? 5. a) Welche Ergebnisse wurden seit Beginn des Hausgeflügelmonitorings (2006) erzielt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stichprobenumfang, Anzahl der Nachweise von Antikörpern gegen Influenza A-Viren und gegebenenfalls Anzahl und Art der Subtypisierung)? b) Welche Erkenntnisse zieht die Bayerische Staatsregierung aus diesen Ergebnissen? c) Erachtet die Staatsregierung auf Grundlage dieser Ergebnisse und des aktuellen H5N8-Geschehens das bisherige Monitoringprogramm für Hausgeflügel als zufriedenstellend? 6. a) Welche konkreten Maßnahmen wurden bei positivem Befund (Nachweis von Antikörpern gegen Influenza-A- Viren) bei den betroffenen Betrieben eingeleitet? b) Welche Infektionswege konnten bei positivem Befund zweifelsfrei aufgeklärt werden? c) Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um Infektionswege aufzuklären? 7. a) Gab oder gibt es in Bayern Infektionen von Hausgeflügel mit aviären Influenzaviren des Subtyps A(H9N2)? b) Wie beurteilt die Staatsregierung den Umstand, dass Infektionen von Hausgeflügel mit aviären Influenzaviren des Subtyps A(H9N2) weder anzeige- noch meldepflichtig sind, obwohl sie bei Puten zu wirtschaftlich erheblichen Schäden führen können und nachweislich auf den Menschen übertragen werden können? c) Wie beurteilt die Staatsregierung den Umstand, dass das Land Niedersachsen laut Tiergesundheitsjahresbericht 2015 des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) Impfungen gegen A(H9N2) genehmigte? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 03.07.2017 1. a) Welche Monitoringprogramme auf Hausgeflügel bezüglich der Aviären Influenza kommen in Bayern zur Anwendung? Der Plan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung der Aviären In fluenza (Al) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bei Hausgeflügel sieht die serologische Untersuchung von Hausge flügelbeständen vor. b) Welche konkreten Vorgaben beinhalten diese Programme ? Nach den Vorgaben des BMEL sind in Bayern jährlich pro Regierungsbezirk folgende Stichproben zu erfüllen: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.10.2017 17/17562 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17562 • 2 Hühnerbestände (2 x 10 Tiere); • 2 Putenbestände {2 x 10 Tiere); • 4 Entenbestände (4 x 20 Tiere); • 2 Gänsebestände (2 x 20 Tiere); • 1 sonstige Haltung (10 Tiere). c) Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert das Hausgeflügelmonitoring? Rechtsgrundlage ist § 10 i. V. m. § 38 Abs. 11 des Tiergesundheitsgesetzes (Tier GesG). 2. a) Nach welchen Kriterien wird der Stichprobenumfang des jährlichen Monitorings festgelegt (bitte aufschlüsseln nach Hühnern, Puten, Enten, Gänsen und Vögeln aus sonstigen Haltungen)? Siehe Antwort zu Frage 1 b; die Zahl der Geflügelhaltungen ist maßgeblich für die Festlegung des Stich probenumfangs in den Ländern. b) Nach welchen Kriterien werden die Betriebe ausgewählt , deren Tiere gemäß dem Monitoring untersucht werden? Die Auswahl erfolgt risikobasiert. Bevorzugt untersucht werden Betriebe an infektionsgefährdeten Standorten (Feucht gebiete, Seen, Vogelrastplätze etc.) und in Regionen mit hoher Geflügeldichte. c) Wie viele Tiere eines Betriebs werden untersucht? Siehe Antwort zu Frage 1 b). 3. a) Wie viele geflügelhaltende Betriebe gibt es derzeit in Bayern (bitte aufschlüsseln nach Art der Haltungsplätze – d. h. Bodenhaltung, Kleingruppenhaltung und Freilandhaltung – d.h., Betriebsgröße und Geflügeltyp – d. h. Masthühner, Legehennen, Puten, Enten, Gänse und Vögeln aus sonstigen Haltungen)? Die Beantwortung dieser Teilfrage erfordert einen hohen verwaltungstechnischen Aufwand und kann in der zur Verfügung stehenden Frist nicht beantwortet werden. b) Wie viele Betriebe werden im Rahmen des Hausgeflügelmonitorings untersucht (bitte aufschlüsseln nach Art der Haltungsplätze – d. h. Bodenhaltung, Kleingruppenhaltung und Freilandhaltung – d. h., Betriebsgröße und Geflügeltyp – d. h. Masthühner, Legehennen, Puten, Enten, Gänse und Vögel aus sonstigen Haltungen)? Siehe Antwort zu Frage 1 b, i. V. m. Antwort zu Frage 3 a. c) Werden auch Bruteier und Eintagsküken im Rahmen des Monitoringprogramms untersucht? Nein. 4. a) Wer ist für die Umsetzung bzw. Durchführung des Hausgeflügelmonitorings verantwortlich? Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden (KVB). b) Welche Rolle spielen dabei die Geflügelhalter? Nach §10 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 38 Abs. 11 des TierGesG ist der Tierhalter zur Mit wirkung und Duldung des Monitorings verpflichtet. c) Wie wird das Hausgeflügelmonitoring finanziert? Die Überwachung von Hausgeflügel auf Aviäre Influenza (Al) wird aus Landesmitteln finanziert. Da das Monitoring Bestandteil eines nationalen Programmes zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung bestimmter Tierseuchen und Zoonosen ist (nach Entscheidung 20091470/EG), erfolgt eine Kofinanzierung durch die EU. 5. a) Welche Ergebnisse wurden seit Beginn des Hausgeflügelmonitorings (2006) erzielt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stichprobenumfang, Anzahl der Nachweise von Antikörpern gegen Influenza-A- Viren und gegebenenfalls Anzahl und Art der Subtypisierung )? Jahr Strichprobenumfang Anzahl der Nachwise von Antikörpern gegen AIV der Subtypen H5 oder H7 Anmerkung 2006 1.223 0 Auch Untersuchungen im Rahmen von Seuchenermittlungen , Export etc. enthalten 2007 3.797 112 Auch Untersuchungen im Rahmen von Seuchenermittlungen , Export etc. enthalten- 2008 695 0 Auch Untersuchungen im Rahmen von Seuchenermittlungen , Export etc. enthalten 2009 525 0 Auch Untersuchungen im Rahmen von Seuchenermittlungen , Export etc. enthalten 2010 907 0 Nur Monitoring 201 1 723 0 Nur Monitoring 2012 935 0 Nur Monitoring 2013 1.299 0 Nur Monitoring 2014 1.241 0 Nur Monitoring 2015 1.189 1 Nur Monitoring 2016 1.122 2 Nur Monitoring b) Welche Erkenntnisse zieht die Bayerische Staatsregierung aus diesen Ergebnissen? Das Ziel des Programmes ist es, die Zirkulation vor allem auch von niedrigpathoge nen Aviären Influenza (NPAl)-Viren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel, insbeson dere bei Wasservogelarten, bei denen die Infektion häufig nicht zu klinisch fassbaren Erscheinungen führt, zu erkennen und zu untersuchen, bevor diese eine starke Aus breitung in der Geflügelpopulation erfahren. Dieses Ziel wurde bislang erreicht, da in einzelnen Fällen klinisch nicht bemerkte NPAIV-H5 Infektionen in bayerischen Be trieben über das serologische Monitoring aufgedeckt wurden. Somit konnten Bekämpfungsmaßnahmen rechtzeitig ergriffen und eine Mutation zu hochpathogenen Aviären lnfluenzaviren (HPAI- Viren) verhindert werden. Drucksache 17/17562 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) Erachtet die Staatsregierung auf Grundlage dieser Ergebnisse und des aktuellen H5N8-Geschehens das bisherige Monitoringprogramm für Hausgeflügel als zufriedenstellend? Siehe Antwort zu Frage 5 b. 6. a) Welche konkreten Maßnahmen wurden bei positivem Befund (Nachweis von Antikörpern gegen Influenza-A-Viren) bei den betroffenen Betrieben eingeleitet? Bei Vorliegen eines positiven serologischen Befundes ergibt sich nach § 1 Abs. 1 Nr. 2a der Geflügelpest-Verordnung der Verdacht auf Geflügelpest, der durch eine viro logische Untersuchung abzuklären ist. b) Welche Infektionswege konnten bei positivem Befund zweifelsfrei aufgeklärt werden? Seit Beginn des Hausgeflügelmonitorings wurde in Bayern nur ein Fall von niedrigpa thogener Aviärer Influenza A des Subtyps H5 festgestellt (2015, gemischter Geflü gelbestand). Der Einschleppungsweg konnte nicht zweifelsfrei ermittelt werden. Bei den anderen Antikörpernachweisen (s. Tabelle zu Frage 5 a) konnte kein Al-Virus und somit kein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt werden. c) Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um Infektionswege aufzuklären? Bei jedem Seuchenfall werden umfangreiche epidemiologische Ermittlungen durch geführt, um den Eintragsweg aufzuklären . Diese beinhalten u. a. die Ermittlung von Tierkontakten (Zukauf, Wildvögel), Personenkontakten, Herkunft von Futter und Ein streu, Betriebsmanagement, Biosicherheitsmaßnahmen . 7. a) Gab oder gibt es in Bayern Infektionen von Hausgeflügel mit Aviären Influenzaviren des Subtyps A(H9N2)? Da H9N2-lnfektionen weder melde- noch anzeigepflichtig sind, liegen hierzu keine Daten vor. b) Wie beurteilt die Staatsregierung den Umstand, dass Infektionen von Hausgeflügel mit Aviären Influenzaviren des Subtyps A(H9N2) weder anzeigenoch meldepflichtig sind, obwohl sie bei Puten zu wirtschaftlich erheblichen Schäden führen können und nachweislich auf den Menschen übertragen werden können? Bisher nachgewiesene AIV des Subtyps H9N2 sind niedrigpathogen (NPAIV). Alle Erkenntnisse deuten bislang darauf hin, dass die von den NPAIV ausgehenden Gesundheitsrisiken für Tier und Mensch geringer sind als die Risiken aufgrund hochpa thogener AIV (HPAIV), die auch nach Mutation bestimmter niedrigpathogener Viren (bislang nur H5 und H7) resultieren können. Auf diesen Erkenntnissen basiert die EU-Rechtsetzung zur Al (z. B. RICHTLINIE 2005/94/EG) und entsprechende nationale Regelungen (Anzeigepflicht, Meldepflicht, Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest ). Durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden humane Infektionen durch AIV des Subtyps H9N2 weltweit beobachtet und Risikobewertungen erstellt. Bislang handelt es sich um vereinzelte, meist mild verlaufende Infektionen ohne Nachweis einer Übertragung von Mensch zu Mensch. c) Wie beurteilt die Staatsregierung den Umstand, dass das Land Niedersachsen laut Tiergesundheitsjahresbericht 2015 des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) Impfungen gegen A(H9N2) genehmigte? Impfungen gegen die Aviäre Influenza sind grundsätzlich verboten. Die EU -Kommission lässt Ausnahmen von diesem Grundsatz unter sehr strengen Auflagen zu. Die erwähnte Genehmigung oblag der obersten Landesbehörde in Niedersachsen. Dies geschah in enger Abstimmung mit dem FLI und unter dessen fachlicher Beglei tung und Kontrolle. Impfungen gegen die Aviäre Influenza können Krankheitsbe kämpfungsmaßnahmen wirksam ergänzen und Verluste reduzieren. In einer Situati on mit hoher lnzidenz an NPAIV lnfektionen in Putenbeständen, wie sie in Nieder sachsen seit etwa 2013 beobachtet werden, kann die Impfung daher auch im Sinne des Tierschutzes eine sinnvolle Maßnahme sein.