Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 08.06.2017 Barrierefreiheit an Schulen und in Schulbussen Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Busse, die als Schulbusse in Betrieb sind, sind in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg-Land, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual barrierefrei (Stichtag 01.05.2017)? b) Wie hat sich die Anzahl der barrierefreien Busse (sog. Niederflurbusse), die als Schulbusse in Betrieb sind, in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg-Land, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual in den letzten fünf Jahren (Stichtag 01.05.2017) entwickelt? 2. a) Welche Schulen sind in Bayern mithilfe von Treppenliften und Liften zum Stichtag 01.05.2017 vollumfänglich barrierefrei (bitte aufgeschlüsselt mit Nennung des Regierungsbezirks und Landkreises/kreisfreier Städte)? b) Wie hat sich diese Anzahl an den Schulen in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg-Land, Günzburg, Donau -Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual in den letzten fünf Jahren entwickelt? 3. a) Wie viele Schulen haben prozentual in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg-Land, Günzburg, Donau -Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben barrierefreie Toiletten (Stichtag 01.05.2017)? b) Wie hat sich diese Anzahl prozentual in Bayern zum Stichtag 01.05.2017, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg- Land, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual in den letzten fünf Jahren entwickelt? 4. a) Welche Schulen sind in Bayern zum Stichtag 01.05.2017 barrierefrei zugänglich (bitte aufgeschlüsselt mit Nennung des Regierungsbezirks und Landkreises /kreisfreier Städten)? b) Wie hat sich die Anzahl der barrierefrei zugänglichen Schulen in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg-Land, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual in den letzten fünf Jahren entwickelt ? 5. a) Welche Schulen werden in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg-Land, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben staatlich beim barrierefreien Ausbau gefördert (Stichtag 01.05.2017)? b) Wie werden diese Schulen staatlich gefördert? c) In welcher Höhe werden diese Schulen staatlich gefördert ? 6. a) Welche barrierefreien Busse, die als Schulbusse in Betrieb sind, sind in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg-Land, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben aufgrund staatlicher Förderung barrierefrei (Stichtag 01.05.2017)? b) Wie wird die Barrierefreiheit der Busse, die als Schulbusse in Betrieb sind, staatlich gefördert? c) In welcher Höhe wird die Barrierefreiheit der Busse, die als Schulbusse in Betrieb sind, staatlich gefördert? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 05.07.2017 Die oben genannte Schriftliche Anfrage wird unter Einbezug von Beiträgen des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1. a) Wie viele Busse, die als Schulbusse in Betrieb sind, sind in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben , in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg -Land, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual barrierefrei (Stichtag 01.05.2017)? b) Wie hat sich die Anzahl der barrierefreien Busse (sog. Niederflurbusse), die als Schulbusse in Betrieb sind, in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg-Land, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual in den letzten fünf Jahren (Stichtag 01.05.2017) entwickelt ? Die kommunalen Aufgabenträger der Schülerbeförderung haben ihre Verpflichtung grundsätzlich und vorrangig im Zusammenwirken mit Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu erfüllen. Schulbusse außerhalb Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.10.2017 17/17600 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17600 des ÖPNV sind daher nur einzusetzen, soweit die Beförderung damit wirtschaftlicher oder sachgerechter durchgeführt werden kann (Art. 1 Abs. 2 Satz 2 des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes – SchKfrG i. V. m. § 3 Abs. 2 der Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV). Bayernweit werden rund 80 Prozent der in Bussen beförderten Schüler im ÖPNV befördert. Der Großteil der 10.300 im ÖPNV eingesetzten Fahrzeuge ist barrierefrei ausgestattet gemäß den Vorgaben der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayerns für den öffentlichen Personennahverkehr (RZÖPNV) als Hublift-/Niederflurbusse. Der Niederfluranteil bei den privaten Verkehrsunternehmen liegt bei über 85 Prozent, der Anteil der Niederflurbusse der kommunalen Verkehrsbetriebe in Bayern betrug zum 31.12.2016 nach Auskunft des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) 94 Prozent, Der bereits hochgradig barrierefreie Fahrzeugpark im ÖPNV mit Bussen in Bayern soll durch Fortsetzung der Busförderung weiter optimiert werden . Lokale Einzeldaten zu den Linien, die Schulen anbinden , werden nicht erhoben. 2. a) Welche Schulen sind in Bayern mithilfe von Treppenliften und Liften zum Stichtag 01.05.2017 vollumfänglich barrierefrei (bitte aufgeschlüsselt mit Nennung des Regierungsbezirks und Landkreises/ kreisfreier Städte)? b) Wie hat sich diese Anzahl an den Schulen in Bayern , im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg-Land, Günzburg , Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual in den letzten fünf Jahren entwickelt? Der Staatsregierung liegen zu den bayernweit rd. 6.100 Schulen in kommunaler und privater Schulaufwandsträgerschaft keine belastbaren Aussagen zur Barrierefreiheit mithilfe von Treppenliften und Liften vor. Die Beantwortung der Fragen 2 a und 2 b hinsichtlich der 12 staatlichen Heimschulen in Schulaufwandsträgerschaft des Freistaates und der Bayernkollegs in Augsburg und Schweinfurt mit ihren zugehörigen 46 Einzelgebäuden erfolgt in der beigefügten Anlage 1. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass als Datengrundlage für die Darstellung des derzeitigen Sachstandes und der Entwicklung der letzten Jahre die für die Initiative „Bayern barrierefrei 2023“ im August 2014 erfolgte Ersterhebung sowie die letzte Erhebung vom Mai 2017 zur Verfügung stehen. Diese Erhebungen erfassen gezielt den Aspekt „Barrierefreie Zugänglichkeit“ eines Gebäudes hinsichtlich der Punkte „Barrierefreie Zuwegung“, „Barrierefreier Pkw- Stellplatz“, „Barrierefreier Zugangs-/Eingangsbereich“ und „Barrierefreier Sanitärraum“. Die Erfüllung dieser Punkte bedeutet noch nicht, dass ein bestehendes Schulgebäude bezogen auf die an einen Neubau gestellten normativen Anforderungen vollständig barrierefrei ist. Aufgrund von in Planung oder Bauausführung befindlichen großen Baumaßnahmen werden im Übrigen derzeit noch gegebene Defizite hinsichtlich der Barrierefreiheit bei den benannten staatlichen Gebäuden in den nächsten Jahren umfangreich behoben ; dies betrifft u. a. für den Regierungsbezirk Schwaben das Bayernkolleg Augsburg, bei dem derzeit die Sanierung der ehemaligen Pädagogischen Hochschule für Zwecke des Bayernkollegs erfolgt und die Ausführungsplanung für den Neubau eines zugehörigen Schülerwohnheims erstellt wird. 3. a) Wie viele Schulen haben prozentual in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg-Land, Günzburg , Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben barrierefreie Toiletten (Stichtag 01.05.2017)? b) Wie hat sich diese Anzahl prozentual in Bayern zum Stichtag 01.05.2017, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg-Land, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual in den letzten fünf Jahren entwickelt? Für die Schulen in kommunaler und privater Sachaufwandsträgerschaft gilt das in der Antwort zu Frage 2 Gesagte. Die Beantwortung der Fragen 3 a und 3 b hinsichtlich der 12 staatlichen Heimschulen in Schulaufwandsträgerschaft des Freistaates und der Bayernkollegs in Augsburg und Schweinfurt mit ihren zugehörigen 46 Einzelgebäuden erfolgt – auf gleicher Datengrundlage wie bei der Beantwortung der Fragen 2 a und 2 b – in der Anlage 1. 4. a) Welche Schulen sind in Bayern zum Stichtag 01.05.2017 barrierefrei zugänglich (bitte aufgeschlüsselt mit Nennung des Regierungsbezirks und Landkreises/kreisfreien Städten)? b) Wie hat sich die Anzahl der barrierefrei zugänglichen Schulen in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg-Land, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual in den letzten fünf Jahren entwickelt? Für die Schulen in kommunaler und privater Sachaufwandsträgerschaft gilt das zu Frage 2 Gesagte. Die Beantwortung der Fragen 4 und 4 b hinsichtlich der 12 staatlichen Heimschulen in Schulaufwandsträgerschaft des Freistaates und der Bayernkollegs in Augsburg und Schweinfurt mit ihren zugehörigen 46 Einzelgebäuden erfolgt – auf gleicher Datengrundlage wie bei der Beantwortung der Fragen 2 a und 2 b – in der Anlage 1. 5. a) Welche Schulen werden in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach- Friedberg, Augsburg-Land, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben staatlich beim barrierefreien Ausbau gefördert (Stichtag 01.05.2017)? b) Wie werden diese Schulen staatlich gefördert? c) In welcher Höhe werden diese Schulen staatlich gefördert? Bildungseinrichtungen in kommunaler Sachaufwandsträgerschaft : Sachaufwandsträger für kommunale Schulgebäude sind die Kommunen. Der Freistaat unterstützt die Kommunen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Generalsanierungen mit Projektförderungen nach Art. 10 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG). Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit sind zumeist Teil größerer Baumaßnahmen . Gegenwärtig fördert der Freistaat bayernweit über 1.500 Baumaßnahmen an öffentlichen Schulen nach Art. 10 FAG, davon: • Regierungsbezirk Schwaben: 200 Maßnahmen • Landkreis Aichach-Friedberg: 20 Maßnahmen • Landkreis Augsburg: 16 Maßnahmen • Landkreis Günzburg: 12 Maßnahmen Drucksache 17/17600 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 • Landkreis Donau-Ries: 26 Maßnahmen • Stadt Augsburg: 21 Maßnahmen • Stadt Kaufbeuren: 8 Maßnahmen • Stadt Kempten: 12 Maßnahmen • Stadt Memmingen: 11 Maßnahmen Eine Untergliederung der Baumaßnahmen in Leistungen für Barrierefreiheit oder für andere Zwecke ist förderrechtlich nicht erforderlich und wird daher auch nicht vorgenommen . Eine konkrete Angabe, welche Schulen im Einzelnen aufgrund von Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit gefördert werden, ist daher nicht möglich. Private Schulen: Für die Barrierefreiheit der 1.285 Schulen in privater Trägerschaft liegt die Verantwortung bei den privaten Schulträgern. Maßnahmen zur Barrierefreiheit sind hier Teil der vom Freistaat im Rahmen der Haushaltsmittel möglichen Bauförderung nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz. Die Zuschusssätze liegen je nach Schulart zwischen 50 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Baumaßnahmen sind regelmäßig umfassender Natur, die ggf. auch Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit enthalten . Es liegen dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst daher keine Informationen vor, welche privaten Schulen im Einzelnen Maßnahmen zur Barrierefreiheit durchgeführt haben. 6. a) Welche barrierefreien Busse, die als Schulbusse in Betrieb sind, sind in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg-Land, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben aufgrund staatlicher Förderung barrierefrei (Stichtag 01.05.2017)? b) Wie wird die Barrierefreiheit der Busse, die als Schulbusse in Betrieb sind, staatlich gefördert? c) In welcher Höhe wird die Barrierefreiheit der Busse , die als Schulbusse in Betrieb sind, staatlich gefördert ? Lokale Einzeldaten zu den Linien, die Schulen anbinden, werden nicht erhoben. Insgesamt wurde in den letzten 5 Jahren (2012–2016) die folgende Anzahl von Linienbussen gefördert. Die lokale Zuordnung richtet sich dabei nach dem Unternehmenssitz (d. h. nicht nach der gefahrenen Linie): 2012 2013 2014 2015 2016 Bayern 408 416 415 408 428 Schwaben 58 58 48 83 46 Aichach- Friedberg 12 5 16 7 Augsburg- Land 6 11 8 13 7 Günzburg 7 8 8 4 5 Donau-Ries 3 6 2 7 1 Augsburg 15 1 5 19 11 Kaufbeuren 0 0 0 2 2 Kempten 4 5 4 2 3 Memmingen 1 1 1 1 0 Die Förderung erfolgt entsprechend Abschnitt C der RZÖPNV. Dabei wird keine Unterscheidung zwischen Linien, die Schulen anbinden, und anderen Linien getroffen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Fahrzeuglänge (zwischen 25.000 Euro und 85.000 Euro), Ausstattung (Niederflur 10.000 Euro) und ggf. einer Technologiekomponente für alternative Antriebe (10.000 Euro). Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17600