Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Arif Taşdelen SPD vom 26.03.2014 Integrationsministerium: Struktur und Gesamtkonzept Mit der Bildung der neuen Regierung wurde der Name des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Familie und Soziales um den Zusatz „Integration“ erweitert und am 15.11.2013 kündete die Staatsministerin auf der Homepage des Staatsministeriums an, „ein Gesamtkonzept Integration“ vorzulegen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche inhaltlichen und strukturellen Änderungen/Erneuerungen fanden seit der Bildung der neuen Regierung im Staatsministeriums für Arbeit, Familie, Soziales und Integration im Bereich „Integration“ statt? Wie ist der Bereich „Integration“ im Staatsministerium derzeit organisiert? 2. Welche integrationsbezogenen Aufgaben nimmt das Staatsministerium derzeit wahr, in welchen Bereichen findet eine Zusammenarbeit mit anderen Ministerien bzw. ein Kompetenzabgrenzung gegenüber anderen Ministerien statt, die sich auch mit Migrations- und Integrationsfragen befassen? 3. Wie ist das Personal des Bereiches „Integration“ im Staatsministerium aufgestellt? Welche Art von Experten und Fachleuten und wie viele sind für den Bereich tätig? Wie viele wurden neu eingestellt? 4. In welchen Bereichen sieht das Staatsministerium einen mittelfristigen und langfristigen integrationspolitischen Handlungsbedarf? 5. Wann wird das von der Ministerin am 15.11.2013 angekündigte „Gesamtkonzept Integration“ vorgelegt und welche Eckdaten hat das Konzept? 6. Plant das Staatsministerium in dieser Legislaturperiode ein bayerisches Integrationsgesetz vorzulegen? Wenn ja: In welchem Zeitrahmen wird dies geschehen und welche Kerninhalte soll es haben? 7. Plant das Staatsministerium in absehbarer Zeit einen Landesintegrationsbericht vorzulegen? 8. In welchem Rahmen erfolgt die Zusammenarbeit des Staatsministeriums mit dem Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung? Welche inhaltlichen Schnittstellen gibt es? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 28.04.2014 1. Welche inhaltlichen und strukturellen Änderungen/ Erneuerungen fanden seit der Bildung der neuen Regierung im Staatsministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Integration im Bereich „Integration“ statt? Wie ist der Bereich „Integration“ im Staatsministerium derzeit organisiert? Der bayerische Weg der Integration ist bereits weitgehend eine Erfolgsgeschichte. Ihn will und wird die Staatsregierung energisch weitergehen. Die konzeptionellen Grundlagen , die seit 2008 geltende Aktion Integration sowie die Regierungserklärung von Frau Staatsministerin Haderthauer im November 2012 stehen gerade inmitten eines Aktualisierungsprozesses . Dafür erfolgt ein Austausch mit den integrationspolitischen Akteuren in Bayern, die u. a. im Rahmen einer Integrationskonferenz Ende 2014 eingebunden werden. Ziel ist bis 2015 ein aktualisiertes Gesamtkonzept Integration, das die bayerischen Integrationsgrundsätze abbildet und zusammenfasst. Im Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) sind zuständige Organisationseinheiten das Referat V 4 „Integrationspolitik“ sowie seit der Regierungsneubildung die direkt Frau Staatsministerin zugeordnete Stabsstelle der Frauenbeauftragten und Integrationsministerin . Hinzu kommt die Geschäftsstelle des Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, die personalrechtlich dem StMAS, fachlich jedoch dem Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung unterstellt ist. 2. Welche integrationsbezogenen Aufgaben nimmt das Staatsministerium derzeit wahr, in welchen Bereichen findet eine Zusammenarbeit mit anderen Ministerien bzw. eine Kompetenzabgrenzung gegenüber anderen Ministerien statt, die sich auch mit Migrations- und Integrationsfragen beschäftigen? Das Staatsministerium ist als Integrationsministerium zuständig für die Grundsatzfragen der Integrationspolitik sowie die Koordinierung innerhalb der Staatsregierung; außerdem finden sich integrationspolitische Aufgaben in einzelnen Fachabteilungen. Einen festen Rahmen für die verstetigte Zusammenarbeit innerhalb der Ressorts bildet die seit vielen Jahren bestehende interministerielle Arbeitsgruppe „Integration von Zuwanderern“. 3. Wie ist das Personal des Bereiches „Integration“ im Staatsministerium aufgestellt? Welche Art von Experten und Fachleuten und wie viele sind für den Bereich tätig? Wie viele wurden neu eingestellt? In den in der Antwort zu Frage 1 genannten Organisationseinheiten sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umfang Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.06.2014 17/1762 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1762 von 14,1 Vollzeitkräften tätig. Neben Verwaltungsangestellten , Diplom-Verwaltungswirten und juristischen Mitarbeitern sind im für die Integration zuständigen Bereich auch Beschäftigte mit politologischen und soziologischen Studienabschlüssen tätig. Neueinstellungen erfolgten im StMAS im angefragten Bereich seit der Regierungsneubildung aufgrund der angespannten Stellensituation nicht. 4. In welchen Bereichen sieht das Staatsministerium einen mittelfristigen und langfristigen integrationspolitischen Handlungsbedarf? Das StMAS bereitet derzeit ein aktualisiertes Gesamtkonzept Integration vor (s. Antwort zu Frage 1). 5. Wann wird das von der Ministerin am 15.11.2013 angekündigte „Gesamtkonzept Integration“ vorgelegt und welche Eckdaten hat das Konzept? Das Gesamtkonzept Integration soll bis 2015 abgeschlossen sein (siehe oben Antwort zu Frage 1); die Eckpunkte werden derzeit erarbeitet. 6. Plant das Staatsministerium in dieser Legislaturperiode ein bayerisches Integrationsgesetz vorzulegen? Wenn ja: In welchem Zeitrahmen wird dies geschehen und welche Kerninhalte soll es haben? Aktuell gibt es keine derartigen Planungen. 7. Plant das Staatsministerium in absehbarer Zeit einen Landesintegrationsbericht vorzulegen? Um nicht nur über Integrationspolitik, sondern insgesamt differenziert über die Arbeits- und Sozialpolitik der Bayerischen Staatsregierung zu informieren, erscheint in der Regel einmal in der Legislaturperiode der Bericht der Staatsregierung zur sozialen Lage in Bayern (Bayerischer Sozialbericht); zusätzlich gibt es jährliche Statistikberichte. Der Bayerische Sozialbericht behandelt auch die Belange der bayerischen Menschen mit Migrationshintergrund. Zusätzlich haben die Integrationsminister der Länder ein länderübergreifendes Indikatorenmonitoring eingeführt, das alle zwei Jahre (zuletzt 2013) fortgeschrieben wird. 8. In welchem Rahmen erfolgt die Zusammenarbeit des Staatsministeriums mit dem Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung? Welche inhaltlichen Schnittstellen gibt es? Die Zusammenarbeit erfolgt seit 2009 auf der Grundlage der Integrationsbeauftragtenbekanntmachung (IntB) der Staatsregierung (Bekanntmachung vom 17. Februar 2009, AllMBl 2009 S. 107, geändert durch Bekanntmachung vom 6. November 2013, AllMBl 2013 S. 435). Die Geschäftsstelle des Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung ist personalrechtlich dem StMAS unterstellt. Inhaltlich gibt es regelmäßige Treffen zum Austausch sowie die Beteiligung bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, die Fragen der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund behandeln oder berühren.