Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 20.02.2014 Personalsituation in bayerischen Finanzämtern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie stellen sich die Zahlen der personellen Ist- und Soll- stärke und die Personalbedarfsberechnung in den bayerischen Finanzämtern insgesamt und aufgeteilt nach Regierungsbezirken und Finanzämtern (inklusive Außenstellen ) zum 31.12.2013 dar? 2. Wie viele Überstunden sind bei den Finanzämtern im Jahr 2013 angefallen und wie hoch war die durchschnittliche Überstundenbelastung pro Finanzbeamtin und Finanzbeamtem ? Bitte insgesamt und aufgeteilt nach Regierungsbezirken und Finanzämtern (inkl. Außenstellen). 3. Wie viele Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten werden in den nächsten fünf Jahren in den Ruhestand gehen? Bitte insgesamt und aufgeteilt nach Regierungsbezirken und Finanzämtern (inkl. Außenstellen). 4. Wie schätzt die Staatsregierung die zukünftige Personalplanung an den bayerischen Finanzämtern ein? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 02.05.2014 1. Wie stellen sich die Zahlen der personellen Ist- und Sollstärke und die Personalbedarfsberechnung in den bayerischen Finanzämtern insgesamt und aufgeteilt nach Regierungsbezirken und Finanzämtern (inklusive Außenstellen) zum 31.12.2013 dar? Es wird auf die Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten Inge Aures, MdL, zum Plenum vom 25.02.2014 (Drucksache 17/899) verwiesen. Darin wurden bereits die Zahlen zur personellen Ist- und Sollstärke für alle bayerischen Finanzämter genannt. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Planstellen, die sich aus der Differenz zwischen Zuteilungs- soll und Personal-Ist ergeben, nicht ungenutzt brachliegen. Sie sind z. B. haushaltsrechtlich wegen der Wiederbesetzungssperre oder wegen Altersteilzeit gesperrt, mit Beamtinnen und Beamten in Ausbildung (auf Planstellen geführte Anwärterinnen und Anwärter, Beamtinnen und Beamte in Ausbildungsqualifizierung bzw. Einweisungszeit) oder abgeordneten Beamtinnen und Beamten besetzt oder müssen für Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Beurlaubungen, Teilzeitaufstockungen und vergleichbare Veränderungen frei- gehalten werden. 2. Wie viele Überstunden sind bei den Finanzämtern im Jahr 2013 angefallen und wie hoch war die durchschnittliche Überstundenbelastung pro Finanzbeamtin und Finanzbeamtem? Bitte insgesamt und aufgeteilt nach Regierungsbezirken und Finanzämtern (inkl. Außenstellen). Finanzamt/ Regierungsbezirk Angefallene Überstunden1 insgesamt Überstunden1 pro Beschäftigte/m in Stunden und Minuten Oberbayern Berchtesgaden mit ASt. 0 0 Burghausen 0 0 Dachau 0 0 Ebersberg 70 33 min Eichstätt 107 1 Std 1 min Erding 264 1 Std 23 min Freising 587 2 Std 16 min Fürstenfeldbruck 290 58 min Garmisch-Partenkirchen 0 0 Ingolstadt 40 10 min Landsberg 202 1 Std 50 min Miesbach 342 1 Std 56 min Mühldorf 191 51 min München 3134 54 min Pfaffenhofen 0 0 Rosenheim mit ASt. 114 15 min Schrobenhausen mit ASt. 45 22 min Starnberg 235 1 Std 28 min Traunstein 0 0 Weilheim mit ASt. 13 5 min Wolfratshausen mit ASt. 34 32 min Niederbayern Deggendorf 0 0 Dingolfing 105 1 Std 11 min Eggenfelden 0 0 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.06.2014 17/1764 Bayerischer Landtag 1 Es wurde hier entsprechend der früheren Berichterstattungen gegenüber dem Bayerischen Landtag vom Überstundenbegriff gemäß Art. 87 Abs. 2 BayBG ausgegangen (aufgrund dienstlich angeordneter oder genehmigter Mehrarbeit) ASt. = Außenstelle/n. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1764 Finanzamt/ Regierungsbezirk Angefallene Überstunden1 insgesamt Überstunden1 pro Beschäftigte/m in Stunden und Minuten Grafenau 0 0 Kelheim 230 2 Std 2 min Landshut 1400 3 Std 38 min Passau mit ASt. 0 0 Straubing 361 2 Std Zwiesel mit ASt. 0 0 Schwaben Augsburg-Land 0 0 Augsburg-Stadt 0 0 Dillingen 0 0 Günzburg 181 1 Std 29 min Kaufbeuren mit ASt. 676 2 Std 26 min Kempten mit ASt. 99 1 Std 20 min Lindau 99 0 Memmingen mit ASt. 157 1 Std 20 min Neu-Ulm 132 32 min Nördlingen 325 2 Std 48 min Oberpfalz Amberg 0 0 Cham mit ASt. 38 12 min Neumarkt i. d. Opf. 0 0 Regensburg 0 0 Schwandorf mit ASt. 0 0 Waldsassen 0 0 Weiden i. d. Opf. 0 0 Mittelfranken Ansbach mit ASt. 352 56 min Erlangen 0 0 Fürth 0 0 Gunzenhausen 160 1 Std 47 min Hersbruck 0 0 Hilpoltstein 148 3 Std 5 min Nürnberg-Nord 227 1 Std 4 min Nürnberg-Süd 0 0 Nürnberg-Zentral 400 1 Std 45 min Schwabach 0 0 Uffenheim 102 1 Std 13 min Oberfranken Bamberg 0 0 Bayreuth 0 0 Coburg 57 19 min Forchheim 0 0 Hof mit ASt. 0 0 Kronach 91 1 Std 26 min Kulmbach 63 1 Std Lichtenfels 0 0 Wunsiedel 115 44 min Unterfranken Aschaffenburg 33 6 min Finanzamt/ Regierungsbezirk Angefallene Überstunden1 insgesamt Überstunden1 pro Beschäftigte/m in Stunden und Minuten Bad Kissingen 211 1 Std 24 min Bad Neustadt a. S. 107 1 Std 30 min Kitzingen 0 0 Lohr a. Main 166 59 min Obernburg mit ASt. 0 0 Schweinfurt 0 0 Würzburg mit ASt. 0 0 Zeil a. Main 62 46 min INSGESAMT 11.895 40 min 3. Wie viele Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten werden in den nächsten fünf Jahren in den Ruhestand gehen? Bitte insgesamt und aufgeteilt nach Regierungsbezirken und Finanzämtern (inkl. Außenstellen). Das altersbedingte Ausscheiden der Beschäftigten basiert auf verschiedenen Rechtsgrundlagen. Neben dem Eintritt in den Ruhestand mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze gibt es die Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestandseintritts mit Vollendung des 64. Lebensjahres (für Beamte/Beamtinnen mit Schwerbehinderung mit Vollendung des 60. Lebensjahres ) sowie des Hinausschiebens des Ruhestandseintritts über die gesetzliche Altersgrenze. Für eine Prognose der Ruhestandsfälle für die nächsten fünf Jahre wurde daher der Zeitpunkt des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze als Basis angesetzt. Des Weiteren wurde unterstellt, dass die Beamten/Beamtinnen ihre Finanzämter, an denen sie sich befinden, bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze nicht mehr wechseln, da Wechselwünsche und ihre mögliche Erfüllbarkeit nicht vorhergesagt werden können. Es ergibt sich folgendes Bild: Finanzamt/ Regierungsbezirk Anzahl der Beamtinnen und Beamten, die in den Jahren 2014 bis 2018 die gesetzliche Altersgrenze erreichen Oberbayern Berchtesgaden mit ASt. 12 Burghausen 16 Dachau 12 Ebersberg 5 Eichstätt 12 Erding 27 Freising 14 Fürstenfeldbruck 42 Garmisch-Partenkirchen 27 Ingolstadt 37 Landsberg 18 Miesbach 13 Mühldorf 31 München 245 Pfaffenhofen 9 Rosenheim mit ASt. 46 Schrobenhausen mit ASt. 10 Starnberg 9 1 Es wurde hier entsprechend der früheren Berichterstattungen gegenüber dem Bayerischen Landtag vom Überstundenbegriff gemäß Art. 87 Abs. 2 BayBG ausgegangen (aufgrund dienstlich angeordneter oder genehmigter Mehrarbeit) ASt. = Außenstelle/n. Drucksache 17/1764 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Finanzamt/ Regierungsbezirk Anzahl der Beamtinnen und Beamten, die in den Jahren 2014 bis 2018 die gesetzliche Altersgrenze erreichen Traunstein 33 Weilheim mit ASt. 19 Wolfratshausen mit ASt. 19 Niederbayern Deggendorf 36 Dingolfing 8 Eggenfelden 19 Grafenau 15 Kelheim 17 Landshut 44 Passau mit ASt. 35 Straubing 32 Zwiesel mit ASt. 10 Schwaben Augsburg-Land 44 Augsburg-Stadt 40 Dillingen 11 Günzburg 15 Kaufbeuren mit ASt. 34 Kempten mit ASt. 46 Lindau 10 Memmingen mit ASt. 33 Neu-Ulm 26 Nördlingen 34 Oberpfalz Amberg 30 Cham mit ASt. 20 Neumarkt i. d. Opf. 6 Regensburg 48 Schwandorf mit ASt. 20 Waldsassen 14 Weiden i. d. Opf. 22 Mittelfranken Ansbach mit ASt. 45 Erlangen 29 Fürth 25 Gunzenhausen 8 Hersbruck 15 Hilpoltstein 8 Nürnberg-Nord 18 Nürnberg-Süd 48 Nürnberg-Zentral 32 Schwabach 16 Uffenheim 4 Finanzamt/ Regierungsbezirk Anzahl der Beamtinnen und Beamten, die in den Jahren 2014 bis 2018 die gesetzliche Altersgrenze erreichen Oberfranken Bamberg 17 Bayreuth 31 Coburg 22 Forchheim 15 Hof mit ASt. 30 Kronach 13 Kulmbach 9 Lichtenfels 10 Wunsiedel 11 Unterfranken Aschaffenburg 29 Bad Kissingen 23 Bad Neustadt a. S. 8 Kitzingen 14 Lohr a. Main 20 Obernburg mit ASt. 10 Schweinfurt 27 Würzburg mit ASt. 44 Zeil a. Main 10 4. Wie schätzt die Staatsregierung die zukünftige Personalplanung an den bayerischen Finanzämtern ein? Die Bayerische Staatsregierung hat in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung der bayerischen Finanzämter ergriffen . So wurden im Doppelhaushalt 2009/2010 für die Steuerverwaltung 500 neue Planstellen ausgebracht. Im Doppelhaushalt 2013/2014 wurden weitere 200 neue Planstellen und 600 zusätzliche Anwärterstellen geschaffen. Zudem ist im Nachtragshaushalt 2014 beabsichtigt, 150 Stellen, die aufgrund des Übergangs der Kfz-Steuer-Bearbeitung auf den Bund wegfallen würden, für die bayerische Steuerverwaltung zu erhalten. Die Neueinstellungen wurden deutlich erhöht. Während im Jahr 2011 noch 623 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt worden sind, waren es 2012 bereits 1.050 und im Jahr 2013 rund 800 Anwärterinnen und Anwärter . Derzeit befinden sich rund 2.000 Kräfte in Ausbildung. Die Neueinstellungen werden auch künftig auf hohem Niveau fortgesetzt. So sind für das Jahr 2014 weitere rund 840 Einstellungen geplant. Damit kann nicht nur jeder ausscheidende Finanzbeamte ersetzt werden, sondern die Personalsituation wird insgesamt verbessert.