17. Wahlperiode 10.10.2017 17/17676 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 12.06.2017 Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Weswegen wird die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern als sogenannte Verbrauchsstiftung angelegt? 1.2 Wie sieht dieses Konzept aus? 2. Welche Art von Projekten sollen mittels der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern ab dem Jahre 2018 gefördert werden? 3. Wie hoch wird die maximale Förderung für ein einzelnes Projekt bemessen? 4.1 Ist die von der Regierung von Oberbayern angekündigte diesbezügliche Satzung schon fertiggestellt? 4.2 Wenn ja, wann ist diese einsehbar? 4.3 Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? 5.1 Wer bzw. welches Gremium legt fest, wer Mitglied im Stiftungsrat wird? 5.2 Welche Personen bzw. Verbände sollen hier vertreten sein? 6.1 Sollen auch die im Landtag vertretenen Fraktionen im Stiftungsrat vertreten sein? 6.2 Wenn ja, in welcher Form (z. B. alle Fraktionen)? 7.1 Wird das Konzept der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern auch in einem Ausschuss des Landtags (z. B. Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration, Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen ) vorgestellt? 7.2 Wenn ja, wann ist damit zu rechnen? 7.3 Wenn nein, warum nicht? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 07.07.2017 Zu 1.1: Die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern soll als Verbrauchsstiftung ausgestaltet werden, um jährlich ausreichend finanzielle Mittel zur Verwirklichung des Stiftungszwecks zur Verfügung zu haben. Vor dem Hintergrund, dass derzeit kaum Zinsen zu erwirtschaften sind, hat sie als Verbrauchsstiftung den Vorteil, dass auch das Grundstockvermögen der Stiftung innerhalb eines Mindestzeitraums von 10 Jahren aufgebraucht werden kann. Zu 1.2: Stiftungszweck der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern soll die zukunftsgerichtete Förderung des ehrenamtlichen Engagements für das Gemeinwohl sowie die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements in Bayern sein. Zu 2.: Die konkrete Entscheidung über die Verwendung der Stiftungsmittel wird dem nach der Stiftungssatzung zuständigen Gremium der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern obliegen. Zu 3.: Die konkrete Entscheidung über eine maximale Förderung für ein einzelnes Projekt wird dem nach der Stiftungssatzung zuständigen Gremium der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern obliegen. Zu 4.1 bis 4.3: Der Entwurf der Stiftungssatzung wird derzeit durch das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration erarbeitet. Die Stiftungssatzung wird so rechtzeitig vorliegen, dass die Stiftung zum 1. Januar 2018 ihre Arbeit aufnehmen kann. Die Regierung von Oberbayern soll Anerkennungs - und Stiftungsaufsichtsbehörde sein. Zu 5.1 und 5.2: Der Entwurf der Stiftungssatzung wird derzeit durch das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration erarbeitet. Erst nach Abstimmung innerhalb der Staatsregierung kann eine Aussage darüber getroffen werden, welche Organe für die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern vorgesehen sind und wie diese besetzt werden sollen. Zu 6.1 und 6.2: Siehe Antwort zu den Fragen 5.1 und 5.2. Zu 7.1 bis 7.3.: Das Konzept der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern kann nach der internen Abstimmung der Staatsregierung selbstverständlich zu gegebener Zeit in einem Ausschuss des Landtags vorgestellt werden.