17. Wahlperiode 10.10.2017 17/17721 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gisela Sengl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 04.04.2017 Pestizideinsatz auf staatlichen Flächen Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Mengen an Pestiziden wurden jeweils in den letzten zwei Jahren eingesetzt a) im Bereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Landesanstalt für Landwirtschaft – LfL, Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau – LWG, Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft – LWF, b) im Bereich des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (Schlösser und Seenverwaltung ), c) im Bereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (Hochbau- und Straßenbauverwaltung)? 2. Welche Mengen an Herbiziden wurden jeweils in den letzten zwei Jahren eingesetzt a) im Bereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (LfL, LWG, LWF), b) im Bereich des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (Schlösser und Seenverwaltung ), c im Bereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (Hochbau- und Straßenbauverwaltung)? 3. Welche Mengen an glyphosathaltigen Herbiziden wurden jeweils in den letzten zwei Jahren eingesetzt a) im Bereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (LfL, LWG, LWF), b) im Bereich des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (Schlösser und Seenverwaltung , c) im Bereich des Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (Hochbau- und Straßenbauverwaltung)? 4. Welche Mengen an Insektiziden wurden jeweils in den letzten zwei Jahren eingesetzt a) im Bereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (LfL, LWG, LWF), b) im Bereich des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (Schlösser und Seenverwaltung ), c) im Bereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (Hochbau- und Straßenbauverwaltung)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 5. Welche Mengen an neonicotinoidhaltigen Insektiziden wurden jeweils in den letzten zwei Jahren eingesetzt, a) im Bereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (LfL, LWG, LWF), b) im Bereich des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (Schlösser und Seenverwaltung ), c) im Bereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (Hochbau- und Straßenbauverwaltung)? 6. Wie haben sich die Mengen an eingesetzten Pestiziden auf staatlichen Flächen in den letzten fünf Jahren entwickelt? 7. Gibt es Bestrebungen den Einsatz von Pestiziden zu minimieren, wenn ja welche quantitativen Ziele werden dabei bis wann angestrebt? 8. Wie und durch wen wird der pflichtgemäße Umgang , die erforderliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen und die ordentliche Entsorgung von Pestiziden bei staatlichen Einrichtungen kontrolliert? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 07.07.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit den Staatsministerien der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) sowie des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Begriff „Pestizide“ umfasst sowohl Pflanzenschutzmittel als auch Biozide. Aus dem Kontext ist zu entnehmen, dass sich die Fragen jedoch ausschließlich auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beschränken. Der Einsatz von Bioziden wurde daher nicht mit erhoben. Für den Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) wurden die Daten entsprechend der Anfrage für die staatseigenen Flächen ausgewertet. Folglich wurden gepachtete oder für Versuchszwecke von Landwirten zur Verfügung gestellte Flächen nicht in die Erhebung mit einbezogen. Ebenso wurde der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen des pflanzenbaulichen Versuchswesens (inkl. Amtliche Mittelprüfung ) auf Kleinparzellen wegen des hohen Aufwands für die Datenauswertung nicht berücksichtigt. Der abgefragte „Bereich des Staatministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (Hochbau- und Straßenbau- Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17721 verwaltung)“ entspricht dem Zuständigkeitsbereich der Staatsbauverwaltung. Dieser Sachverhalt wurde auch bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zugrunde gelegt . 1. Welche Mengen an Pestiziden wurden jeweils in den letzten zwei Jahren eingesetzt a) im Bereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Landesanstalt für Landwirtschaft – LfL, Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau – LWG, Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft – LWF, b) im Bereich des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (Schlösser und Seenverwaltung), c) im Bereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (Hochbau- und Straßenbauverwaltung )? Eingesetzte Menge an Pflanzenschutzmitteln in l bzw. kg: a) Im Bereich des StMELF (LfL, LWG) b) Im Bereich des StMFLH (Schlösser - und Seenverwaltung ) c) Im Bereich des StMI (Hochbauund Straßenbauverwaltung ) 2015 15 354 7,6 0 2016 15 877 13,4 0 Auf Flächen der LWF wurden im betreffenden Zeitraum keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht. 2. Welche Mengen an Herbiziden wurden jeweils in den letzten zwei Jahren eingesetzt a) im Bereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (LfL, LWG, LWF), b) im Bereich des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (Schlösser und Seenverwaltung), c im Bereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (Hochbau- und Straßenbauverwaltung )? Eingesetzte Menge an Herbiziden in l bzw. kg: a) Im Bereich des StMELF (LfL, LWG) b) Im Bereich des StMFLH (Schlösser - und Seenverwaltung ) c) Im Bereich des StMI (Hochbauund Straßenbauverwaltung ) 2015 6 691 0 0 2016 6 441 0,9 0 3. Welche Mengen an glyphosathaltigen Herbiziden wurden jeweils in den letzten zwei Jahren eingesetzt a) im Bereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (LfL, LWG, LWF), b) im Bereich des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (Schlösser und Seenverwaltung, c) im Bereich des Staatsministeriums des Innern für Bau und Verkehr (Hochbau- und Straßenbauverwaltung )? Eingesetzte Menge an glyphosathaltigen Herbiziden in l bzw. kg: a) Im Bereich des StMELF (LfL, LWG, LWF) b) Im Bereich des StMFLH (Schlösser - und Seenverwaltung ) c) Im Bereich des StMI (Hochbauund Straßenbauverwaltung ) 2015 1 529 0 0 2016 1 148 0 0 4. Welche Mengen an Insektiziden wurden jeweils in den letzten zwei Jahren eingesetzt a) im Bereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (LfL, LWG, LWF), b) im Bereich des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (Schlösser und Seenverwaltung), c) im Bereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (Hochbau- und Straßenbauverwaltung )? Eingesetzte Menge an Insektiziden in l bzw. kg: a) Im Bereich des StMELF (LfL, LWG, LWF) b) Im Bereich des StMFLH (Schlösser - und Seenverwaltung ) c) Im Bereich des StMI (Hochbauund Straßenbauverwaltung ) 2015 175 0,67 0 2016 110 6,68 0 5. Welche Mengen an neonicotinoidhaltigen Insektiziden wurden jeweils in den letzten zwei Jahren eingesetzt, a) im Bereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (LfL, LWG, LWF), b) im Bereich des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (Schlösser und Seenverwaltung), c) im Bereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (Hochbau- und Straßenbauverwaltung )? Eingesetzte Menge an neonicotinoidhaltigen Insektiziden in l bzw. kg: a) Im Bereich des StMELF (LfL, LWG, LWF) b) Im Bereich des StMFLH (Schlösser - und Seenverwaltung ) c) Im Bereich des StMI (Hochbauund Straßenbauverwaltung ) 2015 11 0,35 0 2016 6 0,42 0 6. Wie haben sich die Mengen an eingesetzten Pestiziden auf staatlichen Flächen in den letzten fünf Jahren entwickelt? Für den Zuständigkeitsbereich des StMELF ist kein eindeutiger Trend ableitbar. So variiert der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Abhängigkeit von der jährlich bewirtschafteten Fläche, dem Kulturartenspektrum sowie dem Unkraut- und Schaderregeraufkommen. Zudem sind die unterschiedlichen Einsatzmengen der verschiedenen Pflanzenschutzmittel pro ha zu beachten. Einen Überblick über die Einsatzmengen auf den jeweils eingesetzten Flächen gibt die nachfolgende Tabelle wieder. Jahr Insg. eingesetzte Menge an Pflanzenschutzmitteln in l bzw. kg auf einer Fläche von (ha) 2012 15.031 1.334 2015 15.354 1.673 2016 15.877 1.498 Im Zuständigkeitsbereich des StMFLH ist ebenfalls kein Trend ableitbar. Im Jahr 2012 wurden größere Mengen an Pflanzenschutzmitteln als im Jahr 2015, aber weniger als im Jahr 2016 eingesetzt. Die höheren Pflanzenschutzmittelmengen im Jahr 2016 basieren v. a. auf einem vermehrten Einsatz von umweltfreundlicheren Insektiziden auf Ölbasis (z. B. Rapsöl), einem höheren Einsatz an Fungiziden aufgrund starken Pilzbefalls in Gewächshäusern sowie dem Einsatz von Herbiziden auf Grünland. Drucksache 17/17721 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Auf Flächen im Zuständigkeitsbereich des StMI wurden Pflanzenschutzmittel seit dem Jahr 2012 in nur sehr geringem Umfang eingesetzt. In den Jahren 2015 und 2016 wurde auf eine Anwendung ganz verzichtet. 7. Gibt es Bestrebungen, den Einsatz von Pestiziden zu minimieren, wenn ja, welche quantitativen Ziele werden dabei bis wann angestrebt? Im Zuständigkeitsbereich des StMELF ist es vorrangiges Ziel, das Risiko, das aus der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen kann, weiter zu reduzieren. So sieht auch der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) die Reduktion von Risiken und nicht eine pauschale Mengenreduktion vor. Pauschale Reduktionen lassen den Nutzen und die Eigenschaften der Pflanzenschutzmittel und die mit ihrer Anwendung verbundenen Risiken unbeachtet. Im Integrierten Pflanzenschutz erfolgen die Behandlungsentscheidungen nach dem Schadschwellenprinzip und Schaderregeraufkommen. Hierbei sind die erfolgreiche Regulierung der jeweiligen Schaderreger, das Resistenzmanagement und ein möglichst umweltverträglicher Pflanzenschutzmitteleinsatz die maßgeblichen Entscheidungsfaktoren . Pauschal unterdosierte Behandlungen sind nicht sinnvoll, da sie häufig zusätzliche Nachbehandlungen nach sich ziehen und ein erhöhtes Risiko für die Selektion von resistenten Schaderregerbiotypen darstellen. Eine Begrenzung und relative Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes wird durch eine standortgerechte Fruchtfolge und angepasste Produktionstechnik erreicht. Im Zuständigkeitsbereich des StMFLH hat die Schlösserverwaltung (BSV) für den Wirkstoff Glyphosat ein internes Anwendungsverbot erlassen. Für die neonicotinoidhaltigen Insektizide wird im Jahr 2018 eine deutliche Reduzierung angestrebt (ca. 50 Prozent). Die BSV wird weitere Vorgaben für besonders umweltschädliche Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen entwickeln. Rein quantitative Zielsetzungen erscheinen – wie auch bereits oben angeführt – aus fachlicher Sicht nicht zielführend. Im Zuständigkeitsbereich des StMI werden aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes vorrangig mechanische und thermische Bekämpfungsmaßnahmen eingesetzt, zumal es sich hier auch vorrangig um Flächen handelt, die von der Allgemeinheit genutzt werden. Diese Bekämpfungsstrategie soll auch in Zukunft fortgesetzt werden. 8. Wie und durch wen wird der pflichtgemäße Umgang , die erforderliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen und die ordentliche Entsorgung von Pestiziden bei staatlichen Einrichtungen kontrolliert ? Im Zuständigkeitsbereich des StMELF und des StMFLH müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Pflanzenschutzmittel ausbringen, über den nach dem Pflanzenschutzgesetz erforderlichen Sachkundenachweis verfügen und jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer Fortbildung teilnehmen. Hierzu werden regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen angeboten . Über die entsprechenden Schulungen soll auch die sachgerechte Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln sichergestellt werden. Im Zuständigkeitsbereich des StMI werden seit einigen Jahren nur noch in Ausnahmefällen Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Hierzu werden externe Firmen beauftragt, die über sachkundiges Personal verfügen. Die Überwachung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln erfolgt im Rahmen des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms . Dabei werden neben staatlichen Einrichtungen des Freistaates Bayerns auch Einrichtungen des Bundes überprüft.