17. Wahlperiode 10.10.2017 17/17733 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 15.05.2017 Lebensmittelhandwerk in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich die Anzahl der Betriebe des Lebensmittelhandwerks (gemäß § 1 der Handwerksordnung: selbstständige Betriebe eines zulassungspflichtigen Handwerks , eingetragen in die Handwerksrolle) in Bayern in den letzten fünf Jahren (2011 und 2016) entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten und Art des Betriebes wie Bäckerei, Metzgerei, Konditorei etc.)? 2. Wie viele Personen sind in den Betrieben des Lebensmittelhandwerks beschäftigt (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2011 bis 2016, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten und den einzelnen in den Betrieben ausgebildeten Lehrlingen)? 3. Wie viele Betriebe des Lebensmittelhandwerks haben seit 2011 ihren Betrieb eingestellt (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2011 bis 2016, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten, den jeweiligen Gründen wie z. B. wirtschaftliche Gründe, fehlende Nachfolger , Personalmangel, Betriebseinstellung wegen Alter, Insolvenzen)? 4. Wie viele Betriebsneugründungen im Lebensmittelhandwerk stehen dem seit 2011 gegenüber (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2011 bis 2016, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 5. Wie hat sich die Anzahl der Kommunen, die weder über ein Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft noch einen Betrieb des Lebensmittelhandwerks verfügen, entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2011 bis 2016, Regierungsbezirken und Landkreisen und betroffenen Kommunen und deren Einwohnerzahlen)? 6. Sollte im befragten Zeitraum ein Rückgang der Geschäfte des Lebensmittelhandwerks feststellbar sein, welche Ursachen sieht die Staatsregierung dafür? 7. Wie stellt sich die Ausbildungssituation im Bereich des Lebensmittelhandwerks dar (bitte aufgeschlüsselt nach Zahl der Auszubildenden in den Jahren 2011 bis 2016, Zahl der offenen Lehrstellen in den Jahren 2011 bis 2016, jeweils aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 8. Durch welche konkreten Maßnahmen oder Förderprogramme unterstützt die Staatsregierung Betriebe des Lebensmittelhandwerks ? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 10.07.2017 1. Wie hat sich die Anzahl der Betriebe des Lebensmittelhandwerks (gemäß § 1 der Handwerksordnung: selbstständige Betriebe eines zulassungspflichtigen Handwerks, eingetragen in die Handwerksrolle) in Bayern in den letzten fünf Jahren (2011 und 2016) entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten und Art des Betriebes wie Bäckerei, Metzgerei, Konditorei etc.)? In Bayern waren zum 31. Dezember 2016 2.526 Bäcker-, 757 Konditor- und 3.744 Metzgerbetriebe in die Handwerksrolle eingetragen. In den Jahren 2011 bis 2016 hat sich die Anzahl der in die Handwerksrolle eingetragenen Bäckerund Metzgerbetriebe in allen bayerischen Regierungsbezirken ver ringert. Der Rückgang sowohl bei den Bäckern als auch bei den Metzgern beträgt in diesem Zeitraum bayernweit 14 Prozent. Hingegen ist die Zahl der in die Handwerksrolle eingetragenen Konditorbetriebe in allen Regierungsbezirken gestiegen. Von 2011 bis 2016 ist ein Wachstum von 10 Prozent zu verzeichnen. Die regionale Entwicklung kann Anlage 1* entnommen werden. Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass die genannten Betriebszahlen nicht auch sämtliche Filialen dieser in die Handwerksrolle eingetragenen Betriebe umfassen . 2. Wie viele Personen sind in den Betrieben des Lebensmittelhandwerks beschäftigt (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2011 bis 2016, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten und den einzelnen in den Betrieben ausgebildeten Lehrlingen)? Die Anzahl der im Lebensmittelhandwerk tätigen Personen ist Anlage 2* zu entnehmen. Dabei war eine Aufschlüsselung nur nach den Bezirken der Handwerkskammern, nicht aber nach Regierungsbezirken möglich. *) Von einem Abdruck der Anlagen wurde abgesehen. Sie sind in der elekt ronischen Fassung der Schriftlichen Anfrage als pdf-Dokument im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente – unter der oben genannten Drs.-Nr. einsehbar. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17733 Die Daten wurden vom Landesamt für Statistik im Rahmen der jährlichen Handwerkszählung anhand der Unternehmensregister erhoben. Unter „tätige Personen” fallen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (darunter auch die Auszubildenden), die geringfügig entlohnten Beschäftigten und die tätigen Inhaber. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine Auswertung der beschäftigten Personen handelt und nicht der Beschäftigungsfälle. Dementsprechend werden Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen nur einem und nicht mehreren Betrieben zugerechnet. Unentgeltlich mithelfende Familienangehörige sind nicht einbezogen. Bei der Auswertung des Unternehmensregisters für Zwecke der Handwerkszählung werden alle Unternehmen einbezogen, die im Berichtsjahr im Durchschnitt pro Monat über 0,25 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder 2,5 geringfügig entlohnte Beschäftigte verfügten und/oder umsatzsteuervoranmeldungspflichtig waren und einen steuerbaren Umsatz von mehr als 17.500 Euro aufwiesen. Es sind daher nicht alle Betriebe i. S. d. Frage 1 erfasst. Geschwärzte Daten unterliegen der statistischen Geheimhaltung . Konsolidierte Daten für 2015 und 2016 stehen noch nicht zur Verfügung. Die Anzahl der Auszubildenden ist Anlage 5* zu entnehmen . Sie umfasst die Auszubildenden im Bäcker-, Metzgerund Konditorhandwerk (gewerblicher Bereich) sowie die Auszubildenden im Fachverkauf im Lebensmittelhandwerk (kaufmännischer Bereich). Eine betriebsbezogene Aufgliederung der Auszubildenden ist nicht möglich, da die Ausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk sowohl in einem Handwerks- als auch in einem Einzelhandelsbetrieb erfolgen kann. 3. Wie viele Betriebe des Lebensmittelhandwerks haben seit 2011 ihren Betrieb eingestellt (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2011 bis 2016, Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten, den jeweiligen Gründen wie z. B. wirtschaftliche Gründe, fehlende Nachfolger, Personalmangel, Betriebseinstellung wegen Alter, Insolvenzen)? Seit 2011 sind 2.763 Betriebseinstellungen im zulassungspflichtigen Lebensmittelhandwerk in den Handwerksrollen vermerkt. Die einzelnen Zahlen können Anlage 3* entnommen werden. Bei ihrer Interpretation muss beachtet werden , dass als Betriebseinstellung auch Rechtsformwechsel, Betriebsübergänge und Sitzverlegungen in einen anderen Kammerbezirk oder ins Ausland erfasst werden. Zu den Gründen im jeweiligen Einzelfall liegen keine aussagekräftigen Daten vor. 4. Wie viele Betriebsneugründungen im Lebensmittelhandwerk stehen dem seit 2011 gegenüber (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2011 bis 2016, Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten )? Seit 2011 sind 1.716 Betriebsneugründungen im zulassungspflichtigen Lebensmittelhandwerk in den Handwerksrollen vermerkt. Die einzelnen Zahlen können Anlage 4* entnommen werden. Bei ihrer Interpretation muss beachtet werden, dass als Betriebsneugründung auch Rechtsformwechsel , Betriebsübergänge, Sitzverlegungen aus einem anderen Kammerbezirk sowie Ausnahmebewilligungen (§§ 8 und 9 der Handwerksordnung) erfasst werden. 5. Wie hat sich die Anzahl der Kommunen entwickelt, die weder über ein Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft noch einen Betrieb des Lebensmittelhandwerks verfügen , (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2011 bis 2016, Regierungsbezirken und Landkreisen und betroffenen Kommunen und deren Einwohnerzahlen )? Daten, die einen aussagekräftigen Vergleich der Jahre 2011 bis 2016 ermöglichen würden, liegen nicht vor. Zur Anzahl der Gemeinden Bayerns, in denen es weder ein Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft noch einen Betrieb des Lebensmittelhandwerks gibt, wird für die Jahre 2014 und 2015 auf die Schriftliche Anfrage vom 27. Mai 2014, Frage 5 a, und die Antwort der Staatsregierung vom 3. September 2014, insbesondere Anlage 6*, Drs. 17/3014, sowie die Schriftliche Anfrage vom 22. Januar 2016, Frage 5, und die Antwort der Staatsregierung vom 30. März 2016, insbesondere Anlage 3*, Drs. 17/10713, verwiesen. Für die Jahre 2011 bis 2013 und 2016 stehen keine Zahlen zur Verfügung. 6. Sollte im befragten Zeitraum ein Rückgang der Geschäfte des Lebensmittelhandwerks feststellbar sein, welche Ursachen sieht die Staatsregierung dafür? Es wird davon ausgegangen, dass die Formulierung „Geschäfte des Lebensmittelhandwerks” auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks einschließt. Wie aus der Antwort zu Frage 1 ersichtlich, ist im befragten Zeitraum von 2011 bis 2016 ein Rückgang der in die Handwerksrolle eingetragenen Betriebe des Bäcker- und Metzgerhandwerks feststellbar. Die Gründe für die Schließung eines Betriebes sind vielschichtig und hängen insbesondere von der Person des Unternehmers ab. Im Lebensmittelhandwerk ist die Entscheidung für eine Betriebsaufgabe aber in vielen Fällen von Problemen bei der Betriebsnachfolge beeinflusst. Die Anzahl der Meisterabsolventen im Metzger- und Bäckerhandwerk kann derzeit leider nicht den auch aufgrund des demografischen Wandels hohen Bedarf an Betriebsübernehmern befriedigen. Dies erschwert es Betriebsinhabern, eine Betriebsnachfolge außerhalb des Familien- und Altgesellenkreises zu realisieren. Deshalb unterstützt die Staatsregierung Betriebsinhaber, die ihren Betrieb übergeben möchten, gezielt. In dem Informationsportal www.unternehmensnachfolge-in-bayern.de informiert das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie über Anlauf- und Beratungsstellen, Netzwerkpartner und Arbeitsmaterialien. Dort erhalten Betriebsinhaber und Interessenten Zugang zu verschiedenen Nachfolgebörsen, u.a. der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern. Im Mittelstandspakt Bayern sind die Verbände der Kreditwirtschaft die Selbstverpflichtung eingegangen, ihre Beratung über die Finanzierung einer Unternehmensnachfolge und die Inanspruchnahme von Fördermitteln zu intensivieren. Förderrechtlich werden Unternehmensnachfolger im Freistaat Bayern wie Existenzgründer behandelt und können daher sowohl von direkter finanzieller Unterstützung wie auch von öffentlich geförderter Beratung zur erfolgreichen Gestaltung der Nachfolge profitieren. Zudem hat die Staatsregierung Maßnahmen ergriffen, um die Anzahl der Meisterprüfungen wieder zu steigern. Sie fördert die Akademie des bayerischen Bäckerhandwerks in Lochharn wie auch die Metzgerschulen in Augsburg und Landshut. Meisterschüler erhalten mit dem Meister-BAföG eine finanzielle Unterstützung für ihre Lebenshaltungskosten und Prüfungsgebühren. Zusätzlich honoriert die Staats- Drucksache 17/17733 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 regierung jeden bayerischen Meisterabschluss mit einem Meisterbonus von 1.000 Euro. Für den Meisterbonus werden allein im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie jährlich insgesamt 18 Mio. Euro eingesetzt. Im Bildungspaket der Staatsregierung ist eine Erhöhung des Meisterbonus auf 1.500 Euro vorbehaltlich der Zurverfügungstellung der erforderlichen Haushaltsmittel durch den Landtag vorgesehen. Auch wenn nicht immer eine geeignete Nachfolgeregelung gelingt, so bleiben auch in diesen Fällen die örtlichen Verkaufsstellen häufig geöffnet. Denn es entscheiden sich viele Inhaber dazu, ihren Betrieb an ein konkurrierendes Unternehmen zu veräußern. Dieses betreibt die Verkaufsstellen vielerorts weiter, sodass trotz des Rückgangs der in die Handwerksrolle eingetragenen Betriebe die örtliche Nahversorgung gesichert ist und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Solche Konzentrationsprozesse führen zu weniger, aber größeren Betrieben mit mehr Filialen. 7. Wie stellt sich die Ausbildungssituation im Bereich des Lebensmittelhandwerks dar (bitte aufgeschlüsselt nach Zahl der Auszubildenden in den Jahren 2011 bis 2016, Zahl der offenen Lehrstellen in den Jahren 2011 bis 2016, jeweils aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten )? Die Anzahl der Auszubildenden ist Anlage 5* zu entnehmen. Sie umfasst die Auszubildenden im Bäcker-, Metzger- und Konditorhandwerk (gewerblicher Bereich) sowie die Auszubildenden im Fachverkauf im Lebensmittelhandwerk (kaufmännischer Bereich). Die Ausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk kann sowohl in einem Handwerksals auch in einem Einzelhandelsbetrieb erfolgen. Die Zahl der Auszubildenden ist zwischen 2011 und 2016 bayernweit um 39 Prozent gesunken. Im gewerblichen Bereich beläuft sich der Rückgang auf 31 Prozent, im kaufmännischen auf 45 Prozent. Dabei ist zu beobachten, dass sich seit 2015 die Ausbildungssituation insbesondere im gewerblichen Bereich merklich verbessert. Nachdem dort 2015 nur noch ein geringer Rückgang zu vermerken war, ist die Zahl der Auszubildenden 2016 bayernweit leicht gestiegen . Auch im kaufmännischen Bereich hat sich der Rückgang seit 2015 deutlich verlangsamt. Die Bundesagentur für Arbeit erfasst offene Ausbildungsstellen nicht nach Gewerken. Aussagekräftige Zahlen zu offenen Lehrstellen im Lebensmittelhandwerk können daher nicht zur Verfügung gestellt werden. 8. Durch welche konkreten Maßnahmen oder Förderprogramme unterstützt die Staatsregierung Betriebe des Lebensmittelhandwerks? Die Staatsregierung ist sich der besonderen Herausforderungen für den Mittelstand und gerade die Handwerksbetriebe bewusst. Die Betriebe des Lebensmittelhandwerks können deshalb von einer breiten Palette an Förderprogrammen profitieren. Im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie existiert eine besondere Handwerksförderung. Diese stellt i. d. R. eine mittelbare Förderung der Einzelbetriebe dar. Fördernehmer sind i. d. R. die bayerischen Handwerksorganisationen, die mit Unterstützung durch die Staatsregierung Maßnahmen durchführen können, von denen alle Handwerksbetriebe ihres regionalen bzw. fachlichen Zuständigkeitsbereichs profitieren. Direkt werden Handwerksbetriebe im Rahmen der Durchführung der Förderung von Gemeinschaftsbeteiligungen des Handwerks an Messen und Ausstellungen unterstützt. Die Staatsregierung hat in den vergangenen fünf Jahren im Rahmen der Handwerksförderung insgesamt 147 Mio. Euro eingesetzt. Dabei liegen die Schwerpunkte auf der Ausbildung neuer Fachkräfte: Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung wurde mit rund 83 Mio. Euro, und Investitionen in die überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks mit rund 40 Mio. Euro gefördert. Im Rahmen des Pakts für berufliche Bildung sollen vorbehaltlich der Billigung durch den Landtag die Fördermittel für Investitionen in die überbetrieblichen Bildungsstätten um sieben Mio. Euro angehoben werden. Dies stellt eine wichtige Weichenstellung dar, um die überbetrieblichen Bildungsstätten für den technischen Wandel und digitalen Fortschritt fit zu machen. Das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie unterstützt die Betriebe außerdem bei der Gewinnung von Auszubildenden. Es hat die Ausbildungskampagne „Ausbildung macht Elternstolz“ gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern in Bayern und der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern initiiert und die Kampagne „Macher gesucht!” des Bayerischen Handwerkstages gefördert. Auch durch diese Kampagnen ist es gelungen, beim Handwerk die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge wieder zu stabilisieren . Im Jahr 2016 konnte im Handwerk ein Zuwachs der abgeschlossenen Ausbildungsverträge von 2,4 Prozent verzeichnet werden. Von dieser positiven Entwicklung profitiert auch das Lebensmittelhandwerk (s. Antwort zu Frage 7). Zur Förderung der Meisterausbildung im Lebensmittelhandwerk wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Um sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten, können auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks den Digitalbonus Bayern beantragen. Der Digitalbonus ermöglicht Unternehmen, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern, und ist ein wichtiger Baustein der Initiative „Bayern Digital“. Das Förderprogramm ist am 18. Oktober 2016 gestartet und auf hohe Resonanz gestoßen. Die für 2017 zur Verfügung stehenden Mittel von 20 Mio. Euro sind bereits ausgeschöpft. Das Handwerk ist unter den Antragstellern besonders stark vertreten. Handwerksbetriebe machen ein Viertel der geförderten Betriebe aus. Der Ministerrat hat sich am 30. Mai 2017 für den Masterplan BAYERN DIGITAL II und damit auch für die Aufstockung des erfolgreichen Förderprogramms ausgesprochen . Für den Nachtragshaushalt 2018 hat das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie eine substanzielle Erhöhung der Finanzmittel beantragt und setzt sich derzeit dafür ein, dass das Programm schnellstmöglich noch dieses Jahr fortgeführt werden kann. Darüber hinaus profitieren die Betriebe des Lebensmittelhandwerks von den Maßnahmen der allgemeinen Wirtschafts - und Mittelstandsförderung (z. B. Mittelstandskreditprogramm über die LfA Bayern). Im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten werden im Rahmen der Dorferneuerung Maßnahmen der Dorfentwicklung gefördert. Die Förderung ist für eine Vielzahl von Vorhaben ausgerichtet, zu denen u. a. Kleinstunternehmen der Grundversorgung zählen. Darunter können auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks fallen.