17. Wahlperiode 10.10.2017 17/17734 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 12.06.2017 Sonderprogramm „Ertüchtigung/Auflassung von Abwasserteichanlagen der GK 1“ Die Förderung für die Ertüchtigung/Auflassung von Abwasserteichanlagen auf bestehende Einleitungen aus belüfteten und unbelüfteten Abwasserteichanlagen der Größenklasse (GK) 1 ist strikt für Kommunen bis 999 Einwohner beschränkt . Ich frage die Staatsregierung in Ergänzung meiner Anfrage zum Plenum auf Drs. 17/16658: 1. Wie viele unbelüftete Teichkläranlagen über 1.000 Einwohner stehen in Bayern zur Ertüchtigung an? 2.1 Wie hoch wäre der fiktive Fördermittelbedarf für diese Anlagen? 2.2 Wieviele Mittel müssen die Kommunen aufbringen? 3. Wurden diese Berechnungen bereits von der Staatsregierung veranlasst? 4. Zu welchem Ergebnis ist die Staatsregierung gekommen ? 5.1 Besteht die Möglichkeit, dass finanzielle Mittel aus dem Landeshaushalt zur Förderung auch bei Kommunen über 1.000 Einwohnern zur Verfügung gestellt werden können? 5.2 Wenn nein, gibt es Pläne, Kommunen, die über der Grenze von 1.000 Einwohnern liegen, durch alternative bzw. zusätzliche Fördermittel seitens des Freistaates zu unterstützen (falls nicht, bitte Grund hierfür angeben)? 5.3 Wenn ja, in welcher Form? 6. Wäre es für die Staatsregierung denkbar, eine gleitende Förderung bei Kommunen über 1.000 Einwohnerngestaffelt absinkend nach der Höhe der Einwohnerzahl einzuführen, damit auf die einzelnen Bürgerinnen und Bürger Bayerns keine unverhältnismäßig hohen finanziellen Belastungen zukommen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 10.07.2017 Vorbemerkung: Die nachfolgenden Fragen werden vor dem Hintergrund des Sonderprogramms nach Nr. 2.4 der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) „Ertüchtigung/Auflassung Abwasserteichanlagen GK 1“ beantwortet. Nach diesem Sonderprogramm wird die Ertüchtigung /Auflassung von Abwasserteichanlagen der Größenklasse 1 (Ausbaugröße kleiner 1.000 Einwohnerwerte (EW)) ohne technische Zwischenstufe gefördert, die nach wasserrechtlicher Erlaubnis innerhalb der derzeitigen Bewirtschaftungsperiode 2016–2021 gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie über die Mindestanforderungen nach Anhang 1 der Abwasserverordnung hinaus, strengere oder weitergehende Anforderungen einzuhalten haben. Die Fragen werden daher dahingehend interpretiert, dass sich die Einwohnerzahlen (z. B. „Kommunen bis 999 Einwohner“) auf die Ausbaugrößen der Teichkläranlagen (GK1 entspricht einer Ausbaugröße bis 999 Einwohnerwerten) beziehen. 1. Wie viele unbelüftete Teichkläranlagen über 1.000 Einwohner stehen in Bayern zur Ertüchtigung an? Gemäß Auswertung der Datenbank Datenverbund Abwasser Bayern (DABay) werden in Bayern 13 unbelüftete Teichkläranlagen mit einer Ausbaugröße über 1.000 Einwohnerwerte ohne technische Zwischenstufe betrieben. Wie viele Teichkläranlagen davon zur Ertüchtigung anstehen, ist nicht bekannt. 2.1 Wie hoch wäre der fiktive Fördermittelbedarf für diese Anlagen? Im bestehenden Sonderprogramm „Ertüchtigung/Auflassung Abwasserteichanlagen GK 1“ wird für die bauliche Nachrüstung von Abwasserteichanlagen eine Zuwendung von 250 Euro/Einwohnerzahl (EW), maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, gewährt. Für den erstmaligen Bau eines Verbundkanals anstelle der Ertüchtigung der Abwasserteichanlage beträgt die Zuwendung in diesem Sonderprogramm 150 Euro pro erstmalig gebautem Meter Abwasserkanal, maximal 500.000 Euro. Der Mittelbedarf ist damit von der Ausbaugröße der Teichkläranlage, der Art der Sanierung bzw. von der Entfernung der aufzulassenden Kläranlage zur aufnehmenden Kläranlage abhängig. Im Sonderprogramm wurden bislang im Durchschnitt in jedem Bauabschnitt Zuwendungen in Höhe von 245.000 Euro gewährt . Bei Teichkläranlagen mit einer Ausbaugröße von über 1.000 EW wäre mit einem höheren Mittelbedarf zu rechnen. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17734 2.2 Wie viele Mittel müssen die Kommunen aufbringen? Im Sonderprogramm „Ertüchtigung/Auflassung Abwasserteichanlagen GK 1“ wurden von den Kommunen bislang im Durchschnitt 735.000 Euro je Bauabschnitt investiert. Bei Teichkläranlagen mit einer Ausbaugröße von über 1.000 EW wäre mit einem höheren Investitionsbedarf zu rechnen. 3. Wurden diese Berechnungen bereits von der Staatsregierung veranlasst? Für Teichkläranlagen mit einer Ausbaugröße von über 1.000 EW liegen keine Förderanträge, Planungen, Kostenschätzungen oder Berechnungen vor. 4. Zu welchem Ergebnis ist die Staatsregierung gekommen ? Siehe Antwort zu Frage 3. 5.1 Besteht die Möglichkeit, dass finanzielle Mittel aus dem Landeshaushalt zur Förderung auch bei Kommunen über 1.000 Einwohnern zur Verfügung gestellt werden können? 5.2 Wenn nein, gibt es Pläne, Kommunen die über der Grenze von 1.000 Einwohnern liegen, durch alternative bzw. zusätzliche Fördermittel seitens des Freistaates zu unterstützen (falls nicht, bitte Grund hierfür angeben)? 5.3 Wenn ja, in welcher Form? Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auch die Ertüchtigung/Auflassung von Abwasserteichanlagen mit einer Ausbaugröße von über 1.000 EW zu fördern. Das bestehende Sonderprogramm könnte zu denselben Förderkonditionen angeboten werden. Derzeit wird aber keine Veranlassung zu einer Ausweitung des Sonderprogramms gesehen. Die Förderung von Sanierungsvorhaben in Härtefällen gemäß Nr. 2.2 RZ- Was 2016 und die Förderung ergänzender Maßnahmen in Maßnahmenprogrammen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie nach Nr. 2.3 RZWas 2016 stehen ohnehin den Kommunen offen. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen kann über diese Regelförderung die Ertüchtigung/ Auflassung von Abwasserteichanlagen mit einer Ausbaugröße von über 1.000 EW gefördert werden. 6. Wäre es für die Staatsregierung denkbar, eine gleitende Förderung bei Kommunen über 1.000 Einwohnern gestaffelt absinkend nach der Höhe der Einwohnerzahl einzuführen, damit auf die einzelnen Bürgerinnen und Bürger Bayerns keine unverhältnismäßig hohen finanziellen Belastungen zukommen ? Grundsätzlich wäre diese Möglichkeit zur Berechnung der Förderhöhe gegeben.