17. Wahlperiode 10.10.2017 17/17737 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl SPD vom 13.06.2017 Durchgängigkeit an Bayerns Fließgewässern – Restwassermengen und Wirksamkeit von Fischaufstiegsanlagen Die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) aus dem Jahr 2000 stellt ganzheitliches Schutzkonzept für unsere Gewässer dar. Die Oberflächengewässer des Freistaates sollen nach dieser Richtlinie spätestens bis ins Jahr 2027 einen „guten“ oder „sehr guten“ ökologischen Zustand erreicht haben. Nach Angaben des Umweltbundesamtes zählt die unterbrochene Durchgängigkeit an Oberflächengewässern (beispielsweise durch Querbauwerke) zu den Hauptursachen , dass der geforderte „gute ökologische Zustand“ nicht erreicht wird. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Wasserkraftanlagen bayernweit verfügen noch über alte Rechte und alte Befugnisse nach § 20 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG, (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk und Landkreis)? 2. Wie viele dieser Wasserkraftanlagen mit alten Rechten und alten Befugnissen sind bis heute in Betrieb (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk und Landkreis )? 3. Enspricht es der Tatsache, dass für Wasserkraftanlagen mit alten Rechten und alten Befugnissen keine Restwassermengen definiert sind? 4.1 Wie viele Fischaufstiegsanlagen wurden seit Veröffentlichung des Praxishandbuchs „Fischaufstiegsanlagen in Bayern - Hinweise und Empfehlungen zu Planung, Bau und Betrieb“ im Jahr 2012 bayernweit errichtet ? 4.2 Welche „Techniken“ für den Bau von Fischaufstiegsanlagen werden hierbei empfohlen? 4.3 Wie beurteilt die Staatsregierung die Wirksamkeit der bisher errichteten Fischaufstiegsanlagen in Bezug auf die ökologische Durchgängigkeit der heimischen Fließgewässer (sowohl flussaufwärts wie auch flussabwärts )? 5. Hat die Staatsregierung Erkenntnisse, wonach einige Fischaufstiegsanlagen nur bei bestimmten Arten- und Größenspektren funktionieren? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 11.07.2017 1. Wie viele Wasserkraftanlagen bayernweit verfügen noch über alte Rechte und alte Befugnisse nach § 20 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG, (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk und Landkreis)? Derzeit verfügen rund 3.300 Anlagen in Bayern über alte Rechte und alte Befugnisse. Die Angabe steht unter dem Vorbehalt, dass der Staatsregierung zu stillgelegten Anlagen keine gesicherten Angaben vorliegen. Die Auswertung bezogen auf Landkreisebene ist der angehängten Tabelle (Anlage 1 „Frage 1_Daten.xls“) zu entnehmen. 2. Wie viele dieser Wasserkraftanlagen mit alten Rechten und alten Befugnissen sind bis heute in Betrieb (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk und Landkreis)? In Bayern werden derzeit knapp 2.400 Anlagen betrieben, die über alte Rechte und alte Befugnisse verfügen. Die Auswertung bezogen auf Landkreisebene ist der angehängten Tabelle (Anlage 2 „Frage 2_Daten.xls“) zu entnehmen. 3. Entspricht es der Tatsache, dass für Wasserkraftanlagen mit alten Rechten und alten Befugnissen keine Restwassermengen definiert sind? Inhalt und Umfang eines alten Rechts bzw. einer alten Befugnis richten sich nach der damals geltenden Rechtslage (z. B. Wassergesetz vom 23. März 1907). Altrechte bleiben grundsätzlich in dem Umfang bestehen, mit welchem sie erteilt wurden. Ob und inwieweit eine entsprechende Mindestwassermenge angeordnet wurde, richtet sich nach der zum maßgeblichen Zeitpunkt bestehenden gesetzlichen Befugnis zur Anordnung einer Restwassermenge. Von den rund 4.200 Wasserkraftanlagen in Bayern sind knapp 3.000 Anlagen sogenannte Ausleitungskraftwerke mit entsprechenden Ausleitungsstrecken. Hiervon haben rund 1.700 Anlagen keine Mindestwasserfestlegung. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Anlagen mit Altrechten (LT- Drs. 17/11965). Voraussetzung für eine fundierte fachliche Begründung der Mindestwasserfestlegung und damit einen rechtsfehlerfreien und bayernweit einheitlichen Vollzug ist die Fortschreibung des Restwasserleitfadens von 1999. Auf dessen Basis wird die Sach- und Rechtslage erneut überprüft. 4.1 Wie viele Fischaufstiegsanlagen wurden seit Veröffentlichung des Praxishandbuchs „Fischaufstiegsanlagen in Bayern – Hinweise und Empfehlungen zu Planung, Bau und Betrieb“ im Jahr 2012 bayernweit errichtet? Die Auswertung des Gewässeratlas Bayern im Juni 2017 hat ergeben, dass seit 2012 in Bayern über 1.000 Maßnah- Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17737 men zur Herstellung bzw. Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit umgesetzt wurden. Dies umfasst z. B. den Bau von Fischaufstiegsanlagen (nachfolgend FAA), den Umbau von Wehranlagen in Sohlrampen oder den Rückbau von Querbauwerken. 4.2 Welche „Techniken“ für den Bau von Fischaufstiegsanlagen werden hierbei empfohlen? Der Stand der Technik für Planung und Ausführung von FAA ist dem Praxishandbuch „Fischaufstiegsanlagen in Bayern – Hinweise und Empfehlungen zu Planung, Bau und Betrieb“ in der 2. Auflage vom Mai 2016 zu entnehmen und im Internet 1 einsehbar. In Kapitel 6 ab Seite 58 ff. werden Sohlrampen , Sohlgleiten, Umgehungsgewässer, Tümpelpass, Schlitzpass und Rauhgerinne-Beckenpass als erprobte und für bayerische Fließgewässer als allgemein gut geeignete Bautypen („Bautypenzulassung“) behandelt. 4.3 Wie beurteilt die Staatsregierung die Wirksamkeit der bisher errichteten Fischaufstiegsanlagen in Bezug auf die ökologische Durchgängigkeit der heimischen Fließgewässer (sowohl flussaufwärts wie auch flussabwärts)? Bayern will die Wasserkraft so umweltverträglich wie möglich gestalten. Fischaufstiegsanlagen sind dabei ein wichtiger Schritt für die Durchgängigkeit von Fließgewässern. In einem bayernweiten Projekt des LfU werden seit November 2014 an allen nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) berichtspflichtigen Gewässerstrecken (rd. 28.000 km) neben den Querbauwerken auch die FAA ergänzend erfasst . Anhand von festgelegten technisch-hydraulischen Kriterien wurden sie hinsichtlich ihrer flussaufwärtsgerichteten fischbiologischen Durchgängigkeit (Fischaufstieg) bewertet. Eine Veröffentlichung der zugrunde liegenden Kartieranleitung ist in Kürze vorgesehen. 1 Siehe: https://www.lfu.bayern.de/wasser/durchgaengigkeit/index. htm Die ökologische Durchgängigkeit von Fließgewässern umfasst neben dem Fischaufstieg auch den Fischschutz. Dazu zählt neben dem Populationsschutz nach WHG, der v. a. auf die Reproduktionsfähigkeit von Fischen abstellt, auch der Fischabstieg. Hier besteht gegenwärtig noch Forschungsund Entwicklungsbedarf hinsichtlich der biologischen Grundlagen sowie der ökotechnischen und ökohydraulischen Anforderungen an entsprechende Anlagen bzw. Einrichtungen . Nähere Ausführungen bzw. Hinweise zu laufenden Forschungsaktivitäten zum Fischabstieg sind im Internet2 eingestellt . In diesem Zusammenhang sei auch auf das Projekt des Landesamtes für Umwelt „Fischökologisches Monitoring an innovativen Wasserkraftanlagen“3 hingewiesen. Auf Bundesebene sind Vertreter der bayerischen Umweltverwaltung zudem am regelmäßigen Austausch beim Forum Fischschutz & Fischabstieg unter Federführung des Umweltbundesamtes sowie in den einschlägigen Arbeitsgruppen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser und der Deutschen Vereinigung für Wasser, Abwasser und Abfall e.V. beteiligt. 5. Hat die Staatsregierung Erkenntnisse, wonach einige Fischaufstiegsanlagen nur bei bestimmten Arten - und Größenspektren funktionieren? Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Fischarten und -größen ist das Praxishandbuch „Fischaufstiegsanlagen in Bayern “ entstanden, das seit Mai 2016 in der 2. Auflage vorliegt und um die aktuellen Bemessungswerte nach dem DWA- Merkblatt M-5094 (DWA = Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft , Abwasser und Abfall e. V.) ergänzt wurde. Es enthält neben vielen Beispielen auch die für praxisrelevante Bautypen geltenden Bemessungsregeln und wichtigsten Kriterien nach dem aktuellen Stand der Technik. Damit steht eine fischökologisch optimale Grundlage für den Bau gut funktionierender FAA zur Verfügung. 2 Siehe: https://www.lfu.bayern.de/wasser/durchgaengigkeit/index. htm 3 Siehe: https://www.energieatlas.bayern.de/thema_wasser/ umweltaspekte/monitoring.html 4 Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke – Gestaltung , Bemessung, Qualitätssicherung (Mai 2014, korrigierte Fassung Februar 2016) Drucksache 17/17737 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage 1 Anlage1(“Frage1_Daten.xls”) Anzahl der Wasserkraftanlagen in Bayern, die ausschließlich über alte Rechte bzw. alte Rechte und alte Befugnisse verfügen Regierungsbezirke/Landkreise weitere zusätzliche Gestattungen vorhanden Summe ja nein Mittelfranken Ansbach Ansbach, kreisfr. Stadt Erlangen, kreisfr. Stadt Erlangen-Höchstadt Fürth Fürth, kreisfr. Stadt Neustadt/Aisch-Bad W. Nürnberg, kreisfr. Stadt Nürnberger Land Roth Schwabach, kreisfr. Stadt Weißenburg-Gunzenhaus. 44 6 1 9 14 2 4 5 2 1 350 79 2 8 22 5 52 5 58 86 2 31 394 85 2 9 31 19 2 52 5 62 91 4 32 Niederbayern Deggendorf Dingolfing-Landau Freyung-Grafenau Kelheim Landshut Landshut, kreisfr. Stadt Passau Passau, kreisfr. Stadt Regen Rottal-Inn Straubing-Bogen 216 20 7 54 24 37 4 18 33 19 199 25 1 7 24 35 4 15 1 59 1 27 415 45 8 61 48 72 8 33 1 92 20 27 Oberbayern Altötting Bad Tölz-Wolfratshsn. Berchtesgadener Land Dachau Ebersberg Eichstätt Erding Freising Fürstenfeldbruck Garmisch-Partenkirchen Ingolstadt, kreisfr. Stadt Landsberg a. Lech Miesbach Mühldorf a. Inn München München, kreisfr. Stadt Neuburg-Schrobenhausen Pfaffenhofen a. d. Ilm Rosenheim Rosenheim, kreisfr. Stadt Starnberg Traunstein Weilheim-Schongau 216 7 8 53 1 1 8 8 13 1 6 4 1 11 2 6 26 5 42 13 530 39 21 2 2 18 18 46 5 11 18 7 22 36 42 3 5 4 15 101 7 6 80 22 746 46 29 55 3 19 26 54 18 12 24 11 23 47 44 3 5 4 21 127 7 11 122 35 Oberfranken Bamberg Bamberg, kreisfr. Stadt Bayreuth Bayreuth, kreisfr. Stadt Coburg Coburg, kreisfr. Stadt Forchheim Hof Hof, kreisfr. Stadt Kronach Kulmbach Lichtenfels Wunsiedel/Fichtelgeb. 91 10 3 5 5 26 8 1 1 6 23 3 337 39 10 69 6 26 5 40 33 7 6 35 21 40 428 49 13 74 6 31 5 66 41 8 7 41 44 43 Oberpfalz Amberg-Sulzbach Cham Neumarkt i. d. OPf. Neustadt a. d. Waldnaab Regensburg 97 4 25 30 5 275 9 8 57 93 64 372 13 33 57 123 69 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17737 Anlage 1 Regierungsbezirke/Landkreise weitere zusätzliche Gestattungen vorhanden Summe ja nein Schwandorf Tirschenreuth Weiden i. d. OPf., kreisfr. Stadt 20 12 1 11 31 2 31 43 3 Schwaben Aichach-Friedberg Augsburg Augsburg, kreisfr. Stadt Dillingen a.d.Donau Donau-Ries Günzburg Kaufbeuren, kreisfr. Stadt Kempten (Allgäu), kreisfr. Stadt Lindau (Bodensee) Memmingen, kreisfr. Stadt Neu-Ulm Oberallgäu Ostallgäu Unterallgäu 74 9 11 14 4 10 2 4 1 2 5 2 10 551 29 54 19 62 56 84 5 4 9 5 47 57 25 95 625 38 65 33 66 66 86 5 8 9 6 49 62 27 105 Unterfranken Aschaffenburg Bad Kissingen Haßberge Kitzingen Main-Spessart Miltenberg Rhön-Grabfeld Schweinfurt Würzburg Würzburg, kreisfr. Stadt 45 3 8 1 9 12 4 3 5 296 19 42 24 25 54 20 66 30 15 1 341 22 50 25 34 66 24 69 30 20 1 SUMME 783 2.538 3.321 Drucksache 17/17737 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage 2 Anlage 2 ("Frage 2_Daten.xls") Anzahl der aktiven Wasserkraftanlagen in Bayern, die ausschließlich über alte Rechte bzw. alte Rechte und alte Befugnisse verfügen Regierungsbezirke/Landkreise weitere zusätzliche Gestattungen vorhanden Summen ja nein Mittelfranken Ansbach Erlangen, kreisfr. Stadt Erlangen-Höchstadt Fürth Fürth, kreisfr. Stadt Neustadt/Aisch-Bad W. Nürnberg, kreisfr. Stadt Nürnberger Land Roth Weißenburg-Gunzenhaus. 33 5 5 11 2 4 5 1 209 66 4 17 1 22 5 38 33 23 242 71 4 22 12 2 22 5 42 38 24 Niederbayern Deggendorf Dingolfing-Landau Freyung-Grafenau Kelheim Landshut Landshut, kreisfr. Stadt Passau Regen Rottal-Inn Straubing-Bogen 201 20 7 53 19 31 4 18 33 16 137 18 1 4 19 12 1 14 47 21 338 38 8 57 38 43 5 32 80 16 21 Oberbayern Altötting Bad Tölz-Wolfratshsn. Berchtesgadener Land Dachau Ebersberg Eichstätt Erding Freising Fürstenfeldbruck Garmisch-Partenkirchen Ingolstadt, kreisfr. Stadt Landsberg a. Lech Miesbach Mühldorf a. Inn München München, kreisfr. Stadt Neuburg-Schrobenhausen Pfaffenhofen a. d. Ilm Rosenheim Rosenheim, kreisfr. Stadt Starnberg Traunstein Weilheim-Schongau Oberfranken Bamberg Bamberg, kreisfr. Stadt Bayreuth Bayreuth, kreisfr. Stadt Coburg Coburg, kreisfr. Stadt Forchheim Hof Hof, kreisfr. Stadt Kronach Kulmbach Lichtenfels Wunsiedel/Fichtelgeb. 191 7 8 38 1 1 8 8 13 1 6 1 1 10 1 5 24 4 42 12 79 6 3 5 5 26 6 1 1 5 18 3 411 26 15 2 2 13 11 35 3 8 13 4 18 26 33 2 4 3 15 86 5 1 67 19 191 30 2 37 3 12 3 26 17 2 3 23 15 18 602 33 23 40 3 14 19 43 16 9 19 5 19 36 34 20 110 5 109 31 270 36 5 42 270 36 5 42 3 17 3 52 23 3 4 28 33 21 Oberpfalz Amberg-Sulzbach Cham Neumarkt i. d. OPf. Neustadt a. d. Waldnaab Regensburg Schwandorf Tirschenreuth 94 4 24 30 4 19 12 237 3 7 48 85 59 10 24 331 7 31 48 115 63 29 36 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17737 Anlage 2 Regierungsbezirke/Landkreise weitere zusätzliche Gestattungen vorhanden Summen ja nein Weiden i. d. OPf., kreisfr. Stadt Schwaben Aichach-Friedberg Augsburg Augsburg, kreisfr. Stadt Dillingen a. d. Donau Donau-Ries Günzburg Kaufbeuren, kreisfr. Stadt Kempten (Allgäu), kreisfr. Stadt Lindau (Bodensee) Memmingen, kreisfr. Stadt Neu-Ulm Oberallgäu Ostallgäu Unterallgäu 1 69 8 9 14 4 10 2 4 1 2 5 10 1 380 21 41 14 35 40 58 5 3 3 5 25 32 19 79 2 449 29 50 28 39 50 60 5 7 3 6 27 37 19 89 Unterfranken Aschaffenburg Bad Kissingen Haßberge Kitzingen Main-Spessart Miltenberg Rhön-Grabfeld Schweinfurt Würzburg Würzburg, kreisfr. Stadt 33 3 7 1 4 9 3 3 3 131 12 22 12 14 29 10 16 8 7 1 164 15 29 13 18 38 13 19 8 10 1 SUMME 700 1.696 2.396