Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susann Biedefeld, Herbert Woerlein SPD vom 26.03.2014 Situation der Tierheime in Bayern Die Situation der Tierheime in Bayern ist in vielen Bereichen, insbesondere auch im Baubereich, erschreckend. Trotz der hervorragenden Arbeit der ehrenamtlich Engagierten herrschen in vielen Bereichen nicht hinnehmbare Arbeitsbedingungen. Die steigenden Kosten für Energie, tierärztliche Leistungen und der stetig ansteigende Platzbedarf in den Tierheimen führen zu einer Verschärfung der Situation. Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie wird die Situation der Tierheime beurteilt? 2. Wie viele Tiere (aufgeschlüsselt nach Tierarten) wurden in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 in bayerischen Tierheimen untergebracht (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Regierungsbezirken)? 3. Wie viele Plätze werden bayernweit ausgewiesen, welcher zusätzliche Platzbedarf wird seitens der Staatsregierung gesehen (Aufstellung analog Frage 2)? 4. Welchen Investitionsbedarf sieht die Staatsregierung in den einzelnen Tierheimen (Aufstellung gesamt und je Landkreis und Regierungsbezirk)? 5. Wie entwickelten sich die durch die Staatsregierung zur Verfügung gestellten Gelder zur Förderung der Tierheime in den letzten 10 Jahren? 6. Welche künftigen Hilfen werden durch die Bayerische Staatsregierung geplant? 7. Erachtet die Bayerische Staatsregierung eine einmalige Abgabe beim Kauf von Haustieren zur Finanzierung der Kosten im Bereich des Tierschutzes für sinnvoll? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 30.04.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach den Angaben des Deutschen Tierschutzbundes – Landesverband Bayern e. V. hat sich die finanzielle Situation der Tierheime in Bayern u. a. aufgrund der zurückgehenden Spendeneinnahmen verschlechtert. Zu 2.: Bei Tierheimen handelt es sich weder um staatliche noch um kommunale Einrichtungen. Es besteht keine Meldepflicht , daher liegen der Staatsregierung keine Zahlen über die in Tierheimen untergebrachten Tiere vor. Zu 3.: Der Staatsregierung liegen keine Zahlen über die Kapazität der Tierheime vor. Eine Aussage zum zusätzlichen Platzbedarf ist daher nicht möglich. Zu 4.: Der Staatsregierung liegen keine Angaben über den Investitionsbedarf in den einzelnen Tierheimen vor. Zu 5.: Im Staatshaushalt waren in den letzten 10 Jahren keine Mittel zur Förderung der Tierheime ausgewiesen. Einzelne Kommunen zahlen einen jährlichen Pauschalbetrag zwischen 10 Cent und 1 Euro pro Einwohner für die Unterbringung von in der Kommune aufgefundenen Heimtieren an die örtlichen Tierheime. Zu 6.: Die Aufgabe der Unterbringung von Fundtieren obliegt den Gemeinden. Eine Förderung der Tierheime aus staatlichen Mitteln ist nicht vorgesehen. Zu 7.: Eine einmalige Abgabe beim Kauf von Haustieren zur Finanzierung der Kosten im Bereich des Tierschutzes wird – unbeschadet ihrer verfassungsrechtlichen Problematik – angesichts der kaum zu überwachenden Preisgestaltung in der privaten Tierzucht nicht als zielführend erachtet. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.06.2014 17/1777 Bayerischer Landtag