Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 02.04.2014 Badewasserqualität für die Isar im Bereich Landshut Zu Beginn der sommerlichen Temperaturen wird in Landshut wieder über das Thema „Freigabe der Isar zum Baden“ diskutiert. Das Gesundheitsamt Landshut entnimmt regelmäßig (1x jährlich) Wasserproben der Isar und stellt stets eine Belastung vor allem mit Colibakterien fest. Daher ist in der Isar bei Landshut „Baden verboten“. Am Oberlauf der Isar bis einschließlich dem Landkreis Freising ist das Baden erlaubt, auch unterhalb Landshuts, in Dingolfing, ist die Isar wieder sauber. Die Belastung des Wassers im Bereich Landshut liegt wohl am Zufluss der Amper und deren Nebenbäche. Ich frage die Staatsregierung: 1. Seit wann ist der Staatsregierung die schlechte Wasserqualität der Isar im Bereich Landshut bekannt? 2. Welche Flüsse und Bäche in welchen Anrainer-Landkreisen sind betroffen? 3. Welche Schritte zu Verbesserung wurden bisher eingeleitet ? Welche sind noch geplant? 4. Hat sich eine Verbesserung der Wasserqualität der Isar bei Landshut durch bisherige Maßnahmen erreichen lassen ? 5. Bis wann ist damit zu rechnen, dass in der Isar bei Landshut wieder „Baden erlaubt“ ist? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 02.05.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Fragen 1 bis 4 der Schriftlichen Anfrage fallen in den Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Für die Frage 5 ist das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zuständig. Zu 1.: Die Anfrage zielt auf die „Freigabe der Isar zum Baden“ in Landshut ab. Hinsichtlich der Wasserqualität der Isar sind daher im Wesentlichen hygienische Aspekte von Belang. Die im Einzugsgebiet der Isar in Landshut befindlichen Kläranlagen sind nach dem derzeitigen Stand der Technik ausgebaut und weisen eine gute Reinigungsleistung auf. Dennoch sind Fließgewässer, in die gereinigtes Abwasser eingeleitet wird, aufgrund ihrer bakteriologisch-hygienischen Belastung nicht zum Baden geeignet. Ein Gewässer kann durchaus einen guten Zustand aufweisen, aber trotzdem für den Menschen krankheitserregende Keime enthalten. Stoffliche und auch mikrobielle Einträge in die Gewässer und damit ihre Beschaffenheit im Sinne der hygienischen Qualität hängen nicht nur von Abwassereinleitungen, sondern u. a. auch von der Art und Intensität der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen im Einzugsgebiet der Gewässer ab. Vor allem bei Starkregen kann es allein schon aus der Fläche zu Einträgen von Krankheitserregern in die Bäche und Flüsse und dadurch zu einem vorübergehend erhöhten Infektionsrisiko für Badende kommen. In diesem Zusammenhang wird auf den Beschluss des Bayerischen Landtags vom 07.11.2007 (Drucksache 15/9220) zu „Badewasserqualität für den Isarabschnitt Moosburg bis Landshut“ verwiesen. Die darin enthaltenen Aussagen zu möglichen Maßnahmen im Isarabschnitt oberhalb von Landshut sind auch heute noch gültig. Das damals getroffene Fazit lautete: „Unter Abwägung der spezifischen Randbedingungen, des erforderlichen Kostenaufwands (für die Ausstattung von Kläranlagen mit UV-Desinfektionsanlagen) bei gleichzeitig zu erwartendem geringen Nutzen aufgrund wesentlicher, nicht beeinflussbarer Faktoren (z. B. diffuse Einträge, Drainagen, Nutzungen im Einzugsgebiet) wird ein Erreichen der Wasserqualität, die das Baden ermöglicht, im Isarabschnitt Mündung des Amperkanals (Moosburg) bis Landshut als unrealistisch eingeschätzt .“ Zu 2., 3. und 4.: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 5.: Aufgrund der Keimbelastung wurde von der Stadt Landshut zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit im gesamten Stadtgebiet das Baden in allen Fließgewässern, insbesondere in der Isar, verboten. Das Badeverbot ist in § 12 der Sicherheitsverordnung der Stadt Landshut vom 23.03.2009 geregelt. Eine Änderung dieser Verordnung fällt in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Stadt Landshut. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.06.2014 17/1778 Bayerischer Landtag