Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.05.2017 Völkische Siedler Nach einer Zusammenstellung der Amadeu-Antonio-Stiftung (https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/pdfs/ voelkische_siedler_web.pdf) sind völkische Siedler eine Personengruppe, die sich durch extrem rechtes Gedankengut auszeichnet. Vorzugsweise bewohnen sie alte Höfe in Regionen, die von Landflucht betroffen sind. Die völkischen Siedler bilden dort Gemeinschaften, die ihrem rassistischen Weltbild entsprechen. Sie leben oft in Großfamilien als Ökobauern , Kunsthandwerker und als hilfsbereite Neuzugänge in der Dorfgemeinschaft. Dadurch können sie Fuß fassen und durch das Umweltthema kommen sie in Kontakt mit den anderen Dorfbewohnern. Dort verbreiten sie dann ihre politische Überzeugung. Naturschutz dient allein dafür, die „Volksgemeinschaft“ und ihren „Lebensraum“ zu erhalten. Eine Vielfalt von Lebensentwürfen und die Gleichberechtigung aller Menschen lehnen völkische Siedler ab. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Ideologie der völkischen Siedler? 1.2 Was gedenkt die Staatsregierung gegen die völkischen Siedler in Bayern zu unternehmen? 2.1 Wie viele völkische Siedler und deren Wohnort sind der Staatsregierung in Bayern bekannt (bitte Anzahl getrennt nach Erwachsene und Kinder und Name der Gemeinde angeben)? 3.1 Sind der Staatsregierung in Bayern Gemeinden bekannt , in denen völkische Siedler nachweislich Einflussnahme auf zivilgesellschaftliche und politische Strukturen ausgeübt haben? 3.2 Was wurde dagegen unternommen und wie wurden die Gemeinden unterstützt? 3.3 Gibt es ein Konzept, welches bayerische Gemeinden unterstützt, wenn sie Probleme mit völkischen Ansiedlungen haben? 4.1 Ist der Staatsregierung die Anzahl von Jugendlichen bekannt, die Mitglied in völkischen Jugendbünden sind, wie der „Sturmvogel – Deutscher Jugendbund”, „Die Fahrenden Gesellen – Bund für deutsches Leben und Wandern e.V.“, „Der Freibund e.V.“ oder der „Deutsche Gildenschaft“ (bitte einzeln nach Bünden und Alter auflisten)? 5.1 Ist der Staatsregierung bekannt, ob es vor dem Verbot der Organisationen „Heimattreue Deutsche Jugend“ und „Wiking Jugend“ Vertretungen dieser Organisationen in Bayern gegeben hat? 5.2 Wenn ja, wo in Bayern waren die beiden Organisationen tätig und wie viele Mitglieder hatten die beiden Organisationen? 5.3 Wenn ja, von welchen Aktivitäten der beiden Organisationen hat die Staatsregierung Kenntnis (bitte einzeln auflisten)? 6.1 Sind der Staatsregierung die Inhalte bekannt, die Jugendliche und Kinder in Camps von völkischen Jugendbünden wie der „Sturmvogel – Deutscher Jugendbund ”, „Die Fahrenden Gesellen – Bund für deutsches Leben und Wandern e.V.“, „Der Freibund e.V.“ oder die „Deutsche Gildenschaft“ vermittelt bekommen (bitte einzeln auflisten)? 6.2 Falls den Kindern und Jugendlichen extrem rechtes Gedankengut vermittelt wird, was unternimmt die Staatsregierung dagegen? 7.1 Sind der Staatsregierung die Organisationen „Artgemeinschaft Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“, „Artgemeinschaft Naturreligiöser Stammesverbände Europas“ oder „Armanen-Orden“ in Bayern bekannt? 7.2 Wenn ja, wie viele Mitglieder haben die einzelnen Organisationen in Bayern und wo sind sie in Bayern präsent (bitte einzeln auflisten)? 7.3 Welche Aktivitäten dieser Organisationen sind der Staatsregierung in Bayern bekannt (bitte einzeln auflisten )? 8.1 Gibt es personelle Überschneidungen zwischen den „Reichsbürgern“ und den völkischen Siedlern in Bayern , und wenn ja, welche? 8.2 Zählt die Staatsregierung den Neo-Druiden Burghard B. zu den völkischen Siedlern? 8.3 Wie viele Straf- und Gewalttaten haben völkische Siedler in den letzten zehn Jahren in Bayern begangen (bitte einzeln auflisten)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.09.2017 17/17780 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17780 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom11.07.2017 1.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Ideologie der völkischen Siedler? Die Bezeichnung „völkische Siedler“ dürfte von der sog. „völkischen Bewegung“ aus der Zeit des Deutschen Kaiserreichs und der Weimarer Republik abgeleitet worden sein. Dabei handelte es sich um eine heterogene Bewegung, die durch Rassismus, Antisemitismus und Nationalismus geprägt war und zumindest teilweise einem heidnisch-nordischen Glauben anhing. So war eines der Ziele der „völkischen Bewegung“, die Reinheit des deutschen Volkes zu erhalten und vor fremden Einflüssen zu bewahren. Politisch richtete sich diese Bewegung in der Weimarer Republik gegen den demokratischen Verfassungsstaat. Obwohl die Bewegung vor dem Ersten Weltkrieg recht klein und zersplittert blieb, gelang es ihr nach dem Krieg, größeren gesellschaftlichen Einfluss zu erreichen. Dabei war die völkische Bewegung nicht mit dem Nationalsozialismus gleichzusetzen , auch wenn beide sich ideologisch in vielen Elementen überschnitten. Daher würden „völkische Siedler“, sofern sie extremistische Bestrebungen entfalten, unter den Phänomenbereich Rechtsextremismus subsumiert werden. 1.2 Was gedenkt die Staatsregierung gegen die völkischen Siedler in Bayern zu unternehmen? 2.1 Wie viele völkische Siedler und deren Wohnort sind der Staatsregierung in Bayern bekannt (bitte Anzahl getrennt nach Erwachsene und Kinder und Name der Gemeinde angeben)? Die in der Vorbemerkung der Anfrage genannte Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung weist mehrmals auf „völkische Siedler“ in Bayern hin, ohne allerdings konkrete Örtlichkeiten zu benennen. Dem Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) liegen derzeit keine Erkenntnisse über Siedlungsschwerpunkte oder Siedlungsbestrebungen rechtsextremistischer Szeneangehöriger in Bayern vor. Dies gilt auch für die in der Übersichtskarte auf S. 8 der Broschüre markierten „Verdachtspunkte “. Die derzeit von Rechtsextremisten im ländlichen Raum genutzten Objekte dienen in der Regel Wohnzwecken und stellen keine Siedlungsprojekte im Sinne der Anfrage dar. Das BayLfV wird die rechtsextremistische Szene weiterhin aufmerksam beobachten, um von Rechtsextremisten gehegte Kaufabsichten von Immobilien, die ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke der Schaffung oder Festigung von regionalen Strukturen und Anlaufstellen erworben oder angemietet werden, frühzeitig zu erkennen. Im Übrigen steht die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) den bayerischen Behörden, Kommunen und Bürgern als kompetenter Ansprechpartner bei Fragen des Erwerbs oder der Anmietung von Immobilien durch Rechtsextremisten zur Verfügung. Die BIGE war in der Vergangenheit mehrfach beratend eingebunden, als es um Kaufabsichten von Rechtsextremisten für Immobilienobjekte im ländlichen Raum ging. 3.1 Sind der Staatsregierung in Bayern Gemeinden bekannt, in denen völkische Siedler nachweislich Einflussnahme auf zivilgesellschaftliche und politische Strukturen ausgeübt haben? Nein. 3.2 Was wurde dagegen unternommen und wie wurden die Gemeinden unterstützt? Entfällt. 3.3 Gibt es ein Konzept, welches bayerische Gemeinden unterstützt, wenn sie Probleme mit völkischen Ansiedlungen haben? Auf die Antwort zu Frage 1.2 und 2.1 wird verwiesen. 4.1 Ist der Staatsregierung die Anzahl von Jugendlichen bekannt, die Mitglied in völkischen Jugendbünden sind, wie der „Sturmvogel – Deutscher Jugendbund”, „Die Fahrenden Gesellen – Bund für deutsches Leben und Wandern e.V.“, „Der Freibund e.V.“ oder der „Deutsche Gildenschaft“ (bitte einzeln nach Bünden und Alter auflisten)? Die Gruppierungen sind derzeit kein Beobachtungsobjekt des BayLfV. Es liegen bei keiner der vier genannten Gruppierungen tatsächlich Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen in Bayern vor. 5.1 Ist der Staatsregierung bekannt, ob es vor dem Verbot der Organisationen „Heimattreue Deutsche Jugend“ und „Wiking Jugend“ Vertretungen dieser Organisationen in Bayern gegeben hat? 5.2 Wenn ja, wo in Bayern waren die beiden Organisationen tätig und wie viele Mitglieder hatten die beiden Organisationen? 5.3 Wenn ja, von welchen Aktivitäten der beiden Organisationen hat die Staatsregierung Kenntnis (bitte einzeln auflisten)? Die Gruppierung „Wiking Jugend“ wurde am 10.11.1994 und die Gruppierung „Heimattreue Deutsche Jugend“ (HDJ) am 31.03.2009 durch die damaligen Bundesinnenminister gem. § 3 des Vereinsgesetzes verboten. Aufgrund der langen Zeitspanne liegen dem BayLfV zu der Gruppierung „Wiking Jugend“ keine strukturiert recherchierbaren Erkenntnisse mehr vor. Nach dem Verfassungsschutzbericht Bayern des Jahres 1994 hatte die „Wiking Jugend “ vor ihrem Verbot ca. 400 Mitglieder, davon etwa 30 in Bayern. Die in sog. „Gaue“ gegliederte Vereinigung mit Sitz in Stolberg / Nordrhein-Westfalen verfügte im Freistaat über die Gaue „Bayern“ in Freising und „Franken“ in Stockstadt. Darüber hinaus wird auf die Berichterstattung zur „Wiking Jugend“ in den Verfassungsschutzberichten 1994 des Bundes und Bayerns verwiesen. Die Aktivitäten der Gruppierung HDJ waren bereits Gegenstand der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Stahl vom 29.09.2007 (LT-Drs. 15/9165). Auf die damalige Antwort der Staatsregierung wird insoweit verwiesen . 2007 gab es in Bayern ca. zehn HDJ-Aktivisten. Darunter befand sich auch der rechtsextremistische Liedermacher Frank R. 6.1 Sind der Staatsregierung die Inhalte bekannt, die Jugendliche und Kinder in Camps von völkischen Jugendbünden wie der „Sturmvogel – Deutscher Jugendbund”, „Die Fahrenden Gesellen – Bund für deutsches Leben und Wandern e.V.“, „Der Frei- Drucksache 17/17780 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 bund e.V.“ oder die „Deutsche Gildenschaft“ vermittelt bekommen (bitte einzeln auflisten)? Nein. 6.2 Falls den Kindern und Jugendlichen extrem rechtes Gedankengut vermittelt wird, was unternimmt die Staatsregierung dagegen? Entfällt. 7.1 Sind der Staatsregierung die Organisationen „Artgemeinschaft Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“, „Artgemeinschaft Naturreligiöser Stammesverbände Europas“ oder „Armanen-Orden“ in Bayern bekannt? 7.2 Wenn ja, wie viele Mitglieder haben die einzelnen Organisationen in Bayern und wo sind sie in Bayern präsent (bitte einzeln auflisten)? 7.3 Welche Aktivitäten dieser Organisationen sind der Staatsregierung in Bayern bekannt (bitte einzeln auflisten)? Dem BayLfV ist die Organisation „Artgemeinschaft Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ (Artgemeinschaft) als rechtsextremistische Bestrebung bekannt. Verbindungen der Gruppierung nach Bayern liegen vor. Eine genaue Mitgliederzahl kann für Bayern derzeit nicht bestimmt werden. Ein Rechtsextremist aus Unterfranken ist aber offensichtlich der derzeitige Führungsaktivist der Artgemeinschaft. Darüber hinaus ist im Impressum der Homepage der Artgemeinschaft (www.asatru.de) ein Postfach im unterfränkischen Stockstadt angegeben. Ebenso wurde der Fall eines Bundespolizisten aus Rosenheim bekannt, der für die Artgemeinschaft aktiv geworden ist. Gegen diesen wurde vonseiten der Bundespolizei ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Zudem wird auf die Antwort der Staatsregierung zur Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Katharina Schulze zum Thema „Ehemalige Neonazi-Immobilie im Allgäu “ (Drs. 17/10560) verwiesen, die darlegt, dass sich der Buchdienst der Artgemeinschaft bis zum Verkauf der Immobilie im Allgäu befand. Seit dem Wegfall der Immobilie im Allgäu beschränken sich die Aktivitäten der Artgemeinschaft überwiegend auf den außerbayerischen Raum. Über die Gruppierungen „Artgemeinschaft Naturreligiöser Stammesverbände Europas“ und „Armanen-Orden“ liegen dem BayLfV derzeit keine Erkenntnisse für rechtsextremistische Bestrebungen in Bayern vor. 8.1 Gibt es personelle Überschneidungen zwischen den „Reichsbürgern“ und den völkischen Siedlern in Bayern, und wenn ja, welche? Dem BayLfV liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. 8.2 Zählt die Staatsregierung den Neo-Druiden Burghard B. zu den völkischen Siedlern? Dem BayLfV liegen keine Erkenntnisse vor, wonach der in Baden-Württemberg wohnhafte Burghard B. als „völkischer Siedler“ zu bewerten wäre. 8.3 Wie viele Straf- und Gewalttaten haben völkische Siedler in den letzten zehn Jahren in Bayern begangen (bitte einzeln auflisten)? Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) wurden dem Landeskriminalamt (BLKA) bis dato keine Fälle mit Bezug zur Organisation „Völkische Siedler“ mitgeteilt. Eine Freitextrecherche auf Datenebene der KTA-PMK-Meldungen (KTA = Kriminaltaktische Anfrage) mit dem Suchbegriff „Völkische Siedler“ erzielte ebenfalls keinen Treffer. Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/9165 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Stahl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.09.2007 Aktivitäten der Heimattreuen Deutschen Jugend e.V. (HDJ) in Bayern Vor dem Hintergrund der Razzien bei Treffen der HDJ in Brandenburg und Treffen in Mittel- und Unterfranken frage ich die Staatsregierung: 1. a) Welche Aktivitäten der Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) sind der Staatsregierung in Bayern bekannt ? b) Welche strafrechtlich relevanten Aktivitäten sind darunter ? c) Wie beurteilt die Staatsregierung die Aktivitäten der HDJ? 2. a) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Inhalte , Überzeugungen und Programme, die von der HDJ vertreten werden? b) Wie beurteilt die Staatsregierung die Inhalte, Überzeugungen und Programme der HDJ? 3. Wie viele Mitglieder hat die HDJ a) in Bayern? b) deutschlandweit? c) Welche personellen Überschneidungen gibt es mit anderen rechtsextremen Organisationen? 4. Welche Personen bilden die Führung der HDJ a) in Bayern? b) in Deutschland? 5. Welche Verbindungen der HDJ zu anderen rechtsextremen Organisationen sind der Staatsregierung bekannt? 6. a) Hält die Staatsregierung die HDJ für durch den Verfassungsschutz beobachtungswürdig? b) Wenn nein, warum nicht? 7. a) Kann die HDJ mit der verbotenen Wiking-Jugend verglichen oder als deren Nachfolgeorganisation betrachtet werden? b) Auf welchen Überprüfungen basiert diese Beurteilung der Staatsregierung? 8. Weshalb sah sich die Polizei beim Treffen am 01.09.2007 in Schillingsfürst/ Mittelfranken trotz wiederholter Hinweise nicht veranlasst zu überprüfen, ob auf dem Grundstück Straftaten begangen werden? 20.11.2007 Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 26.10.2007 Zu 1. a): Die bundesweit aktive HDJ veranstaltet in erster Linie Freizeitlager für Kinder und Jugendliche. Die Teilnehmerzahlen bewegen sich bei diesen Veranstaltungen zwischen 50 und 400 Personen. Daneben finden kleinere Treffen auf Organisations - und Führungsebene statt. In Bayern wurden bisher folgende Aktivitäten der HDJ bekannt : • Winterlager vom 27.12.2004 bis 02.01.2005 in einem Schullandheim in Ofterschwang, Landkreis Oberallgäu mit rund 60 Teilnehmern • Winterlager vom 27.12.2006 bis 02.01.2007 in einer Jugendherberge im Landkreis Wunsiedel mit etwa 90 Teilnehmern • Zeltlager am 01.09.2007 in Altengreuth, Gemeinde Schillingsfürst, auf dem Anwesen eines rechtsextremistischen Liedermachers Zu 1. b): Nach Abschluss des Winterlagers in Ofterschwang wurde ein HDJ-Liederbuch aufgefunden. Zwei Lieder erfüllten dabei mit den Passagen „Unsere Ehre heißt Treue“ bzw. „Deutschland erwache“ den Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß §§ 86, 86 a StGB. Gegen den HDJ-Bundesführer und den verantwortlichen Herausgeber wurde Anzeige erstattet. Das Zeltlager am 01.09.2007 verlief zwar ohne besondere Vorkommnisse, jedoch kam es am Rande der Veranstaltung zu Auseinandersetzungen zwischen einem rechtsextremistischen Liedermacher und einem Kamerateam einer freien Journalistin, deren strafrechtliche Bewertung – auch im Hinblick auf widersprüchliche Aussagen – noch nicht abgeschlossen ist. Zu 1. c): Kinder und Jugendliche sollen bereits in jungen Jahren durch vorgeblich unpolitische Freizeitaktivitäten (Fahrten, Zeltlager , völkisches Brauchtum, Singen und körperliche Ertüchtigung ) für die rechtsextremistische Ideologie der HDJ gewonnen werden, insbesondere wird eine am Ideal der ,,Volksgemeinschaft" orientierte politische „Kultur“ vermittelt . Die bayerischen Sicherheitsbehörden beobachten die Bestrebungen aller extremistischen Gruppierungen aufmerksam, um etwa erforderliche Maßnahmen rechtzeitig einleiten zu können. Gegen strafbare Aktivitäten wurde und wird stets konsequent eingeschritten. ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Drucksache 15/9165 Zu 2. a): Laut Vereinssatzung verfolgt die HDJ „…durch Förderung der geistigen, charakterlichen und körperlichen Entwicklung der männlichen und weiblichen Jugend, des Jugendsports und der Jugendbildung“ angeblich gemeinnützige Zwecke. Deshalb führt die Gruppierung Jugendlager, Jugendfahrten ins In- und Ausland sowie Sport- und Bildungsveranstaltungen durch. Die HDJ behauptet, für eine Lebensführung einzutreten, die „sich ganzheitlich in einem gesunden Körper, Geist und Charakter widerspiegelt. Für ein Leben mit Tradition und Werten wie Aufrichtigkeit, Wahrhaftigkeit, Hilfsbereitschaft, Kameradschaft, Treue. Gegen die Abwertung des Lebens durch Oberflächlichkeit, Beliebigkeit, Kulturlosigkeit und Verrohung“. Nach eigenen Angaben befasst sie sich viel intensiver mit der Geschichte des deutschen Volkes, als es im einseitig antideutschen Geschichtsunterricht jemals möglich sei. Auf der Website www.heimattreue-jugend.de beschreibt sich die HDJ wie folgt (Auszug): „Das sind wir! Wir sind die aktive, volks- und heimattreue Jugendbewegung für alle deutschen Mädel und Jungen im Alter von 7 bis 25 Jahren. Wir achten die Vergangenheit. Wir sind uns unserer eigenen Herkunft und der Geschichte unseres Volkes bewusst. Als junge Deutsche können wir so manches aus den Erfahrungen unserer Vorfahren lernen. Dies gelingt aber nur, wenn wir uns selbstbewusst und unverkrampft der eigenen Vergangenheit stellen. Wir bewältigen die Gegenwart . Wir bilden uns selbst, um uns den Herausforderungen des Lebens mutig, selbstbewusst und kritisch entgegenstellen zu können. Als junge Deutsche wollen wir nach unserer eigenen Art und unserem Wesen leben und wirken. Einen Konsum- und Markenzeitgeist lehnen wir ab. Bei uns zählt nicht derjenige, der die teuersten Markensachen besitzt, sondern bei uns zählen innere Werte: Haltung, Charakter und Auftreten.“ Zu 2. b): Die HDJ ist ein neonazistisch ausgerichteter Jugendverband, der ein rechtsextremistisches Weltbild vermittelt. In den Programmen , Erklärungen und sonstigen Veröffentlichungen der HDJ finden sich Passagen mit typischen Merkmalen des Rechtsextremismus. Darüber hinaus wird die Demokratie unterschwellig verunglimpft. Ein in der Publikation der HDJ „Funkenflug“ (Nr. 1/2005) veröffentlichter Beitrag enthält u. a. folgende Behauptungen: „Man spricht von Demokratie, von der Herrschaft des Volkes, und in Wirklichkeit herrschen Cliquen, Kartelle und Klubs. Man spricht von Patriotismus, aber liebedienert mit allem Fremden und schikaniert die, die ihre Heimat wirklich lieben. Man redet von Freiheit der Meinung und würgt jede andere als „politisch unkorrekt“ heimtückisch ab. … Damit ist die Axt an die Wurzel unseres Volkes gelegt. … Trotzig sagen wir dieser Zeit und diesen Zuständen den Kampf an.“ In der genannten Schrift werden zudem Angehörige der Wehrmacht und der Waffen-SS sowie Repräsentanten des NS-Regimes wie die nationalsozialistische „Fliegerikone“ Hanna Reitsch oder der „Kriegsheld“ Hans-Ulrich Rudel verherrlicht. Häufig sind Erinnerungen an die ,,glückliche, zufriedene Vergangenheit in den 30er-Jahren“. Der Bundesführer Sebastian Räbiger wählte für den Leitsatz im Jahr 2006 die Worte: ,,Wenn für Dich Dein Volk alles ist und Du bereit bist, für das, was Du liebst, aufzustehen, alles zu wagen und zu kämpfen, dann ist Dein Platz bei uns!“. Zielgruppe des Vereins sind vor allem Kinder und Jugendliche . Der frühere Bundesführer Alexander Scholz formulierte das Ziel des Vereins so: „Wir verpflichten uns Deutschland , indem wir geistige und körperliche Wehrhaftigkeit ausbilden .“ Das „Freizeitangebot“ des Vereins richtet sich aber auch an die ganze Familie. So soll verhindert werden, dass ältere Mitglieder nach Familiengründung aus der HDJ ausscheiden (Lebensbundkonzept). Zu 3. a) und b): Der Verein kennt ordentliche und unterstützende Mitglieder. Ordentliche Mitglieder können junge Menschen vom siebten bis 25. Lebensjahr werden. Unterstützendes Mitglied kann jeder werden, der dem Verein beitritt. Über eingetragene Mitgliedschaften liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor. Aufgrund von wiederkehrenden Teilnahmen an HDJ-Veranstaltungen sind in Bayern etwa zehn Personen als Funktionäre bzw. Aktivisten bekannt. Darüber hinaus existiert ein Umfeld von Sympathisanten, die gelegentlich an HDJ-Veranstaltungen teilnehmen. Die Zahl der Mitglieder und Funktionäre wird bundesweit auf rund 100 geschätzt. Zu 3. c): Personelle Überschneidungen sind in Bayern vor allem im Wirkungsbereich der NPD und der neonazistischen Kameradschaften zu beobachten. Zu 4. a): Über die personellen Führungsstrukturen der HDJ in Bayern liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor. In Alzenau, Landkreis Aschaffenburg, existiert lediglich ein von einer HDJ- Funktionärin eingerichtetes Postfach, das seit 08.02.2004 auch von der HDJ genutzt wird. Zu 4. b): Die HDJ wird von einer Bundesführung geleitet, die sich laut Satzung aus dem Bundesführer und seinem Stellvertreter, der Bundesmädelführerin, dem Bundeskassenwart sowie weiteren Mitarbeitern der Bundesführung zusammensetzt. Derzeitiger Bundesführer ist Sebastian Räbiger. Zu 5.: Die HDJ unterhält bundesweit personelle und strukturelle Verbindungen zu anderen Organisationen, die ebenfalls der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind. Hervorzuheben sind die Beziehungen zur NPD/JN. Des Weiteren bestehen Kontakte zur „Deutschen Partei – Die Freiheitlichen“ (DP), zur „Gemeinschaft Deutscher Frauen“ (GDF), der „Berliner Kulturgemeinschaft Preußen“ (BKP) und der „Deutschen Kulturgemeinschaft“ (DKG), aber auch zu neonazistischen Gruppierungen. Zu 6.: Die HDJ ist Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Zu 7. a): Derzeit liegen keine gerichtsverwertbaren Erkenntnisse vor, dass die HDJ als Nachfolgeorganisation der verbotenen „Wiking -Jugend“ (WJ) einzustufen ist. Es gibt jedoch personelle und inhaltliche Parallelen zur WJ. Der derzeitige HDJ-Bundesführer Sebastian Räbiger war der letzte WJ-Gauführer für Sachsen. Weitere ehemalige Führungskader der WJ sind heute in der HDJ aktiv. Ähnlich wie bei der WJ zielt das Lebensbund -Konzept der HDJ darauf ab, ein rechtsextremistisches Freizeitangebot für die ganze Familie zu bieten. Auch der konzeptionelle Ablauf der HDJ-Veranstaltungen sowie der Sprachgebrauch, z. B. Amtsbezeichnungen oder Lagerbegriffe , lassen eine Wesensverwandtschaft zur WJ erkennen . Zu 7. b): Die HDJ vermeidet programmatische Bezüge zur verbotenen WJ, um strafrechtlichen Konsequenzen zu entgehen. Da es sich bei der HDJ um eine bundesweit tätige Organisation handelt, findet zur Beurteilung und Einschätzung der Gruppierung ein Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden im gesamten Bundesgebiet statt. Zu 8.: Nach einem am 01.09.2007 eingegangenen Hinweis auf eine „Rechtsradikalen-Veranstaltung“ in Altengreuth wurden unverzüglich polizeiliche Überwachungs- und Überprüfungsmaßnahmen eingeleitet. Bei dem Anwesen handelt es sich um das Privatgrundstück eines rechtsextremistischen Liedermachers. Es umfasst ein rund 3.000 qm großes, umfriedetes und gegen Einblicke von außen geschütztes Areal. Gegen 14.00 Uhr wurden etwa 20 Personen festgestellt. Es waren drei große Zelte für rund 10– 15 Personen und drei kleine Zelte zu sehen. Bei den Personen handelte es sich überwiegend um Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren. Bis zur Beendigung der Überwachung um 22.00 Uhr kam es auf dem Gelände zu keinerlei Störungen. Drucksache 15/9165 Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Seite 3 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.01.2016 Ehemalige Neonazi-Immobilie im Allgäu Anfang August 2015 berichtete die Antifaschistische Informations -, Dokumentations- und Archivstelle München e. V. (a.i.d.a.) auf ihrer Homepage über eine von Neonazis genutzte Immobilie im schwäbischen Rieggis (https://www. aida-archiv.de/index.php/aktuelles-2/128-rechte-in-bayern/ immobilien/5000-eine-nazi-immobilie-im-allgaeu). Etwa zeitgleich – am 30. Juli 2015 – antwortete das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr auf eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze (Bündnis 90/ Die Grünen) Folgendes: „Mit Ausnahme der zuvor genannten Objekte in Kolitzheim und Murnau gibt es in Bayern keine Immobilie, die von Rechtsextremisten über bloße Wohnzwecke hinaus wiederholt und in größerem Ausmaße für politische Zwecke genutzt wird.“ (Drs. 17/7862) Die Immobilie in Rieggis hatten die bayerischen Sicherheitsbehörden also damals – nach eigenen Angaben – nicht im Blick. Dies verdeutlicht auch die von a.i.d.a. zitierte Antwort des Pressesprechers des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, Christian Eckel, auf die Frage nach der Nutzung der Immobilie durch die rechtsextreme ‚Artgemeinschaft‘: „Im Zuständigkeitsbereich des Präsidiums Schwaben Süd/ West sind keine Aktivitäten der ‚Vereinigung Artgemeinschaft ‛ bekannt.“ Nun berichtete auch der Bayerische Rundfunk über die lange Zeit unbehelligten Aktivitäten der Neonazis in Schwaben : „Weitgehend unbemerkt und unbehelligt hatte der Buchversand der Neonazi-Organisation ‚Artgemeinschaft‘ Bestseller der Szene wie ‚Ahnenverehrung‘, ‚Brauchtum im Artglauben‘ und ‚Germanische Schöpfungssagen‘ aus dem Allgäu nach ganz Deutschland verschickt. Über Jahre hinweg hatte kaum einer von dem Buchdienst der nicht unbedeutenden Neonazi-Organisation Notiz genommen.“ (http://www.br.de/nachrichten/schwaben/inhalt/versteigerung -neonazi-immobilie-rieggis-amtsgericht-104.html) Im Widerspruch zur Antwort auf die bereits genannte Schriftliche Anfrage Drs. 17/7862 heißt es im BR-Bericht weiter: „Lediglich der Verfassungsschutz gibt an, ihm sei der Nazi- Buchversand im Oberallgäu bekannt gewesen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1.1 Seit wann hatte die Staatsregierung Kenntnis von den neonazistischen Aktivitäten im schwäbischen Rieggis? 1.2 Welche konkreten Erkenntnisse hat die Staatsregierung über diese Aktivitäten? 1.3 Standen die Immobilie in Rieggis bzw. die dort agierenden Neonazis unter der Beobachtung des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz (BayLfV)? 2. Inwiefern wurde gegen die Aktivitäten strafrechtlich vorgegangen? 3.1 Weshalb wurde die Immobilie in Rieggis in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze (Bündnis 90/Die Grünen) (Drs. 17/7862) nicht erwähnt? 3.2 Welche weiteren Immobilien, die in Bayern von Neonazis für politische Zwecke genutzt werden, fanden in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze (Bündnis 90/Die Grünen) (Drs. 17/7862) keine Erwähnung – und aus welchem Grund wurden sie verschwiegen? 4. Weshalb wurde das zuständige Polizeipräsidium vom BayLfV nicht über die neonazistischen Aktivitäten in Rieggis informiert? 5. Wie plant die Staatsregierung vor diesem Hintergrund, die Kommunikation zwischen dem BayLfV und der Polizei künftig zu verbessern? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 14.03.2016 Vorbemerkung: Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) definierte bereits in der Vergangenheit rechtsextremistisch genutzte Immobilien als solche, die zum Zwecke der Schaffung regionaler Strukturen und Anlaufstellen erworben oder angemietet wurden (vgl. z. B. Verfassungsschutzberichte der Jahre 2010 und 2012–2014). So werden darunter Immobilien verstanden, zu denen Rechtsextremisten durch Miet-/Pachtvertrag oder Eigentum uneingeschränkt Zugang haben und die überwiegend für rechtsextremistische Veranstaltungen wie Schulungen oder Versammlungen genutzt werden. Davon abzugrenzen sind überwiegend als Wohnobjekte oder zu Geschäftszwecken genutzte Immobilien wie z. B. Vertriebe und Versandhandel. Da das in der vorliegenden Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Katharina Schulze hinterfragte Objekt in Rieggis nach Bewertung des BayLfV nicht unter diese Definition fällt, wurde es in der Antwort vom 30.07.2015 zur vorangegangenen Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze vom 02.07.2015 konsequenterweise auch nicht erwähnt (vgl. Drs. 17/7862 vom 30.09.2015). Darüber hinaus unterliegen personenbezogene Daten (wie z. B. die Wohnanschriften von Extremisten aus allen Phänomenbereichen) dem Datenschutz und dürfen der Öffentlichkeit nur unter den Voraussetzungen des Art. 15 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2016 17/10560 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10560 Satz 2 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) bekanntgegeben werden. Hierzu muss das Interesse der Öffentlichkeit an der Unterrichtung das schutzwürdige Interesse der betroffenen Personen an der Wahrung ihrer Anonymität überwiegen. Dabei sind die Wohnorte als privater Lebensmittelpunkt besonders schützenswert. Stets zu beachten ist zudem, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Antiterrordateigesetz vom 24.04.2013 (Az. 1 BvR 1215/07) einer Informationsübermittlung der Verfassungsschutzbehörden an die Polizei zum Zwecke des operativen Tätigwerdens sehr enge Grenzen gesetzt hat (sog. informationelles Trennungsprinzip). 1.1 Seit wann hatte die Staatsregierung Kenntnis von den neonazistischen Aktivitäten im schwäbischen Rieggis? Die benannte Immobilie ist dem BayLfV seit Ende 2012 als Wohnsitz von Rechtsextremisten bekannt. 1.2 Welche konkreten Erkenntnisse hat die Staatsregierung über diese Aktivitäten? In der Immobilie waren zwei dem BayLfV bekannte Rechtsextremisten mit erstem Wohnsitz gemeldet. Das Objekt beherbergte in der Vergangenheit den Buchdienst der rechtsextremistischen Gruppierung „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“. Wie u. a. der Bayerische Rundfunk auf seiner Homepage am 15.01.2016 berichtete, ist die Immobilie mittlerweile versteigert worden. 1.3 Standen die Immobilie in Rieggis bzw. die dort agierenden Neonazis unter der Beobachtung des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz (BayLfV)? Die vormals dort wohnhaften Rechtsextremisten sind dem BayLfV bekannt und unterliegen der Beobachtung der Verfassungsschutzbehörden . 2. Inwiefern wurde gegen die Aktivitäten strafrechtlich vorgegangen? Im Benehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wird mitgeteilt, dass aufgrund einer zivilrechtlichen Streitigkeit zwischen den beiden in Frage 1.2 erwähnten Rechtsextremisten und hierauf wechselseitig erstatteten Anzeigen bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft gegen einen der Bewohner ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung (§ 241 Strafgesetzbuch – StGB) u. a., gegen den anderen Bewohner ein Vorermittlungsverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) eingeleitet wurde. Das Vorermittlungsverfahren wurde auf Grundlage des § 152 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt , da ein „Verwenden“ von Kennzeichen im Sinne des § 86 a StGB nicht gegeben war. Das gegen den anderen Bewohner wegen des Tatvorwurfs der Bedrohung geführte Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. 3.1 Weshalb wurde die Immobilie in Rieggis in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze (Bündnis 90/Die Grünen) (Drs. 17/7862) nicht erwähnt? Zur Beantwortung von Frage 3.1 wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3.2 Welche weiteren Immobilien, die in Bayern von Neonazis für politische Zwecke genutzt werden, fanden in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze (Bündnis 90/ Die Grünen) (Drs. 17/7862) keine Erwähnung – und aus welchem Grund wurden sie verschwiegen? Die Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze (Drs. 17/7862) besitzt unter den in der Vorbemerkung genannten Kriterien weiterhin Gültigkeit. 4. Weshalb wurde das zuständige Polizeipräsidium vom BayLfV nicht über die neonazistischen Aktivitäten in Rieggis informiert? Zu den dort wohnhaften Rechtsextremisten wurden Informationen mit den zuständigen Dienststellen der Polizei ausgetauscht . 5. Wie plant die Staatsregierung vor diesem Hintergrund , die Kommunikation zwischen dem BayLfV und der Polizei künftig zu verbessern? Die Zusammenarbeit zwischen dem BayLfV und den verschiedenen Polizeidienststellen ist gut. Es findet sowohl ein intensiver regelmäßiger als auch ein anlassbezogener Informationsaustausch zwischen dem BayLfV und den Polizeidienststellen statt. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung verwiesen.