17. Wahlperiode 10.10.2017 17/17800 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.03.2017 Hegeschau Im vergangenen Jahr ist es bei Hegeschauen immer wieder zu Zwischenfällen gekommen. So haben Besucher Zutritt zu sogenannten Beurteilungskommissionen bzw. Bewertungskommissionen gefordert oder es wurden Fotos mit Trophäen angefertigt und im Internet verbreitet. Weiter haben Besucher Trophäen von der Wand genommen, um Daten zu erheben . Diese Vorfälle geben Anlass zu grundlegenden Fragen bezüglich der Trophäenschauen im Jahr 2016. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Bei welchen Hegeschauen waren sogenannte Beurteilungskommissionen oder ähnliche Gremien tätig? b) Von wem wurden diese Kommissionen eingesetzt? 2. a) Von wem werden die Mitglieder dieser Kommissionen ernannt (bitte aufgeschlüsselt für die einzelnen Unteren Jagdbehörden)? b) Wie setzen sich die Kommissionen zusammen? c) Welche Aufgaben haben diese Kommissionen (bezogen auf Wildart, Geschlecht, Alter, Prüfung von Verstößen etc.)? 3. a) Wie gehen die Jagdbehörden mit den Erkenntnissen dieser Kommissionen um? b) Geben die Kommissionen die Ergebnisse auch an Dritte wie Presse, Jagdinteressierte usw. weiter? c) Dürfen Dritte als Beobachter an den Kommissionssitzungen teilnehmen? 4. a) Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden die Kommissionen eingesetzt? b) Welche Angaben (z. B. Name des Reviers, Name des Erlegers, Datum des Erlegens, Sonstiges) werden bei den öffentlichen Hegeschauen im Zusammenhang mit den Trophäen in dem Landkreis dargestellt? 5. a) In welchen Landkreisen werden bei den öffentlichen Hegeschauen Medaillen, Punkte, etc. vergeben? b) Wenn ja, nach welchen Maßgaben? c) Von wem werden die Auszeichnungen vergeben? 6. a) Werden in den öffentlichen Hegeschauen die Trophäen damit gekennzeichnet? b) Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden solche Auszeichnungen vorgenommen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. c) Dürfen Besucher der Hegeschauen Trophäen in die Hand nehmen, um sie zu kontrollieren oder das Alter zu bestimmen? 7. a) Dürfen Besucher Trophäen fotografieren, insbesondere , wenn personenbezogene Angaben enthalten sind? b) Dürfen solche Fotografien im Internet eingestellt werden ? 8. a) Gibt es Landkreise, in denen die Durchführung der Hegeschau gefördert wird? b) Wenn ja, mit welchem Etat und Betrag? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 11.07.2017 1. a) Bei welchen Hegeschauen waren sogenannte Beurteilungskommissionen oder ähnliche Gremien tätig? In 53 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten waren Beurteilungskommissionen oder ähnliche Gremien tätig. Eine Übersicht findet sich in Anlage 1*. b) Von wem wurden diese Kommissionen eingesetzt? Die Kommissionen wurden überwiegend durch die durchführenden BJV-Kreisgruppen (BJV = Bayerischer Jagdverband ), teilweise auch durch die Kreisverwaltungsbehörden eingesetzt. Eine Zusammenstellung zeigt Anlage 1*. 2. a) Von wem werden die Mitglieder dieser Kommissionen ernannt (bitte aufgeschlüsselt für die einzelnen Unteren Jagdbehörden)? Die Mitglieder der Kommissionen wurden überwiegend durch die durchführenden BJV-Kreisgruppen, teilweise auch durch die Kreisverwaltungsbehörden ernannt. Die Aufschlüsselung ergibt sich aus Anlage 1*. *) Von einem Abdruck der Anlage wurde abgesehen. Sie sind in der elekt ronischen Fassung der Schriftlichen Anfrage als pdf-Dokument im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente–unter der oben genannten Drs.-Nr. einsehbar. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17800 b) Wie setzen sich die Kommissionen zusammen? Die Mehrzahl der Nennungen entfiel auf Vertreter der durchführenden BJV-Kreisgruppe, Kreisjagdberater und Vorsitzende der Hegegemeinschaften. Außerdem wurden Vorsitzende der Hochwildhegegemeinschaft , Vertreter der Unteren Jagdbehörden, Vertreter aus dem Kreis der Berufsjäger, Vertreter der Staatsforsten (SF), Vertreter der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie erfahrene Jäger, Vertreter der Revierinhaber und Vertreter der beteiligten Hegegemeinschaften genannt. Die Übersicht findet sich in Anlage 2*. c) Welche Aufgaben haben diese Kommissionen (Bezogen auf Wildart, Geschlecht, Alter, Prüfung von Verstößen etc.)? Die Tätigkeiten der Kommissionen im Rahmen der jährlichen Hegeschauen konzentrierten sich laut Aussagen der einzelnen unteren Jagdbehörden hauptsächlich auf die Bereiche Trophäenbewertung, Kontrolle der Einhaltung von Abschussplänen und Hegezielen, Vergleich der vorgelegten Trophäen mit den Streckenlisten, Bestimmung von Geschlecht und/oder Alter, z. T. auf ausgewählte Schalenwildarten beschränkt. In einigen Fällen wurden Prämierungen mit Medaillen vorgenommen sowie Rückschlüsse auf die körperliche Verfassung des Wildes und die Struktur des Wildbestandes aus der Trophäenbewertung gezogen. In einem Fall wurden die Trophäen durch die Kommission farblich gekennzeichnet. 3. a) Wie gehen die Jagdbehörden mit den Erkenntnissen dieser Kommissionen um? Je nach örtlicher Sach- und Interessenlage wurden die Erkenntnisse als Grundlage statistischer Erhebungen, für die Berichterstattung im Rahmen der Hegeschau, als Informationsquelle für Kreisjagdberater, als Grundlage für die Abschussplanung oder für die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren herangezogen. Zum Teil werden die Erkenntnisse ohne weitere Folgerungen zur Kenntnis genommen . b) Geben die Kommissionen die Ergebnisse auch an Dritte wie Presse, Jagdinteressierte usw. weiter? Keine Weitergabe der Ergebnisse erfolgte bei 12 von 53 unteren Jagdbehörden, bei denen eine Kommission tätig war. Eine Übersicht zur Handhabung der Ergebnisse der Kommissionen findet sich in Anlage 3*. c) Dürfen Dritte als Beobachter an den Kommissionssitzungen teilnehmen? Bei 32 unteren Jagdbehörden wurden Dritte als Beobachter zugelassen. 4. a) Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden die Kommissionen eingesetzt? Die Einsetzung von Kommissionen ist in § 16 Abs. 4 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) nicht angeordnet. b) Welche Angaben (z. B. Name des Reviers, Name des Erlegers, Datum des Erlegens, Sonstiges) werden bei den öffentlichen Hegeschauen im Zusammenhang mit den Trophäen in dem Landkreis dargestellt? Die Angaben zu den Trophäen auf den öffentlichen Hegeschauen unterscheiden sich zwischen den unteren Jagdbehörden sowie den Wildarten. Eine detaillierte Darstellung enthalten die Anlagen 4a bis 4f*. 5. a) In welchen Landkreisen werden bei den öffentlichen Hegeschauen Medaillen, Punkte, etc. vergeben ? In insgesamt 42 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten wurden Auszeichnungen der Trophäen vorgenommen. Einzelheiten sind der Anlage 5* zu entnehmen. b) Wenn ja, nach welchen Maßgaben? Die Auszeichnungen der Trophäen wurden beim überwiegenden Teil der Hegeschauen nach Maßgabe von Trophäenmerkmalen (Gewicht, Größe, etc.) bzw. nach auf dieser Basis berechneten Punktzahlen sowie nach Kriterien des BJV bzw. seiner Kreisgruppe vorgenommen. Anlage 5* enthält eine Differenzierung der Maßnahmen. c) Von wem werden die Auszeichnungen vergeben? Die Auszeichnungen im Rahmen der Hegeschauen wurden überwiegend durch Kreisverwaltungsbehörden, Kreisjagdberater , Hege-/Hochwildhegegemeinschaften, BJV-Kreisgruppen bzw. durch die Kommissionen verliehen. Zu dieser Frage finden sich Einzelheiten in Anlage 5*. 6. a) Werden in den öffentlichen Hegeschauen die Trophäen damit gekennzeichnet? In 32 von insgesamt 42 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten , in denen im Rahmen der öffentlichen Hegeschauen Auszeichnungen vorgenommen wurden, erfolgte eine solche Kennzeichnung der Trophäen. b) Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden solche Auszeichnungen vorgenommen? Die Überprüfung der Trophäen zu Kontrollzwecken und darauf beruhende staatliche Maßnahmen sieht der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) als hoheitliche Aufgabe der Jagdbehörde an. Die Verleihung von Medaillen verschiedener Rangstufen für die einzelnen Trophäen beurteilte der BayVerfGH in der Vergangenheit jedoch als vereinsinternen Vorgang, der von den behördlichen Anordnungen in Verbindung mit der Hegeschau (vgl. § 16 Abs. 4 AVBayJG) nicht erfasst ist. Die Verleihung von Auszeichnungen ist also ein vereinsinterner Akt, der von der behördlichen Tätigkeit unabhängig ist (vgl. Entscheidung BayVerfGHE 40, 123 (131)). c) Dürfen Besucher der Hegeschauen Trophäen in die Hand nehmen, um sie zu kontrollieren oder das Alter zu bestimmen? Im Zuständigkeitsbereich von 51 unteren Jagdbehörden wurde zugelassen, Trophäen in die Hand zu nehmen, um sie zu kontrollieren oder das Alter zu bestimmen. 7. a) Dürfen Besucher Trophäen fotografieren, insbesondere , wenn personenbezogene Angaben enthalten sind? Bei 92 unteren Jagdbehörden war das Fotografieren zugelassen . Davon verbieten drei untere Jagdbehörden Aufnahmen mit personenbezogenen Daten. b) Dürfen solche Fotografien im Internet eingestellt werden? Fotografien, die im Internet verbreitet werden, können eine Drucksache 17/17800 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Verarbeitung unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sein, sofern personenbezogene Daten abgebildet sind. Eine Veröffentlichung wird dann regelmäßig mangels anordnender Rechtsgrundlage zur Verbreitung von der Einwilligung des Betroffenen abhängen, vgl. §§ 4 Abs. 1 Alt. 2, 4a BDSG. Zudem sind insbesondere folgende Grenzen zu beachten : – Sind Personen darauf abgebildet, dürfen die Fotografien grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden (vgl. § 22 Satz 1 des Kunsturhebergesetzes – KunstUrhG). – Bildnisse können im Einzelfall (z. B. durch Beifügung von Text) den Tatbestand einer strafrechtlichen Norm verwirklichen , insbesondere den der Beleidigung (§ 185 StGB), der üblen Nachrede (§ 186 des [Strafgesetzbuchs] – StGB) sowie der Verleumdung (§ 187 StGB). 8. a) Gibt es Landkreise, in denen die Durchführung der Hegeschau gefördert wird? Eine monetäre Förderung der Hegeschauen erfolgte durch 15 Kreisverwaltungsbehörden. b) Wenn ja, mit welchem Etat und Betrag? In Anlage 6* findet sich eine detaillierte Darstellung der Förderungshöhe der einzelnen Kreisverwaltungsbehörden.