17. Wahlperiode 10.10.2017 17/17802 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Thomas Goppel CSU vom 14.03.2017 Fachkräftesituation in der sozialen Arbeit und der Sozialpädagogik Schon in der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Doris Rauscher auf Drs. 17/9677 stellt das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst am 13.01.2016 fest, dass es, was die Fachkräftesituation in der sozialen Arbeit im Freistaat angeht, Ergänzungs - bzw. Zusatzbedarf gibt. Notwendige Konsequenzen daraus, was das Studienplatzangebot angeht, sind bisher nicht gezogen. Weil sich die Erkenntnis verdichtet, dass in absehbarer Zeit sozialpädagogischer Nachwuchs bei allen Trägern zur Mangelware wird, frage ich deshalb und zur Präzisierung der Situation die Staatsregierung: 1. a) Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zur Fachkräftesituation im Berufsfeld der staatlich anerkannten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen vor? b) In welchen Arbeitsbereichen und Regionen Bayerns bleiben Stellen unbesetzt (bitte die Gründe hierfür angeben )? c) Was unternehmen die staatlichen oder freien Anstellungsträger zur Abfederung dieser Situation? 2. a) Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor über „Fehlbesetzungen“ von Stellen in der sozialen Arbeit? b) In welchen Feldern, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sind Stellen nicht mit für diese Tätigkeit qualifizierten Kräften besetzt bzw. üben Kräfte Tätigkeiten aus, für die sie keine grundständige akademische Qualifikation besitzen? 3. a) In welchem Umfang sind in den kommenden 5, 10, 15 Jahren Ruhestandsversetzungen von Fachkräften in der sozialen Arbeit, hier: staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, zu erwarten? b) Welche Schritte sind zu tun, damit in diesem Generationenwechsel eine ausreichende Zahl gleichermaßen ausgebildeter und qualifizierter Nachwuchskräfte zur Verfügung steht? 4. a) Nachdem in den MINT1-Fächern breit angelegte Initiativen des Staates existieren, gemeinsam mit den Arbeitgebern und den Hochschulen Studienangebote zu 1 MINT = Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. qualifizieren und auszubauen, frage ich die Staatsregierung , auf welcher Datenbasis der Ausbau hier vorangetrieben wird? b) Existieren vergleichbare Daten für die Beschäftigungsfelder der sozialen Arbeit? c) Falls nein, wie und durch wen können derartige Basisdaten erfasst werden? d) Teilt die Staatsregierung die Einschätzung, dass in den Feldern der sozialen Arbeit ein vergleichbarer Fachkräftebedarf zu dem der MINT-Berufe besteht? e) Ist das Engagement der Staatsregierung für beide Beschäftigungsfelder vergleichbar? 5. a) Nachdem sich duale Bachelorstudiengänge in anderen deutschen Ländern (z. B. Duale Hochschule Baden-Württemberg – DHBW), ebenso in Bayern (auf anderen Fachgebieten) bewährt haben, es für das grundständige duale Studium der sozialen Arbeit in Bayern jedoch solche Angebote kaum gibt, frage ich die Staatsregierung, ob ihr Erkenntnisse zur Akzeptanz von Studierenden dualer Studiengänge bei den Trägern der sozialen Arbeit vorliegen? b) Welche Überlegungen stellt die Staatsregierung an, um mit den Hochschulen rasch das erkennbare Nachwuchsdefizit einzubremsen, zusätzliche Angebote zu unterbreiten und solche mit entsprechenden Mitteln zu etablieren? 6. a) Nachdem berufsbegleitend studierbare Bachelorstudiengänge es Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern ermöglichen, eine entsprechende akademische Qualifikation zu erlangen, und das grundständige berufsbegleitende Studium der sozialen Arbeit in Bayern noch kaum ausgebaut ist, frage ich die Staatsregierung, ob ihr Erkenntnisse zur Akzeptanz berufsbegleitender Studiengänge bei den Hochschulen bzw. bei den Trägern der sozialen Arbeit vorliegen? b) Erwägt die Staatsregierung, gemeinsam mit den Hochschulen einen Auf- und Ausbau derartiger Studiengänge zu initiieren und mit entsprechenden Mitteln zu unterstützen? 7. a) Nachdem die Staatsregierung in der Antwort zu Frage 5 b der o. g. aktuellen Schriftlichen Anfrage auf die Freiheit von Wissenschaft und Lehre verweist und auf die damit verbundene Entscheidungsfreiheit der Hochschulen aufmerksam macht, wofür es aber Rahmenbedingungen braucht, die geschaffen sein müssen, frage ich die Staatsregierung, ob der Freistaat Hochschulen, die sich für einen Ausbau der Studienplätze für Sozialpädagogik aufgrund der gegebenen Nachfrage entscheiden, ausreichende, ggf. vor allem die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stellt? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17802 b) Wenn es zu dieser finanziellen Studienganggarantie im Bereich der Sozialpädagogik nicht kommt, können dann einschlägige Angebote so untermauert werden, dass eine Gesamt-Sonderförderung des Fachgebietes wie bei den MINT-Studiengängen zustande kommt? c) Könnte ggf. als Muster die Absicherung des Studienangebotes wie im Ingenieurwesen erfolgen? d) Liegen dazu bereits Pläne vor, die den Hochschulen Aufschluss darüber geben, inwieweit eine Eigenleistung dort das staatliche Engagement ergänzen kann und muss? e) Welche andere, die erkennbare Notsituation abdeckende Alternative ist in Vorbereitung? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 13.07.2017 Die Schriftliche Anfrage wird nach Beteiligung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS), das wiederum auch Erkundigungen bei der Regionaldirektion Bayern der Bundesanstalt Bayern (RD Bayern) eingeholt hat, wie folgt beantwortet: 1. a) Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zur Fachkräftesituation im Berufsfeld der staatlich anerkannten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen vor? Nach der „Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung Gute Bildung – gute Chancen: Der Arbeitsmarkt für Akademikerinnen und Akademiker“ (2016) der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich der Arbeitsmarkt im Feld der sozialen Arbeit in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt, wobei die Zahl der Erwerbstätigen in diesem Feld stark zugenommen hat. Die Nachfrage nach Fachkräften sei kräftig gestiegen, wenn auch Stellen vielfach befristet und in Teilzeit angeboten werden . Gleichzeitig sei die Arbeitslosigkeit deutlich gesunken und falle insgesamt gering aus. Zu dieser guten Entwicklung haben nach Feststellung der BA verschiedene Trends beigetragen : Der demografische Wandel mache mehr soziale Betreuung und Beratung älterer Menschen notwendig; hinzu kämen Projekte wie der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen , der Schulsozialarbeit und der Ganztagsschulen. Spätestens ab der zweiten Jahreshälfte habe, so die BA, auch die Fluchtmigration den Bedarf an Beratung, Betreuung und Begleitung rasant steigen lassen. Für die kommenden Jahre rechnet die BA mit einer weiter wachsenden Zahl an Nachwuchskräften, da die Zahl der Studierenden seit 2008 kontinuierlich zunehme. Bundesweit gab es 2015 nach Angaben der BA rd. 307.000 Erwerbstätige mit einem Studienabschluss in der Kinder-und Jugendarbeit sowie Sozialarbeit und Beratung. Auch in Bayern ist die Zahl der Studierenden und Studienanfänger in den letzten Jahren deutlich gestiegen. So hat sich an den staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften die Zahl der Studienanfänger in den grundständigen Studiengängen im Studienbereich „Sozialwesen “ (Studienfächer „Soziale Arbeit“, „Sozialpädagogik“ und „Sozialwesen“) von 2005 bis 2016 von 1.059 auf 1.822 (+72 Prozent) und bei den Studierenden von 4.540 auf 6.649 erhöht. Nach Mitteilung des StMAS, das seinerseits wiederum die RD Bayern beteiligt hat, fehlt es in Bayern derzeit an belastbaren Daten zum tatsächlichen Bedarf an staatlich anerkannten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern hat sich auf Anregung und unter Einbindung des StMAS in der Sitzung am 23.02.2017 mit der Frage von Bedarfserhebungen befasst. Die Ergebnisse der internen Diskussionen der Verbände liegen allerdings noch nicht vor. Nach den Angaben der RD Bayern stellt sich die Situation für die einschlägige Zielberufsuntergruppe 8312 – Berufe in der Sozialarbeit und Sozialpädagogik – wie folgt dar: • In 2016 gab es in dieser Berufsgruppe in Bayern eine starke Zunahme bei den Angeboten an sozialversicherungspflichtigen Stellen, im Verhältnis zu 2013 um 65,2 Prozent. Besonders stark fielen die Zugänge in den Regierungsbezirken Oberfranken (+125,2 Prozent) und Mittelfranken (+99,3 Prozent) aus. Die RD Bayern weist aber darauf hin, dass es keine Verpflichtung gibt, den Agenturen für Arbeit Stellenangebote zu melden, d. h. anhand dieser Zahlen lasse sich daher der tatsächliche Bedarf der Arbeitgeber nicht darstellen. • Im Jahresdurchschnitt waren 2016 nach Auskunft der RD Bayern bayernweit 791 offene sozialversicherungspflichtige Stellen bei den Agenturen für Arbeit gemeldet, im Vergleich zu 2013 eine Zunahme um 117 Prozent. • Durchschnittlich waren die den bayerischen Agenturen für Arbeit gemeldeten Stellenangebote im Jahr 2016 70 Tage vakant, bis sie abgemeldet wurden (im Jahr 2013 betrug diese „abgeschlossene Vakanzzeit“ noch 46 Tage). Eine Aussage, wie viele der angebotenen Stellen tatsächlich unbesetzt blieben, ist der RD Bayern nicht möglich. • In Bayern waren, so die RD Bayern, im Jahresdurchschnitt 2016 in der entsprechenden Berufsgruppe 470 Arbeitslose zu verzeichnen, d. h. rein rechnerisch standen zehn offenen Stellen sechs Arbeitslose gegenüber. Die tatsächliche Passgenauigkeit bzw. Eignung lässt sich der RD Bayern zufolge jedoch anhand dieser Zahlen nicht bestimmen. b) In welchen Arbeitsbereichen und Regionen Bayerns bleiben Stellen unbesetzt (bitte die Gründe hierfür angeben)? Wie oben (Buchst. a) erwähnt, gab es im Jahr 2016 insb. in Ober- und Mittelfranken eine starke Zunahme bei den ausgeschriebenen Stellen. Nach Mitteilung des StMAS liegen darüber hinaus keine belastbaren Zahlen über unbesetzte Stellen vor; auch die Bundesagentur für Arbeit erhebe diese Zahlen nicht. c) Was unternehmen die staatlichen oder freien Anstellungsträger zur Abfederung dieser Situation? Nach Auskunft des StMAS liegen dazu nur allgemeine Informationen vor. Zu nennen sind das Bestreben der Arbeitgeber , Studierenden attraktive, qualifiziert angeleitete Praktikumsplätze während des praktischen Studiensemesters anzubieten, um die potenziellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer frühzeitig zu binden; breite und mehrfache Stellenausschreibungen sollen auch den Einsatz von Absolventinnen und Absolventen anderer pädagogischer Studiengänge mit praktischen Erfahrungen, ggf. mit Ausnahmegenehmigung ermöglichen. Drucksache 17/17802 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2. a) Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor über „Fehlbesetzungen“ von Stellen in der sozialen Arbeit ? Nach Mitteilung des StMAS gibt es hierzu kein Datenmaterial . b) In welchen Feldern, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sind Stellen nicht mit für diese Tätigkeit qualifizierten Kräften besetzt bzw. üben Kräfte Tätigkeiten aus, für die sie keine grundständige akademische Qualifikation besitzen? Auch hierzu gibt es nach Mitteilung des StMAS kein Datenmaterial . 3. a) In welchem Umfang sind in den kommenden 5, 10, 15 Jahren Ruhestandsversetzungen von Fachkräften in der sozialen Arbeit, hier: staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, zu erwarten? Auch hierzu gibt es nach Mitteilung des StMAS kein Datenmaterial . b) Welche Schritte sind zu tun, damit in diesem Generationenwechsel eine ausreichende Zahl gleichermaßen ausgebildeter und qualifizierter Nachwuchskräfte zur Verfügung steht? Das StMAS hat die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern im Dezember 2016 gebeten, den Bedarf an Fachkräften der sozialen Arbeit zu ermitteln. Die Rückmeldungen liegen noch nicht vor. Erst wenn entsprechendes Zahlenmaterial vorliegt, kann beurteilt werden, ob über die in jüngster Zeit geschaffenen bzw. geplanten grundständigen Studiengänge der sozialen Arbeit hinaus mittel- und langfristig ein zusätzlicher Bedarf an Ausbildungsmöglichkeiten gegeben ist und wie dieser, auch unter Beachtung der Hochschulautonomie, am besten gedeckt werden kann. 4. a) Nachdem in den MINT-Fächern breit angelegte Initiativen des Staates existieren, gemeinsam mit den Arbeitgebern und den Hochschulen Studienangebote zu qualifizieren und auszubauen, frage ich die Staatsregierung, auf welcher Datenbasis der Ausbau hier vorangetrieben wird? Ein Ausbau der MINT-Fächer erfolgte aufgrund der hohen Arbeitskräfterelevanz und des Arbeitskräftebedarfs insbesondere seit 2007 ff. Durch die im Rahmen des Ausbaus zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen zusätzlich verfügbaren Ressourcen konnten auch zusätzliche Studienplätze und neue Studiengänge in MINT-Fächern etabliert werden. Eine Stärkung dieses Bereichs wurde auch wiederholt durch entsprechende Anträge im Landtag gefordert (vgl. u. Antrag vom 19.06.2012, Drs. 16/12927). Hingewiesen wird aber in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die Entscheidung über die Einführung von neuen Studiengängen grundsätzlich den Hochschulen im Rahmen der Hochschulautonomie obliegt, hierfür aber ein Einvernehmen des Staatsministeriums erforderlich ist. Bei allen Anträgen an das Staatsministerium haben die Hochschulen u. a. auch Gutachten aus Wissenschaft und Wirtschaft vorzulegen, in denen grundsätzlich auch auf den Bedarf der Wirtschaft und die Arbeitsmarktchancen der Absolventen einzugehen ist. Für die MINT-Aktivitäten der Hochschulen wurden in den letzten Jahren auch mehrmals Wettbewerbe ausgelobt, zuletzt 2016 für das Projekt „MINTerAKTIV“. Die Hochschulen hatten dabei die Möglichkeit, für die Dauer von drei Jahren Fördergelder im Umfang von jährlich 5.000–50.000 Euro für Vorhaben einzuwerben, die insb. auf eine Verringerung des Studienabbruchs in MINT-Fächern ausgerichtet sind. Aufgrund der speziellen Zielsetzung dieses gemeinsam mit der vbw initiierten und von der vbw mitfinanzierten Projekts ist insoweit ein Vergleich mit der Situation in der sozialen Arbeit kaum möglich. b) Existieren vergleichbare Daten für die Beschäftigungsfelder der sozialen Arbeit? Bei Anträgen an das Staatsministerium auf Einführung von neuen Studiengängen sind, unabhängig von der Fachrichtung des Studiengangs, Gutachten aus Wissenschaft und Wirtschaft vorzulegen, in denen grundsätzlich auch auf den Bedarf der Wirtschaft und die Arbeitsmarktchancen der Absolventen eingegangen wird. Wie oben erwähnt (vgl. Anwort zu Frage 3 b) hat ferner das StMAS die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern im Dezember 2016 gebeten, den Bedarf an Fachkräften der sozialen Arbeit zu ermitteln. Diese Untersuchung soll insbesondere auch die Erhebung von Kenngrößen wie z. B. zur Arbeitsmarktrelevanz , dem Fachkräftebedarf und den verfügbaren freien Stellen umfassen. c) Falls nein, wie und durch wen können derartige Basisdaten erfasst werden? Vgl. Antwort zu Frage 4 b. d) Teilt die Staatsregierung die Einschätzung, dass in den Feldern der sozialen Arbeit ein vergleichbarer Fachkräftebedarf zu dem der MINT-Berufe besteht ? Vor einer Prognose zum Fachkräftebedarf in der sozialen Arbeit sollte zunächst die vom StMAS bei der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern im Dezember 2016 erbetene Untersuchung zum Bedarf an Fachkräften der sozialen Arbeit abgewartet werden. e) Ist das Engagement der Staatsregierung für beide Beschäftigungsfelder vergleichbar? Ja: Es gibt an vielen Hochschulen Studienmöglichkeiten in der sozialen Arbeit. So bieten derzeit die staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften Coburg, Kempten, Landshut, München und Würzburg-Schweinfurt, die Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg sowie die Technische Hochschule Nürnberg entsprechende Studiengänge an. An diesen Standorten ist die Zahl der Studierenden deutlich gestiegen (vgl. auch oben Frage 1 a) Zusätzliche Studienmöglichkeiten im Bereich der sozialen Arbeit gibt es zudem an der Katholischen Stiftungshochschule für angewandte Wissenschaften München, der Evangelischen Hochschule für angewandte Wissenschaften – Evangelische Fachhochschule Nürnberg sowie der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Die Hochschulen hatten aufgrund der Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen im Rahmen der Hochschulautonomie grundsätzlich auch die Möglichkeit, die Zahl der Studienplätze in vorhandenen Studiengängen der sozialen Arbeit zu erhöhen oder neue Studiengänge zu etablieren. Ferner setzen Hochschulen zuletzt auch zusätzliche Ressourcen im Rah- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17802 men der wissenschaftsgestützten Struktur- und Regionalisierungsstrategie für einen Ausbau des Angebots in der sozialen Arbeit ein, z. B. die Ostbayerische Technische Hochschule (OTH) Regensburg ab dem Wintersemester (WS) 2016/2017 an den Lernorten in Abensberg, Cham und Tirschenreuth, die Hochschule für angewandte Wissenschaften (HaW) Kempten in Kempten ab dem WS 2016/2017 und die HaW Rosenheim in Mühldorf ab dem WS 2017/2018. Dies hat auch dazu geführt, dass die Zahl der Studienanfänger und der Studierenden in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist (vgl. oben 1 a) Aktuell gibt es ferner einen Antrag der HaW Augsburg zur Einführung eines Studiengangs Soziale Arbeit. Zu dem von der Hochschule vorgelegten Konzept gibt es aber noch eine Reihe von klärungsbedürftigen Fragen, zu denen die Hochschule um eine ergänzende Stellungnahme gebeten wurde. Eine abschließende Bewertung ist daher noch nicht möglich. 5. a) Nachdem sich duale Bachelorstudiengänge in anderen deutschen Ländern (z. B. DHBW), ebenso in Bayern (auf anderen Fachgebieten) bewährt haben, es für das grundständige duale Studium der sozialen Arbeit in Bayern jedoch solche Angebote kaum gibt, frage ich die Staatsregierung, ob ihr Erkenntnisse zur Akzeptanz von Studierenden dualer Studiengänge bei den Trägern der sozialen Arbeit vorliegen? Das duale Studium hat sich in diesem Bereich in Bayern in den letzten Jahren erfreulich entwickelt. Im WS 2009/2010 waren dort nur acht dual Studierende zu verzeichnen. Nach der aktuellen Statistik sind nunmehr im Bereich Sozial- und Gesundheitswissenschaften 1.648 dual Studierende immatrikuliert . Der weitere Ausbau der dualen Studienangebote wird vonseiten der Hochschule dual und der Hochschulen weiterhin verstärkt angestrebt. Voraussetzung hierfür ist aber auch die Gewinnung geeigneter Arbeitgeber, um entsprechende duale Angebote anbieten zu können. b) Welche Überlegungen stellt die Staatsregierung an, um mit den Hochschulen rasch das erkennbare Nachwuchsdefizit einzubremsen, zusätzliche Angebote zu unterbreiten und solche mit entsprechenden Mitteln zu etablieren? Siehe zunächst Antwort zu Frage 4 d. Wie bereits erwähnt, ist in den letzten Jahren die Zahl der Studienanfänger und der Studierenden gestiegen und es wurden bzw. werden in Kürze (Standort Mühldorf) zusätzliche Studienmöglichkeiten eingerichtet. Vor Prognosen über einen weiteren Bedarf sollte zunächst die vom StMAS bei der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern im Dezember 2016 erbetene Erhebung zum Bedarf an Fachkräften der sozialen Arbeit abgewartet werden. 6. a) Nachdem berufsbegleitend studierbare Bachelorstudiengänge es Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern ermöglichen, eine entsprechende akademische Qualifikation zu erlangen, und das grundständige berufsbegleitende Studium der sozialen Arbeit in Bayern noch kaum ausgebaut ist, frage ich die Staatsregierung, ob ihr Erkenntnisse zur Akzeptanz berufsbegleitender Studiengänge bei den Hochschulen bzw. bei den Trägern der sozialen Arbeit vorliegen? Die berufsbegleitenden Studiengänge an den Hochschulen Kempten und Regensburg (letzterer geführt als berufsbegleitender Studiengang Soziale Arbeit mit Lernorten in Abensberg, Tirschenreuth und Cham) bieten gerade Berufstätigen eine hervorragende Möglichkeit der Weiterqualifizierung und den Unternehmen eine starke Bindung der Fachkräfte. Da aber das spezielle Studienangebot an der OTH Regensburg erst im letzten Wintersemester eingeführt worden ist, steht noch kein ausreichendes Datenmaterial für eine Bewertung zur Verfügung (vgl. auch nachfolgend Buchst. b). b) Erwägt die Staatsregierung, gemeinsam mit den Hochschulen einen Auf- und Ausbau derartiger Studiengänge zu initiieren und mit entsprechenden Mitteln zu unterstützen? Der Auf- und Ausbau von Studiengängen erfolgt kontinuierlich , obliegt aufgrund der gesetzlich verankerten Autonomie grundsätzlich aber den Hochschulen, die im Rahmen ihrer Profilsetzung entsprechende Schwerpunkte setzen. Bevor vergleichbare Angebote wie an den Lernorten in Abensberg, Tirschenreuth und Cham zusätzlich eingeführt werden, sollten neben der grundsätzlichen Frage zum Bedarf generell zunächst auch die Entwicklung dieses neuen Angebots an den neuen Standorten abgewartet werden. Sollten die Erfahrungen positiv sein, wird die Einrichtung weiterer vergleichbarer Angebote u. a. auch voraussetzen, dass Hochschulen in Abstimmung mit der Region entsprechende weitere Konzepte ausarbeiten und die für die Umsetzung notwendigen Ressourcen in künftigen Haushalten bereitgestellt werden. 7. a) Nachdem die Staatsregierung in der Antwort zu Frage 5 b der o. g. aktuellen Schriftlichen Anfrage auf die Freiheit von Wissenschaft und Lehre verweist und auf die damit verbundene Entscheidungsfreiheit der Hochschulen aufmerksam macht, wofür es aber Rahmenbedingungen braucht, die geschaffen sein müssen, frage ich die Staatsregierung, ob der Freistaat Hochschulen, die sich für einen Ausbau der Studienplätze für Sozialpädagogik aufgrund der gegebenen Nachfrage entscheiden, ausreichende , ggf. vor allem die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stellt? Siehe Antwort zu Frage 6 b. b) Wenn es zu dieser finanziellen Studienganggarantie im Bereich der Sozialpädagogik nicht kommt, können dann einschlägige Angebote so untermauert werden, dass eine Gesamt-Sonderförderung des Fachgebietes wie bei den MINT-Studiengängen zustande kommt? Wie bereits erwähnt, haben die Hochschulen in den letzten Jahren auch Ressourcen zum Auf- und Ausbau von weiteren Studienplätzen in der sozialen Arbeit erhalten. Vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber werden insbesondere auch für die soziale Arbeit an dem künftigen neuen Standort in Mühldorf in den kommenden Jahren zusätzliche Ressourcen notwendig werden. Darüber hinaus gibt es keine konkreten Planungen für eine „Gesamt-Sonderförderung“ der sozialen Arbeit. c) Könnte ggf. als Muster die Absicherung des Studienangebotes wie im Ingenieurwesen erfolgen? Drucksache 17/17802 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Es ist nicht ersichtlich, auf welches Muster zur Absicherung des Studienangebotes im Ingenieurwesen die Frage abzielt. Wie bereits erwähnt, entscheiden grundsätzlich die Hochschulen und dort wiederum der Hochschulrat über die Einführung und auch die Aufhebung von Studiengängen; in beiden Fällen ist jeweils das Einvernehmen des Staatsministeriums nach Art. 57 Abs. 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erforderlich. d) Liegen dazu bereits Pläne vor, die den Hochschulen Aufschluss darüber geben, inwieweit eine Eigenleistung dort das staatliche Engagement ergänzen kann und muss? Im Rahmen der wissenschaftsgestützten Struktur- und Regionalisierungsstrategie für die bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technischen Hochschulen wurde beim Wettbewerb „Partnerschaft, Hochschule und Region“ auch erwartet, dass Kommunen und/oder Unternehmen aus der Region zur räumlichen Unterbringung wesentlich beitragen. Dies galt aber nicht nur für den Bereich der sozialen Arbeit, sondern für alle Studienangebote, die bei dieser Initiative etabliert wurden. Es gibt aktuell durch das Staatsministerium keine konkreten Pläne und/oder Ressourcen über vergleichbare Vorhaben zur Ausweitung von Studienplätzen in der sozialen Arbeit. Es obliegt grundsätzlich den Hochschulen, vorbehaltlich des notwendigen Einvernehmens des Staatsministeriums zur Einführung von Studiengängen, über die Umwidmung von Studienplätzen im Rahmen der vorhandenen Ressourcen der Hochschule und der Hochschulautonomie zu entscheiden . Wird das Einvernehmen für neue Studiengänge außerhalb von Sonderprogrammen, für die vom Haushaltsgesetzgeber nicht zusätzliche Mittel bewilligt wurden, erteilt, muss die Hochschule darlegen, dass die notwendigen Ressourcen verfügbar sind. Die Genehmigung wird zudem in der Regel mit dem Hinweis verbunden, dass für den neuen Studiengang durch das Staatsministerium zusätzliche Mittel nicht bereitgestellt werden können. e) Welche andere, die erkennbare Notsituation abdeckenden Alternativen ist in Vorbereitung? Die erwähnten zusätzlichen Studienangebote und die gestiegenen Studierendenzahlen werden dazu führen, dass für den Arbeitsmarkt künftig zusätzliche Absolventen zur Verfügung stehen werden. Es ist aktuell schwer abzuschätzen , ob darüber hinaus ein Bedarf besteht. Hierzu sollte zunächst auch die vom StMAS bei der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern im Dezember 2016 erbetene Erhebung abgewartet werden.