Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 09.06.2017 Hartz-IV-Empfänger in Mittelfranken Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch war die Zahl der Hartz-IV-Bezieher im Jahr 2016 in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Mittelfranken (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten )? 2. Wie hat sich der Bezug von Hartz-IV-Leistungen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte je Jahr und Landkreis/Stadt)? 3. Wie alt waren die Personen, die im Jahr 2016 Hartz- IV-Leistungen erhalten haben (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 4. Wie hoch waren die monatlichen Bezüge bei den Hartz-IV-Empfängern in den mittelfränkischen Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2016 (aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 5. Wie hat sich die Höhe der monatlichen Hartz-IV- Leistungen in den mittelfränkischen Landkreisen und kreisfreien Städten in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte je Jahr und Landkreis/Stadt)? 6.1 Welche 100 Kommunen in Mittelfranken liegen an der Spitze der Ausgaben für Hartz-IV-Leistungen im Jahr 2016? 6.2 Wie hoch sind die Kosten genau (bitte aufgegliedert nach Kommunen und nach Staatsangehörigkeit)? 7. Wie gedenkt die Staatsregierung, diese besonders betroffenen Kommunen finanziell zu unterstützen? 8. Ab wann soll diese Unterstützung in welcher Form genau bei den Kommunen greifen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 12.07.2017 Vorbemerkung: Eigene Datenquellen zum Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) stehen der Staatsregierung grundsätzlich nicht zur Verfügung. Die für die SGB-II-Statistik zuständige Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht auf ihrem Statistikportal www.statistik. arbeitsagentur.de regelmäßig Daten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende. Auf diese Daten wird weitgehend verwiesen . Soweit ausnahmsweise zusätzliche Datenquellen vorliegen , wurden diese verwertet. 1. Wie hoch war die Zahl der Hartz-IV-Bezieher im Jahr 2016 in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Mittelfranken (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 2. Wie hat sich der Bezug von Hartz-IV-Leistungen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte je Jahr und Landkreis/Stadt)? 3. Wie alt waren die Personen, die im Jahr 2016 Hartz- IV-Leistungen erhalten haben (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? Die Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht unter https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/ Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchen de-SGBII/Ueberblick/Ueberblick-Nav.html monatlich eine „Zeitreihe der Strukturen der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Deutschland, Länder, Kreise“. Es wird nach deutschen und ausländischen Leistungsberechtigten differenziert , nicht aber nach Staatsangehörigkeiten im Einzelnen. Dort sind auch die Daten für einen bestimmten Landkreis oder eine bestimmte kreisfreie Stadt zu erhalten. Dem dort abrufbaren Datenblatt für den jeweiligen Landkreis oder die jeweilige kreisfreie Stadt „4. Strukturmerkmale von Bedarfsgemeinschaften und Personen im SGB II – Jahreswerte “ können anschließend u. a. die Jahresdurchschnittswerte für die Jahre 2005–2016 zur Entwicklung der Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften, zur Zahl der erwerbsfähigen und nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten, zur Staatsangehörigkeit sowie zum Alter entnommen werden. Ergänzend wurden dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) von der Statistik der BA nachfolgende Daten zur Abschätzung des Asyl- und Flüchtlingsgeschehens auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt. Diese Auswertung „Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten“ unterscheidet nach Staatsangehörigkeiten der Personen aus den acht zugangsstärksten Herkunftsländern von Asylbewerbern (diese sind: Eritrea, Nigeria, Somalia, Afghanistan , Irak, Islamische Republik Iran, Pakistan und Arabische Republik Syrien) – siehe Anlage. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.10.2017 17/17805 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17805 4. Wie hoch waren die monatlichen Bezüge bei den Hartz-IV-Empfängern in den mittelfränkischen Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2016 (aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? Wie bereits zu den Fragen 1–3 ausgeführt, veröffentlicht die BA unter https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/ Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer- Arbeitsuchende-SGBII/Ueberblick/Ueberblick-Nav.html monatlich eine „Zeitreihe der Strukturen der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Deutschland, Länder, Kreise“. Dem dort abrufbaren Datenblatt für den jeweiligen Landkreis oder die jeweilige kreisfreie Stadt „3. Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften (BG)“ können die durchschnittlichen monatlichen Zahlungsansprüche von BG für die Monate Januar 2005–Februar 2017 entnommen werden. Eine Aufgliederung der Zahlungsansprüche nach Staatsangehörigkeit wird nicht veröffentlicht, da die Höhe der Zahlungsansprüche nicht von der Staatsangehörigkeit, sondern von anderen Faktoren wie der Größe der Bedarfsgemeinschaft und etwaigem vorhandenem Einkommen und Vermögen abhängt. 5. Wie hat sich die Höhe der monatlichen Hartz-IV- Leistungen in den mittelfränkischen Landkreisen und kreisfreien Städten in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte je Jahr und Landkreis/ Stadt)? Wie bereits zu den Fragen 1–4 ausgeführt, veröffentlicht die BA unter https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/ Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer- Arbeitsuchende-SGBII/Ueberblick/Ueberblick-Nav.html monatlich eine „Zeitreihe der Strukturen der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Deutschland, Länder, Kreise“. Dem dort abrufbaren Datenblatt für den jeweiligen Landkreis oder die jeweilige kreisfreie Stadt „6. Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften – Jahreswerte“ können anschließend die Jahreswerte der durchschnittlichen Zahlungsansprüche von BG für die Jahre 2005–2016 entnommen werden. Eine Aufgliederung der Zahlungsansprüche nach Staatsangehörigkeit wird nicht veröffentlicht, da die Höhe der Zahlungsansprüche nicht von der Staatsangehörigkeit , sondern von anderen Faktoren wie der BG-Größe und dem Einkommen und Vermögen abhängt. 6.1 Welche 100 Kommunen in Mittelfranken liegen an der Spitze der Ausgaben für Hartz-IV-Leistungen im Jahr 2016? 6.2 Wie hoch sind die Kosten genau (bitte aufgegliedert nach Kommunen und nach Staatsangehörigkeit )? Kommunale Träger der Leistungen nach dem SGB II sind die kreisfreien Gemeinden und Landkreise. Davon gibt es in Bayern 96. Eine Benennung der am stärksten betroffenen 100 Kommunen in Mittelfranken ist daher nicht möglich. Stattdessen haben wir in der nachfolgenden Tabelle alle mittelfränkischen Träger aufgelistet, gegliedert nach der Höhe der Belastung der jeweiligen Kommune. Die kommunalen Belastungen im SGB II sind im Wesentlichen geprägt von den Kosten für Unterkunft und Heizung SGB II (KdU). Aufgrund der gesetzlich (§ 46 Abs. 5 ff SGB II) verankerten Bundesbeteiligung an den KdU ist die Nettobelastung der Kommunen jedoch nicht identisch mit den reinen Ausgaben. In der nachfolgenden Tabelle sind die Nettobelastung der Kommunen durch KdU sowie die Belastungen durch Bildungs- und Teilhabeleistungen nach SGB II aufgeführt, gegliedert nach der Höhe der Belastung. Zudem tragen die Kommunen 15 Prozent der Verwaltungskosten der Jobcenter. Über die Höhe der jeweiligen Verwaltungskosten liegen der Staatsregierung jedoch keine Daten vor, siehe Anlage. 7. Wie gedenkt die Staatsregierung, diese besonders betroffenen Kommunen finanziell zu unterstützen? 8. Ab wann soll diese Unterstützung in welcher Form genau bei den Kommunen greifen? Betreffend das SGB II kann in Bayern insgesamt, so auch in Mittelfranken, in den letzten 10 Jahren keine gestiegene Kostenbelastung sondern eine Entlastung der Kommunen konstatiert werden. Die kommunalen Belastungen im SGB II sind im Wesentlichen geprägt von den KdU. Aufgrund der gesetzlich (§ 46 Abs. 5 ff SGB II) verankerten Bundesbeteiligung an den KdU ist die Nettobelastung der Kommunen jedoch nicht identisch mit den reinen Ausgaben. Die Quote der Bundesbeteiligung an den KdU unterlag in den vergangenen 10 Jahren mehrfachen gesetzlichen Änderungen. Die hierdurch bedingte Entwicklung wirkt sich ebenfalls ganz erheblich auf die Nettobelastung der Kommunen aus. Das entspricht auch dem Ziel mehrerer Gesetzesänderungen, die vornehmlich das Ziel einer Entlastung der Kommunen hatten. Zudem hat die Staatsregierung erreicht, dass der Bund für drei Jahre (bis 2018) die flüchtlingsbedingten KdU übernimmt (im Wege einer pauschalen Erhöhung der Bundesbeteiligung im Jahr 2016 und einer vollständigen Übernahme in den Jahren 2017 und 2018). Zugleich hat die Staatsregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landtag – eine Quasi-Spitzabrechnung der fluchtbedingten KdU in Bayern ermöglichen soll. Dies bedeutet für die Landkreise und kreisfreien Städte eine wesentliche Entlastung. Schließlich sind sie (neben der BA) Träger des jeweiligen Jobcenters und haben grundsätzlich die KdU zu tragen. Für die Bildungs- und Teilhabeausgaben der Kommunen im Rechtskreis SGB II zahlt der Bund einen mittelbaren Ausgleich in Form eines Bundesanteils an den KdU. Der Freistaat Bayern reicht diese Bundesmittel vollständig an die Kommunen weiter. Im oben genannten Gesetzentwurf ist auch eine Quasi-Spitzabrechnung der Bildungs- und Teilhabeausgaben der Kommunen in Bayern vorgesehen. Die Quasi-Spitzabrechnung der fluchtbedingten KdU und der Bildungs- und Teilhabeleistungen soll jeweils rückwirkend für das Vorjahr greifen, beginnend im Jahr 2018 für das Jahr 2016. Zudem gewährt der Freistaat Bayern den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden bereits seit Jahren jährlich nach Art. 5 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) eine Zuweisung zu den Belastungen, die ihnen im jeweiligen Vorjahr aus der Einführung des SGB II zum 1. Januar 2005 erwachsen sind. Hierfür stehen derzeit jährlich rd. 60 Mio. Euro im Landeshaushalt zur Verfügung; die Festlegung erfolgt jeweils in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Zugleich erhalten kreisfreie Gemeinden und Landkreise als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der örtlichen Sozialhilfe bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) einen Soziallastenansatz. Abgestellt wird auf die Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften. Drucksache 17/17805 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage zu den Fragen 1 bis 3 SEITE 3 (a) Anmerkung zur Statistik der BA: Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Darüber hinaus unterliegen Informationen der Grundsicherungsstatistik auch der statistischen Geheimhaltung, wenn sie sich nur auf 1 oder 2 Bedarfsgemeinschaften beziehen. In Fällen, in denen Werte von null eine Information über den Merkmalsträger offenlegen, werden auch diese Nullwerte anonymisiert. Feb 2016 Feb 2017 Feb 2016 Feb 2017 Feb 2016 Feb 2017 Feb 2016 Feb 2017 Bayern 305.167 324.078 2.922 5.472 863 4.661 7.891 12.056 JC Ansbach, Stadt 1.748 2.021 3 3 - 3 9 43 JC Ansbach 2.201 2.416 *a) * * 5 16 162 JC Erlangen, Stadt 3.071 3.388 18 16 5 4 58 141 JC Erlangen-Höchstadt 1.683 2.045 * * 3 3 32 97 JC Fürth, Land 1.894 1.829 - - * 3 10 22 JC Fürth, Stadt 6.831 6.982 11 15 18 20 103 209 JC Neustadt a. d. Aisch- Bad Windsheim 1.568 1.907 - * - 5 22 107 JC Nürnberg, Stadt 33.291 33.330 127 150 89 105 1.109 1.581 JC Nürnberger Land 2.603 3.125 4 7 - 5 27 172 JC Roth 1.729 1.902 * * - * 7 71 JC Schwabach, Stadt 1.365 1.409 * 4 - * 25 57 JC Weißenburg- Gunzenhausen 1.703 1.851 * * - 5 3 27 Regionen Insgesamt Afghanistan Eritrea Irak darunter Feb 2016 Feb 2017 Feb 2016 Feb 2017 Feb 2016 Feb 2017 Feb 2016 Feb 2017 Feb 2016 Feb 2017 Bayern 804 1.414 728 809 546 593 562 1.086 14.182 36.095 JC Ansbach, Stadt 6 19 * * * 3 * * 75 277 JC Ansbach * 33 * 3 * * * - 96 302 JC Erlangen, Stadt 10 30 5 4 13 13 * 7 83 430 JC Erlangen-Höchstadt 3 12 * 3 4 * * * 136 369 JC Fürth, Land 4 10 * * * * * - 6 45 JC Fürth, Stadt 15 25 9 7 15 14 5 8 138 488 JC Neustadt a. d. Aisch- Bad Windsheim * 12 * * - - - - 103 302 JC Nürnberg, Stadt 162 246 121 120 79 77 21 30 851 2.211 JC Nürnberger Land * 34 - * 3 * - 6 160 529 JC Roth - 20 - - * - - 3 94 297 JC Schwabach, Stadt * 4 * - 9 7 - - 35 127 JC Weißenburg- Gunzenhausen - * - - - * * * 44 289 Regionen Nigeria Somalia Arabische Republik Syrien Islamische Republik Iran Pakistan darunter JC = Jobcenter Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17805 Anlage zu den Fragen 6.1 und 6.2 SEITE 6 7. Wie gedenkt die Staatsregierung, diese besonders betroffenen Kommunen finanziell zu unterstützen? 8. Ab wann soll diese Unterstützung in welcher Form genau bei den Kommunen greifen? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Betreffend das SGB II kann in Bayern insgesamt, so auch in Mittelfranken in den letzten 10 Jahren keine gestiegene Kostenbelastung sondern eine Entlastung der Kommunen konstatiert werden. Nettobelastung für Unterkunft und Heizung (KdU) 2016 (=Ausgaben für KdU nach § 22 (1) SGB II abzüglich Bundesbeteiligung) Bildungs- und Teilhabeleistungen SGB II 2016 Gesamt 2016 Bayern 606.555.378,77 27.800.523,12 634.355.901,89 JC Nürnberg, Stadt 68.950.482,72 3.609.855,09 72.560.337,81 JC Fürth, Stadt 12.457.879,05 675.097,74 13.132.976,79 JC Erlangen, Stadt 6.168.872,41 848.762,41 7.017.634,82 JC Nürnberger Land 5.161.359,61 187.715,54 5.349.075,15 JC Fürth, Land 3.455.640,20 134.684,95 3.590.325,15 JC Erlangen-Höchstadt 3.347.521,65 108.116,71 3.455.638,36 JC Ansbach, Stadt 3.244.906,18 137.432,57 3.382.338,75 JC Ansbach 3.098.350,47 162.464,69 3.260.815,16 JC Roth 3.003.782,28 136.534,23 3.140.316,51 JC Weißenburg- Gunzenhausen 2.680.141,15 116.302,84 2.796.443,99 JC Neustadt a. d. Aisch- Bad Windsheim 2.654.342,07 118.527,12 2.772.869,19 JC Schwabach, Stadt 2.324.831,25 98.720,01 2.423.551,26