Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 07.06.2017 Personal- bzw. Pflegeschlüssel in Einrichtungen des Bayerischen Maßregelvollzugs Ich frage die Staatsregierung: Wie setzt sich der Personal- bzw. Pflegeschlüssel in den 14 Einrichtungen der forensischen Psychiatrie in Bayern zusammen (bitte unterteilt nach den einzelnen Einrichtungen das Verhältnis von Patient zu Pflegepersonal auflisten unter Berücksichtigung von Vollkraft- und Teilkraftstellen und unterteilt nach den jeweiligen Berufsgruppen: Ärztlicher Dienst, Pflegedienst, Sicherheitsdienst, Therapeutischer Dienst und Verwaltungsdienst)? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 12.07.2017 Die Träger des bayerischen Maßregelvollzugs entscheiden im Rahmen des vereinbarten Budgets eigenverantwortlich über die notwendige Personalausstattung der Maßregelvollzugseinrichtungen . Vonseiten des Freistaates Bayern sind aktuell Personal- oder Pflegeschlüssel weder vorgegeben noch empfohlen noch mit den Trägern vereinbart. Nach den Angaben der Träger zum Stichtag 31.12.2016 lässt sich die gestellte Frage nach dem Verhältnis der Zahl der in einer Einrichtung untergebrachten Personen zur Zahl der Beschäftigten in einer Berufsgruppe für die bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen wie folgt beantworten: Berufsgruppen Einrichtung Ärzte und Psychologen Pflege Therapeuten Sonstige Ansbach 0,09 0,63 0,18 0,02 Bayreuth 0,11 0,74 0,13 0,24 Erlangen 0,11 0,60 0,12 0,02 Günzburg 0,17 0,66 0,17 0,05 Haar 0,09 0,57 0,11 0,32 Kaufbeuren 0,10 0,47 0,12 0,17 Lohr 0,12 0,72 0,16 0,34 Mainkofen 0,09 0,63 0,15 0,14 Parsberg 0,13 0,57 0,18 0,24 Regensburg 0,12 0,53 0,13 0,24 Straubing 0,09 0,82 0,11 0,54 Taufkirchen 0,14 0,65 0,11 0,28 Wasserburg 0,12 0,61 0,19 0,51 Werneck 0,11 0,54 0,15 0,43 Erläuterungen: – Die Verhältniszahlen sind auf der Basis „eingesetzte Vollkräfte (VK)“ errechnet, d. h. es sind Voll- und Teilzeitstellen berücksichtigt. – Unter „Sonstige“ fallen alle Personen, die nicht den drei anderen Berufsgruppen zugeordnet werden, z. B. Verwaltungskräfte , Handwerker, technische Dienste. – Eine gesonderte Auflistung des Bereichs „Sicherheitsdienst “ ist dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) im Rahmen der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da dieser Personenkreis statistisch nicht gesondert erfasst wird, sondern entsprechend der organisatorischen Ausgestaltung in den einzelnen Maßregelvollzugseinrichtungen in der Berufsgruppe „Pflege“ oder unter „Sonstige“ erfasst und dort nicht gesondert ausgewiesen wird. – Die Unterschiede bei den einzelnen Einrichtungen sind beispielsweise durch folgende Faktoren bedingt: unterschiedliche Bedarfe der untergebrachten Personen, Größe , Aufgabenstellung, Struktur, Therapieangebote und Wirtschaftlichkeit der Einrichtung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.10.2017 17/17806 Bayerischer Landtag