17. Wahlperiode 10.10.2017 17/17838 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter SPD vom 29.03.2017 Offene Haftbefehle im Bereich der politisch motivierten Kriminalität und der Organisierten Kriminalität März 2017 Anfang März wurde in Spanien eine per Haftbefehl gesuchte Frau verhaftet, die der „Reichsbürger“-Szene zugerechnet wird. Gegen die Frau aus dem Allgäu wurde ursprünglich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Bei dem ersten Prozess ließ sie zusammen mit Sympathisanten die Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Kaufbeuren platzen. Dabei wurden auch die Akten entwendet. Der nächsten Verhandlung entzog sie sich durch Flucht. Die Erhebung der Fahndungsnotierungen erfolgt jeweils im März und im September . Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden der „Reichsbürger“- Szene zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Datum der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, Ort und Datum der Straftat, Gewalttat ja/nein, politisch motiviert ja/nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl, Angabe, was zu vollstrecken ist, Grund für Nichtvollstrecken des Haftbefehls, Erkenntnisse über den Aufenthaltsort des Verdächtigen)? 2. Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Datum der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, Ort und Datum der Straftat, Gewalttat ja/nein, politisch motiviert ja/nein, soweit Vollstreckungshaftbefehlen Angabe was zu vollstrecken ist, Grund für Nichtvollstrecken des Haftbefehls, Erkenntnisse über den Aufenthaltsort des Verdächtigen)? 3. Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden dem salafistischen bzw. dschihadistischen Spektrum zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Datum der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, Ort und Datum der Straftat, Gewalttat ja/nein, politisch motiviert ja/nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl , Angabe, was zu vollstrecken ist, Grund für Nichtvollstrecken des Haftbefehls, Erkenntnisse über den Aufenthaltsort des Verdächtigen)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 4. Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden dem Bereich der verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Datum der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, Ort und Datum der Straftat, Gewalttat ja/nein, politisch motiviert ja/nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl, Angabe, was zu vollstrecken ist, Grund für Nichtvollstrecken des Haftbefehls, Erkenntnisse über den Aufenthaltsort des Verdächtigen)? 5. Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden der Szene des Ausländerextremismus zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Datum der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, Ort und Datum der Straftat, Gewalttat ja/nein, politisch motiviert ja/nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl , Angabe. was zu vollstrecken ist, Grund für Nichtvollstrecken des Haftbefehls, Erkenntnisse über den Aufenthaltsort des Verdächtigen)? 6. Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden dem Rockermilieu zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Datum der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, Ort und Datum der Straftat, Gewalttat ja/nein, politisch motiviert ja/nein, soweit Vollstreckungshaftbefehlen Angabe was zu vollstrecken ist, Grund für Nichtvollstrecken des Haftbefehls, Erkenntnisse über den Aufenthaltsort des Verdächtigen)? 7. Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden der linksextremen Szene zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Datum der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, Ort und Datum der Straftat, Gewalttat ja/nein, politisch motiviert ja/nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl, Angabe, was zu vollstrecken ist, Grund für Nichtvollstrecken des Haftbefehls, Erkenntnisse über den Aufenthaltsort des Verdächtigen)? 8. Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden der Organisierten Kriminalität (OK) zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Datum der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, Ort und Datum der Straftat, Gewalttat ja/nein, politisch motiviert ja/nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl , Angabe, was zu vollstrecken ist, Grund für Nichtvollstrecken des Haftbefehls, Erkenntnisse über den Aufenthaltsort des Verdächtigen)? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17838 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 14.07.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz (StMJ) wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Ergänzend zu den halbjährlichen Erhebungen des Bundeskriminalamts (zum 31. März/30. September) bezüglich offener Fahndungen mit Haftbefehl/Festnahmen aus dem Bereich der phänomenübergreifenden Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wird durch das Bayerische Landeskriminalamt aus Aktualitätsgründen jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eine bayerische „Zwischenerhebung“ unter Verwendung der gleichen Ausgangsparameter gemäß des Bundeslagebilds erstellt. Der Beantwortung der Fragen 2, 3, 5 und 7 beruht auf der Erhebung des BLKA zum Stichtag 31.12.2016. Davon abweichend beruht die Antwort zu Frage 6 auf einer Einzelerhebung mit Stand 06.04.2017. Unter „offener Haftbefehl“ wird definiert: – Haftbefehle zur Strafvollstreckung – Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens – Haftbefehle aufgrund Regelungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes (außer Haftbefehle zur Verhinderung der Wiedereinreise) Die offenen Fahndungen wurden anschließend mit Stand 02.06.2017 über das StMJ durch die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften zur Ergänzung dort vorliegender Daten abgeglichen. Sofern sich hierbei herausstellte, dass sich Haftbefehle mittlerweile erledigt hatten, wurden diese in der folgenden Beantwortung nicht mehr berücksichtigt. Sofern offene Fahndungen auf Haftbefehlen beruhen, die nicht von bayerischen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten ausgestellt wurden, können keine Details mitgeteilt werden (die entsprechenden Spalten wurden mit „unbekannt/nicht bekannt “ befüllt). Die Spalte „Grund für Nichtvollstreckung des Haftbefehls “ in den Anlagen* enthält die Umstände, die einer Vollstreckung entgegenstehen. So können sich per Haftbefehl Gesuchte im Ausland befinden, aber mangels Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht festgenommen werden. Ebenso gibt es (Vollstreckungs-)Haftbefehle, bei denen trotz Kenntnis des Aufenthaltsortes aus verschiedenen Gründen die Vollstreckung (derzeit) nicht möglich ist, sei es, weil sich die Person in Strafhaft im Ausland befindet oder weil von der weiteren Vollstreckung gemäß § 456a Strafprozessordnung (StPO) abgesehen wurde. In den letztgenannten Fällen dient die Ausschreibung zur Fahndung der Sicherung des weiteren Verfahrens, sobald das Vollstreckungshindernis weggefallen ist. Schließlich gibt es die Fälle, bei denen die Gesuchten unbekannten Aufenthalts und zur Festnahme ausgeschrieben sind. Trotz laufender Fahndungsmaßnahmen war eine Vollstreckung bis dato nicht möglich, weil die Person nicht angetroffen werden konnte. Sofern Angaben zum Aufenthaltsort der gesuchten Person gemacht werden, beruhen diese nicht zwingend auf der letzten offiziellen Meldeanschrift, sondern können auch – basierend auf polizeilichen Erkenntnissen – Örtlichkeiten umfassen, an denen sich die Person zuletzt regelmäßig aufgehalten hat. Die Anzahl der dargestellten nicht vollstreckten Haftbefehle ist nicht mit der Anzahl der gesuchten Personen identisch , da in einzelnen Fällen zu einer Person mehrere nicht vollstreckte Haftbefehle vorhanden sein können. 1. Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden der „Reichsbürger“-Szene zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Datum der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, Ort und Datum der Straftat, Gewalttat ja/nein, politisch motiviert ja/ nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl, Angabe, was zu vollstrecken ist, Grund für Nichtvollstrecken des Haftbefehls, Erkenntnisse über den Aufenthaltsort des Verdächtigen)? Nach Auskunft des BLKA erfordert die Beantwortung eine Einzelauswertung aller vorhandenen Erkenntnisse über die sog. „Reichsbürger-Szene“, welche mit vertretbarem Aufwand in der zur Verfügung stehenden Zeit für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage nicht leistbar ist. 2. Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Datum der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, Ort und Datum der Straftat, Gewalttat ja/ nein, politisch motiviert ja/nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl , Angabe, was zu vollstrecken ist, Grund für Nichtvollstrecken des Haftbefehls, Erkenntnisse über den Aufenthaltsort des Verdächtigen)? Gegenüber Personen mit Bezügen zu PMK-rechts sind mit Stand 02.06.2017 insgesamt 65 nicht vollstreckte Haftbefehle registriert. Die gewünschte Aufschlüsselung ist Anlage 1* zu entnehmen. 3. Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden dem salafistischen bzw. dschihadistischen Spektrum zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Datum der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, Ort und Datum der Straftat, Gewalttat ja/nein, politisch motiviert ja/nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl , Angabe, was zu vollstrecken ist, Grund für Nichtvollstrecken des Haftbefehls, Erkenntnisse über den Aufenthaltsort des Verdächtigen )? Nach Auskunft des BLKA ist nur eine Aussage zu Personen möglich, die dem islamistischen Spektrum zugerechnet werden; eine weitergehende Aufschlüsselung in salafistisch bzw. dschihadistisch erfolgt in den Regelerhebungen nicht. Gegenüber Personen mit Bezügen zum islamistischen Spektrum sind mit Stand 02.06.2017 insgesamt 26 nicht vollstreckte Haftbefehle registriert. Die gewünschte Aufschlüsselung ist Anlage 2* zu entnehmen. *) Von einem Abdruck der Anlagen wurde abgesehen. Sie sind in der elekt ronischen Fassung der Schriftlichen Anfrage als pdf-Dokument im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente – unter der oben genannten Drs.-Nr. einsehbar. Drucksache 17/17838 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 4. Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden dem Bereich der verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Datum der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat , Ort und Datum der Straftat, Gewalttat ja/nein, politisch motiviert ja/nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl , Angabe, was zu vollstrecken ist, Grund für Nichtvollstrecken des Haftbefehls, Erkenntnisse über den Aufenthaltsort des Verdächtigen)? Nach Auskunft des BLKA findet die verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit als Begriff lediglich im Verfassungsschutzverbund Verwendung, eine entsprechende Umsetzung (und damit Recherchemöglichkeit) bei der Bayerischen Polizei erfolgt nicht. 5. Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden der Szene des Ausländerextremismus zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Datum der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, Ort und Datum der Straftat, Gewalttat ja/nein, politisch motiviert ja/ nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl, Angabe, was zu vollstrecken ist, Grund für Nichtvollstrecken des Haftbefehls, Erkenntnisse über den Aufenthaltsort des Verdächtigen)? Gegenüber Personen, die dem Spektrum der Politisch motivierten Ausländerkriminalität (nicht religiös motiviert) zugerechnet werden, sind mit Stand 02.06.2017 insgesamt sieben nicht vollstreckte Haftbefehle registriert. Die gewünschte Aufschlüsselung ist Anlage 3* zu entnehmen. 6. Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden dem Rocker-Milieu zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Datum der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, Ort und Datum der Straftat, Gewalttat ja/nein, politisch motiviert ja/nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl , Angabe, was zu vollstrecken ist, Grund für Nichtvollstrecken des Haftbefehls, Erkenntnisse über den Aufenthaltsort des Verdächtigen)? Gegenüber Personen, die dem Rockermilieu zugerechnet werden, sind mit Stand 02.06.2017 insgesamt 13 nicht vollstreckte Haftbefehle registriert. Die gewünschte Aufschlüsselung ist Anlage 4* zu entnehmen. 7. Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden der linksextremen Szene zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Datum der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, Ort und Datum der Straftat, Gewalttat ja/nein, politisch motiviert ja/ nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl , Angabe, was zu vollstrecken ist, Grund für Nichtvollstrecken des Haftbefehls, Erkenntnisse über den Aufenthaltsort des Verdächtigen)? Gegenüber Personen mit Bezügen zu PMK-links sind mit Stand 02.06.2017 insgesamt sieben nicht vollstreckte Haftbefehle registriert. Die gewünschte Aufschlüsselung ist Anlage 5* zu entnehmen. 8. Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden der organisierten Kriminalität zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Datum der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, Ort und Datum der Straftat , Gewalttat ja/nein, politisch motiviert ja/ nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl, Angabe, was zu vollstrecken ist, Grund für Nichtvollstrecken des Haftbefehls, Erkenntnisse über den Aufenthaltsort des Verdächtigen)? Nach Auskunft des BLKA existiert kein recherchierbares Kriterium, welches eine eindeutige Zuordnung einer Person zur OK ermöglicht; darüber hinaus wäre eine händische Einzelauswertung bei allen mit OK-Verfahren betrauten Dienststellen der Bayerischen Polizei erforderlich, welche mit vertretbarem Aufwand in der zur Verfügung stehenden Zeit für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage nicht leistbar ist. Eine Aussage zu nicht vollstreckten Haftbefehlen ist deshalb nicht möglich.