17. Wahlperiode 10.10.2017 17/17839 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernhard Pohl FREIE WÄHLER vom 12.06.2017 Verkehrssituation im Bereich Füssen - Schwangau entlang der B17 Die Verkehrssituation im Bereich Füssen - Schwangau entlang der B 17 ist höchst problematisch und bedenklich. Die B 310, die hier für Entlastung sorgen soll und auch aus der Stadt führen soll, ist im Bundesverkehrswegeplan, nachdem es früher im vordringlichen Bedarf war, nun gerade noch so im weiteren Bedarf ohne Planungsrecht enthalten. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Welche wirksame Verkehrsentlastung sieht die Staatsregierung , wenn die Maßnahme aus dem Bundesverkehrswegeplan nicht zur Umsetzung kommt? 1.2 Welche Alternativmöglichkeiten bestehen? 2.1 Mit welchen Kosten wären diese in etwa verbunden? 2.2 Wie würde sich das auf die beteiligten Kommunen auswirken ? 2.3 Ist es zulässig, den Verkehr via Beschilderung über Österreich zu führen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 17.07.2017 Vorbemerkung Die B 310, Ortsumfahrung Füssen, 2. Bauabschnitt, ist im neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Dringlichkeit Weiterer Bedarf (WB) eingestuft worden. Den WB-Projekten wird zwar ein grundsätzlicher verkehrlicher Bedarf zugeschrieben, ihr Investitionsvolumen übersteigt im Gegensatz zu den Projekten des vordringlichen Bedarfs (VB) aber den voraussichtlich verfügbaren Finanzrahmen . Zudem geht mit der nachrangigen Einstufung in den Weiteren Bedarf kein Planungsauftrag durch den Bund an den Freistaat im Zuge der Auftragsverwaltung einher. Eine Realisierung des Projektes im Rahmen des Gültigkeitszeitraums des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 kann daher nicht erfolgen. Bei der Projektanmeldung zur Fortschreibung des BVWP wurde der B 310, Ortsumfahrung (OU) Füssen, 2. Bauabschnitt , ein Trassenverlauf östlich von Füssen zugrunde gelegt. Die Ortsumfahrung würde entlang des Lechs durch Waldflächen verlaufen und dann als Tunnel einen Teil des Forggensees queren. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Als Alternativprojekt für eine Ortsumfahrung von Füssen wurde vom Freistaat im Rahmen der Fortschreibung des BVWP auch ein innerörtlicher Entlastungstunnel angemeldet . Diese Alternative hat jedoch im Bewertungsverfahren bei der Bundesverkehrswegeplanaufstellung durch den Bund keine Einstufung erlangt. Zu 1.1: Die Verkehrsbelastung in Füssen resultiert u. a. aus der hohen Attraktivität (Königsschlösser) und der Überlagerung der darin begründeten Verkehre mit dem sonstigen Ziel-/Quell-, Binnen- und Durchgangsverkehr. Eine wirksame Verkehrsentlastung kann ohne die Realisierung der OU Füssen nur durch Verkehrsverlagerung und Verkehrsvermeidung erfolgen . Die Möglichkeiten dazu sind in Füssen aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen sehr begrenzt. Zu 1.2: Etwaige innerstädtische Alternativen, wie auch schon im Stadtrat von Füssen diskutiert, hätten lediglich eine innerörtliche Verlagerung der Verkehrsströme zur Folge. Eine Entlastung der Stadt Füssen vom überregionalen Durchgangsverkehr wäre damit nicht verbunden. Zwischen der Stadt Füssen und dem Staatlichen Bauamt Kempten wurde vereinbart, dass im Rahmen eines Verkehrsgutachtens Konzepte zur Verbesserung des innerstädtischen Verkehrsflusses entwickelt werden sollen. Auftraggeber dieses Gutachtens wird die Stadt Füssen sein. Auf Grundlage dieser Konzepte können dann im Rahmen trilateraler Gespräche zwischen der Stadt Füssen, dem Staatlichen Bauamt Kempten und dem Landratsamt Ostallgäu bauliche oder auch verkehrsrechtliche Maßnahmen abgestimmt werden. Eine Abstimmung hat bis jetzt noch nicht stattgefunden. Zu 2.1: Aussagen über Kosten und Kostenteilungen können nur auf Grundlage abgestimmter Konzepte erfolgen. Zu 2.2: Siehe Antwort zu Frage 2.1. Zu 2.3: Eine wegweisende Beschilderung auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland kann grundsätzlich in eigener Zuständigkeit von den jeweiligen Verkehrsbehörden angeordnet werden. Für eine Wegweisung auf der A 7 zu den Königsschlössern über Österreich wäre eine Abstimmung mit der Landeshauptmannschaft Tirol erforderlich. Auf österreichischer Seite sind die Königsschlösser bei der Anschlussstelle Vils heute schon über Ziegelwies ausgeschildert . Die Möglichkeit, auf Verkehrsströme durch wegweisende Beschilderung entscheidend Einfluss zu nehmen, wird jedoch im Zeitalter der Navigationsgeräte in den Fahrzeugen mittlerweile als wenig Erfolg versprechend angesehen.