17. Wahlperiode 10.10.2017 17/17840 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl SPD vom 30.05.2017 Schuldnerberatung im Maßregelvollzug Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie wird die Ausübung der Schuldnerberatung in den bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen sichergestellt ? 2. Wer trägt die anfallenden Kosten für eine solche Schuldnerberatung im Maßregelvollzug in Bayern? 3. Wie ist die Schuldnerberatung in den einzelnen bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen konkret ausgestaltet (bitte aufgeschlüsselt nach Einrichtung, Personalschlüssel sowie Mehrstundenbelastung)? 4. a) In welchen bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen wird die Schuldnerberatung durch Träger der freien Wohlfahrsverbände ausgeübt? b) Wie wird eine solche Beratung finanziert (bitte einzeln aufgeschlüsselt nach Einrichtung, freiem Träger und Finanzierung/Vergütung)? 5. Welche Kosten für Schuldnerberatungen sind in den bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen seit 2010 tatsächlich für Schuldnerberatungsmaßnahmen angefallen (bitte einzeln aufgeschlüssel nach Jahr, Einrichtung , angefallene Kosten und Anzahl der durchgeführten Schuldnerberatungsmaßnahmen)? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 16.07.2017 1. Wie wird die Ausübung der Schuldnerberatung in den bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen sichergestellt? Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der Schuldnerberatung im rechtstechnischen oder engeren Sinn und der Schuldnerberatung im weiteren Sinn. Voraussetzung für die Einleitung einer Schuldnerberatung im engeren Sinn ist, dass die untergebrachte Person eine solche Beratung wünscht. Diese Schuldnerberatung ist eine Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie erledigen diese Aufgabe zum Teil durch eigene kommunale Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Schuldnerberatungsstellen und in großem Umfang über die Beratungsstellen der Träger der freien Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonisches Werk, Arbeiterwohlfahrt, Rotes Kreuz, Paritätischer Wohlfahrtsverband). Die Schuldnerberatung im weiteren Sinn zählt im Rahmen der allgemeinen Sozialberatung zum Aufgabenbereich des Kliniksozialdienstes und erfolgt kontinuierlich vom Aufnahmegespräch bis zur Hinführung zur Beantragung einer Privatinsolvenz. Ein Großteil der untergebrachten Personen muss erst an die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der Schuldensituation und an die entsprechende Verantwortungsübernahme im Rahmen der therapeutischen Arbeit herangeführt werden. Dies beinhaltet bspw. die Beschaffung von finanziellen Mitteln, Klärung von Leistungsansprüchen und Unterstützung bei der Klärung von laufenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten bei vorliegender Schweigepflichtsentbindung, Unterstützung bei Mahnungen , Forderungen und Stundungsbegehren. Die betreffenden Gläubiger der untergebrachten Personen werden – bei Bedarf auf Wunsch der untergebrachten Person – über die Unterbringungssituation und die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel informiert. Wenn die speziellen Erfordernisse einer Beratung die zeitlichen und/oder fachlichen Möglichkeiten des zuständigen Sozialdienstes übersteigen (z. B. Einleiten der Verbraucherinsolvenz), wird an die örtliche Schuldnerberatungsstelle oder auch an Rechtsanwälte vermittelt. Gelegentlich suchen untergebrachte Personen mit einer entsprechenden Lockerungsstufe Schuldnerberatungsstellen auch selbstständig auf. Im Übrigen siehe auch Antwort zu Frage 4 a. 2. Wer trägt die anfallenden Kosten für eine solche Schuldnerberatung im Maßregelvollzug in Bayern ? Soweit die Leistungen innerhalb der Maßregelvollzugseinrichtung erbracht werden, trägt der Freistaat Bayern die Kosten im Rahmen des jeweiligen Budgets (Art. 52 des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes – BayMRVG). Wenn externe Leistungen in Anspruch genommen werden , hängt es von dem Träger der Leistungen ab. Im Regelfall tragen die Kosten die für die Schuldnerberatung zuständigen kreisfreien Städte und Landkreise. Die Beratung erfolgt für die untergebrachten Personen kostenfrei. Dafür wird teilweise der Nachweis verlangt, dass die untergebrachte Person ihren Wohnsitz vor der Unterbringung in der entsprechenden Kommune hatte. Bei einer evtl. Insolvenzberatung über externe Fachanwälte erfolgt die Kostendeckung über Beratungshilfescheine. 3. Wie ist die Schuldnerberatung in den einzelnen bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen konkret ausgestaltet (bitte aufgeschlüsselt nach Einrichtung , Personalschlüssel sowie Mehrstundenbelastung )? Die konkrete Schuldnerberatung in den Maßregelvollzugseinrichtungen besteht u. a. aus: Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17840 – Schuldenaufstellung gemeinsam mit untergebrachten Personen, – Einholen einer Schufa-Auskunft, – Formulieren von Stundungsgesuchen oder Ratenvereinbarung , – Unterstützung bei Verhandlungen mit Gläubigern, – Begleitung von Kontakten mit Gerichtsvollziehern, – Vereinbarung und Begleitung von Terminen mit externen Schuldnerberatungsstellen, – Unterstützung bei Privatinsolvenzverfahren (immer in Kooperation mit externen Schuldnerberatungsstellen bzw. Fachanwälten), – Begleitung bezüglich Angelegenheiten mit Insolvenzgerichten . Im Rahmen der Resozialisierungsplanung wird ein Haushaltsplan erstellt, ggf. mit der untergebrachten Person das Führen eines Haushaltsbuches vereinbart und begleitet sowie das weitere Vorgehen bei der Schuldenregulierung besprochen. Der anfallende Arbeitsaufwand des Sozialdienstes ist sehr unterschiedlich und hängt u. a. von der Kompetenz und Motivation der untergebrachten Person, von den noch vorhandenen Unterlagen, vom Schuldenstand, der Anzahl der Gläubiger und der individuellen Zielsetzung ab. Der Arbeitsaufwand wird in den Einrichtungen nicht gesondert erfasst. Eine Aufschlüsselung ist daher nicht möglich. 4. a) In welchen bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen wird die Schuldnerberatung durch Träger der freien Wohlfahrtsverbände ausgeübt? Im Folgenden sind Informationen zur Schuldnerberatung im engeren Sinn aufgeführt und dabei auch diejenigen Schuldnerberatungsstellen konkret benannt, mit denen eine engere Zusammenarbeit erfolgt. Bei Bedarf bieten diese auch Sprechstunden in der forensischen Klinik an. Die Schuldnerberatung im weiteren Sinne in der Maßregelvollzugseinrichtung leistet diese jeweils selbst. Oberbayern: kbo-Isar-Amper-Klinikum München-Ost: In der Maßregelvollzugseinrichtung des kbo-Isar-Amper- Klinikums München-Ost (Standort Haar) hat die Schuldnerberatung bislang der Verein „Regenbogen Wohnen“ übernommen . Da der Verein die Tätigkeit der Schuldnerberatung neuerdings eingestellt hat, suchen die Sozialpädagogen des kbo-IAK München-Ost aktuell einen alternativen Träger/Verein dafür. kbo-Isar-Amper-Klinikum Taufkirchen: Es besteht eine Zusammenarbeit mit der Schuldnerberatungsstelle der Caritas in Waldkraiburg. kbo-Inn-Salzach-Klinikum Wasserburg: Es besteht eine Zusammenarbeit mit der Caritasberatungsstelle Wasserburg am Inn. Beratungstermine werden von der Klinik mit der Beratungsstelle vereinbart, bei Bedarf bietet die Caritas auch Vor-Ort-Sprechstunden in der Maßregelvollzugseinrichtung an. Niederbayern Mainkofen: Hauptansprechpartner ist die Schuldnerberatungsstelle der Caritas in Deggendorf. Straubing: Im Regelfall bringen die untergebrachten Personen bereits eine Schuldenregulation aus den peripheren Kliniken mit oder die Regulation erfolgt durch einen gesetzlichen Betreuer. Es erfolgt damit keine konkrete Zusammenarbeit mit einer externen Schuldnerberatung. Oberpfalz Regensburg: Eine Zusammenarbeit erfolgt mit der Schuldnerberatungsstelle von Kontakt e.V. in Regensburg. Gelegentlich suchen untergebrachte Personen auch auf eigene Initiative die Beratungsstellen der Caritas oder Diakonie in Regensburg auf. Parsberg: Es besteht eine Zusammenarbeit mit den regional zuständigen Schuldnerberatungsstellen der Caritas in Regensburg und Neumarkt i. d. Oberpfalz. Oberfranken, Bayreuth Es besteht eine Zusammenarbeit mit der externen Schuldnerberatungsstelle des Caritasverbandes in Bayreuth. Mittelfranken Ansbach: Eine Zusammenarbeit erfolgt mit der Schuldnerberatung Ansbach der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Erlangen: Es besteht eine Zusammenarbeit mit der Schuldnerberatung der Caritas Erlangen. Unterfranken Werneck: Eine Zusammenarbeit erfolgt mit den regional zuständigen Beratungsstellen Schuldnerberatungsstelle Schweinfurt im Kolping-Bildungszentrum, Landratsamt Main-Spessart, Christophorus-Gesellschaft Würzburg. Lohr: Eine Zusammenarbeit erfolgt mit den regional zuständigen Schuldnerberatungsstellen. Hauptansprechpartner ist die Schuldnerberatung LRA Main-Spessart in Karlstadt, weiter Schuldnerberatung Caritas Miltenberg, Schuldnerberatungen der Caritas und der Christophorus-Gesellschaft in Würzburg, Schuldnerberatung der Diakonie in Aschaffenburg. Schwaben Günzburg: In der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Bezirkskrankenhaus (BKH) Günzburg wird die Beratung durch die Stadt Günzburg übernommen. Kaufbeuren: Die Beratung übernimmt die örtlich zuständige Schuldnerberatungsstelle der Caritas Kaufbeuren e.V. b) Wie wird eine solche Beratung finanziert (bitte einzeln aufgeschlüsselt nach Einrichtung, freiem Träger und Finanzierung/Vergütung)? Siehe Antwort zu Frage 2. 5. Welche Kosten für Schuldnerberatungen sind in den bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen seit 2010 tatsächlich für Schuldnerberatungsmaßnahmen angefallen? Siehe Antwort zu Frage 3.