Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susann Biedefeld SPD vom 27.01.2017 Förderprogramme für Oberfranken – Teil 1: Übersicht Im Weihnachts- und Neujahrsgruß der Regierungspräsidentin von Oberfranken, Heidrun Piwernetz, vom 23.12.2016 heißt es unter anderem: „Wir setzen über 200 Förderprogramme um und bewegen einen hohen dreistelligen Millionenbetrag an Fördermitteln, die zum größten Teil vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellt werden. Die Umsetzung ist häufig aufwendig, an enge Fristen gekoppelt und vor allem in Kommunen mit klammen Haushalten schwierig und komplex.“ Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Welche über 200 Förderprogramme sind dies im Einzelnen, die die Regierung als Förderbehörde und (koordinierender) Zuschussgeber für Oberfranken umsetzt ? 2. a) Mit wie vielen Mitteln sind diese über 200 Förderprogramme im Einzelnen in den kommenden zwei Haushaltsjahren ausgestattet (bitte aufgeschlüsselt nach Förderprogramm und unter Nennung des jeweiligen Haushaltsjahres 2017 und 2018)? b) Wie viele Mittel entfallen aus den unter Frage 2 a genannten Fördermitteln auf Oberfranken (bitte aufgeschlüsselt nach Förderprogramm und unter Nennung des jeweiligen Haushaltsjahres 2017 und 2018)? 3. Welche Kriterien sind konkret mit den unter Frage 1 genannten Förderprogrammen verbunden (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Förderprogrammen )? 4. Welches der unter Frage 1 genannten Förderprogramme hat in den Jahren 2017/2018 konkret welche Frist (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Förderprogrammen )? 5. Welche Projekte wurden aus den über 200 Förderprogrammen in den vergangenen beiden Jahren (2015/2016) in Oberfranken gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Förderprogrammen und unter Nennung der konkreten Fördersumme pro Projekt)? 6. Welche Förderprogramme sind neu bzw. werden ab dem 01.01.2017 erstmals vergeben? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 18.07.2017 Die Schriftliche Anfrage wird auf der Grundlage einer Abfrage und im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW), dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS), dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP), dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI), dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) und dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) wie folgt beantwortet: 1. Welche über 200 Förderprogramme sind dies im Einzelnen, die die Regierung als Förderbehörde und (koordinierender) Zuschussgeber für Oberfranken umsetzt? Laut Auskunft der Regierung von Oberfranken wirkt diese zurzeit am Vollzug von 169 Förderprogrammen und Fördermaßnahmen mit. Neben dem unmittelbaren Vollzug von Förderprogrammen ist die Regierung auch thematisch mit einer Vielzahl von Förderungen befasst, die von anderen Stellen federführend vollzogen werden. Bei diesen Förderungen ist die Regierung u. a. im Rahmen von Abstimmungsverfahren mit den durchführenden Stellen intensiv eingebunden und übernimmt eine koordinierende Funktion. Die Stabsstelle „Projektmanagement“ der Regierung zählt zu ihren Aufgaben auch die Koordination im Bereich der Förderung und dient als erster Ansprechpartner für die Gemeinden und ggf. auch für andere Interessierte. Sie verweist bei Bedarf auch auf Förderprogramme, die von anderen Behörden vollzogen werden. Zudem erfolgt eine Förderung nicht nur im Rahmen von Förderprogrammen, sondern auch für einzelne Vorhaben im Rahmen von mitunter komplexen und finanziell aufwendigen Fördermaßnahmen . Von den 169 Förderprogrammen und -maßnahmen mit Beteiligung der Regierung von Oberfranken handelt es sich um 87 Förderprogramme des Freistaates Bayern, für die die Regierung die unmittelbar zuständige Förderbehörde ist. Zusätzlich wirkt die Regierung an weiteren 82 Förderungen im Rahmen des Fördervollzugs mit. 2. a) Mit wie vielen Mitteln sind diese über 200 Förderprogramme im Einzelnen in den kommenden zwei Haushaltsjahren ausgestattet (bitte aufgeschlüsselt nach Förderprogramm und unter Nennung des jeweiligen Haushaltsjahres 2017 und 2018)? Aus Gründen der Fördersystematik kann die Frage nur für die unmittelbar umgesetzten staatlichen Förderprogramme beantwortet werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.10.2017 17/17845 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17845 StMI: Mittel 2017 Mittel 2018 • Bund/Länder- Städtebauförderungsprogramm 53.802.000,00 € 53.802.000,00 € Soziale Stadt • Bund/Länder- Städtebauförderungsprogramm 47.964.000,00 € 47.964.000,00 € Stadtumbau West • Bund/Länder- Städtebauförderungsprogramm 30.558.000,00 € 30.558.000,00 € Aktive Stadt und Ortsteilzentren • Bund/Länder-Städtebauförderungspro - gramm 13.716.000,00 € 13.716.000,00 € Städtebaulicher Denkmalschutz • Bund/Länder-Städtebauförderungspro - gramm 18.674.000,00 € 18.674.000,00 € Kleine Städte und Gemeinden • Bund/Länder-Städtebauförderungspro - gramm 14.254.000,00 € 14.254.000,00 € Zukunft Stadtgrün • Bayerisches Städtebauförderungs - programm 50.900.000,00 € 40.900.000,00 € • EU-Strukturfondsförderung des EFRE1- Programms für „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (IWB) 2014–2020 11.200.000,00 € 11.200.000,00 € • Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2017 34.320.000,00 € 34.320.000,00 € • Bayerisches Wohnungsbauprogramm 435.163.000,00 € 435.163.000,00 € • Kommunales Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern 150.000.000,00 € 150.000.000,00 € • Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzie - rungsgesetz 143.000.000,00 € 141.000.000,00 € • Sonderbaulastprogramm 36.000.000,00 € 30.000.000,00 € • Förderung v. Güterverkehrszentren 2.220.000,00 € 2.220.000,00 € • ÖPNV-Zuweisung 51.300.000,00 € 51.300.000,00 € • Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum 2.750.000,00 € 2.250.000,00 € • Linienomnibusförderung 30.000.000,00 € 30.000.000,00 € • Mittelfristiges Investitionsförderprogramm 53.000.000,00 € 55.000.000,00 € • Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 300.000,00 € 0,00 € • Zuschüsse an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Errichtung von Güterumschlaghäfen 540.000,00 € 540.000,00 € • Grundsätze für die Gewährung von Zuwendungen für Ausbaumaßnahmen auf Flugplätzen in Bayern 600.000,00 € 600.000,00 € • Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit 2.000.000,00 € 2.000.000,00 € • Sonderförderprogramm TTB2-Personal 559.000,00 € 572.000,00 € • Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens 41.819.000,00 € 50.989.100,00 € • Sonderförderprogramm für die Beschaffung von „Gerätewagen- Gefahrgut GW-G“ Zusammen mit Feuerwehrwesen Zusammen mit Feuerwehrwesen • Sonderförderprogramm für die Beschaffung von „Hilfeleistungssätzen “ Zusammen mit Feuerwehrwesen Zusammen mit Feuerwehrwesen • Sonderförderprogramm „Digitalfunk“ 2.700.000,00 € 10.000.000,00 € • Zweiter Einsatzleitwagen für die ÖEL/ UG-ÖEL3 924.000,00 € Derzeit in Aufstellung • Einsatzleitwagen für die ÖEL/UG-ÖEL 1.245.000,00 € Derzeit in Aufstellung • Abrollbehälter (AB) für die UG-ÖEL Zusammen mit Einsatzleitwagen Derzeit in Aufstellung • Einsatzleitwagen für die UG-SanEL4 456.000,00 € Derzeit in Aufstellung • Ölwehrausstattung 80.000,00 € Derzeit in Aufstellung • Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien – Sport- FöR) 24.688.900,00 € 25.288.900,00 € 1 EFRE = Europäischer Fond für regionale Entwicklung 2 TTB = Taktisch Technische Betriebsstelle 3 UG-ÖEL = Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung 4 UG-SanEL = Unterstützungsgruppe Sanitätseinsatzleitung Drucksache 17/17845 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 StMBW: Mittel 2017 Mittel 2018 • Ausgaben für Ganztagsangebote und Mittagsbetreuung an Schulen 236.013.700,00 € 288.966.800,00 € • Talent im Land Bayern 340.000,00 € 240.000,00 € • Förderung des Baus von gemeinnützigen privaten Gymnasien, Realschulen, Freien Waldorfschulen ab Jgst. 5 und von gemeinnützigen privaten beruflichen Schulen (jeweils einschließlich Schulsportstättenbau ) sowie von privaten Schülerheimen gemeinnütziger Träger 12.600.000,00 € 13.000.000,00 € • Förderung der Erwachsenenbildung 24.190.000,00 € 24.190.000,00 € • Leistungen zum Schulgeldausgleich bei privaten Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe 19.523.300,00 € 19.523.300,00 € • Leistungen zum Schulgeldausgleich bei privaten Berufsfachschulen für Kinderpflege 1.390.600,00 € 1.390.600,00 € • Leistungen zum Schulgeldausgleich bei privaten Fachakademien für Sozialpädagogik 5.346.700,00 € 5.346.700,00 € • Leistungen zum Schulgeldausgleich bei privaten Fachschulen für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe 5.790.000,00 € 5.790.000,00 € • Förderung von Baumaßnahmen an jüdischen Synagogen , von Sakralräumen und Gemeindezentren 2.000.000,00 € 2.000.000,00 € • Leistungen nach Art. 34a Abs. 2 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) 10.000.000,00 € 10.000.000,00 € • Zuschuss an die Richard-Wagner- Stiftung Bayreuth 568.300,00 € 568.300,00 € • Investitionszuschüsse an die Bayreuther Festspiel GmbH – Sanierung und Erweiterung der Festspielliegenschaften 1.210.000,00 € 1.210.000,00 € • Kulturfonds Bayern – Bereich Kunst 7.999.200,00 € 7.999.200,00 € • Kulturfonds Bayern – Bereich Bildung 700.000,00 € 700.000,00 € Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH): Mittel 2017 Mittel 2018 • Bayerisches Programm zur Umsetzung von Projekten durch Regionalmanagement in Zukunftsthemen der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Regionalmanagement – FöRReg) bis zu 7.000.000,00 € bis zu 7.000.000,00 € • Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger 45.200.000,00 € 45.200.000,00 € • Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr 67.300.000,00 € 67.300.000,00 € • Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Hochbaumaßnahmen 500.000.000,00 € 500.000.000,00 € • Breitbandausbau in Bayern BbR 299.700.000,00 € 299.700.000,00 € • Kofinanzierung Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau Gemeinsamer Haushaltsansatz mit BbR Gemeinsamer Haushaltsansatz mit BbR StMWi: Mittel 2017 Mittel 2018 • Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 19.200.000,00 € 19.200.000,00 € • Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) (gültig seit 01.07.2014) 98.516.600,00 € 103.516.600,00 € • Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) (gültig seit 01.07.2014) 15.133.300,00 € 19.633.300,00 € • Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) (gültig seit 01.07.2014) 10.201.800,00 € 10.201.800,00 € • Richtlinie zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten 10.000.000,00 € 10.000.000,00 € • Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) (gültig seit 01.02.2017) 7.394.400,00 € 6.894.400,00 € Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17845 • Programm zur Förderung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung 5.000.000,00 € 5.000.000,00 € • Digitalbonus Bayern 10.000,00 € 15.000,00 € • Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen Programmrichtlinien liefen Ende 2016 aus. Programmrichtlinien liefen Ende 2016 aus. StMUV: Mittel 2017 Mittel 2018 • Bayerisches Landschaftspflege - und Naturparkprogramm 18.500.000,00 € 17.500.000,00 € • Bayerisches Vertragsnaturschutzpro - gramm (VNP) inkl. Erschwernisausgleich (EA) 24.584.100 € (VNP: 20.490.000 € EA: 4.094.100 € zzgl. EU-Mittel) 24.584.100 € (VNP: 20.490.000 € EA: 4.094.100 € zzgl. EU-Mittel) • Bayerisches Vertragsnaturschutzpro - gramm Wald s.o. (ca. 4 Mio. €) s.o. (ca. 4 Mio. €) • Landesgartenschauen und Veranstaltungen Natur in der Stadt (hier: Landesgartenschau Bayreuth 2016) 2.833.200,00 € 2.833.200,00 € • Förderung von Wanderwegen Zusammen mit Landesgartenschau Zusammen mit Landesgartenschau • Förderung der Verund Entsorgung von Unterkunftshäusern (Hütten) Zusammen mit Landesgartenschau Zusammen mit Landesgartenschau • Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal“ (Bundesmittel! – Haushaltsansatz des Bundes nicht bekannt) (Bundesmittel! – Haushaltsansatz des Bundes nicht bekannt) • Zuschüsse für die Errichtung und den Betrieb von Umweltstationen 2.263.770,00 € 2.083.770,00 € • Zuschüsse für sonstige Umweltbildungsmaßnahmen ; hier: Intensivierung der Umweltbildung 700.000,00 € 700.000,00 € • Zuschüsse für sonstige Umweltbildungsmaßnahmen ; hier: Umweltbildung und Bildung zur Nachhaltigkeit in der Jugendsozialarbeit 209.890,00 € 209.890,00 € • Zuschüsse für sonstige Umweltbildungsmaßnahmen ; hier: Lehr- und Erlebnispfade , Bereich Natur 100.000,00 € 100.000,00 € StMUV: Mittel 2017 Mittel 2018 • Richtlinien zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen der Kommunen und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts (KlimR) – Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Bayern“ 0,00 € 0,00 € StMAS: Mittel 2017 Mittel 2018 • Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung “ 34.787.200,00 € 15.812.400,00 € • Erziehungsberatungsstellen 6.370.800,00 € 6.370.800,00 € • Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk Frühe Kindheit) 4.583.300,00 € 4.583.300,00 € • Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS 17.475.100,00 € 18.224.000,00 € • Förderung aus dem Bayerischen Arbeitsmarktfonds Förderschwerpunkt (FSP) 1 a 4.590.500,00 € 4.590.500,00 € • Insolvenzberatungsförderrichtlinie 4.200.000,00 € 4.200.000,00 € • Investitionsprogramm für den Bau von Wohn- und Beschäftigungsplätzen für volljährige Menschen mit Behinderung 56.000.000,00 € 56.000.000,00 € • Förderung der Heilpädagogischen Fachdienste 823.000,00 € 823.000,00 € • Investitionsprogramm für den Bau von Tagesstätten- und Wohnplätzen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung 1.970.000,00 € 1.970.000,00 € StMGP: Mittel 2017 Mittel 2018 • Förderung des demenzgerechten Ausbaus von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen 1.600.000,00 € 1.000.000,00 € • Förderung von Präventions- und Beratungsangeboten im Suchtbereich 6.103.300,00 € 6.203.100,00 € • Förderung von Psychosozialen AIDS- Beratungsstellen und der Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS 3.471.300,00 € 3.571.300,00 € • Maßnahmen, Dienste und Einrichtungen zur Versorgung von Menschen mit psychischen Behinderungen 450.000,00 € 450.000,00 € Drucksache 17/17845 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 b) Wie viele Mittel entfallen aus den unter Frage 2 a genannten Fördermitteln auf Oberfranken (bitte aufgeschlüsselt nach Förderprogramm und unter Nennung des jeweiligen Haushaltsjahres 2017 und 2018)? Eine Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, da eine regionalisierte Aufteilung der Fördermittel im Haushalt nicht erfolgt. 3. Welche Kriterien sind konkret mit den unter Frage 1 genannten Förderprogrammen verbunden (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Förderprogrammen )? Aus Gründen der Fördersystematik kann die Frage nur für die unmittelbar umgesetzten staatlichen Förderprogramme beantwortet werden, siehe Anlage. 4. Welches der unter Frage 1 genannten Förderprogramme hat in den Jahren 2017/2018 konkret welche Frist (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Förderprogrammen)? Aus Gründen der Fördersystematik kann die Frage nur für die unmittelbar umgesetzten staatlichen Förderprogramme beantwortet werden. Konkrete Antragsfristen bestehen bei folgenden Programmen, siehe Anlage. 5. Welche Projekte wurden aus den über 200 Förderprogrammen in den vergangenen beiden Jahren (2015/2016) in Oberfranken gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Förderprogrammen und unter Nennung der konkreten Fördersumme pro Projekt)? Daten zu allen Projekten aller Förderprogramme, die in Oberfranken umgesetzt werden, werden statistisch nicht erhoben. 6. Welche Förderprogramme sind neu bzw. werden ab dem 01.01.2017 erstmals vergeben? Neu aufgelegt wurden das Bund/Länder-Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ (StMI), der Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2017 (StMI), die Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände (StMI) und die Leistungen nach Art. 34a Abs. 2 BaySchFG (StMBW). Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17845 Anlage zu Frage 3 - 2 - Frage 3: StMI: Förderkriterien • Bund/Länder- Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt Nr. 4 der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) u. a. städtebauliches Erneuerungskonzept , ausreichende Planungssicherheit , gemeindlicher Eigenanteil • Bund/Länder- Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West Nr. 4 StBauFR u. a. städtebauliches Erneuerungskonzept , ausreichende Planungssicherheit , gemeindlicher Eigenanteil • Bund/Länder- Städtebauförderungsprogramm Aktive Stadt und Ortsteilzentren Nr. 4 StBauFR u. a. städtebauliches Erneuerungskonzept , ausreichende Planungssicherheit , gemeindlicher Eigenanteil • Bund/Länder- Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz Nr. 4 StBauFR u. a. städtebauliches Erneuerungskonzept , ausreichende Planungssicherheit , gemeindlicher Eigenanteil • Bund/Länder- Städtebauförderungsprogramm Kleine Städte und Gemeinden Nr. 4 StBauFR u. a. städtebauliches Erneuerungskonzept , ausreichende Planungssicherheit , gemeindlicher Eigenanteil • Bund/Länder- Städtebauförderungsprogramm Zukunft Stadtgrün Nr. 4 StBauFR u. a. städtebauliches Erneuerungskonzept , ausreichende Planungssicherheit , gemeindlicher Eigenanteil • Bayerisches Städtebauförderungsprogramm Nr. 4 StBauFR u. a. städtebauliches Erneuerungskonzept , ausreichende Planungssicherheit , gemeindlicher Eigenanteil • EU-Strukturfondsförderung des EFRE – Programm für „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (IWB) 2014–2020 Nr. 4 StBauFR u. a. städtebauliches Erneuerungskonzept , ausreichende Planungssicherheit , gemeindlicher Eigenanteil • Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2017 Hinweise: u. a. längerfristige Nutzung entsprechender Programmziele Städtebauförderungs - oder Untersuchungsgebiet integriertes städtebauliches Erneuerungskonzept Drucksache 17/17845 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 - 3 - StMI: Förderkriterien • Bayerisches Wohnungsbauprogramm Nr. 9 der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) 2012 nachweislich bedeutsamer, nicht nur kurzfristiger Bedarf an Mietwohnraum Nr. 26 WFB 2012 u. a. Einhaltung der Einkommensgrenze nach Art. 11 BayWoFG nicht nur vorübergehender Aufenthalt im Bundesgebiet selbstständige Haushaltsführung Nr. 40 ff WFB 2012 u. a. Einhaltung der Einkommensgrenze nach Art. 11 BayWoFG Erleichterung der Nutzung des Wohnraums durch die behinderte Person • Kommunales Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern Nr. 4 des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms (KommWFP) u. a. erheblicher, nicht nur vorübergehender Bedarf an Mietwohnraum für einkommensschwache Haushalte mit angemessenem Anteil an anerkannten Flüchtlingen • Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Nach Gutachterausschussverordnung (BayGVFG) und nach den Richtlinien für die Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra) • Sonderbaulastprogramm Übernahme der Kosten aufgrund einer Sonderbaulastvereinbarung (außer Radschnellwege) • Förderung von Güterverkehrszentren Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) Anlage zu Frage 3 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17845 Anlage zu Frage 3 - 4 - StMI: Förderkriterien • ÖPNV-Zuweisung Die Kommune muss ÖPNV- Aufgabenträger nach Art. 8 f. des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) sein und Aufwendungen für den ÖPNV vorweisen können • Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum Das Projekt muss eine Verbesserung des ÖPNV durch ein bedarfsorientiertes Angebot oder eine landkreisübergreifende Expressbusverbindung darstellen • Linienomnibusförderung Der Antragsteller muss ÖPNV- Linienverkehr nach § 42 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) als Konzessionär, Betriebsführer oder Auftragsunternehmer überwiegend in Bayern betreiben. Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass er beabsichtigt, die neu anzuschaffenden Omnibusse mindestens acht Jahre oder für eine Laufleistung von 500.000 km für den Zuwendungszweck Linienverkehr einzusetzen . Die geförderten Omnibusse müssen Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen. • Mittelfristiges Investitionsförderprogramm Nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (RZÖPNV) • Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände Nach RZÖPNV • Zuschüsse an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Errichtung von Güterumschlaghäfen Die Förderung aus dem Hafentitel erfolgt unmittelbar nach Haushaltsrecht Drucksache 17/17845 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 - 5 - StMI: Förderkriterien • Grundsätze für die Gewährung von Zuwendungen für Ausbaumaßnahmen auf Flugplätzen in Bayern Nur im Landesentwicklungsprogramm (LEP) aufgeführte Verkehrslandeplätze können Zuwendungen erhalten, wenn die Maßnahmen aus Gründen der Verkehrspolitik, der Regionalentwicklung des Umweltschutzes oder der Sicherheit des Luftverkehrs erforderlich sind • Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit Vorbildcharakter für das Handlungspotenzial interkommunaler Zusammenarbeit ; Einsparung von personellen und sächlichen Ausgaben von mindestens 15 Prozent pro Jahr • Sonderförderprogramm TTB- Personal Nachweis fachspezifischer Qualifikationen der Mitarbeiter, Teilnahme des Betreibers der Integrierten Leitstelle am Digitalfunk • Richtlinien für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens Notwendigkeit der Beschaffung/des Baus und Wirtschaftlichkeit; Einhaltung der technischen Vorschriften • Sonderförderprogramm für die Beschaffung von „Gerätewagen- Gefahrgut GW-G“ Notwendigkeit der Beschaffung/des Baus und Wirtschaftlichkeit; Einhaltung der technischen Vorschriften • Sonderförderprogramm für die Beschaffung von „Hilfeleistungssätzen“ Notwendigkeit der Beschaffung und Wirtschaftlichkeit; Einhaltung der technischen Vorschriften • Sonderförderprogramm „Digitalfunk“ Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Beschaffung; Förderung nur zertifizierter den technischen Vorschriften entsprechender Endgeräte • Zweiter Einsatzleitwagen für die ÖEL/UG-ÖEL Letzte Förderung vor mind. 12 Jahren , nur Fahrzeuge mit vorgegebener Ausstattung • Einsatzleitwagen für die ÖEL/UG- ÖEL Letzte Förderung vor mind. 12 Jahren , nur Fahrzeuge mit vorgegebener Ausstattung • Abrollbehälter (AB) für die UG-ÖEL Letzte Förderung Einsatzleitwagen (ELW) vor mind. 12 Jahren, nur AB mit vorgegebener Ausstattung Anlage zu Frage 3 Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17845 Anlage zu Frage 3 - 6 - StMI: Förderkriterien • Einsatzleitwagen für die UG-SanEL Letzte Förderung vor mind. 12 Jahren , nur Fahrzeuge mit vorgegebener Ausstattung • Ölwehrausstattung Ölwehrstandort • Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien – SportFöR) Gemäß SportFörderR StMBW: Förderkriterien • Ausgaben für Ganztagsangebote und Mittagsbetreuung an Schulen Pädagogisches Konzept, verbindliche Anmeldungen von Schülern für Klassen-/Gruppengrößen • Talent im Land Bayern U. a. gute schulische Noten, soziales Engagement, bildungsferne Eltern , soziale und finanzielle Risikolage , Migrationshintergrund, individuelle Härten, erreichtes Gymnasialniveau , Bildungsziel (Fach-)Abitur • Förderung des Baus von gemeinnützigen privaten Gymnasien, Realschulen , Freien Waldorfschulen ab Jgst. 5 und von gemeinnützigen privaten beruflichen Schulen (jeweils einschließlich Schulsportstättenbau) sowie von privaten Schülerheimen gemeinnütziger Träger Vgl. Art. 43 BaySchFG und Zuweisungsrichtlinie (FAZR) • Förderung der Erwachsenenbildung Vgl. Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (EbBFöG) • Leistungen zum Schulgeldausgleich bei privaten Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe Freiwilliger Verzicht der Träger der Schulen auf die unmittelbare Erhebung von Schulgeld • Leistungen zum Schulgeldausgleich bei privaten Berufsfachschulen für Kinderpflege Freiwilliger Verzicht der Träger der Schulen auf die unmittelbare Erhebung von Schulgeld • Leistungen zum Schulgeldausgleich bei privaten Fachakademien für Sozialpädagogik Freiwilliger Verzicht der Träger der Fachakademien auf die unmittelbare Erhebung von Schulgeld Drucksache 17/17845 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 11 - 7 - StMBW: Förderkriterien • Leistungen zum Schulgeldausgleich bei privaten Fachschulen für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe Freiwilliger Verzicht der Träger der Schulen auf die unmittelbare Erhebung von Schulgeld • Förderung von Baumaßnahmen an jüdischen Synagogen, von Sakralräumen und Gemeindezentren Baumaßnahme an einer Synagoge, von Sakralräumen oder Gemeindezentren für eine jüdische Gemeinde in Bayern • Leistungen nach Art. 34a Abs. 2 BaySchFG Vgl. Nr. 2.1 und Nr. 2.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Durchführung der Härteregelung nach Art. 34a Abs. 2 BaySchFG vom 02.01.2017, Az. III.8-BH4700- 4b.733 • Zuschuss an die Richard-Wagner- Stiftung Bayreuth Fehlbetrag aus Erfüllung des Stiftungszwecks , der durch eigenen Einnahmen nicht gedeckt werden kann • Investitionszuschüsse an die Bayreuther Festspiel GmbH – Sanierung und Erweiterung der Festspielliegenschaften Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau); Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P); Baufachliche Nebenbestimmungen und Baufachliche Ergänzungsbestimmungen des Bundes • Kulturfonds Bayern – Bereich Kunst Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überregionaler, zumindest aber überörtlicher Bedeutung sein. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern mit Ausnahme der Städte München und Nürnberg Anlage zu Frage 3 Seite 12 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17845 Anlage zu Frage 3 - 8 - StMBW: Förderkriterien • Kulturfonds Bayern – Bereich Bildung Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überregionaler, zumindest aber überörtlicher Bedeutung sein. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, vorrangig unterstützt werden jedoch örtliche Initiativen außerhalb der Ballungszentren. Bei Konzepten, die sich die in München und Nürnberg vorhandene Infrastruktur zunutze machen, um mit diesen günstigeren Startvoraussetzungen anschließend in die Regionen hinauswirken zu können, kann eine Ausnahme gemacht werden StMFLH: Förderkriterien • Bayerisches Programm zur Umsetzung von Projekten durch Regionalmanagement in Zukunftsthemen der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Regionalmanagement – FöRReg) Gefördert werden Projekte in fünf ausgewählten Zukunftsthemen der Landesentwicklung: Demografischer Wandel, Innovation & Wettbewerbsfähigkeit , Siedlungsentwicklung , Regionale Identität sowie Klimawandel & Energie Antragsberechtigt sind bestehende oder in Abstimmung mit dem StM- FLH neu eingerichtete Regionalmanagements und Regionalmarketings . Zuwendungsvoraussetzungen : vgl. Punkt 1.4 FöRReg • Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger Bau und Ausbau von Straßen in kommunaler Baulast (z.B. Gemeinde - oder Kreisstr.), bestimmten Geh- und Radwegen und von damit im Zusammenhang stehende Kreuzungsmaßnahmen nach Eisenbahnkreuzungs G, soweit diese zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden dringend erforderlich sind und eine Härte für den Vorhabensträger darstellen Drucksache 17/17845 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 13 - 9 - StMFLH: Förderkriterien • Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr Maßnahmen müssen der Verbesserung des ÖPNV in Bayern dienen und auch nach dem BayGVFG/ Bundes-GVFG förderfähig sein (s. BayÖPNVG und RZÖPNV) • Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Hochbaumaßnahmen Schulen: Feststellung eines fachlich anerkannten Bedarfs Kindertageseinrichtungen: Einrichtung muss nach Art. 19 BayKiBiG förderfähig sein Feststellung des anerkannten Bedarfs nach Art. 7 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) Kommunale Theater und Konzertsaalbauten : müssen Sitz kommunal getragener professioneller Theater oder Orchester sein und Betriebskostenzuschüsse des StMBW erhalten • Breitbandausbau in Bayern Förderverfahren nach BbR • Kofinanzierung Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau Eine Zuwendung kann nur bewilligt werden für Maßnahmen, die nach der Bundesförderrichtlinie Breitbandausbau gefördert werden und für die ein entsprechender Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bzw. des von ihm beauftragten Projektträgers erteilt ist Anlage zu Frage 3 Seite 14 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17845 Anlage zu Frage 3 - 10 - StMWi: Förderkriterien • Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) Primäreffekt, Schaffung/Erhalt von Arbeitsplätzen • Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) (gültig seit 01.07.2014) An der Durchführung der Vorhaben muss ein volks- und regionalwirtschaftliches sowie struktur- und arbeitsmarktpolitisches Interesse bestehen (Primäreffekt, Arbeitsplatzeffekt , Besondere Anstrengung) • Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) (gültig seit 01.07.2014) An der Durchführung der Vorhaben muss ein volks- und regionalwirtschaftliches sowie struktur- und arbeitsmarktpolitisches, bei touristischen Vorhaben auch ein tourismuspolitisches Interesse bestehen (Primäreffekt, Arbeitsplatzeffekt, Besondere Anstrengung) • Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) (gültig seit 01.07.2014) An der Durchführung der Vorhaben muss ein volks- und regionalwirtschaftliches sowie struktur- und arbeitsmarktpolitisches , bei touristischen Vorhaben auch ein tourismuspolitisches Interesse bestehen (Primäreffekt, Arbeitsplatzeffekt, Besondere Anstrengung, EFRE- Nebenbestimmungen) • Richtlinie zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten Die Förderung nach diesen Richtlinien soll zu Investitionen führen, durch die die technischen Standards , der Komfort und die Qualität der Seilbahnen in kleinen Skigebieten in Bayern erhöht werden Drucksache 17/17845 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 15 Anlage zu Frage 3 - 11 - StMWi: Förderkriterien • Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) (gültig seit 01.02.2017) Die Förderung soll der Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung der Tourismusinfrastruktur in den Fördergebieten dienen, ihren Erholungswert erhöhen und damit ihre Wirtschaftskraft steigern. Vor diesem Hintergrund wird hinsichtlich der Qualität der Vorhaben ein Fokus auf identifikations - und imagebildende Projekte sowie auf Vorhaben mit innovativen Ansätzen und ökologischer Ausrichtung gesetzt. Besondere Berücksichtigung finden interkommunale Maßnahmen • Programm zur Förderung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung Im Rahmen eines dem regulären Antragsverfahren vorgeschalteten Wettbewerbsverfahrens muss ein umfassendes , qualitativ hochwertiges Konzept eingereicht werden. Im Konzept muss dargestellt werden, wie nach Abschluss der Förderung eine Fortführung der Netzwerkaktivitäten für den Zeitraum der Bindungsfrist des Gründerzentrums von 15 Jahren durch die Region sichergestellt werden soll • Digitalbonus Bayern Vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich , wenn durch Bewilligungsstelle Eingang des elektronischen Antrags bestätigt wurde. Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungsoder Leistungsvertrags. Der Förderantrag muss zusätzlich vom Antragsteller unterschrieben und postalisch eingereicht werden (innerhalb von 4 Wochen). Keine Förderung, wenn kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sich im Insolvenzverfahren befinden bzw. die Voraussetzungen für die Eröffnung erfüllten. IKT-Lösungen (IKT = Informationsund Kommunikationstechnik), die in anderen Unternehmen zum Einsatz - 12 - StMWi: Förderkriterien kommen sollen, sind von der Förderung ausgeschlossen • Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen Die Förderung erfolgte projektbezogen durch anteilige Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Rahmen des Programms galt ein einheitlicher Fördersatz in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben . Für Vorprojekte und Machbarkeitsstudien erhöhte sich der Fördersatz um weitere zehn Prozent, wenn das Projekt Bestandteil eines kommunalen oder regionalen Energieeinsparkonzeptes war StMUV: Förderkriterien • Bayerisches Landschaftspflegeund Naturparkprogramm Ziele des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) sowie Bayern NetzNatur und Natura 2000; Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; nachhaltige Sicherung des Zuwendungszwecks ; autochthones Pflanzgut verwenden; keine rechtliche Verpflichtung Dritter; Zustimmung des Nutzungsberechtigten • Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) inkl. Erschwernisausgleich (EA) Mindestgröße der bewirtschafteten Fläche 0,05 ha; Lage in naturschutzfachlich definierter Gebietskulisse • Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald Bestimmte Maßnahmen (vgl. Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm – VNPWaldR 2015), die in naturschutzfachlich definierter Gebietskulisse umgesetzt werden • Landesgartenschauen und Veranstaltungen Natur in der Stadt (hier: Landesgartenschau Bayreuth 2016) Zuschlag zur Ausrichtung der Gartenschau (Voraussetzung: nachhaltige Stadtentwicklung und Information der Bevölkerung; wird von Vergabeausschuss geprüft), dauerhafte Nutzung durch die Öffentlichkeit, Subsidiaritätsprinzip Seite 16 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17845 Anlage zu Frage 3 - 12 - StMWi: Förderkriterien kommen sollen, sind von der Förderung ausgeschlossen • Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen Die Förderung erfolgte projektbezogen durch anteilige Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Rahmen des Programms galt ein einheitlicher Fördersatz in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben . Für Vorprojekte und Machbarkeitsstudien erhöhte sich der Fördersatz um weitere zehn Prozent, wenn das Projekt Bestandteil eines kommunalen oder regionalen Energieeinsparkonzeptes war StMUV: Förderkriterien • Bayerisches Landschaftspflegeund Naturparkprogramm Ziele des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) sowie Bayern NetzNatur und Natura 2000; Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; nachhaltige Sicherung des Zuwendungszwecks ; autochthones Pflanzgut verwenden; keine rechtliche Verpflichtung Dritter; Zustimmung des Nutzungsberechtigten • Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) inkl. Erschwernisausgleich (EA) Mindestgröße der bewirtschafteten Fläche 0,05 ha; Lage in naturschutzfachlich definierter Gebietskulisse • Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald Bestimmte Maßnahmen (vgl. Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm – VNPWaldR 2015), die in naturschutzfachlich definierter Gebietskulisse umgesetzt werden • Landesgartenschauen und Veranstaltungen Natur in der Stadt (hier: Landesgartenschau Bayreuth 2016) Zuschlag zur Ausrichtung der Gartenschau (Voraussetzung: nachhaltige Stadtentwicklung und Information der Bevölkerung; wird von Vergabeausschuss geprüft), dauerhafte Nutzung durch die Öffentlichkeit, Subsidiaritätsprinzip - 12 - StMWi: Förderkriterien kommen sollen, sind von der Förderung ausgeschlossen • Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen Die Förderung erfolgte projektbezogen durch anteilige Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Rahmen des Programms galt ein einheitlicher Fördersatz in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben . Für Vorprojekte und Machbarkeitsstudien erhöhte sich der Fördersatz um weitere zehn Prozent, wenn das Projekt Bestandteil eines kommunalen oder regionalen Energieeinsparkonzeptes war StMUV: Förderkriterien • Bayerisches Landschaftspflegeund Naturparkprogramm Ziele des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) sowie Bayern NetzNatur und Natura 2000; Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; nachhaltige Sicherung des Zuwendungszwecks ; autochthones Pflanzgut verwenden; keine rechtliche Verpflichtung Dritter; Zustimmung des Nutzungsberechtigten • Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) inkl. Erschwernisausgleich (EA) Mindestgröße der bewirtschafteten Fläche 0,05 ha; Lage in naturschutzfachlich definierter Gebietskulisse • Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald Bestimmte Maßnahmen (vgl. Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm – VNPWaldR 2015), die in naturschutzfachlich definierter Gebietskulisse umgesetzt werden • Landesgartenschauen und Veranstaltungen Natur in der Stadt (hier: Landesgartenschau Bayreuth 2016) Zuschlag zur Ausrichtung der Gartenschau (Voraussetzung: nachhaltige Stadtentwicklung und Information der Bevölkerung; wird von Vergabeausschuss geprüft), dauerhafte Nutzung durch die Öffentlichkeit, Subsidiaritätsprinzip Drucksache 17/17845 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 17 - 13 - StMUV: Förderkriterien • Förderung von Wanderwegen Nur alle 3 Jahre oder nach Naturereignis , Maßnahmen müssen deutlich über laufenden Unterhalt hinausgehen, Subsidiaritätsprinzip • Förderung der Ver- und Entsorgung von Unterkunftshäusern (Hütten) Nur alle 10 Jahre oder nach Naturereignis , auf in Bayern gelegene und nicht für längere Aufenthalte geeignete Wanderheime beschränkt, Subsidiaritätsprinzip • Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal“ Naturschutzgroßprojekte, die einen Beitrag zur Erhaltung des Naturerbes in Deutschland leisten Kriterien: Repräsentanz, Naturnähe, Großflächigkeit, Gefährdung, Beispielhaftigkeit • Zuschüsse für die Errichtung und den Betrieb von Umweltstationen Antragsteller muss staatlich anerkannte Umweltstation sein • Zuschüsse für sonstige Umweltbildungsmaßnahmen; hier: Intensivierung der Umweltbildung Antragsteller muss Erfahrung im Bereich Umweltbildung/Bildung für nachhaltige Entwicklung besitzen • Zuschüsse für sonstige Umweltbildungsmaßnahmen; hier: Umweltbildung und Bildung zur Nachhaltigkeit in der Jugendsozialarbeit Antragstellung gemäß der Kooperationsvereinbarung zwischen Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit und StMUV • Zuschüsse für sonstige Umweltbildungsmaßnahmen; hier: Lehr- und Erlebnispfade, Bereich Natur Antragsteller muss außerhalb von Naturparken liegen • Richtlinien zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen der Kommunen und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts (KlimR) – Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Bayern“ Förderung nur bei öffentlichen Gebäuden ; zuwendungsfähige Ausgaben mind. 5.000 Euro, aber höchstens 30.000 Euro (Förderobergrenze entfällt bei Umsetzungsmaßnahmen wie z. B. Pilotprojekte und dgl.) Anlage zu Frage 3 Seite 18 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17845 Anlage zu Frage 3 - 14 - StMAS: Förderkriterien • Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung " Schaffung neuer Plätze in Kindertageseinrichtungen für unter Dreijährige • Erziehungsberatungsstellen Professionelle und multidisziplinäre Besetzung der Beratungsstelle mit Fachkräften der Jugendhilfe, abgeschlossenes psychologisches Universitäts - oder sozialpädagogisches Fachhochschulstudium bzw. vergleichbarer Abschluss, Besetzung einer Beratungsstelle mit mindestens drei Fachpersonalstellen und einer im Umfang angemessenen Verwaltungsstelle • Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk Frühe Kindheit) Netzwerkarbeit, Navigationsfunktion, netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption , gewisse personelle und berufliche Qualifikation u. a. • Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS Bedarfsfeststellung mittels Bedarfsanalyse erforderlich • Förderung aus dem Bayerischen Arbeitsmarktfonds Förderschwerpunkt (FSP) 1 a Siehe Allgemeine Fördergrundsätze im Förderleitfaden: http://www.stmas.bayern.de//arbeit/ fonds/ • Insolvenzberatungsförderrichtlinie Siehe Nr. 4 der Förderrichtlinie • Investitionsprogramm für den Bau von Wohn- und Beschäftigungsplätzen für volljährige Menschen mit Behinderung Bedarf, Priorität, Höhe der vom Landtag zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel (freiwillige Leistung), regionale Ausgewogenheit innerhalb Bayerns • Förderung der Heilpädagogischen Fachdienste Erfüllen der Antragsvoraussetzungen (Einstellung Fachpersonal sowie Wahrnehmung des Beratungsauftrages in den Kitas) sowie Höhe der vom Landtag zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel (freiwillige Leistung) • Investitionsprogramm für den Bau von Tagesstätten- und Wohnplätzen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung Bedarf, fachliche Priorität, Erfüllung baulicher Mindeststandards Drucksache 17/17845 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 19 - 15 - StMGP: Förderkriterien • Förderung des demenzgerechten Ausbaus von Kurzzeit-, Tages - und Nachtpflegeeinrichtungen Nachweis des bestehenden oder in Aussicht gestellten Versorgungsvertrages , Gesamtkonzept, Erläuterungsbericht , Kostenschätzung • Förderung von Präventions- und Beratungsangeboten im Suchtbereich Maßnahmen müssen Suchtgefahren vorbeugen bzw. bereits bestehende Gefährdungen oder Beeinträchtigungen von Gesundheit und Lebensqualität mildern ; in der Justizvollzugsanstalt(JVA)- Betreuung Aufklärung über Suchtgefahren sowie die Motivierung der Inhaftierten zur Rehabilitation; bei Projekten bedarfsgerechte Angebote für spezielle Zielgruppen: Jugendliche, ältere Süchtige , Migranten u. a. • Förderung von Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen und der Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS AIDS-Beratungsstellen: sollen mit mind. einer/m Diplom- Psychologin/Psychologe und einer/m Sozialpädagogin/-pädagoge besetzt sein; mind. 30 Prozenter Tätigkeit muss der Aufklärung der Allgemeinheit durch Öffentlichkeitsarbeit gewidmet werden; Angebot eines telefonischen Beratungsdienstes ; Motivierung Betroffener zu verantwortungsbewusster Lebensund Verhaltensweise zum Schutz von Dritten. Präventions-Projekte und sonstige Maßnahmen: sollen auf die regionalen und lokalen Besonderheiten und spezielle Zielgruppen eingehen • Maßnahmen, Dienste und Einrichtungen zur Versorgung von Menschen mit psychischen Behinderungen Fortlaufende intensive Arbeit, Gruppen von mind. 4 Laienhelfern, praxisnahe Anleitung, Zusammenarbeit mit Diensten und Einrichtungen zur Versorgung psychisch Kranker; Vorlage eines Fortbildungsprogramms mit Ausarbeitung von Konzeption und Ziel Anlage zu Frage 3 Seite 20 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17845 Anlage zu Frage 4 Frage 4: StMI: zu beachtende Fristen 2017 zu beachtende Fristen 2018 • Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2017 Art. 8 Verwaltungsvereinbarung (VV) Investitionspakt 2017 Abrechnung bis spätestens 31.12.2023 • Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Antragstellung für 2018 bis 01.09.2017 Antragstellung für 2019 bis 01.09.2018 • Sonderbaulastprogramm Antragstellung für 2018 bis 01.09.2017 Antragstellung für 2019 bis 01.09.2018 • ÖPNV-Zuweisung Antragstellung nach 26.1 RZÖPNV bis zum 1. Dezember des Vorjahres Antragstellung nach 26.1 RZÖPNV bis zum 1. Dezember des Vorjahres • Linienomnibusförderung Antragstellung bis 01.12.2016 Antragstellung bis 01.12.2017 • Mittelfristiges Investitionsförderprogramm Nach RZÖPNV Nach RZÖPNV • Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände Nach RZÖPNV Nach RZÖPNV • Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit Vor Abschluss des Haushalts 2017 Vor Abschluss des Haushalts 2018 • Sonderförderprogramm für die Beschaffung von „Hilfeleistungssätzen“ 31.12.2017 Programmende - • Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien – SportFöR) Diverse Fristen gemäß SportFörderR Diverse Fristen gemäß SportFörderR Drucksache 17/17845 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 21 Anlage zu Frage 4 StMBW: zu beachtende Fristen 2017 zu beachtende Fristen 2018 • Ausgaben für Ganztagsangebote und Mittagsbetreuung an Schulen Gebundener Ganztag: Antrag bis März 2017; offener Ganztag Jgst. 1– 4: Antrag bis 03.05.2017; offener Ganztag ab Jgst. 5: Antrag bis 12.06.2017; Mittagsbetreuung: Antrag bis 03.07.2017 Gebundener Ganztag: Antrag bis März 2018; offener Ganztag Jgst. 1– 4: Antrag bis Mai 2018; offener Ganztag ab Jgst. 5: Antrag bis Mitte Juni 2017; Mittagsbetreuung : Antrag bis 01.07.2017 • Talent im Land Bayern Bewerbung bis 31.03.2017 Bewerbung bis 31.03.2018 • Leistungen zum Schulgeldausgleich bei privaten Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe 01.04.2017 01.04.2018 • Leistungen zum Schulgeldausgleich bei privaten Berufsfachschulen für Kinderpflege 01.04.2017 01.04.2018 • Leistungen zum Schulgeldausgleich bei privaten Fachakademien für Sozialpädagogik 01.04.2017 01.04.2018 • Leistungen zum Schulgeldausgleich bei privaten Fachschulen für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe 01.04.2017 01.04.2018 • Leistungen nach Art. 34a Abs. 2 BaySchFG Frist für die Abrechnung der Härteregelung 2015: 31.03.2017 Frist für die Abrechnung der Härteregelung 2016: 31.05.2017 31.05.2018 • Kulturfonds Bayern – Bereich Kunst 01.11.2016 01.11.2017 Seite 22 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17845 Anlage zu Frage 4 StMBW: zu beachtende Fristen 2017 zu beachtende Fristen 2018 • Kulturfonds Bayern – Bereich Bildung Schuljahr 2017/2018: Schuljahr 2017/2018: 01.02.2017 Schuljahr 18/19: 01.02.2018 StMFLH: zu beachtende Fristen 2017 zu beachtende Fristen 2018 • Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger Anmeldung von Vorhaben möglichst bis 1. September des Vorjahres Anmeldung von Vorhaben möglichst bis 1. September des Vorjahres • Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Hochbaumaßnahmen Anmeldung von Vorhaben möglichst bis 1. Oktober des Vorjahres Anmeldung von Vorhaben möglichst bis 1. Oktober des Vorjahres • Breitbandausbau in Bayern Keine Förderanträge können bis längstens 30.09.2018 gestellt werden • Kofinanzierung Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau Noch nicht bekannt Noch nicht bekannt StMWi: zu beachtende Fristen 2017 zu beachtende Fristen 2018 • Programm zur Förderung von Gründerzentren , Netzwerkaktivitäten und Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung 30.06.2017; 31.10.2017 31.10.2018; 31.03.2018 Drucksache 17/17845 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 23 Anlage zu Frage 4 StMUV: zu beachtende Fristen 2017 zu beachtende Fristen 2018 • Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) inkl. Erschwernisausgleich (EA) Antragstellung bis 17.02.2017 Antragstellung Dezember 2017 bis Februar 2018 • Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald Antragstellung bis zum 31.03.2017 Antragstellung Herbst 2016 bis 31.03.2017 • Richtlinien zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen der Kommunen und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts (KlimR) – Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Bayern“ Gefördert werden nur noch Maßnahmen , für die ein Förderantrag bis spätestens 31.12.2016 vorlag . Für die Förderung gab und gibt es keinen eigenen Haushaltsansatz . Förderung wurde und wird aus dem allgemeinen Haushaltsansatz „Luftreinhaltung, Schutz vor Lärm, Erschütterung und nichtionisierender Strahlung“ (Kap. 12 04 Titelgruppe 75) finanziert Gefördert werden nur noch Maßnahmen , für die ein Förderantrag bis spätestens 31.12.2016 vorlag . Für die Förderung gab und gibt es keinen eigenen Haushaltsansatz . Förderung wurde und wird aus dem allgemeinen Haushaltsansatz „Luftreinhaltung, Schutz vor Lärm, Erschütterung und nichtionisierender Strahlung“ (Kap. 12 04 Titelgruppe 75) finanziert StMAS: zu beachtende Fristen 2017 zu beachtende Fristen 2018 • Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung “ Antragsfrist 31.03.2017 Noch nicht bekannt • Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk Frühe Kindheit ) Antragstellung schriftlich bis zum 1. Februar des jeweiligen Haushaltsjahres Antragstellung schriftlich bis zum 1. Februar des jeweiligen Haushaltsjahres Seite 24 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17845 Anlage zu Frage 4 StMAS: zu beachtende Fristen 2017 zu beachtende Fristen 2018 • Förderung aus dem Bayerischen Arbeitsmarktfonds Förderschwerpunkt (FSP) 1 a 05.04.2017 Antragsfrist für neue Auswahlrunde April 2018 Antragsfrist Auswahlrunde 2018 • Insolvenzberatungsförderrichtlinie 15.11.2016: Voranträge für 2017 zwei Wochen jeweils vor 1. Mai und 1. November: Anträge auf Abschlagszahlung 01.06.2017 (Statistik für 2016) 15.11.2017: Voranträge für 2018 01.03.2018 Verwendungsnach - weis für 2017 Fristen für Förderung 2018 wie 2017 • Investitionsprogramm für den Bau von Wohn- und Beschäftigungsplätzen für volljährige Menschen mit Behinderung Der Bescheid muss bis 31. Dezember des jew. Jahres erstellt werden Der Bescheid muss bis 31. Dezember des jew. Jahres erstellt werden • Förderung der Heilpädagogischen Fachdienste Der Bescheid muss bis 31. Dezember des jew. Jahres erstellt werden Der Bescheid muss bis 31. Dezember des jew. Jahres erstellt werden StMGP: zu beachtende Fristen 2017 zu beachtende Fristen 2018 • Förderung von Präventions- und Beratungsangeboten im Suchtbereich Antragsfrist 01.02.2017 Antragsfrist 01.02.2018 • Förderung von Psychosozialen AIDS- Beratungsstellen und der Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS Antragsfrist 01.10.2016 Antragsfrist 01.10.2017 • Maßnahmen, Dienste und Einrichtungen zur Versorgung von Menschen mit psychischen Behinderungen Antragsfrist 01.03.2017 bzw. 31.10.2016 (Fortbildung) Antragsfrist 01.03.2018 bzw. 31.10.2017 (Fortbildung)