Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl SPD vom 13.06.2017 Überwachung von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Ich frage die Staatsregierung: 1. a) In welchem Zyklus werden immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), b) Anlagen, deren Genehmigung in einem vereinfachten Verfahren (19. BImSchV) erteilt wurden, c) Anlagen nach der Störfall-Verordnung (12. BIMSchV) durch die zuständige Kontrollbehörde in Bayern überwacht ? 2. Wie haben sich die Überwachungszyklen seit 2007 geändert und weshalb erfolgte eine Anpassung der Zyklen? 3. a) Wie viele genehmigungsbedürftige Anlagen gibt es in Stadt und Landkreis Ansbach, b) dem Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim, c) dem Landkreis Fürth? 4. a) In welchem Zyklus werden die in Frage 3 aufgeführten Anlagen überwacht? b) Wie viele Genehmigungsverstöße wurden hierbei festgestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Stadt und Landkreisen )? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 17.07.2017 1. a) In welchem Zyklus werden immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) überwacht? Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen , die in Anhang 1, Spalte d, der 4. BImSchV mit „E“ gekennzeichnet sind, werden nach § 52a Abs. 3 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entsprechend der risikobasierten Einstufung zwischen einem und drei Jahre vor-Ort durch die Überwachungsbehörde besichtigt. Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen , die in Anhang 1, Spalte c, der 4. BImSchV mit „G“ gekennzeichnet sind und in Spalte d nicht gekennzeichnet sind, werden in der Regel alle 5 Jahre vor-Ort besichtigt. Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen , die in Anhang 1, Spalte c, der 4. BImSchV mit „V“ gekennzeichnet sind, werden in der Regel alle 7 Jahre vor-Ort besichtigt. b) In welchem Zyklus werden Anlagen, deren Genehmigung in einem vereinfachten Verfahren (19. BImSchV) erteilt wurden, überwacht? Siehe Antwort zu Frage 1 a bzgl. V-Anlagen. c) In welchem Zyklus werden Anlagen nach der Störfall -Verordnung (12. BIMSchV) durch die zuständige Kontrollbehörde in Bayern überwacht? Immissionsschutzrechtlich genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die vom Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung erfasst sind, werden nach § 17 Abs. 2 der 12. BImSchV entsprechend der risikobasierten Einstufung in der Regel zwischen einem und drei Jahre Vor-Ort besichtigt. 2. Wie haben sich die Überwachungszyklen seit 2007 geändert und weshalb erfolgte eine Anpassung der Zyklen? Vor Umsetzung der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen (IE-RL) in deutsches Recht (Anfang 2013) wurden immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen, die im förmlichen Verfahren zu genehmigen waren (entsprechen heute E und nur G-Anlagen), in der Regel nach einem Jahr und heutige V-Anlagen in der Regel nach drei Jahren vor-Ort besichtigt. Durch die IE-RL wurden hinsichtlich der Anlagenüberwachung verpflichtende Aufgaben in das Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgenommen. Vorher waren die Überwachungszyklen nicht gesetzlich vorgegeben. 3. a) Wie viele genehmigungsbedürftige Anlagen gibt es in Stadt und Landkreis Ansbach, b) dem Landkreis Neustadt a. d. Aisch–Bad Windsheim , c) dem Landkreis Fürth? Die Antworten sind in Spalte 2 der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Kreisverwaltungsbehörde Gesamtanzahl BImSchG-Anlagen (E-, nur G- und V- Anlagen) Stand Juni 2017 Genehmigungsverstöße bei BImSchG- Anlagen seit 2013 bis Juni 2017 Stadt Ansbach 22 0 Landkreis Ansbach 368 22 Landkreis Neustadt a. d. Aisch–Bad Windsheim 221 3 Landkreis Fürth 64 0 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.10.2017 17/17849 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17849 4. a) In welchem Zyklus werden die in Frage 3 aufgeführten Anlagen überwacht? Die in Frage 3 aufgeführten Anlagen wurden laut den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden entsprechend den in den Antwort zu der Frage 1 a vorgegebenen Zyklen vor-Ort regelmäßig überwacht. Darüber hinaus werden bei Bedarf von den Überwachungsbehörden anlassbezogene Vor-Ort-Besichtigungen durchgeführt. b) Wie viele Genehmigungsverstöße wurden hierbei festgestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Stadt und Landkreisen)? Die Antworten sind in Spalte 3 der o. g. Tabelle aufgeführt.