Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 26.05.2017 Barrierefreie Bahnhöfe im Bayern-Paket II (2019–2021) Im Rahmen eines Folgeprogramms zum Bayern-Paket I möchte der Freistaat Bayern für das Programm Bayern- Paket II in den Jahren 100 Mio. Euro für die Schaffung von Barrierefreiheit in Bahnhöfen zur Verfügung stellen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wann werden die Rahmenrichtlinien für dieses Förderprogramm bekannt gegeben? 2. Welche Anforderungen werden zukünftig bei Neuausschreibungen durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) in Bezug auf die Barrierefreiheit von Fahrzeugen gestellt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 17.07.2017 Zu 1.: Die Staatsregierung hat nach dem Bayern-Paket 2013– 2018 im vergangenen Jahr mit dem Bayern-Paket II (2019 – 2021) ein Maßnahmenbündel zum weiteren barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen der DB Station & Service AG (DB) im Zeitraum zwischen 2019 und 2021 beschlossen. Dieses umfasst die vertraglich geregelte Förderung von acht Ausbau - und vier Umbauprojekten. Die Auswahl der Projekte erfolgte in Abstimmung mit dem Bahnhofseigentümer und Maßnahmenträger DB. Grundlage für die Projektauswahl im „Bayern-Paket II“ waren als verkehrliche Aspekte die Ein- und Aussteigerzahlen , die Knotenfunktion sowie der Abstand zum nächsten barrierefreien Zustieg. Zudem spielte auch eine Rolle, ob in der Nähe ein besonderer Bedarf, z.B. eine Behinderteneinrichtung oder ein touristisches Ziel, vorhanden ist, ob Synergieeffekte mit städtebaulichen Projekten rund um die Bahnhöfe erzielt werden können oder es bereits Planungen mit Landesmitteln gab. Diese Kriterien wurden stets kommuniziert, unter anderem von Staatsminister Joachim Herrmann bei seinem Bericht im Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie am 16.02.2017. Eine eigene Förderrichtlinie für das Bayern-Paket II ist nicht erforderlich, da die Grundlagen der Förderung in einem noch zu unterzeichnenden Rahmenvertrag und die Details zur Projektförderung in Einzelverträgen zwischen der Staatsregierung und der DB geregelt werden. Sie werden auf der am 21.12.2016 unterzeichneten Absichtserklärung zwischen Staatsminister Joachim Herrmann und dem damaligen DB-Vorstandsvorsitzenden Dr. Rüdiger Grube aufbauen . Zu 2.: Für Neufahrzeuge gelten im Schienenpersonennahverkehr bezüglich der Barrierefreiheit sehr weitreichende Anforderungen , die in den Technischen Spezifikationen zur Interoperabilität im Eisenbahnverkehr für Personen mit reduzierter Mobilität (TSI PRM; www.era.europa.eu/Document-Register /Documents/ERA_2014_01260000_DE_COR_Final. pdf ) definiert sind. Sind bei Ausschreibungen der BEG Neufahrzeuge gefordert bzw. zulässig, dann finden diese Anforderungen Anwendung. Werden bei Neuausschreibungen von Verkehrsleistungen Gebrauchtfahrzeuge zugelassen, fordert die BEG im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten ein möglichst hohes Maß an Barrierefreiheit in Anlehnung an die TSI PRM. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.10.2017 17/17954 Bayerischer Landtag