Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter SPD vom 11.04.2017 Abschluss der Ermittlungen zum Anschlag im Umfeld des Münchner Olympia-Einkaufszentrums am 22.07.2016 – Erkenntnisse der Strafermittlungsbehörden – 2 Nach Abschluss der Ermittlungen zum Amoklauf von David S. im Bereich des Münchner Olympia -Einkaufszentrums (OEZ) am 22.07.2016, dem 5. Jahrestag des Anschlags auf die Stadt Oslo und das Ferienzeltlager auf der Insel Utoya, frage ich die Staatsregierung: 1. a) Welche Erkenntnisse ergeben sich aus der Auswertung von Datenträgern und elektronischen Kommunikationsgeräten von David S. über seine Aktivitäten in den letzten 5 Jahren? b) Welche Portale, soziale Netzwerke oder Gruppen hat David S. in den letzten 5 Jahren genutzt, um sich zu informieren oder zu kommunizieren? c) Welche dieser Anbieter, Gruppen oder Einzelpersonen in seinen Internetkontakten sind dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen? 2. Wurden Dokumente bei David S. (elektronisch und oder in Druckform) gefunden, die auf Beschäftigung mit oder Kenntnisse über „Lone Wolf“-Strategien hinweisen ? 3. a) Welche Asservate befinden sich noch im Besitz der Strafverfolgungsbehörden? b) Wie lang werden diese voraussichtlich gelagert? 4. a) Wurden bei Verfassungsschutz- oder anderen Sicherheitsbehörden noch vor der Tat Kenntnisse über David S. bekannt? b) Wenn ja, welcher Art waren diese Erkenntnisse? c) Können die Behörden mit Sicherheit ausschließen, dass es keine weiteren Mittäter gab? 5. a) Gab es nach Erkenntnis der Staatsregierung besondere Schwierigkeiten bei der notärztlichen Versorgung der Opfer, insbesondere sind Opfer längere Zeit unentdeckt geblieben? b) Gab es aus Sicht der Staatsregierung genügend medizinisches Personal für die Anzahl der zu versorgenden Opfer? c) Liegen Erkenntnisse vor, ob Opfer über eine längere Zeit unversorgt geblieben sind? 6. a) Wurde der Ablauf der Notfallversorgung im Hinblick auf zukünftige mögliche Terrorlagen / Amoklagen evaluiert ? b) Wenn ja, was gab es aus Sicht der Behörden zu verbessern ? c) Wenn ja, welche Maßnahmen sind angedacht, um die Versorgung einer großen Zahl von Schwerverletzten zu optimieren? 7. a) Welche Probleme gab es bei der Identifizierung der Opfer, von der in der Pressekonferenz zum Abschluss der Ermittlungen die Rede war? b) Von wann bis wann erfolgte die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen der Todesopfer? c) Über welche Qualifikationen (psychologisch / fremdsprachlich ) verfügten die eingesetzten Beamten? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 17.07.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1. a) Welche Erkenntnisse ergeben sich aus der Auswertung von Datenträgern und elektronischen Kommunikationsgeräten von David S. über seine Aktivitäten in den letzten 5 Jahren? David S. verbrachte nach Aussage von Zeugen und auf Grundlage der Auswertung der sichergestellten Datenträger und des Rechners einen Großteil seiner Freizeit vor dem Computer. Er verfügte über sehr gute Kenntnisse im EDV- Bereich. Er bewegte sich äußerst professionell im Internet, benutzte Ver- und Entschlüsselungsmethoden für Nachrichten und bewegte sich im sog. „Darknet“. Seinen Zeitaufwand für Videospiele kann man als exzessiv bezeichnen. Er war im Besitz einer Bitcoin-Wallet unter Verwendung eines Bitcoin-Mixers. Er legte „gefakte“ Facebook-Accounts unter Verwendung von falschen E-Mail-Accounts an, die er wiederum mittels erfundener Personalien registrierte. Diese E-Mail-Accounts benutzte er auch für die Nutzung von Packstationen. Im Internet recherchierte er u. a. nach Informationen über Amokläufer und Waffen, aber auch über politische Ereignisse. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.09.2017 17/17958 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17958 b) Welche Portale, soziale Netzwerke oder Gruppen hat David S. in den letzten 5 Jahren genutzt um sich zu informieren oder zu kommunizieren? David S. nutzte die Internet-Vertriebsplattform „Steam“ für Computerspiele. Auf dieser Spieleplattform ist auch die Kommunikation der Spieler untereinander möglich. Er benutzte die Sprachkonferenzsoftware „Teamspeak“ sowie die Nachrichtensoftware „Jabber“. Für die Kommunikation nutzte er neben den gewöhnlichen Möglichkeiten wie E-Mail auch die Dienste Skype und WhatsApp. Facebook und Instagram gehörten zu seinen genutzten sozialen Netzwerken. So folgte er beispielsweise auf Twitter u. a. Fernsehsendern, Nachrichtenmagazinen und Personen des öffentlichen Lebens . Im Netz informierte er sich über Parteien und Politiker der Parteien SPD, CDU, CSU, Die Linke, Die Grünen, AfD, aber auch Tierschutzorganisationen und Nicht-Regierungsorganisationen wie „Welthungerhilfe“ und „Ein Herz für Kinder “. c) Welche dieser Anbieter, Gruppen oder Einzelpersonen in seinen Internetkontakten sind dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen? Im Zuge der Ermittlungen konnten nach derzeitigem Kenntnisstand in seinen Internetkontakten keine Bezüge zu als rechtsextremistisch eingestuften Organisationen oder Gruppen festgestellt werden. 2. Wurden Dokumente bei David S. (elektronisch und oder in Druckform) gefunden, die auf Beschäftigung mit oder Kenntnisse über „Lone Wolf“-Strategien hinweisen? Die Ermittlungen haben keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung ergeben. 3. a) Welche Asservate befinden sich noch im Besitz der Strafverfolgungsbehörden? Beim Landeskriminalamt befinden sich derzeit noch Asservate , die beim Täter bzw. in dessen Wohnung sichergestellt worden sind, in Verwahrung. Hierbei handelt es sich insbesondere um Datenträger, Mobiltelefone, Literatur, Medikamente , Rechnungen, Bekleidung, Krankenakten sowie die Tatwaffe mit Munition. Von den Opfern wird derzeit noch Bekleidung beim Bayer. Landeskriminalamt verwahrt, ebenso Datenträger von Opfern und Zeugen. b) Wie lang werden diese voraussichtlich gelagert? Über den Verbleib und die Lagerungsdauer der Asservate entscheidet die Staatsanwaltschaft München I nach Abschluss der Ermittlungs- bzw. Strafverfahren. 4. a) Wurden bei Verfassungsschutz- oder anderen Sicherheitsbehörden noch vor der Tat Kenntnisse über David S. bekannt? b) Wenn ja, welcher Art waren diese Erkenntnisse? David S. ist vor seiner Tat vom 22.07.2016 weder als Täter noch als Tatverdächtiger polizeilich in Erscheinung getreten. Auch lagen dem Bayer. Landesamt für Verfassungsschutz vor diesem Zeitpunkt keine Erkenntnisse zu seiner Person vor. In der polizeilichen Vorgangsverwaltung war er bis dahin nur als Geschädigter einer gefährlichen Körperverletzung aus dem Jahr 2012 sowie als Mitteiler eines Sachverhalts unterhalb der Strafbarkeitsschwelle ebenfalls aus dem Jahr 2012 erfasst. Im letzteren Fall hatte David S. nach einem von ihm vorgenommenen Facebook-Post online „unerwünschte“ Kommentare erhalten, die jedoch keine strafrechtliche Relevanz hatten. c) Können die Behörden mit Sicherheit ausschließen, dass es keine weiteren Mittäter gab? Nach den durchgeführten Ermittlungen gab es keine weiteren Mittäter oder Mitwisser bzgl. des Amoklaufs. Vorbemerkung der Staatsregierung zu den Fragen 5.a bis 5 c: Im Zusammenhang mit den Fragen zur notfallmedizinischen Versorgung der Opfer ist zunächst festzuhalten, dass nach den rechtsmedizinischen Feststellungen alle Todesopfer aufgrund ihrer massiven Verletzungen keine Überlebenschance hatten. Aus Sicht der Staatsregierung ist an dieser Stelle nochmals das hochprofessionelle Agieren sowohl der polizeilichen Einsatzkräfte als auch der Kräfte des Rettungsdienstes und der Feuerwehr besonders hervorzuheben. 5. a) Gab es nach Erkenntnis der Staatsregierung besondere Schwierigkeiten bei der notärztlichen Versorgung der Opfer, insbesondere sind Opfer längere Zeit unentdeckt geblieben? Trotz der zum Zeitpunkt des Eintreffens der ersten Polizei - und Rettungskräfte völlig unklaren Lage vor Ort gab es grundsätzlich keine besonderen Schwierigkeiten bei der notärztlichen Versorgung der Opfer des Amoklaufs. Seitens der Angehörigen wurden mehrfach Fragen zum zeitlichen Ablauf der Versorgung der Opfer aufgeworfen. Daher werden derzeit insbesondere die zeitlichen Abläufe bei den Rettungsmaßnahmen im Schnellrestaurant McDonald‘s, 1. OG, nochmals einer genauen Überprüfung unterzogen. Hier ist ausdrücklich zu betonen, dass es sich bei diesem von der Staatsanwaltschaft München I geführten Verfahren um ein Allgemeines Registerverfahren und nicht um ein strafprozessuales Ermittlungsverfahren handelt. Vor Abschluss dieser staatsanwaltschaftlichen Untersuchung kann hierzu keine weitere Aussage getroffen werden. b) Gab es aus Sicht der Staatsregierung genügend medizinisches Personal für die Anzahl der zu versorgenden Opfer? Das bereitstehende Personal der Rettungsdienste reichte für die Bewältigung des Einsatzes vollkommen aus. Viele der alarmierten und in Bereitstellungsräumen gesammelten Rettungsdienstkräfte kamen gar nicht zum Einsatz. Ein ähnliches Bild zeigte sich auch in den Münchner Kliniken. In allen Schwerpunktkrankenhäusern stand nach der Tat ausreichend medizinisches Personal zur Verfügung. c) Liegen Erkenntnisse vor, ob Opfer über eine längere Zeit unversorgt geblieben sind? Der Staatsregierung liegen, abgesehen von der kurzzeitig unklaren Situation im McDonald‘s-Gebäude, keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Bezüglich der Situation im McDonald‘s wird zudem auf die Antwort zu Frage 5 a verwiesen. 6. a) Wurde der Ablauf der Notfallversorgung im Hinblick auf zukünftige mögliche Terrorlagen / Amoklagen evaluiert? Drucksache 17/17958 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Abhängig vom jeweiligen Einzelfall werden grundsätzlich alle größeren Katastrophen- und Schadenslagen einer Nachbereitung unterzogen, um ggf. eine Verbesserung der Einsatzabläufe und des Zusammenwirkens unterschiedlicher Kräfte optimieren zu können. Auch der Einsatz anlässlich des Amoklaufs am Münchner OEZ wurde in Kooperation mit den beteiligten Stellen umfassend nachbereitet. Auf Grundlage dieser Einsatznachbereitung wurde beispielsweise im Rettungszweckverband München, unter maßgeblicher Beteiligung der unteren Katastrophenschutzbehörde der Landeshauptstadt München, ein neues Einsatzkonzept für Amok- und Terrorlagen entwickelt und in Kraft gesetzt. b) Wenn ja, was gab es aus Sicht der Behörden zu verbessern? Im Zuge der Einsatznachbereitung zwischen Polizei und Rettungsdiensten wurden insbesondere die folgenden drei Themenfelder mit Optimierungsmöglichkeiten identifiziert: – Informationsaustausch In so komplexen Einsatzlagen wie der Bewältigung des Amoklaufs am Münchner OEZ kommt einem reibungslosen und möglichst zeitnahen Informationsaustausch zwischen den Führungsstäben der einzelnen Behörden und Organisationen eine große Bedeutung zu. Durch die Entsendung von Verbindungsleuten in die jeweils anderen Führungsstäbe soll in entsprechenden Einsatzlagen ein möglichst umfassender Informationsfluss gewährleistet werden. Aufgrund der Personalintensität des Einsatzes vom 22.07.2016, bei dem neben der Lage am OEZ auch sämtliche anderen gemeldeten Ereignisorte im Stadtgebiet München (Stichwort: „Schüsse“) abgearbeitet werden mussten, war hier eine Entsendung von polizeilichen Verbindungsbeamten zur Führungsebene des Rettungsdienstes nur eingeschränkt möglich. Diese Problematik wird im Zuge der Nachbereitung optimiert. – Erkennbarkeit von polizeilichen Führungskräften Für „Außenstehende“ anderer Organisationen als der Polizei ist es oftmals schwierig, in komplexen Lagen den polizeilichen Einsatzleiter auf Anhieb zu erkennen, auch wenn der Standort der Einsatzleitung grundsätzlich allen beteiligten Kräften bekannt gegeben wird. Hier wird derzeit ebenfalls eine Optimierung geprüft. – Definition von und Einsatz in Gefahrenbereichen Die Festlegung und eindeutige Kommunikation von Gefahrenbereichen ist sowohl für den polizeilichen Einsatz als auch für den Einsatz von Rettungsdiensten unerlässlich . Jedoch ist es bei so komplexen und hoch dynamischen Einsatzlagen wie dem Amoklauf am Münchner OEZ äußerst schwierig, solche Bereiche klar zu definieren und schnellstmöglich auszuweisen. Die Nennung weiterführender Details ist aus einsatztaktischen Gründen nicht möglich, da dies bei künftigen Einsatzlagen unweigerlich zu einer deutlich erhöhten Gefährdung der Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten sowie von zu rettenden, verletzten Personen führen könnte. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle darauf verzichtet. Sollten hier weiterführende Auskünfte begehrt werden, kann ggf. im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Bayer. Landtages in nichtöffentlicher Sitzung berichtet werden. Aufgrund der Erfahrungen des Münchner Amoklaufs und den terroristischen Gewalttaten in ganz Europa rüstet die Bayer. Polizei jedoch – neben der Einführung einer neuen Schutzausstattung – auch im Bereich der taktischen Einsatzmedizin deutlich auf. Um gerade in Bereichen, in denen für Rettungsdienste ein gefahrloses Agieren nicht möglich ist, Verletzten zu helfen, werden derzeit polizeiliche Einsatzkräfte in der taktischen Einsatzmedizin geschult und entsprechend ausgestattet. Dadurch wird gerade in der Erstphase von terroristischen Gewalttaten oder auch Amoktaten eine Versorgung von Schwerverletzten optimiert. Weitere Details zur neuen Schutzausstattung der Bayer. Polizei und zur taktischen Einsatzmedizin können der Antwort der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Eva Gottstein „Ausstattung der Bayerischen Polizei I – Schutzausstattung und Fahrzeuge“ vom 10.08.2016 (Drs. 17/13268) entnommen werden. c) Wenn ja, welche Maßnahmen sind angedacht, um die Versorgung einer großen Zahl von Schwerverletzten zu optimieren? In Bezug auf die Versorgung einer großen Anzahl von schwerverletzten Personen sind bei den Rettungsdiensten und Katastrophenschutzbehörden entsprechende, tragfähige Einsatzkonzeptionen vorhanden, die einer ständigen Evaluation unterliegen. Speziell in Bezug auf Amoktaten oder terroristische Anschläge werden weiterentwickelte Konzeptionen in die Aus- und Fortbildung integriert, ebenso finden Fortbildungsmaßnahmen für Führungskräfte wie Leitende Notärzte statt, auch in Zusammenarbeit mit der Polizei. 7. a) Welche Probleme gab es bei der Identifizierung der Opfer, von der in der Pressekonferenz zum Abschluss der Ermittlungen die Rede war? Die Schwierigkeiten bei der Identifizierung der Todesopfer waren in erster Linie den teilweise extremen Verletzungsbildern geschuldet, die ein Erkennen der Personen nahezu unmöglich machten, selbst die Alterseinschätzung einzelner Opfer war unter diesen Umständen deutlich erschwert. Somit war es auch nicht möglich, Lichtbilder zur Vorlage bei Verwandten der Opfer zu fertigen. Bei einigen Geschädigten konnten zudem keinerlei Dokumente oder persönliche Gegenstände aufgefunden werden, die eine sofortige und eindeutige Identifizierung ermöglicht hätten. Bei schwersten Verletzungen, wie sie in diesem Fall teilweise vorlagen, ist es oftmals erst durch einen Vergleich des Zahnstatus oder einen DNA-Abgleich möglich, die Todesopfer zweifelsfrei zu identifizieren. Um den Angehörigen von Vermissten schnellstmöglich Gewissheit über deren Verbleib zu verschaffen, wurde dennoch alles getan, um eine möglichst schnelle und sichere Identifizierung der Todesopfer zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sei jedoch darauf hingewiesen, dass in solchen Fällen aus verständlichen Gründen Falschauskünfte unbedingt vermieden werden müssen. b) Von wann bis wann erfolgte die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen der Todesopfer? Die erste Benachrichtigung erfolgte am 22.07.2016 um 23.00 Uhr nach gesicherter Identifizierung des betreffenden Todesopfers. Die letzte Benachrichtigung erfolgte am 23.07.2016 um 09.13 Uhr, nachdem die betreffenden Angehörigen in der Nacht zuvor nicht an ihrer Wohnanschrift angetroffen werden konnten. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17958 c) Über welche Qualifikationen (psychologisch / fremdsprachlich ) verfügten die eingesetzten Beamten? Die Verständigungen wurden alle durch Beamte der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums (PP) München durchgeführt . Die Todesnachrichten wurden dabei überwiegend von Beamten des Kommissariats 12 (Todesermittlungen) des PP München übermittelt, die aufgrund ihres Aufgabengebietes auch im täglichen Dienst ständig in Kontakt mit Hinterbliebenen stehen und hier über einen großen Erfahrungsschatz und die erforderliche Feinfühligkeit verfügen. Weitere Verständigungen erfolgten durch Beamte der Kommissariate 11 (Tötungsdelikte u. a.), 13 (Branddelikte, Betriebs- und häusliche Unfälle u. a.) und 23 (jugendtypische Gewalttaten u. a.), die ebenfalls regelmäßig und umsichtig in diesem sensiblen Themenbereich agieren. Die Verständigungen erfolgten in Teams von zwei bis drei Kriminalbeamten. Bei den Angehörigenverständigungen wurden die Beamten des PP München von Mitarbeitern und Psychologen des Zentralen Psychologischen Dienstes (ZPD) der Bayer. Polizei sowie des Kriseninterventionsteams (KIT) München unterstützt. Eine große Herausforderung stellte in dieser Lage zweifelsohne der Umgang mit Todesfällen einer Vielzahl von Personen unterschiedlicher Staatsangehörigkeiten, kultureller Herkunft und Glaubensrichtungen dar. Die in diesem Zusammenhang oftmals bestehenden Besonderheiten der Achtung kultureller Traditionen und religiöser Riten (beispielsweise Abschiedsrituale, Art und enge Zeitkorridore bei Bestattungen) bedurften einer besonderen Sensibilität aller mit Betreuungsaufgaben befassten Polizeibeamten und Organisationen . Die ehrenamtlichen Helfer des KIT München, die Mitarbeiter des ZPD der Bayer. Polizei und die Beamten des PP München und, bei der späteren Betreuung, des Landeskriminalamts erfüllten diese Aufgabe professionell und umsichtig. Bei der Überbringung von Todesnachrichten und der anschließenden Betreuung werden bei Bedarf sprachkompetente Polizeibeamte, Mitarbeiter von Hilfsorganisationen oder Dolmetscher hinzugezogen.