Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt, Peter Meyer FREIE WÄHLER vom 02.06.2017 Situation beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Wir fragen die Staatsregierung: 1. Welche Aufgaben wurden seit Errichtung des ZBFS 2005 bis jetzt zusätzlich auf das ZBFS übertragen? 2. Wie viele Vollzeitkräfte werden für diese zusätzlichen Aufgaben derzeit benötigt (Soll) bzw. tatsächlich eingesetzt (Ist)? 3. Um wie viele Vollzeitkräfte ist der Personalbedarf in der Produktgruppe I (Familie) des ZBFS seit 2012 wegen Einführung des Bundes- bzw. später Landesbetreuungsgeldes und der Novellierung des Bundeselterngeldgesetzes (ElterngeldPlus) gestiegen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 19.07.2017 Zu 1.: Folgende wesentliche Aufgaben wurden seit dem Jahre 2005 auf das ZBFS übertragen: Produktgruppe I Familie: – Zum 01.01.2007 Vollzug des in Kraft getretenen Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetzes (BEEG) mit der Ausgestaltung des Elterngeldes als Lohnersatzleistung. – Mit dem Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz (BayLErzGG) vom 09.07.2007 wurde das Landeserziehungsgeld zu einer Anschlussleistung an das Elterngeld umgestaltet mit Erhöhung der Einkommensgrenzen für Geburten ab 01.01.2009 und Koppelung der Leistung an Früherkennungsuntersuchungen (U6 bzw. U7). – Zum 01.08.2013 Einführung des Bundesbetreuungsgeldes . – Rückwirkend zum 01.01.2015 Einführung des bayerischen Betreuungsgeldes. – Zum 01.07.2015 wurde das ElterngeldPlus eingeführt mit einer Erhöhung der Variabilität des Elterngeldbezuges (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG). Produktgruppe IV – Integrationsamt: – Die Umsetzung von Bundesprogrammen (z. B. Inklusionsinitiative II – AlleImBetrieb). – Mitgestaltung, Umsetzung und ggf. Begleitung von Landesprogrammen (z. B. LASSE). – Änderungen der Rechtsprechung mit steigenden Anforderungen an den Amtsermittlungsgrundsatz seitens der Gerichte. Produktgruppe X – Maßregelvollzug: Mit dem Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz (BayMRVG) wurde dem ZBFS die Fachaufsicht über die Maßregelvollzugseinrichtungen in Bayern übertragen. Zu 2.: Der Personalbedarf für das ElterngeldPlus ist um rd. 23 Stellen und der Personalbedarf durch die Einführung des Bundes- bzw. Landesbetreuungsgeldes um rd. 32 Stellen gestiegen. Laut Gesetzesbegründung zum BayBtGG besteht bei gleichbleibenden Verfahren ein unveränderter Personalbedarf von 32 Stellen. Für die Änderungen im Vollzug des Bundeselterngeldund Elternzeitgesetzes (BEEG) mit der Ausgestaltung des Elterngeldes als Lohnersatzleistung und im Vollzug des Landeserziehungsgeldes (BayLErzGG) als Anschlussleistung an das Elterngeld wird unter Berücksichtigung der Synergien durch Ablaufoptimierungen und Nutzung sämtlicher digitaler Verbesserungsmöglichkeiten, wie z. B. die Onlineantragstellung von einem Personalbedarf von rd. 40 Stellen ausgegangen. Für den Vollzug der zusätzlichen Aufgaben der Produktgruppe IV – Integration werden die im Haushalt 2017 zugewiesenen 15 neuen Stellen eingesetzt. Der Aufgabenbereich der Produktgruppe X – Maßregelvollzug soll im Rahmen der Behördenverlagerung mit 20 Beschäftigten in Nördlingen vollzogen werden. Zum 01.10.2017 können die im Haushalt 2017 zugewiesenen 21 neuen Stellen (15 Stellen für das Integrationsamt, 5 Stellen für das Amt für Maßregelvollzug und 1 Stelle für die IT-Sicherheit) vom ZBFS besetzt werden. Mit den vorhandenen Stellen gelingt es dem ZBFS bisher, seine Aufgaben effektiv zu bewältigen. Zu 3.: Der Personalbedarf ist durch die Einführung des Bundesbzw . Landesbetreuungsgeldes um rd. 32 Stellen gestiegen. Laut Gesetzesbegründung zum Bayerischen Betreuungsgeldgesetz (BayBtGG) besteht bei gleichbleibenden Verfahren ein unveränderter Personalbedarf von 32 Stellen. Der Personalbedarf für das ElterngeldPlus ist um rd. 23 Stellen angestiegen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.10.2017 17/17961 Bayerischer Landtag